Das Arbeitsstrafrecht stellt eine Teilmaterie des Wirtschaftsstrafrechts dar. Es erfasst dabei in einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze arbeitsmarktbezogene Straf- und Ordnungswidrigkeitsvorschriften.

Das Arbeitsstrafrecht umfasst die Sanktion solchen Fehlverhaltens von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, welches direkt mit dem Arbeitskontext in Zusammenhang steht.

Im Arbeitsstrafrecht werden etwa Verstöße gegen die Vorschriften zur Schwarzarbeit, Beschäftigung illegal in Deutschland lebender Ausländer, Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitnehmerentsendung sowie zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sanktioniert. Relevante Normierungen finden sich dabei nicht nur im Strafgesetzbuch, sondern auch in arbeits-, sozial-, verwaltungs- und steuerrechtlichen Vorschriften, wie z. B. der Abgabenordnung (AO), dem Schwarzarbeitsgesetz (SchwarzArbG) oder dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Weitreichende Konsequenzen bei Verstößen im Arbeitsstrafrecht

Gerade in verwaltungsrechtlicher Hinsicht müssen im Interesse des Unternehmers und der Beschuldigten neben möglichen strafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Sanktionen mannigfaltige mögliche Nebenfolgen bedacht werden. In die Beratung und Verteidigung im Arbeitsstrafrecht miteinzubeziehen sind insofern insbesondere folgende mögliche Konsequenzen: Gewerbeuntersagung wegen fehlender Zuverlässigkeit, Eintragung in das Gewerbezentralregister, Eintragung in das Korruptionsregister, Ausschluss vom Wettbewerb.

Arbeitgeber können nicht nur mittels Geld- oder gar Freiheitsstrafen sanktioniert werden, sondern auch zivil- und arbeitsvertraglich. Daneben besteht die Möglichkeit, dass beim Vorliegen eines Organisationsverschuldens gegen ein Unternehmen gem. § 30 OWiG eine Geldbuße festgesetzt wird.

Schaden abwenden durch präventive Beratung im Arbeitsstrafrecht

Durch eine präventive Beratung von Arbeitgebern kann der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens vielfach vorgebeugt werden. So können Strafrechtliche Risiken insbesondere mit Hilfe der Implementierung eines Compliance-Systems minimiert werden.

Neben der präventiven Beratung unterstützen und verteidigen wir Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Unternehmen in sämtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Bezug zum Arbeitsplatz.