Unsere Kanzlei vertritt im Bereich des Strafrechts nicht nur Beschuldigte, Angeschuldigte oder Angeklagte in einem Strafverfahren, sondern auch Personen, die Opfer einer Straftat geworden sind (Opfervertretung). Wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt oder von Stalking geworden sind, können für Sie eine gerichtliche Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen, um Sie vor weiteren Gewalthandlungen zu schützen.
In einem Verfahren wegen Strafvereitelung im Amt haben wir das amtsgerichtliche Urteil mit einer ausführlich begründeten Sachrüge mittels einer sog. Sprungrevision angegriffen.
Wir hatten in der Hauptverhandlung einen Freispruch unserer beiden Mandanten beantragt. Durch das Amtsgericht wurden diese jedoch zu Geldstrafen verurteilt.
Das Oberlandesgericht folgte der Revision und hob das Urteil auf. Es geht nun von vorne los – Ziel bleibt ein Freispruch.
In diesem Monat hielten Rechtsanwältin Dr. Anthea Pitschel und Rechtsanwalt Karl-Heinz Mügge einen Vortrag vor den Studierenden der Georg-August-Universität Göttingen. In diesem berichteten sie über ihren Berufsalltag, erläuterten die Besonderheiten der Strafverteidigung und beantworteten die Fragen der Studierenden.
Der Vortrag war Teil der sog. „Law Clinic Strafprozess“.
Im Totschlagsprozess um den im Mai 2023 getöteten Ukrainer wurde der durch Rechtsanwalt Mügge vertretene Angeklagte wegen Strafvereitelung zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde – obwohl die Staatsanwaltschaft ihn wegen gemeinschaftlichen Totschlags angeklagt hatte.
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