Konflikt mit dem Finanzamt – Steuerverfahren? Strafverfahren? Oder etwa beides?
Wenn Sie mit dem Finanzamt in Konflikt geraten, können Sie mit zwei verschiedenen Verfahren konfrontiert werden: einem Steuerverfahren und einem Strafverfahren.
Diese beiden Verfahren sind zwar rechtlich getrennt, können jedoch inhaltlich zusammenhängen und sich gegenseitig beeinflussen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig an eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei wenden, die Sie in beiden Verfahren begleitet, Ihre Rechte verteidigt und mögliche Auswirkungen des Steuerverfahrens auf ein (mögliches) Steuerstrafverfahren bestens im Blick hat.
Was ist ein Steuerverfahren?
Ein Steuerverfahren ist ein Verwaltungsverfahren, das der Festsetzung und Erhebung ihrer Steuerpflicht dient. In der Regel beginnt das Steuerverfahren mit der Abgabe einer Steuererklärung oder einer Steueranmeldung beim Finanzamt. Das Finanzamt überprüft Ihre Angaben und setzt die Steuer durch einen Steuerbescheid fest. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb einer Frist Einspruch einlegen oder eine Klage beim Finanzgericht erheben.
Was ist ein Strafverfahren?
Im Gegensatz dazu handelt es sich bei einem Strafverfahren um ein gerichtliches Verfahren, das von der Staatsanwaltschaft oder der Steuerfahndung eingeleitet wird. Es dient der Aufklärung und Sanktionierung von Straftaten. Das Strafverfahren setzt grundsätzlich einen Anfangsverdacht voraus, der durch eine Anzeige, eine Selbstanzeige oder eine Prüfung des Finanzamts begründet wird.
Die Staatsanwaltschaft oder die Steuerfahndung führt dann Ermittlungen gegen Sie durch und kann Ihnen eine Straftat wie Steuerhinterziehung (§ 370 AO), Beihilfe zur Steuerhinterziehung (§ 370 AO, § 27 I StGB) oder Ordnungswidrigkeiten, wie die Steuerverkürzung (§ 378 AO), zur Last legen.
Gegen die Ermittlungen können Sie sich mit einem Anwalt oder einer Anwältin zur Wehr setzen. Sinnvoll ist es dabei meistens, Akteneinsicht zu beantragen und dann auf Grundlage der Akte eine Stellungnahme an die Ermittlungsbehörde zu übersenden.
Wie hängen das Steuerverfahren und das Strafverfahren zusammen?
Zwischen dem Steuerverfahren und dem Strafverfahren besteht eine rechtliche Eigenständigkeit. In der Praxis ergeben sich jedoch Wechselwirkungen, da die Höhe der festgesetzten Steuer im Steuerverfahren auch die Strafzumessung im Strafverfahren beeinflusst. Andersherum kann die strafrechtliche Verurteilung im Strafverfahren zu einer Steuernachforderung oder Steuerfestsetzung im Steuerverfahren führen.
Warum ist es wichtig, einen guten Anwalt oder eine gute Anwältin im Steuerverfahren zu haben?
Eine qualifizierte anwaltliche Beratung und Vertretung im Steuerverfahren ist entscheidend, um Ihre steuerlichen und strafrechtlichen Risiken, zu überblicken und zu minimieren. Ein erfahrene/r Anwalt oder Anwältin kann Ihnen dabei helfen, Ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen oder zu korrigieren, indem Ihre Steuererklärung oder Ihre Selbstanzeige optimiert, Ihre Rechtsposition gegenüber der Finanzbehörde gestärkt, Ihre Rechtsmittel oder Prozesse sachgerecht geführt und Ihre Entlastungsmöglichkeiten dargelegt werden.
Auf diese Weise können Sie einen positiven Einfluss auf das Strafverfahren ausüben, indem Sie Ihre Strafhöhe im Strafverfahren senken oder gar eine Verfahrenseinstellung erwirken.
Wie können wir Ihnen helfen?
Als Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerstrafrecht stehen wir Ihnen mit qualifizierter und vertrauensvoller Beratung und Vertretung in allen Fragen des Steuerverfahrens und des Strafverfahrens zur Seite. Wir verfügen über fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in diesen Verfahren und wissen, wie wir Ihre Interessen effektiv wahren können. Wir sind von Beginn an an Ihrer Seite und unterstützen Sie auf allen Ebenen. Wir machen uns für Ihre Rechte stark und arbeiten an der bestmöglichen Lösung für Sie.