MPP - Strafrecht und Steuerrecht Göttingen

Konflikt mit dem Finanzamt – Steuerverfahren? Strafverfahren? Oder etwa beides?

Wenn Sie mit dem Finanzamt in Konflikt geraten, können Sie mit zwei verschie­denen Verfahren konfron­tiert werden: einem Steu­er­ver­fahren und einem Straf­ver­fahren.

Diese beiden Verfahren sind zwar recht­lich getrennt, können jedoch inhalt­lich zusam­men­hängen und sich gegen­seitig beein­flussen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich früh­zeitig an eine erfah­rene Rechts­an­walts­kanzlei wenden, die Sie in beiden Verfahren begleitet, Ihre Rechte vertei­digt und mögliche Auswir­kungen des Steu­er­ver­fah­rens auf ein (mögli­ches) Steu­er­straf­ver­fahren bestens im Blick hat.

Was ist ein Steuerverfahren?

Ein Steu­er­ver­fahren ist ein Verwal­tungs­ver­fahren, das der Fest­set­zung und Erhe­bung ihrer Steu­er­pflicht dient. In der Regel beginnt das Steu­er­ver­fahren mit der Abgabe einer Steu­er­erklä­rung oder einer Steu­er­an­mel­dung beim Finanzamt. Das Finanzamt über­prüft Ihre Angaben und setzt die Steuer durch einen Steu­er­be­scheid fest. Gegen diesen Bescheid können Sie inner­halb einer Frist Einspruch einlegen oder eine Klage beim Finanz­ge­richt erheben.

Was ist ein Strafverfahren?

Im Gegen­satz dazu handelt es sich bei einem Straf­ver­fahren um ein gericht­li­ches Verfahren, das von der Staats­an­walt­schaft oder der Steu­er­fahn­dung einge­leitet wird. Es dient der Aufklä­rung und Sank­tio­nie­rung von Straf­taten. Das Straf­ver­fahren setzt grund­sätz­lich einen Anfangs­ver­dacht voraus, der durch eine Anzeige, eine Selbst­an­zeige oder eine Prüfung des Finanz­amts begründet wird.

Die Staats­an­walt­schaft oder die Steu­er­fahn­dung führt dann Ermitt­lungen gegen Sie durch und kann Ihnen eine Straftat wie Steu­er­hin­ter­zie­hung (§ 370 AO), Beihilfe zur Steu­er­hin­ter­zie­hung (§ 370 AO, § 27 I StGB) oder Ordnungs­wid­rig­keiten, wie die Steu­er­ver­kür­zung (§ 378 AO), zur Last legen.

Gegen die Ermitt­lungen können Sie sich mit einem Anwalt oder einer Anwältin zur Wehr setzen. Sinn­voll ist es dabei meis­tens, Akten­ein­sicht zu bean­tragen und dann auf Grund­lage der Akte eine Stel­lung­nahme an die Ermitt­lungs­be­hörde zu über­senden.

Wie hängen das Steuerverfahren und das Strafverfahren zusammen?

Zwischen dem Steu­er­ver­fahren und dem Straf­ver­fahren besteht eine recht­liche Eigen­stän­dig­keit. In der Praxis ergeben sich jedoch Wech­sel­wir­kungen, da die Höhe der fest­ge­setzten Steuer im Steu­er­ver­fahren auch die Straf­zu­mes­sung im Straf­ver­fahren beein­flusst. Anders­herum kann die straf­recht­liche Verur­tei­lung im Straf­ver­fahren zu einer Steu­er­nach­for­de­rung oder Steu­er­fest­set­zung im Steu­er­ver­fahren führen.

Warum ist es wichtig, einen guten Anwalt oder eine gute Anwältin im Steuerverfahren zu haben?

Eine quali­fi­zierte anwalt­liche Bera­tung und Vertre­tung im Steu­er­ver­fahren ist entschei­dend, um Ihre steu­er­li­chen und straf­recht­li­chen Risiken, zu über­bli­cken und zu mini­mieren. Ein erfahrene/r Anwalt oder Anwältin kann Ihnen dabei helfen, Ihre steu­er­li­chen Pflichten zu erfüllen oder zu korri­gieren, indem Ihre Steu­er­erklä­rung oder Ihre Selbst­an­zeige opti­miert, Ihre Rechts­po­si­tion gegen­über der Finanz­be­hörde gestärkt, Ihre Rechts­mittel oder Prozesse sach­ge­recht geführt und Ihre Entlas­tungs­mög­lich­keiten darge­legt werden.

Auf diese Weise können Sie einen posi­tiven Einfluss auf das Straf­ver­fahren ausüben, indem Sie Ihre Straf­höhe im Straf­ver­fahren senken oder gar eine Verfah­rens­ein­stel­lung erwirken.

Wie können wir Ihnen helfen?

Als Fach­an­wälte für Steu­er­recht und Steu­er­straf­recht stehen wir Ihnen mit quali­fi­zierter und vertrau­ens­voller Bera­tung und Vertre­tung in allen Fragen des Steu­er­ver­fah­rens und des Straf­ver­fah­rens zur Seite. Wir verfügen über fundierte Kennt­nisse und Erfah­rungen in diesen Verfahren und wissen, wie wir Ihre Inter­essen effektiv wahren können. Wir sind von Beginn an an Ihrer Seite und unter­stützen Sie auf allen Ebenen. Wir machen uns für Ihre Rechte stark und arbeiten an der best­mög­li­chen Lösung für Sie.

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