
Ihr Anwalt im Ermittlungsverfahren
Ihre Anwälte im Ermittlungsverfahren
Ein Ermittlungsverfahren ist häufig der erste Kontakt mit der Strafjustiz – etwa durch eine Vorladung, eine Hausdurchsuchung, eine Beschlagnahme oder ein Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Gerade in dieser frühen Phase können unbedachte Angaben oder versäumte Reaktionen den weiteren Verlauf erheblich beeinflussen. Als auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei verteidigen wir Mandanten bundesweit im Ermittlungsverfahren, beantragen Akteneinsicht und entwickeln die Strategie auf Grundlage der tatsächlichen Beweislage.

Service 2026
3 Spezialisierte Rechtsanwälte für Strafrecht
Zertifizierte Berater für Wirtschaftsstrafrecht
Bundesweit – über 30 Jahre Erfahrung
Erfahrung
Engagement
Mandate
Erreichbarkeit im Notfall
Was ein Ermittlungsverfahren für Sie bedeutet
Im Ermittlungsverfahren werden die Weichen für das gesamte Strafverfahren gestellt.
Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat bestehen. Polizei und Staatsanwaltschaft sichern Beweise, vernehmen Zeugen, werten Unterlagen und digitale Daten aus und prüfen belastende ebenso wie entlastende Umstände. Für Beschuldigte ist diese Phase besonders wichtig, weil hier die Grundlage für eine spätere Einstellung, einen Strafbefehl oder eine Anklage geschaffen wird.
Machen Sie als Beschuldigter keine vorschnellen Angaben zur Sache. Eine Einlassung sollte erst erfolgen, wenn der Tatvorwurf und die Ermittlungsakte bekannt sind.
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Einer rein polizeilichen Vorladung müssen Sie grundsätzlich nicht folgen. Anders kann es bei Ladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts sein.
Wir klären, wer Sie vorgeladen hat, sichern Ihre Verfahrensrechte und übernehmen die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden. Eine sachliche Einlassung erfolgt erst dann, wenn sie nach Akteneinsicht strategisch sinnvoll ist.
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen können bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens stattfinden. Ermittlungsbehörden sichern dabei Unterlagen, Datenträger, Mobiltelefone oder andere Beweismittel.
Machen Sie während der Maßnahme keine Angaben zur Sache und widersprechen Sie nicht körperlich. Wir prüfen die zugrunde liegende Anordnung, die Reichweite der Sicherstellung und mögliche Rechtsmittel. Weitere Hinweise finden Sie auf unserer Seite zur Hausdurchsuchung.
Handys, Computer, Cloud-Daten und Kommunikationsverläufe spielen in vielen Ermittlungsverfahren eine zentrale Rolle. Die Auswertung kann Monate dauern und große Datenmengen betreffen.
Wir prüfen, welche Geräte und Daten tatsächlich vom Tatvorwurf erfasst sind, wie die Ermittlungsbehörden die Funde bewerten und ob sich aus der digitalen Auswertung entlastende Gesichtspunkte ergeben.
In wirtschafts- und vermögensbezogenen Verfahren können Konten, Forderungen oder andere Vermögenswerte durch Arrest oder Beschlagnahme gesichert werden. Solche Maßnahmen können für Privatpersonen und Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.
Wir beziehen Vermögensmaßnahmen von Beginn an in die Verteidigung ein und prüfen, ob Umfang und Voraussetzungen der Sicherung rechtmäßig sind.
Bei schwerwiegenden Vorwürfen können Festnahme und Untersuchungshaft drohen. Maßgeblich sind neben dem Tatverdacht insbesondere gesetzliche Haftgründe und die Verhältnismäßigkeit der Haft.
In Haftsachen ist schnelles Handeln besonders wichtig. Wir prüfen Haftbefehl und Aktenlage, bereiten Haftprüfung oder Haftbeschwerde vor und entwickeln parallel die Verteidigung gegen den Tatvorwurf.
Im Ermittlungsverfahren werden Zeugen vernommen, Sachverständige beauftragt und Unterlagen ausgewertet. Ermittlungen können sich über einen längeren Zeitraum entwickeln und neue Vorwürfe oder Beweismittel hervorbringen.
Wir begleiten das Verfahren kontinuierlich, prüfen neue Ermittlungsergebnisse und entscheiden, ob eigene Unterlagen, Beweisanregungen oder eine schriftliche Stellungnahme sinnvoll sind.
Am Ende des Ermittlungsverfahrens entscheidet die Staatsanwaltschaft über den weiteren Fortgang. Möglich sind insbesondere eine Einstellung, eine Einstellung gegen Auflagen, ein Strafbefehl oder die Erhebung einer Anklage.
Ziel unserer Verteidigung ist es, die entscheidenden entlastenden Gesichtspunkte möglichst frühzeitig in das Verfahren einzubringen und eine öffentliche Hauptverhandlung nach Möglichkeit zu vermeiden.
Was wir für Sie tun
Ihre Verteidigung im Ermittlungsverfahren
Kein Ermittlungsverfahren gleicht dem anderen. Wir prüfen zunächst den konkreten Tatvorwurf, den Verfahrensstand und mögliche Fristen. Nach Akteneinsicht analysieren wir die Beweislage und entscheiden, ob Schweigen, eine schriftliche Einlassung, eigene Beweismittel oder andere Verteidigungsmaßnahmen sinnvoll sind. Ziel ist eine möglichst frühe und günstige Beendigung des Verfahrens.
Schweigen und Rechte sichern
Wir übernehmen die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, klären Vorladungen und verhindern vorschnelle Angaben zur Sache.
Akteneinsicht und Analyse
Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen Tatvorwurf, Beweismittel, Ermittlungsmaßnahmen und mögliche Verfahrensfehler strukturiert.
Aktive Verteidigung
Wenn es strategisch sinnvoll ist, bringen wir entlastende Unterlagen, rechtliche Argumente oder eine gezielte Stellungnahme in das Verfahren ein.
Verfahrenseinstellung
Unser vorrangiges Ziel ist eine Einstellung des Verfahrens, bevor es zu Strafbefehl oder Anklage kommt. Ist das nicht erreichbar, bereiten wir die weitere Verteidigung frühzeitig vor.
Maßnahmen, die wir von Anfang an im Blick behalten:
Hausdurchsuchung und Beschlagnahme
Festnahme und Untersuchungshaft
Vermögensarrest und Kontensicherung
Berufliche und persönliche Folgen

Service 2026
Frühe Verteidigung ist keine Formalität
Warum der richtige Zeitpunkt im Ermittlungsverfahren entscheidend ist
Das Ermittlungsverfahren ist die erste Phase des deutschen Strafverfahrens. Gerade hier besteht häufig noch die größte Möglichkeit, auf die Bewertung des Tatverdachts und den weiteren Verfahrensweg einzuwirken. Unsere bundesweite Strafverteidigung setzt deshalb möglichst früh an. Kommt es trotz Verteidigung zu einem Strafbefehl oder einer Anklage, führen wir die Verteidigung konsequent in den nächsten Verfahrensabschnitten fort.

Service 2026
Was uns unterscheidet
Im Ermittlungsverfahren entscheidet frühe, kontrollierte Verteidigung oft über den weiteren Verlauf.
Zertifizierte Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)
Spezialisierte Ausbildung und kontinuierliche Fortbildung bilden die Grundlage einer Verteidigung auf höchstem fachlichem Niveau.
Doppelkompetenz Straf- und Steuerrecht
Ermittlungsverfahren können allgemeine Straftaten ebenso betreffen wie wirtschafts- oder steuerstrafrechtliche Vorwürfe. Unsere Tätigkeit im Strafrecht und Steuerrecht ermöglicht es, auch komplexe finanzielle, unternehmerische oder steuerliche Hintergründe frühzeitig in die Verteidigung einzubeziehen.
Erfahrung mit komplexen Ermittlungsakten
Ermittlungsakten können aus Zeugenaussagen, Durchsuchungsunterlagen, Gutachten, Telefon- und Chat-Auswertungen, Kontodaten oder umfangreichen Geschäftsunterlagen bestehen. Wir strukturieren die Akte und prüfen, welche Beweise den Tatvorwurf tatsächlich tragen.
Frühe Verteidigung vor einer Einlassung
Viele entscheidende Weichen werden gestellt, bevor ein Beschuldigter die Ermittlungsakte kennt. Wir greifen deshalb früh ein, sichern die Verfahrensrechte und treffen strategische Entscheidungen erst auf Grundlage der Aktenlage.
Was unsereMandanten sagen
Die Erfahrungen unserer Mandanten sagen oft mehr über unsere Arbeit aus als jede Beschreibung. Hier finden Sie einen Auszug der Bewertungen unserer Kanzlei.
Telmo Santos
Frau Dr. Pitschel ist wirklich ein außergewöhnlicher Mensch. Sie ist nicht nur unglaublich mitfühlend und engagiert, sondern auch in ihrer Kommunikation sehr begabt.
Marcel Paulus
Ich habe mich für die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Mügge entschieden, nachdem ich online recherchiert hatte und ich muss sagen: Ich bin maximal zufrieden.
Andrea Binder
Frau Ilg ist eine sehr kompetente, freundliche und einfühlsame Rechtsanwältin. Auch mit Frau Dr. Pitschel habe ich im Rahmen eines Straf-verfahrens sehr gute Erfahrungen gemacht.
Telmo Santos
Frau Dr. Pitschel ist wirklich ein außergewöhnlicher Mensch. Sie ist nicht nur unglaublich mitfühlend und engagiert, sondern auch in ihrer Kommunikation sehr begabt.
Marcel Paulus
Ich habe mich für die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Mügge entschieden, nachdem ich online recherchiert hatte und ich muss sagen: Ich bin maximal zufrieden.
Andrea Binder
Frau Ilg ist eine sehr kompetente, freundliche und einfühlsame Rechtsanwältin. Auch mit Frau Dr. Pitschel habe ich im Rahmen eines Straf-verfahrens sehr gute Erfahrungen gemacht.
Aus der Praxis
Typische Situationen im Ermittlungsverfahren
Ermittlungsverfahren beginnen häufig unerwartet. Eine Vorladung, Durchsuchung oder schriftliche Mitteilung kann der erste Hinweis darauf sein, dass bereits seit längerer Zeit ermittelt wird.
Polizeiliche Vorladung als Beschuldigter
Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme
Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft
Mitteilung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
Sicherstellung von Handy, Computer oder Unterlagen
Vermögensarrest oder Kontensicherung
Festnahme, Haftbefehl oder Untersuchungshaft
Typische Stationen im Ermittlungsverfahren
| Station | Bedeutung |
|---|---|
| Anfangsverdacht | Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte können die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens auslösen. |
| Einleitung des Verfahrens | Polizei und Staatsanwaltschaft beginnen mit der Aufklärung des Tatverdachts. |
| Vorladung | Beschuldigte werden häufig zu einer polizeilichen Vernehmung geladen; eine vorschnelle Aussage ist regelmäßig nicht sinnvoll. |
| Hausdurchsuchung | Räume können durchsucht und mögliche Beweismittel gesichert werden. |
| Beschlagnahme | Unterlagen, Datenträger oder andere Gegenstände können für das Verfahren gesichert werden. |
| Digitale Auswertung | Mobiltelefone, Computer, Cloud-Daten und Kommunikation können ausgewertet werden. |
| Zeugenvernehmungen | Ermittlungsbehörden sichern Aussagen von Personen, die zum Sachverhalt Angaben machen können. |
| Sachverständigengutachten | Je nach Vorwurf können medizinische, technische, wirtschaftliche oder andere Gutachten eingeholt werden. |
| Vermögensmaßnahmen | Bei bestimmten Vorwürfen können Arrest, Kontensicherung oder Einziehung vorbereitet werden. |
| Festnahme und Untersuchungshaft | Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können freiheitsentziehende Maßnahmen angeordnet werden. |
| Akteneinsicht | Die Ermittlungsakte bildet die Grundlage für eine belastbare Verteidigungsstrategie. |
| Verteidigerstellungnahme | Nach Aktenprüfung kann eine gezielte Einlassung oder Stellungnahme sinnvoll sein. |
| Abschlussentscheidung | Das Verfahren kann eingestellt werden oder mit Strafbefehl beziehungsweise Anklage fortgesetzt werden. |
Jetzt Termin vereinbaren
Sie haben eine Vorladung, ein Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten oder bei Ihnen wurde durchsucht? Schildern Sie uns kurz den Tatvorwurf und den aktuellen Verfahrensstand. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
30+ Jahre spezialisierte Erfahrung
100% Engagement
Anspruchsvolle Verfahren
24/7 erreichbar
Wir verteidigen Sie vom ersten Tatverdacht bis zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft.
Vertrauen Sie auf Diskretion, frühe Akteneinsichtund eine klare Verteidigungsstrategie.
Häufige Fragen unserer Mandanten zum Ermittlungsverfahren
Ermittlungsverfahren – häufige Fragen
Ein Ermittlungsverfahren ist die erste Phase eines Strafverfahrens. Es dient dazu, zu klären, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und wie das Verfahren weitergeführt wird. Die Staatsanwaltschaft leitet die Ermittlungen und muss sowohl belastende als auch entlastende Umstände berücksichtigen.
Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat bestehen. Solche Hinweise können etwa aus einer Strafanzeige, behördlichen Mitteilungen, eigenen Wahrnehmungen der Ermittlungsbehörden oder Erkenntnissen aus anderen Verfahren stammen.
Nicht immer. Ermittlungen können zunächst geführt werden, ohne dass der Beschuldigte davon erfährt. Häufig wird das Verfahren erst durch eine Vorladung, eine Durchsuchung oder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft bekannt. Spätestens dann sollte vor einer Einlassung Akteneinsicht beantragt werden.
Einer rein polizeilichen Vorladung als Beschuldigter müssen Sie grundsätzlich nicht folgen. Bei Ladungen durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht gelten andere Regeln. Unabhängig davon sollten Sie vor einer Aussage prüfen lassen, welcher Tatvorwurf erhoben wird und was sich aus der Ermittlungsakte ergibt.
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Dieses Recht darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Ob und wann eine Einlassung sinnvoll ist, lässt sich regelmäßig erst nach Akteneinsicht beurteilen. Spontane Erklärungen gegenüber Polizei oder anderen Beteiligten sind häufig schwer zu korrigieren.
Der Verteidiger kann Akteneinsicht beantragen und die Ermittlungsakte anschließend mit Ihnen auswerten. Erst dadurch wird regelmäßig erkennbar, welche Aussagen, Unterlagen oder sonstigen Beweismittel den Tatverdacht tragen und wo sich Ansatzpunkte für die Verteidigung ergeben.
Ja. Reicht der Tatverdacht nicht für eine Anklage aus, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO einstellen. Daneben kommen unter bestimmten Voraussetzungen weitere Einstellungsmöglichkeiten in Betracht. Eine frühe Verteidigung zielt häufig darauf, die Voraussetzungen für eine solche Verfahrensbeendigung herauszuarbeiten.
Eine feste gesetzliche Dauer gibt es nicht. Umfang und Dauer hängen unter anderem vom Tatvorwurf, der Zahl der Beteiligten, dem Umfang der Beweismittel, digitalen Auswertungen und der Arbeitsbelastung der Ermittlungsbehörden ab. Komplexe Verfahren können sich über viele Monate oder länger erstrecken.
Am Ende entscheidet die Staatsanwaltschaft über den weiteren Fortgang. Möglich sind insbesondere eine Einstellung, eine Einstellung gegen Auflagen, ein Strafbefehl oder die Erhebung einer Anklage. Welche Entscheidung wahrscheinlich ist, lässt sich erst nach Kenntnis der Ermittlungsakte belastbar einschätzen.
Je früher die Verteidigung beginnt, desto mehr lässt sich noch gestalten.
Als erfahrene Strafverteidiger stehen wir Ihnen vom ersten Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens bis zu dessen Abschluss zur Seite. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Behörden, beantragen Akteneinsicht und entwickeln die Verteidigung auf Grundlage der tatsächlichen Beweislage. Kontaktieren Sie uns vertraulich und bundesweit, bevor Sie Angaben zur Sache machen.














