Strafrecht

Hauptverfahren

Nach dem Erlass des Eröffnungsbeschlusses wird durch das Gericht ein Termin zur gerichtlichen Hauptverhandlung bestimmt.

Ziel einer solchen Hauptverhandlung ist es, den relevanten Sachverhalt endgültig und objektiv aufzuklären, um so über die Frage Ihrer Schuld oder Unschuld entscheiden zu können. Ergebnis der durchgeführten Gerichtsverhandlung kann eine Verurteilung, aber auch eine Einstellung des Verfahrens (gegen Auflagen) oder gar ein Freispruch sein.

An der Hauptverhandlung nehmen Sie als Angeklagter, wir als Ihr Rechtsbeistand, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt, sowie einer oder mehrere Richter, ggf. Schöffen (ehrenamtliche Richter), ein Vertreter der Staatsanwaltschaft sowie ein Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Gerichts teil. Darüber hinaus können Zeugen, Sachverständige und/oder Nebenkläger anwesend sein. Sollten Sie zwischen 14 und 21 Jahre alt sein, gelten Sie vor Gericht als Jugendlicher bzw. als Heranwachsender, sodass zusätzlich jemand von der Jugendgerichtshilfe anwesend ist.

Wir bereiten Sie bestmöglich auf die anberaumte Hauptverhandlung vor. In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen den Ablauf einer Verhandlung vor dem Strafgericht, sodass Sie wissen, was auf Sie zu kommt und für Sie unangenehme Überraschungen vermieden werden können. Gerne beantworten wir Ihnen alle offenen Fragen und nehmen Ihnen bestehende Sorgen oder Befürchtungen mittels umfassender Beratung.

Gemeinsam erarbeiten wir die bestmögliche Verteidigungsstrategie für Ihren individuellen Fall. Unser Ziel während des Hauptverfahrens ist es Sie effektiv und konsequent zu verteidigen und Ihnen dabei ein faires Verfahren zu ermöglichen.