
Ihr Anwalt für Insolvenzstrafrecht
Ihre spezialisierten Anwälte und Strafverteidiger im Insolvenzstrafrecht
Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung, Bankrott oder anderer Insolvenzstraftaten treffen Geschäftsführer und andere Unternehmensverantwortliche häufig in einer ohnehin angespannten Situation. Entscheidend ist dann vor allem, wann Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist, welche Pflichten bestanden und wie unternehmerische Entscheidungen in dieser Phase strafrechtlich zu bewerten sind. Als auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierte Kanzlei verteidigen wir Mandanten bundesweit im Insolvenzstrafrecht – frühzeitig, diskret und mit klarer Strategie.

Service 2026
3 Spezialisierte Rechtsanwälte für Insolvenzstrafrecht
Zertifizierte Berater für Wirtschaftsstrafrecht
Bundesweit – über 30 Jahre Erfahrung
Erfahrung
Engagement
Mandate
Erreichbarkeit im Notfall
Was ein Vorwurf im Insolvenzstrafrecht bedeutet
Ein Insolvenzstrafverfahren kann Ihre Existenz gefährden.
Viele Insolvenzstrafverfahren beginnen erst nach Stellung eines Insolvenzantrags oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Dann geraten frühere Entscheidungen der Geschäftsleitung, die Buchhaltung und einzelne Zahlungen während der Unternehmenskrise in den Fokus. Im Zentrum steht häufig die Frage, wann Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist und ob der Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt wurde. Für Geschäftsführer und andere Unternehmensverantwortliche können daraus erhebliche strafrechtliche, wirtschaftliche und persönliche Folgen entstehen.
Eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidend sein, bevor sich die Bewertung der Ermittlungsbehörden verfestigt.
Insolvenzstraftaten sind keineswegs bloße Formalverstöße. Bei vorsätzlicher Insolvenzverschleppung drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Bankrott kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden; für besonders schwere Fälle sieht das Gesetz einen nochmals erhöhten Strafrahmen vor.
Entscheidend ist deshalb eine genaue Prüfung der tatsächlichen Unternehmensentwicklung. Häufig steht und fällt der Tatvorwurf mit der Frage, wann Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung tatsächlich eingetreten ist, welche Informationen der Geschäftsleitung vorlagen und ob vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt wurde.
Eine frühzeitige und strategische Verteidigung ist daher von besonderer Bedeutung. Wir arbeiten die wirtschaftlichen Abläufe auf, prüfen die Annahmen der Ermittlungsbehörden und entwickeln die Verteidigung auf Grundlage der konkreten Akten- und Unternehmenslage.
Neben der eigentlichen Strafe können erhebliche finanzielle Folgen entstehen. Je nach Tatvorwurf kommen Vermögensarrest, Einziehung oder weitere Sicherungsmaßnahmen in Betracht.
Hinzu treten häufig insolvenzrechtliche Haftungsansprüche und persönliche Regressrisiken. Gerade für Geschäftsführer kann deshalb nicht nur das Strafverfahren selbst, sondern auch die wirtschaftliche Gesamtbelastung von erheblicher Bedeutung sein.
Wir berücksichtigen diese Folgen von Beginn an und beziehen sie in die Verteidigungsstrategie ein.
Ein Ermittlungsverfahren wegen einer Insolvenzstraftat kann für Geschäftsführer, Unternehmer und Führungskräfte erhebliche Auswirkungen haben. Bereits eine Durchsuchung oder das Bekanntwerden des Vorwurfs kann das Vertrauen von Geschäftspartnern, Banken, Mitarbeitern oder Kunden beeinträchtigen.
Spätestens mit einer öffentlichen Hauptverhandlung drohen zusätzliche Reputationsschäden und wirtschaftliche Belastungen.
Unser Ziel ist deshalb, das Verfahren möglichst frühzeitig und diskret zu bearbeiten und eine öffentliche Hauptverhandlung nach Möglichkeit zu vermeiden.
Eine Verurteilung wegen bestimmter vorsätzlich begangener Insolvenzstraftaten kann über die eigentliche Strafe hinaus erhebliche Folgen haben. Besonders für Geschäftsführer und Vorstände kann die weitere Tätigkeit als Organ einer Gesellschaft betroffen sein.
Daneben können sich bei reglementierten Berufen, Gewerbeerlaubnissen oder anderen behördlichen Genehmigungen zusätzliche Konsequenzen ergeben. Diese Risiken berücksichtigen wir von Beginn an bei der Verteidigungsstrategie.
Eine strafrechtliche Verurteilung wird grundsätzlich im Bundeszentralregister erfasst. Ob sie darüber hinaus in einem Führungszeugnis erscheint, hängt insbesondere von der verhängten Strafe und möglichen weiteren Eintragungen ab.
Für Geschäftsführer, Unternehmer und Angehörige reglementierter Berufe können solche Eintragungen erhebliche berufliche und wirtschaftliche Folgen haben.
Auch deshalb ist es sinnvoll, bereits im Ermittlungsverfahren auf eine möglichst frühzeitige und günstige Verfahrensbeendigung hinzuarbeiten.
Durchsuchungen sind auch im Insolvenzstrafrecht keine Seltenheit. Ermittlungsbehörden interessieren sich insbesondere für Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Kontounterlagen, E-Mails, Verträge und sonstige Unterlagen, aus denen sich die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens nachvollziehen lässt. Weitere Hinweise zum richtigen Verhalten finden Sie auf unserer Seite zur Hausdurchsuchung.
Betroffen sein können Geschäftsräume ebenso wie Privatwohnungen, Fahrzeuge und elektronische Geräte. Häufig werden umfangreiche Geschäftsunterlagen und Datenträger sichergestellt oder beschlagnahmt.
Gerade für Unternehmen können solche Maßnahmen erhebliche Auswirkungen auf den laufenden Geschäftsbetrieb haben.
Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor die Ermittlungsakte geprüft wurde. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen, begleiten das Verfahren und entwickeln die Verteidigung auf Grundlage der gesicherten Unterlagen und der Aktenlage.
Auch wenn keine Freiheitsstrafe verhängt wird, können Insolvenzstraftaten zu empfindlichen Geldstrafen führen. Maßgeblich sind insbesondere der konkrete Tatvorwurf, die Schuldform, der Umfang des Verfahrens und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten.
Die Geldstrafe wird in Tagessätzen festgesetzt. Während sich die Zahl der Tagessätze nach der Schuld richtet, bestimmt sich die Höhe eines Tagessatzes grundsätzlich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.
Daneben können Verfahrenskosten, insolvenzrechtliche Haftungsansprüche und weitere wirtschaftliche Folgen hinzukommen. Eine frühzeitige Verteidigung dient deshalb auch dazu, die finanziellen Auswirkungen des Verfahrens möglichst gering zu halten.
Was wir für Sie tun
Ihre individuelle Verteidigungsstrategie
Kein Insolvenzstrafverfahren gleicht dem anderen. Im Mittelpunkt steht häufig die Rekonstruktion der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens. Wir prüfen, wann eine mögliche Insolvenzreife eingetreten ist, wer für die maßgeblichen Entscheidungen verantwortlich war und ob die strafrechtlichen Voraussetzungen des jeweiligen Tatvorwurfs tatsächlich erfüllt sind. Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine Verteidigungsstrategie, die sowohl die strafrechtlichen als auch die wirtschaftlichen Folgen des Verfahrens berücksichtigt.
Verfahrenseinstellung
Wir prüfen Insolvenzreife, Verantwortlichkeit und Beweislage und arbeiten darauf hin, das Verfahren möglichst bereits im Ermittlungsverfahren zu beenden.
Vermeidung derHauptverhandlung
Lässt sich der Tatverdacht im Ermittlungsverfahren ausräumen oder eine andere Verfahrenslösung erreichen, kann eine öffentliche Hauptverhandlung häufig vermieden werden.
Strafmilderung
Ist eine vollständige Einstellung nicht erreichbar, arbeiten wir daran, Tatvorwurf und strafrechtliche Folgen so weit wie möglich zu begrenzen.
Freispruch
Ist der Tatvorwurf nicht nachweisbar, arbeiten wir die entlastenden wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände konsequent heraus und verteidigen mit dem Ziel eines Freispruchs.
Nebenfolgen, die wir von Anfang an im Blick behalten:
Vermögensarreste und Kontopfändungen
Ausschluss von Geschäftsführer- und Vorstandsämtern
Persönliche Haftungs- und Regressrisiken
Reputationsschäden und wirtschaftliche Folgen

Service 2026
Insolvenzstrafrecht ist kein gewöhnliches Wirtschaftsstrafrecht
Warum Insolvenzstrafrecht besondere Expertise erfordert
Insolvenzstrafrecht liegt an der Schnittstelle von Wirtschaftsstrafrecht, Insolvenz und Sanierung und Unternehmenspraxis. Wann trat Zahlungsunfähigkeit ein? Bestand bereits eine Überschuldung? Welche Liquidität war tatsächlich verfügbar und welche Zahlungen wurden noch geleistet? Eine belastbare Verteidigung setzt voraus, Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Kontobewegungen und die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens ebenso zu verstehen wie den strafrechtlichen Vorwurf.

Service 2026
Was uns unterscheidet
Im Insolvenzstrafrecht entscheidet oft die genaue Rekonstruktion der Unternehmenskrise.
Zertifizierte Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)
Spezialisierte Ausbildung und kontinuierliche Fortbildung bilden die Grundlage einer Verteidigung auf höchstem fachlichem Niveau.
Doppelkompetenz Straf- und Steuerrecht
Unternehmenskrisen betreffen häufig zugleich strafrechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Fragen. Diese Doppelkompetenz ermöglicht eine umfassende Bewertung aus einer Hand und erleichtert die Abstimmung mit möglichen steuerstrafrechtlichen Risiken.
Erfahrung mit komplexen Unternehmensunterlagen
Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Liquiditätsentwicklungen und Zahlungsströme können für den Tatvorwurf entscheidend sein. Wir arbeiten diese Unterlagen strukturiert auf und ordnen sie strafrechtlich ein.
Frühe Verteidigung im Ermittlungsverfahren
Gerade im Insolvenzstrafrecht werden entscheidende Bewertungen häufig bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens vorgenommen. Eine frühzeitige Verteidigung kann den weiteren Verlauf maßgeblich beeinflussen.
Was unsereMandanten sagen
Die Erfahrungen unserer Mandanten sagen oft mehr über unsere Arbeit aus als jede Beschreibung. Hier finden Sie einen Auszug der Bewertungen unserer Kanzlei.
Telmo Santos
Frau Dr. Pitschel ist wirklich ein außergewöhnlicher Mensch. Sie ist nicht nur unglaublich mitfühlend und engagiert, sondern auch in ihrer Kommunikation sehr begabt.
Marcel Paulus
Ich habe mich für die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Mügge entschieden, nachdem ich online recherchiert hatte und ich muss sagen: Ich bin maximal zufrieden.
Andrea Binder
Frau Ilg ist eine sehr kompetente, freundliche und einfühlsame Rechtsanwältin. Auch mit Frau Dr. Pitschel habe ich im Rahmen eines Straf-verfahrens sehr gute Erfahrungen gemacht.
Telmo Santos
Frau Dr. Pitschel ist wirklich ein außergewöhnlicher Mensch. Sie ist nicht nur unglaublich mitfühlend und engagiert, sondern auch in ihrer Kommunikation sehr begabt.
Marcel Paulus
Ich habe mich für die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Mügge entschieden, nachdem ich online recherchiert hatte und ich muss sagen: Ich bin maximal zufrieden.
Andrea Binder
Frau Ilg ist eine sehr kompetente, freundliche und einfühlsame Rechtsanwältin. Auch mit Frau Dr. Pitschel habe ich im Rahmen eines Straf-verfahrens sehr gute Erfahrungen gemacht.
Aus der Praxis
Typische Situationen im Insolvenzstrafrecht
Insolvenzstrafverfahren beginnen häufig erst nach Stellung eines Insolvenzantrags oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Dann geraten frühere Entscheidungen der Geschäftsleitung, die Buchhaltung und einzelne Zahlungen während der Unternehmenskrise in den Fokus der Ermittlungsbehörden.
Vorladung wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung
Durchsuchung von Geschäftsräumen oder Privatwohnung
Ermittlungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Vorwurf einer verspäteten Insolvenzantragstellung
Fehlende Buchhaltung oder nicht rechtzeitig erstellte Jahresabschlüsse
Zahlungen an einzelne Gläubiger während der Unternehmenskrise
Nicht abgeführte Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung
Typische Vorwürfe im Insolvenzstrafrecht
| Vorwurf | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| Insolvenzverschleppung | § 15a InsO |
| Bankrott | § 283 StGB |
| Besonders schwerer Fall des Bankrotts | § 283a StGB |
| Verletzung der Buchführungspflicht | § 283b StGB |
| Gläubigerbegünstigung | § 283c StGB |
| Schuldnerbegünstigung | § 283d StGB |
| Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt | § 266a StGB |
| Betrug | § 263 StGB |
| Untreue | § 266 StGB |
| Steuerhinterziehung | § 370 AO |
| Verletzung der Verlustanzeigepflicht | § 84 GmbHG |
| Pflichtverletzung bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit | § 401 AktG |
| Unrichtige Darstellung | § 331 HGB |
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Sie haben eine Vorladung erhalten, bei Ihnen wurde durchsucht oder gegen Sie wird wegen Insolvenzverschleppung oder einer anderen Insolvenzstraftat ermittelt? Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
30+ Jahre spezialisierte Erfahrung
100% Engagement
Anspruchsvolle Verfahren
24/7 erreichbar
Wir verteidigen Sie bei Insolvenzverschleppung, Bankrott und weiteren Insolvenzstraftaten.
Vertrauen Sie auf Diskretion, wirtschaftliches Verständnisund eine klare Verteidigungsstrategie.
Häufige Fragen unserer Mandanten zum Insolvenzstrafrecht
Insolvenzstrafrecht – häufige Fragen
Das Insolvenzstrafrecht umfasst Straftaten, die im Zusammenhang mit einer Unternehmenskrise oder Insolvenz stehen. Dazu gehören insbesondere Insolvenzverschleppung, Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubigerbegünstigung und Schuldnerbegünstigung. Häufig kommen weitere Vorwürfe wie das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Untreue oder Steuerhinterziehung hinzu.
Im Fall einer antragspflichtigen Gesellschaft kommt eine Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung in Betracht, wenn bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der erforderliche Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt wird. Der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. Diese Zeiträume sind Höchstfristen und dürfen nicht automatisch ausgeschöpft werden.
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Überschuldung liegt bei den vom Gesetz erfassten Gesellschaften grundsätzlich vor, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten nicht überwiegend wahrscheinlich ist. Ob und wann einer dieser Insolvenzgründe eingetreten ist, muss anhand der konkreten wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden.
Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache. Einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter müssen Sie grundsätzlich nicht folgen. Zunächst sollte Akteneinsicht beantragt und geprüft werden, worauf die Ermittlungsbehörden den behaupteten Eintritt der Insolvenzreife und den Tatverdacht stützen. Erst danach lässt sich eine belastbare Verteidigungsstrategie entwickeln.
Zu den klassischen Insolvenzstraftaten gehören Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubigerbegünstigung und Schuldnerbegünstigung. Hinzu kommt die Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO. Je nach Sachverhalt können außerdem Vorwürfe wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, Untreue, Betrugs oder Steuerhinterziehung erhoben werden.
Neben Geld- oder Freiheitsstrafen können erhebliche wirtschaftliche und berufliche Folgen entstehen. Bei bestimmten vorsätzlich begangenen Insolvenzstraftaten kann eine Verurteilung insbesondere die weitere Tätigkeit als Geschäftsführer oder Vorstand ausschließen. Hinzu kommen mögliche Eintragungen im Bundeszentralregister, Reputationsschäden und persönliche Haftungsrisiken.
Nicht jede Zahlung in einer Unternehmenskrise ist strafbar. Strafrechtlich relevant kann es jedoch etwa werden, wenn ein Gläubiger in Kenntnis der Krise gezielt gegenüber anderen Gläubigern bevorzugt wird oder Vermögenswerte dem Zugriff der Gläubiger entzogen werden. Welche Zahlungen zulässig waren und welche strafrechtlich problematisch sein könnten, hängt vom konkreten Zeitpunkt, vom Insolvenzstadium und von den Umständen des Einzelfalls ab.
Die Buchhaltung ist häufig ein zentraler Bestandteil der Ermittlungen. Sie kann für die Bestimmung des Zeitpunkts der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung entscheidend sein. Zugleich kann eine Verletzung der Buchführungspflicht selbst strafrechtlich relevant sein. Deshalb müssen Buchhaltungsunterlagen, Jahresabschlüsse und Kontobewegungen im Insolvenzstrafverfahren sorgfältig ausgewertet werden.
Ja. Ob eine Einstellung erreicht werden kann, hängt insbesondere davon ab, ob die behauptete Insolvenzreife tatsächlich nachweisbar ist, wann sie eingetreten sein soll, wer für die maßgeblichen Entscheidungen verantwortlich war und ob vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt wurde. Gerade bei Insolvenzverschleppung und Bankrott lohnt sich deshalb eine genaue Aufarbeitung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens.
Ihr Erstgespräch kann entscheidend sein.
Als erfahrene Verteidiger im Insolvenzstrafrecht stehen wir Ihnen von der ersten Vorladung oder Durchsuchung bis zum Abschluss des Verfahrens zur Seite. Je früher wir die Ermittlungsakte und die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens prüfen können, desto gezielter lässt sich die Verteidigung aufbauen. Kontaktieren Sie uns vertraulich und bundesweit.














