Strafrecht

IT-Strafrecht / Cyberkriminalität

Alle Straftaten, die in irgendeiner Weise in Zusammenhang mit dem Internet stehen, bezeichnet man zusammengefasst als IT-Strafrecht (auch Cybercrime, Computerstrafrecht, Datenstrafrecht oder Internetstrafrecht genannt).

Das IT-Strafrecht im engeren Sinne beschreibt Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten, also originär in der digitalen Welt verwurzelt sind. Die entsprechenden Tatbestände der sog. Datenspionage wurden vom Gesetzgeber in das Strafgesetzbuch eingefügt, um angesichts der fortschreitenden Digitalisierung entstandene Strafbarkeitslücken zu schließen:

  • Ausspähen von Daten, § 202a StGB,
  • Abfangen von Daten, § 202b StGB,
  • Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten, § 202c StGB,
  • Datenhehlerei, § 202d StGB.

Das IT-Strafrecht im weiteren Sinne umfasst sämtliche Straftaten, die zwar mithilfe von Kommunikations- und Informationstechnik verübt werden, aber genauso gut auch in der analogen Welt begangen werden könnten. Sie verteilen sich deshalb auf ganz unterschiedliche Rechtsgebiete, wie z. B. auf das Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Wettbewerbsstrafrecht, Urheberstrafrecht, Presserecht, das allgemeine Strafrecht oder das Telekommunikationsrecht.

Regelmäßig eine Rolle spielen dabei insbesondere folgende Tatbestände:

  • Computerbetrug, § 263a StGB,
  • Fälschung beweiserheblicher Daten, § 269 StGB,
  • Verbreitung bzw. Erwerb oder Besitz pornographischer Inhalte, §§ 184 bis 184d StGB,
  • Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung, §§ 185 bis 187 StGB,
  • Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung oder unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte, §§ 106 bis 108 Urhebergesetz,
  • Strafbare Verletzung von Kennzeichen, Unionsmarken oder Benutzung geographischer Herkunftsangaben, §§ 143 bis 144 Markengesetz.

Im Rahmen der Cyberkriminalität kommt es naturgemäß häufig zu länderübergreifenden Straftaten, wodurch sich regelmäßig auch auslandsstrafrechtliche Fragen stellen.

Das Rechtsgebiet des IT-Strafrechts ist durch die rasante Entwicklung in der digitalen Welt einem ständigen Wandel unterworfen und gleichzeitig werden Ermittlungsbehörden mit immer tiefgreifenderen Befugnissen zur Datenerhebung ausgestattet. Umso wichtiger ist es, frühzeitig eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Wir haben die neueste Rechtsprechung und Gesetzgebung stets im Blick und beraten Sie gerne zu allen Bereichen des IT-Strafrechts.