Vom Totschlag zur Strafvereitelung – Erfolgreiche Verteidigung durch MPP vor dem Landgericht Göttingen
Am 16.01.2024 konnte Rechtsanwalt Karl-Heinz Mügge einen großen Verteidigungserfolg vor dem Landgericht Göttingen erzielen.
Im Totschlagsprozess um den im Mai 2023 getöteten Ukrainer wurde der durch Rechtsanwalt Mügge vertretene Angeklagte wegen Strafvereitelung zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde – obwohl die Staatsanwaltschaft ihn wegen gemeinschaftlichen Totschlags angeklagt hatte.
Die Verteidigung bei Kapitalverbrechen bedeutet selbst für erfahrene Strafverteidiger regelmäßig eine besondere Herausforderung. Die Ausarbeitung einer umfassenden, individuellen Verteidigungsstrategie ist überaus bedeutend.
Das liegt zum einen an der hohen Strafandrohung von Totschlagsdelikten (z. B. lebenslange Freiheitsstrafe bei einem Morddelikt, fünf Jahre bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe im Falle eines Totschlags oder 10 Jahre bis lebenslänglich bei einem Raub mit Todesfolge).
Zum anderen aber auch an dem Ermittlungsdruck, unter welchem die Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Tötungsdeliktes regelmäßig stehen. So finden sich Fälle, in denen die Beschuldigten von Seiten der Ermittlungsbeamten regelrecht zu einer Aussage gedrängt werden.
Erfahrene Strafverteidiger raten ihren Mandanten in solchen Fällen umso mehr dazu, von ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen – dies zumeist nicht nur im Ermittlungsverfahren, sondern auch in der stattfindenden Hauptverhandlung vor dem erkennenden Gericht.
Ein solches Vorgehen wird angesichts der individuellen Fallgestaltungen jedoch nicht jedem Mandat gerecht. Vielmehr bedarf es in jeder Konstellation einer speziell ausgearbeiteten Verteidigungsstrategie, die auch die Möglichkeit einer aktiven Einbindung des Mandanten in den Prozess nicht unbeachtet lässt.
So bedurfte es auch im Falle des im Mai 2023 getöteten Mannes eines durchaus untypischen Verteidigungsverhaltens. Rechtsanwalt Mügge hat den Angeklagten nach intensiver Erörterung und Vorbereitung im Dezember 2023 vor dem Landgericht ausführlich zu den Tatvorwürfen Stellung nehmen lassen – mit Erfolg!
Dass es sich gelohnt hat, das Risiko einer eigenständigen Einlassung durch den Angeklagten einzugehen und insofern auf das Recht zu Schweigen zu verzichten, zeigt sich deutlich im Urteilsspruch. So waren sich am letzten Verhandlungstag sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft, Nebenklage und das Schwurgericht einig, dass keine Tötungshandlung durch den Angeklagten nachzuweisen war.
Der Mandant wurde lediglich wegen Strafvereitelung verurteilt, weil er dem Täter – nachdem dieser ihn wiederholt bedroht hatte – half, das Land zu verlassen und den Leichnam zu verstecken.
Der Angeklagte konnte nach dem Urteilsspruch das Gericht nach siebeneinhalb Monaten in Untersuchungshaft als freier Mann verlassen.
Ein weiterer Beschuldigter in diesem Verfahren wurde im Sommer letzten Jahres bereits erfolgreich durch Rechtsanwältin Dr. Anthea Pitschel vertreten. Auch gegen diesen ermittelte die Staatsanwaltschaft Göttingen wegen Totschlags. Nach einer erfolgreichen Haftbeschwerde gelang Rechtsanwältin Dr. Pitschel nicht nur die Entlassung des Mannes aus der Untersuchungshaft, sondern auch die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts.