Vom Totschlag zur Strafvereitelung: Auszug aus einem Zeitungsartikel zum Fall eines getöteten LKW-Fahrers

Vom Totschlag zur Strafvereitelung – Erfolgreiche Verteidigung durch MPP vor dem Landgericht Göttingen

Am 16.01.2024 konnte Rechts­an­walt Karl-Heinz Mügge einen großen Vertei­di­gungs­er­folg vor dem Land­ge­richt Göttingen erzielen.

Im Totschlags­pro­zess um den im Mai 2023 getö­teten Ukrainer wurde der durch Rechts­an­walt Mügge vertre­tene Ange­klagte wegen Straf­ver­ei­te­lung zu einer zwei­jäh­rigen Haft­strafe verur­teilt, deren Voll­stre­ckung zur Bewäh­rung ausge­setzt wurde – obwohl die Staats­an­walt­schaft ihn wegen gemein­schaft­li­chen Totschlags ange­klagt hatte.

Die Vertei­di­gung bei Kapi­tal­ver­bre­chen bedeutet selbst für erfah­rene Straf­ver­tei­diger regel­mäßig eine beson­dere Heraus­for­de­rung. Die Ausar­bei­tung einer umfas­senden, indi­vi­du­ellen Vertei­di­gungs­stra­tegie ist überaus bedeu­tend.

Das liegt zum einen an der hohen Straf­an­dro­hung von Totschlags­de­likten (z. B. lebens­lange Frei­heits­strafe bei einem Mord­de­likt, fünf Jahre bis zu lebens­langer Frei­heits­strafe im Falle eines Totschlags oder 10 Jahre bis lebens­läng­lich bei einem Raub mit Todes­folge).

Zum anderen aber auch an dem Ermitt­lungs­druck, unter welchem die Straf­ver­fol­gungs­be­hörden im Falle eines Tötungs­de­liktes regel­mäßig stehen. So finden sich Fälle, in denen die Beschul­digten von Seiten der Ermitt­lungs­be­amten regel­recht zu einer Aussage gedrängt werden.

Erfah­rene Straf­ver­tei­diger raten ihren Mandanten in solchen Fällen umso mehr dazu, von ihrem Schwei­ge­recht Gebrauch zu machen – dies zumeist nicht nur im Ermitt­lungs­ver­fahren, sondern auch in der statt­fin­denden Haupt­ver­hand­lung vor dem erken­nenden Gericht.

Ein solches Vorgehen wird ange­sichts der indi­vi­du­ellen Fall­ge­stal­tungen jedoch nicht jedem Mandat gerecht. Viel­mehr bedarf es in jeder Konstel­la­tion einer speziell ausge­ar­bei­teten Vertei­di­gungs­stra­tegie, die auch die Möglich­keit einer aktiven Einbin­dung des Mandanten in den Prozess nicht unbe­achtet lässt.

So bedurfte es auch im Falle des im Mai 2023 getö­teten Mannes eines durchaus unty­pi­schen Vertei­di­gungs­ver­hal­tens. Rechts­an­walt Mügge hat den Ange­klagten nach inten­siver Erör­te­rung und Vorbe­rei­tung im Dezember 2023 vor dem Land­ge­richt ausführ­lich zu den Tatvor­würfen Stel­lung nehmen lassen – mit Erfolg!

Dass es sich gelohnt hat, das Risiko einer eigen­stän­digen Einlas­sung durch den Ange­klagten einzu­gehen und inso­fern auf das Recht zu Schweigen zu verzichten, zeigt sich deut­lich im Urteils­spruch. So waren sich am letzten Verhand­lungstag sowohl die Vertei­di­gung als auch die Staats­an­walt­schaft, Neben­klage und das Schwur­ge­richt einig, dass keine Tötungs­hand­lung durch den Ange­klagten nach­zu­weisen war.

Der Mandant wurde ledig­lich wegen Straf­ver­ei­te­lung verur­teilt, weil er dem Täter – nachdem dieser ihn wieder­holt bedroht hatte – half, das Land zu verlassen und den Leichnam zu verste­cken.

Der Ange­klagte konnte nach dem Urteils­spruch das Gericht nach sieben­ein­halb Monaten in Unter­su­chungs­haft als freier Mann verlassen.

Ein weiterer Beschul­digter in diesem Verfahren wurde im Sommer letzten Jahres bereits erfolg­reich durch Rechts­an­wältin Dr. Anthea Pitschel vertreten. Auch gegen diesen ermit­telte die Staats­an­walt­schaft Göttingen wegen Totschlags. Nach einer erfolg­rei­chen Haft­be­schwerde gelang Rechts­an­wältin Dr. Pitschel nicht nur die Entlas­sung des Mannes aus der Unter­su­chungs­haft, sondern auch die Einstel­lung des Ermitt­lungs­ver­fah­rens mangels hinrei­chenden Tatver­dachts.

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