Strafrecht

Kapitalstrafrecht

Das Kapitalstrafrecht befasst sich mit den besonders schweren Straftaten, die mit dem Tod eines anderen Menschen verbunden sind und in die Zuständigkeit der Schwurgerichtskammern bei den Landgerichten fallen. Zu diesen zählen Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) sowie die Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) und räuberische Erpressung mit Todesfolge (§ 255 StGB).

Die Strafverteidigung im Bereich des Kapitalstrafrechts gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben der Strafverteidigung – Eine kompetente Verteidigung ist unabdingbar, da im schlimmsten Fall eine lebenslange Freiheitsstrafe droht.

Die Strafverteidigung sieht sich im Bereich des Kapitalstrafrechts mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. So sind die Verfahren zumeist sehr umfangreich und umfassen nicht nur komplexe juristische Problemstellungen, sondern auch psychologische, psychiatrische und vielschichtige rechtsmedizinische Fragen.

Zentrale Fragen, die sich in einem Kapitalstrafverfahren stellen sind etwa:

  • Genügen die Beweise, um den Schuldvorwurf tatsächlich zu belegen?
  • Wurden Mordmerkmale verwirklicht und kann dies nachgewiesen werden?
  • War der Mandant schuldfähig?
  • Befand er sich in einem psychischen Ausnahmezustand?
  • Liegt Notwehr oder eine Affekttat vor?

Bedingt durch die Komplexität der Verfahren sind umfangreiche Kenntnis im prozessualen und materiellen Strafrecht ebenso notwendig, wie in der Aussagepsychologie und Kriminologie/Kriminalistik. Wir bringen nicht nur Erfahrung und exzellentes juristisches Fachwissen ein, sondern beherrschen auch die Bereiche, die für die Beurteilung eines solchen Sachverhaltes notwendig sind, nämlich die der Rechtsmedizin, Aussagepsychologie, Kriminalistik und Fachpsychiatrie.

Verfahren wegen Mord und Totschlag stellen nicht nur für die Betroffenen, sondern auch die Familienangehörigen und Freunde einschneidendste Verfahren dar. Unsere Verteidigung erfolgt nicht nur empathisch gegenüber dem Betroffenen, sondern auch gegenüber dessen Angehörigen.

Oftmals besteht ein großes mediales Interesse. Wir kümmern uns daher auch um die Pressearbeit und -kontrolle, um eine falsche Berichtserstattung und Vorverurteilungen frühzeitig zu verhindern.