Steuerrecht

Selbstanzeige

Wir beraten und vertreten Sie, wenn Sie Ihre nicht korrekt erklärten Einkünfte und solche dem Finanzamt bislang verborgen gebliebenen Vermögenswerte legalisieren wollen. Mit einer strafbefreienden Selbstanzeige begleiten wir Sie zurück in die Steuerlegalität.

Die inhaltlichen Anforderungen an eine Selbstanzeige stellen sich als durchaus hoch dar. Als Täter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung müssen Sie gegenüber dem Finanzamt sämtliche Angaben in der Art und Weise berichtigen, ergänzen oder nachholen, dass es dem Finanzamt möglich ist (ohne größere Ermittlungen) die zutreffende Steuer zu ermitteln. Eine Selbstanzeige, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann im schlimmsten Fall berufliche Konsequenzen, wie beispielsweise eine Gewerbeuntersagung, nach sich ziehen.

Wegen der Komplexität einer Selbstanzeige, der fehlenden Möglichkeit diese ggf. nachträglich zu korrigieren und der damit einhergehenden Risiken, empfehlen wir Ihnen einen erfahrenen und spezialisierten Fachanwalt für Steuerrecht hinzuzuziehen.

Nur eine umfangreiche steuerstrafrechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt kann die Gefahr einer unvollständigen Selbstanzeige effektiv minimieren. Die Gewährleistung der Vollständigkeit der Selbstanzeige ist Schwerpunkt unserer Beratung und Vertretung in diesem Bereich.

Mit Hilfe einer individuellen Beratung, erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine Strategie zur Erstellung und Abgabe einer Selbstanzeige. Hierbei arbeiten wir gerne auch mit Ihrem Steuerberater zusammen.

In einem sich möglicherweise anschließenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, das sich oftmals über die Dauer von mehreren Monaten erstrecken kann, begleiten wir Sie mit unserer Erfahrung und Expertise in diesem Bereich.