Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet? Die Steuerfahndung klopft an Ihre Türe? Bewahren Sie Ruhe, berufen Sie sich auf Ihr Recht zu schweigen, machen Sie von diesem Recht umfassend Gebrauch (geben Sie keinerlei Auskünfte) und kontaktieren Sie uns als Ihren Rechtsbeistand.
Sollte gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sein, begründet dies zunächst keinen Grund zur Panik. Sowohl gegen Unternehmer als auch gegen Privatpersonen können aufgrund differenter Gründe Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. So können insbesondere Kontrollmitteilungen, Kontenabfragen, Betriebsprüfungen oder auch (anonyme) Anzeigen Anlass zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und der damit verbundenen Ermittlungsmaßnahmen (wie beispielsweise Durchsuchungen und Beschlagnahmungen) geben.
Sowohl nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens als auch während der Durchführung einer Durchsuchungsmaßnahme vertreten wir Ihre Interessen gegenüber den Finanzbehörden. Wir bereiten Sie mit unserem Wissen und unserer Expertise vor, während und – falls erforderlich – auch nach den durch die Steuerfahndung durchgeführten Ermittlungen.
Unser Ziel als Ihr Rechtsbeistand ist es stets Ihre Rechte zu stützen und im besten Fall bereits präventiv schwerwiegende Eingriffe durch die Steuerfahndung oder die Staatsanwaltschaft zu vermeiden.
Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die Mechanismen und Mittel der Finanzbehörden und können mit diesem Wissen in Ihrem Interesse und zu Ihren Gunsten Ihre Vertretung übernehmen.