Anwälte Karl-Heinz-Mügge und Dr. Anthea Pitschel

Ihr Anwalt für Steuerrecht

Steuerrechtliche Beratung und Vertretung deutschlandweit

Steuerrechtliche Fragen entstehen häufig unerwartet, etwa durch einen Steuerbescheid, eine Betriebsprüfung oder ein Schreiben des Finanzamts. Wir beraten und vertreten Mandanten bundesweit in steuerrechtlichen Verfahren, frühzeitig, diskret und mit klarer Strategie.

Auszeichnung der Kanzlei als Top Anwalt für Strafrecht und Steuerrecht

3 Spezialisierte Rechtsanwälte für Steuerrecht

Fachanwälte für Steuerstrafrecht

Bundesweit – über 30 Jahre Erfahrung


>30 J.
>30 J.

Erfahrung

100 %
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Engagement

15.000
15K

Mandate

24/7
24/7

Erreichbarkeit im Notfall

Was viele nicht wissen

Aus einem Steuerstreit kann schnell ein Strafverfahren werden.

Viele Mandanten kommen zu uns mit einem Steuerbescheid der falsch wirkt oder einer Betriebsprüfung die eskaliert. Was zunächst wie ein rein steuerliches Problem aussieht, kann strafrechtliche Dimensionen annehmen — durch eine Mitteilung der Finanzbehörde an die Staatsanwaltschaft.

Als Kanzlei die beide Bereiche abdeckt, erkennen wir diese Schwelle früh — und handeln bevor sie überschritten wird.

Bei Delikten wie Betrug, Untreue oder schwerer Körperverletzung drohen Freiheitsstrafen die das Gericht nicht mehr zur Bewährung aussetzen kann. Ab zwei Jahren Freiheitsstrafe ist Bewährung die Ausnahme — ab vier Jahren ausgeschlossen. Eine frühzeitige Verteidigung kann den Unterschied zwischen einer Bewährungs- und einer Vollzugsstrafe ausmachen.

Geldstrafen richten sich nach dem Tagessatzsystem — je nach Einkommen können sie existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Hinzu kommen Verfahrenskosten und ggf. Schadensersatzansprüche. Wir arbeiten konsequent auf eine Reduzierung oder Vermeidung hin.

Strafverfahren sind öffentlich. Bereits eine Anklage — unabhängig vom Ausgang — kann zu Berichterstattung, Kündigung oder sozialem Rückzug führen. Diskretion im Ermittlungsverfahren ist der erste Schutz. Wir handeln früh, um eine öffentliche Hauptverhandlung wo möglich zu vermeiden.

Für Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Gewerbetreibende und Beamte kann eine Verurteilung den Verlust der Zulassung oder Gewerbeerlaubnis bedeuten — unabhängig von der eigentlichen Strafe. Wir verteidigen nicht nur gegen die Hauptstrafe, sondern denken diese Nebenfolgen von Anfang an mit.

Verurteilungen werden ins Bundeszentralregister eingetragen und können in Führungszeugnissen erscheinen — mit Folgen für Bewerbungen, Beamtenstatus oder Aufenthaltsrecht. Wir prüfen in jedem Fall, ob eine Einstellung des Verfahrens oder ein Urteil unterhalb der Eintragungsgrenze erreichbar ist.

Was wir für sie tun

Ihre steuerrechtliche Vertretung — integriert mit strafrechtlicher Expertise

Kein Steuerstreit gleicht dem anderen. Wir vertreten Mandanten in sämtlichen steuerrechtlichen Auseinandersetzungen — von der Prüfung des Steuerbescheids bis zum Finanzgerichtsverfahren. Dabei behalten wir immer die strafrechtliche Dimension im Blick: Doppelkompetenz statt zwei Berater.

01

Einspruch und Klageverfahren

Wir prüfen Steuerbescheide auf Fehler, legen fristgerecht Einspruch ein und vertreten Sie im finanzgerichtlichen Verfahren — mit dem Ziel der vollständigen oder teilweisen Aufhebung.

02

Betriebsprüfung und Steuerfahndung

Wir begleiten Sie während der gesamten Prüfung, übernehmen die Kommunikation mit den Behörden und verhindern, dass steuerliche Feststellungen strafrechtlich eskalieren.

03

Selbstanzeige § 371 AO

Wenn Steuerhinterziehung im Raum steht, kann eine vollständige Selbstanzeige Straffreiheit ermöglichen. Die Anforderungen sind streng — wir begleiten den gesamten Prozess.

04

Integrierte Steuer- und Strafstrategie

Wenn steuerrechtliche Verfahren und Strafverfahren parallel laufen, entwickeln wir eine abgestimmte Gesamtstrategie — damit beide Ebenen sich nicht gegenseitig schaden.

Auszeichnung der Kanzlei als Top Anwalt für Strafrecht und Steuerrecht

Steuerrecht erfordert mehr als steuerrechtliche Kenntnisse

Warum steuerrechtliche Vertretung Doppelkompetenz erfordert

Das Steuerverfahren und das Steuerstrafverfahren sind rechtlich getrennt — aber sie beeinflussen sich gegenseitig. Wer nur einen der beiden Bereiche kennt, gibt entscheidende Spielräume auf.

Auszeichnung der Kanzlei als Top Anwalt für Strafrecht und Steuerrecht

Was uns unterscheidet

Verteidigung im Steuerstrafrecht erfordert mehr als strafrechtliche Expertise.

Steuerrecht + Steuerstrafrecht aus einer Hand

Als einzige Boutique-Kanzlei in der Region die beide Bereiche vollständig abdeckt, sehen wir immer das Gesamtbild — und handeln entsprechend.

DAA-Zertifizierung

Spezialisierte Ausbildung und kontinuierliche Fortbildung sichern eine Beratung und Vertretung auf höchstem fachlichem Niveau.

Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater

Wir arbeiten eng mit Ihrem bestehenden Steuerberater zusammen — keine Doppelarbeit, keine Konflikte, sondern eine abgestimmte Strategie.

Frühzeitige Erkennung strafrechtlicher Risiken

Wir erkennen die Schwelle zwischen Steuerstreit und Strafverfahren früher als reine Steuerrechtler — und handeln bevor sie überschritten wird.

Was unsereMandanten sagen

Nichts spricht mehr für unsere Arbeit als die Erfahrungen derer, die wir begleiten durften. Unsere Mandanten vertrauen uns in Momenten, die oft von Unsicherheit und Tragweite geprägt sind – und genau dieses Vertrauen ist unser größter Antrieb. Lesen Sie selbst, wie Mandanten die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei erlebt haben.

5/5

Telmo Santos

Frau Dr. Pitschel ist wirklich ein außergewöhnlicher Mensch. Sie ist nicht nur unglaublich mitfühlend und engagiert, sondern auch in ihrer Kommunikation sehr begabt.

5/5

Marcel Paulus

Ich habe mich für die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Mügge entschieden, nachdem ich online recherchiert hatte und ich muss sagen: Ich bin maximal zufrieden.

5/5

Andrea Binder

Frau Ilg ist eine sehr kompetente, freundliche und einfühlsame Rechtsanwältin. Auch mit Frau Dr. Pitschel habe ich im Rahmen eines Straf-verfahrens sehr gute Erfahrungen gemacht.

Für wen wir im Steuerrecht tätig sind

Steuerrechtliche Fragen entstehen in ganz unterschiedlichen Situationen. Entscheidend ist, steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und sich gegenüber dem Finanzamt klar zu positionieren.

Wir beraten und vertreten Mandanten diskret, strukturiert und mit Blick auf eine rechtssichere Lösung.

Aus der Praxis

Typische Situationen im Steuerrecht

Steuerrechtliche Konflikte entstehen häufig aus Situationen die zunächst handhabbar wirken.


Steuerbescheid mit erheblichen Nachforderungen


Betriebsprüfung die über den ursprünglichen Prüfungszeitraum hinausgeht


Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer oder Gesellschafter


Steuerfahndung die aus einer Prüfung entsteht


Selbstanzeige bei Verdacht auf Steuerhinterziehung


Finanzgerichtsverfahren nach gescheitertem Einspruch


Typische Themen im Steuerrecht

Thema Typische Situation Häufig betroffen
Betriebsprüfung Prüfungsanordnung, Rückfragen des Finanzamts oder Schlussbesprechung Unternehmer, Selbstständige
Einspruchsverfahren Fehlerhafte Steuerbescheide, Schätzungen oder Nachforderungen Privatpersonen, Unternehmen
Finanzgerichtsverfahren Streit mit dem Finanzamt nach erfolglosem Einspruch Steuerpflichtige, Unternehmen
Haftungsbescheide Persönliche Inanspruchnahme für Steuerschulden Geschäftsführer, Vorstände
Auslandssachverhalte Konten, Depots, Immobilien oder Einkünfte im Ausland Privatpersonen, Investoren
Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte Gewinne, Transaktionen oder Nachfragen zu Krypto-Sachverhalten Trader, Krypto-Investoren
Immobilienbesteuerung Vermietung, Verkauf, Spekulationsfrist oder Abschreibung Eigentümer, Vermieter
Selbstanzeige und Berichtigung Nicht erklärte Einkünfte, unvollständige Angaben oder nachträgliche Korrekturen Privatpersonen, Unternehmer
Erbschaft- und Schenkungsteuer Vermögensübertragungen, Immobilien oder Unternehmensnachfolge Familien, Unternehmer
Steuerliche Außenprüfung Umsatzsteuer-, Lohnsteuer- oder sonstige Sonderprüfungen Unternehmen, Freiberufler

Jetzt Termin vereinbaren

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

30+ Jahre spezialisierte Erfahrung

Im Strafrecht und Steuerrecht

100% Engagement

Mit klarem Blick für das Wesentliche

Anspruchsvolle Verfahren

Erfahren in komplexen Mandanten & Prozessen

24/7 erreichbar

Schnelle Reaktion & klare Schritte in dringenden Situationen

    Die Angaben aus dem Kontaktformular werden erhoben und verarbeitet. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und nicht weitergegeben.

    Wir verteidigen und beraten Sie in Steuerstrafverfahren. Steuerstreitigkeiten und Wirtschaftsdelikten.

    Vertrauen Sie auf unsere Diskretion,Präzision und taktisches Geschick.

    Häufige Fragen unserer Mandanten zum Strafrecht

    Wann braucht man einen Anwalt für Steuerrecht?

    Schweigen Sie — und rufen Sie sofort einen Strafverteidiger an. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Aussage zu machen. Jede Aussage ohne anwaltliche Beratung kann Ihnen im weiteren Verfahren schaden. Nehmen Sie den Termin nicht wahr bevor Sie rechtlichen Beistand hatten.

    Sie müssen die Durchsuchung dulden, aber Sie müssen nicht aktiv mitwirken oder Fragen beantworten. Verlangen Sie sofort die Durchsuchungsanordnung, notieren Sie die Namen der Beamten und kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt. Geben Sie keine freiwilligen Erklärungen ab — auch nichts was Ihnen harmlos erscheint.

    Als Zeuge sind Sie grundsätzlich zur Aussage verpflichtet. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Der Status kann sich im Laufe eines Verfahrens ändern — wer als Zeuge geladen wird, kann faktisch bereits im Visier der Ermittler sein. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie Ihren Status vor dem Termin anwaltlich klären.

    Ja — und in den meisten Fällen ist Schweigen die richtige Entscheidung. Das Schweigerecht ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht. Kein Gericht darf daraus negative Schlüsse ziehen. Eine Aussage sollte nur nach sorgfältiger Absprache mit Ihrem Verteidiger und mit klarer Strategie erfolgen.

    Sie verteidigen sich selbst — gegen eine Staatsanwaltschaft die das Strafrecht professionell betreibt. Im Ermittlungsverfahren werden ohne anwaltliche Begleitung häufig Fehler gemacht die später nicht mehr korrigierbar sind: vorschnelle Aussagen, versäumte Fristen, fehlende Akteneinsicht. Bei schwerwiegenden Vorwürfen bestellt das Gericht zwar einen Pflichtverteidiger — aber erst wenn es bereits zu spät für frühe Weichenstellungen sein kann.

    Das hängt stark von der Schwere des Vorwurfs und der Auslastung der Gerichte ab. Einfache Verfahren können in wenigen Monaten abgeschlossen sein — komplexe Wirtschaftsstrafverfahren dauern Jahre. Im Ermittlungsverfahren gibt es keine gesetzliche Frist. Wir arbeiten aktiv darauf hin, Verfahren so früh wie möglich zu beenden — durch Einstellung, Strafbefehl oder zügige Hauptverhandlung.

    Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder werden individuell vereinbart. Bei komplexen Verfahren empfiehlt sich ein Stundenhonorar oder eine Pauschalvereinbarung. Im Erstgespräch besprechen wir offen die voraussichtlichen Kosten — abhängig von Verfahrensstadium, Komplexität und Aufwand. Die Kosten eines Verteidigers sind in den meisten Fällen deutlich geringer als die Folgekosten einer unzureichenden Verteidigung.

    Ein Freispruch ergeht wenn das Gericht nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist — nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“. Das bedeutet nicht, dass Unschuld bewiesen werden muss. Wir arbeiten konsequent daran, Zweifel an der Beweislage herauszuarbeiten, Zeugenaussagen zu hinterfragen und Verfahrensfehler aufzudecken. Ob ein Freispruch realistisch ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

    Ihr Erstgespräch kann alles verändern.

    Als erfahrene Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht stehen wir Ihnen vom ersten Schreiben bis zum Abschluss des Verfahrens zur Seite. Wirtschaftsstrafverfahren eskalieren schnell. Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen haben wir. Kontaktieren Sie uns jetzt — vertraulich, diskret und ohne Verpflichtung.