
Ihr Anwalt für Steuerrecht
Steuerrechtliche Beratung und Vertretung deutschlandweit
Steuerrechtliche Fragen entstehen häufig unerwartet, etwa durch einen Steuerbescheid, eine Betriebsprüfung oder ein Schreiben des Finanzamts. Wir beraten und vertreten Mandanten bundesweit in steuerrechtlichen Verfahren, frühzeitig, diskret und mit klarer Strategie.

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3 Spezialisierte Rechtsanwälte für Steuerrecht
Fachanwälte für Steuerstrafrecht
Bundesweit – über 30 Jahre Erfahrung
Erfahrung
Engagement
Mandate
Erreichbarkeit im Notfall
Was viele nicht wissen
Aus einem Steuerstreit kann schnell ein Strafverfahren werden.
Viele Mandanten kommen zu uns mit einem Steuerbescheid der falsch wirkt oder einer Betriebsprüfung die eskaliert. Was zunächst wie ein rein steuerliches Problem aussieht, kann strafrechtliche Dimensionen annehmen — durch eine Mitteilung der Finanzbehörde an die Staatsanwaltschaft.
Als Kanzlei die beide Bereiche abdeckt, erkennen wir diese Schwelle früh — und handeln bevor sie überschritten wird.
Bei Delikten wie Betrug, Untreue oder schwerer Körperverletzung drohen Freiheitsstrafen die das Gericht nicht mehr zur Bewährung aussetzen kann. Ab zwei Jahren Freiheitsstrafe ist Bewährung die Ausnahme — ab vier Jahren ausgeschlossen. Eine frühzeitige Verteidigung kann den Unterschied zwischen einer Bewährungs- und einer Vollzugsstrafe ausmachen.
Geldstrafen richten sich nach dem Tagessatzsystem — je nach Einkommen können sie existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Hinzu kommen Verfahrenskosten und ggf. Schadensersatzansprüche. Wir arbeiten konsequent auf eine Reduzierung oder Vermeidung hin.
Strafverfahren sind öffentlich. Bereits eine Anklage — unabhängig vom Ausgang — kann zu Berichterstattung, Kündigung oder sozialem Rückzug führen. Diskretion im Ermittlungsverfahren ist der erste Schutz. Wir handeln früh, um eine öffentliche Hauptverhandlung wo möglich zu vermeiden.
Für Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Gewerbetreibende und Beamte kann eine Verurteilung den Verlust der Zulassung oder Gewerbeerlaubnis bedeuten — unabhängig von der eigentlichen Strafe. Wir verteidigen nicht nur gegen die Hauptstrafe, sondern denken diese Nebenfolgen von Anfang an mit.
Verurteilungen werden ins Bundeszentralregister eingetragen und können in Führungszeugnissen erscheinen — mit Folgen für Bewerbungen, Beamtenstatus oder Aufenthaltsrecht. Wir prüfen in jedem Fall, ob eine Einstellung des Verfahrens oder ein Urteil unterhalb der Eintragungsgrenze erreichbar ist.
Was wir für sie tun
Ihre steuerrechtliche Vertretung — integriert mit strafrechtlicher Expertise
Kein Steuerstreit gleicht dem anderen. Wir vertreten Mandanten in sämtlichen steuerrechtlichen Auseinandersetzungen — von der Prüfung des Steuerbescheids bis zum Finanzgerichtsverfahren. Dabei behalten wir immer die strafrechtliche Dimension im Blick: Doppelkompetenz statt zwei Berater.
Einspruch und Klageverfahren
Wir prüfen Steuerbescheide auf Fehler, legen fristgerecht Einspruch ein und vertreten Sie im finanzgerichtlichen Verfahren — mit dem Ziel der vollständigen oder teilweisen Aufhebung.
Betriebsprüfung und Steuerfahndung
Wir begleiten Sie während der gesamten Prüfung, übernehmen die Kommunikation mit den Behörden und verhindern, dass steuerliche Feststellungen strafrechtlich eskalieren.
Selbstanzeige § 371 AO
Wenn Steuerhinterziehung im Raum steht, kann eine vollständige Selbstanzeige Straffreiheit ermöglichen. Die Anforderungen sind streng — wir begleiten den gesamten Prozess.
Integrierte Steuer- und Strafstrategie
Wenn steuerrechtliche Verfahren und Strafverfahren parallel laufen, entwickeln wir eine abgestimmte Gesamtstrategie — damit beide Ebenen sich nicht gegenseitig schaden.

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Steuerrecht erfordert mehr als steuerrechtliche Kenntnisse
Warum steuerrechtliche Vertretung Doppelkompetenz erfordert
Das Steuerverfahren und das Steuerstrafverfahren sind rechtlich getrennt — aber sie beeinflussen sich gegenseitig. Wer nur einen der beiden Bereiche kennt, gibt entscheidende Spielräume auf.

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Was uns unterscheidet
Verteidigung im Steuerstrafrecht erfordert mehr als strafrechtliche Expertise.
Steuerrecht + Steuerstrafrecht aus einer Hand
Als einzige Boutique-Kanzlei in der Region die beide Bereiche vollständig abdeckt, sehen wir immer das Gesamtbild — und handeln entsprechend.
DAA-Zertifizierung
Spezialisierte Ausbildung und kontinuierliche Fortbildung sichern eine Beratung und Vertretung auf höchstem fachlichem Niveau.
Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
Wir arbeiten eng mit Ihrem bestehenden Steuerberater zusammen — keine Doppelarbeit, keine Konflikte, sondern eine abgestimmte Strategie.
Frühzeitige Erkennung strafrechtlicher Risiken
Wir erkennen die Schwelle zwischen Steuerstreit und Strafverfahren früher als reine Steuerrechtler — und handeln bevor sie überschritten wird.
Was unsereMandanten sagen
Nichts spricht mehr für unsere Arbeit als die Erfahrungen derer, die wir begleiten durften. Unsere Mandanten vertrauen uns in Momenten, die oft von Unsicherheit und Tragweite geprägt sind – und genau dieses Vertrauen ist unser größter Antrieb. Lesen Sie selbst, wie Mandanten die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei erlebt haben.
Telmo Santos
Frau Dr. Pitschel ist wirklich ein außergewöhnlicher Mensch. Sie ist nicht nur unglaublich mitfühlend und engagiert, sondern auch in ihrer Kommunikation sehr begabt.
Marcel Paulus
Ich habe mich für die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Mügge entschieden, nachdem ich online recherchiert hatte und ich muss sagen: Ich bin maximal zufrieden.
Andrea Binder
Frau Ilg ist eine sehr kompetente, freundliche und einfühlsame Rechtsanwältin. Auch mit Frau Dr. Pitschel habe ich im Rahmen eines Straf-verfahrens sehr gute Erfahrungen gemacht.
Telmo Santos
Frau Dr. Pitschel ist wirklich ein außergewöhnlicher Mensch. Sie ist nicht nur unglaublich mitfühlend und engagiert, sondern auch in ihrer Kommunikation sehr begabt.
Marcel Paulus
Ich habe mich für die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Mügge entschieden, nachdem ich online recherchiert hatte und ich muss sagen: Ich bin maximal zufrieden.
Andrea Binder
Frau Ilg ist eine sehr kompetente, freundliche und einfühlsame Rechtsanwältin. Auch mit Frau Dr. Pitschel habe ich im Rahmen eines Straf-verfahrens sehr gute Erfahrungen gemacht.
Für wen wir im Steuerrecht tätig sind
Steuerrechtliche Fragen entstehen in ganz unterschiedlichen Situationen. Entscheidend ist, steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und sich gegenüber dem Finanzamt klar zu positionieren.
Wir beraten und vertreten Mandanten diskret, strukturiert und mit Blick auf eine rechtssichere Lösung.
Aus der Praxis
Typische Situationen im Steuerrecht
Steuerrechtliche Konflikte entstehen häufig aus Situationen die zunächst handhabbar wirken.
Steuerbescheid mit erheblichen Nachforderungen
Betriebsprüfung die über den ursprünglichen Prüfungszeitraum hinausgeht
Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer oder Gesellschafter
Steuerfahndung die aus einer Prüfung entsteht
Selbstanzeige bei Verdacht auf Steuerhinterziehung
Finanzgerichtsverfahren nach gescheitertem Einspruch
Typische Themen im Steuerrecht
| Thema | Typische Situation | Häufig betroffen |
|---|---|---|
| Betriebsprüfung | Prüfungsanordnung, Rückfragen des Finanzamts oder Schlussbesprechung | Unternehmer, Selbstständige |
| Einspruchsverfahren | Fehlerhafte Steuerbescheide, Schätzungen oder Nachforderungen | Privatpersonen, Unternehmen |
| Finanzgerichtsverfahren | Streit mit dem Finanzamt nach erfolglosem Einspruch | Steuerpflichtige, Unternehmen |
| Haftungsbescheide | Persönliche Inanspruchnahme für Steuerschulden | Geschäftsführer, Vorstände |
| Auslandssachverhalte | Konten, Depots, Immobilien oder Einkünfte im Ausland | Privatpersonen, Investoren |
| Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte | Gewinne, Transaktionen oder Nachfragen zu Krypto-Sachverhalten | Trader, Krypto-Investoren |
| Immobilienbesteuerung | Vermietung, Verkauf, Spekulationsfrist oder Abschreibung | Eigentümer, Vermieter |
| Selbstanzeige und Berichtigung | Nicht erklärte Einkünfte, unvollständige Angaben oder nachträgliche Korrekturen | Privatpersonen, Unternehmer |
| Erbschaft- und Schenkungsteuer | Vermögensübertragungen, Immobilien oder Unternehmensnachfolge | Familien, Unternehmer |
| Steuerliche Außenprüfung | Umsatzsteuer-, Lohnsteuer- oder sonstige Sonderprüfungen | Unternehmen, Freiberufler |
Jetzt Termin vereinbaren
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
30+ Jahre spezialisierte Erfahrung
100% Engagement
Anspruchsvolle Verfahren
24/7 erreichbar
Wir verteidigen und beraten Sie in Steuerstrafverfahren. Steuerstreitigkeiten und Wirtschaftsdelikten.
Vertrauen Sie auf unsere Diskretion,Präzision und taktisches Geschick.
Karl-Heinz Mügge
Rechtsanwalt
Partner
Dr. Anthea Pitschel
Rechtsanwältin
Managing Partnerin
Clara-Sofia Ilg
Rechtsanwältin
Strafverteidigerin
Häufige Fragen unserer Mandanten zum Strafrecht
Wann braucht man einen Anwalt für Steuerrecht?
Schweigen Sie — und rufen Sie sofort einen Strafverteidiger an. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Aussage zu machen. Jede Aussage ohne anwaltliche Beratung kann Ihnen im weiteren Verfahren schaden. Nehmen Sie den Termin nicht wahr bevor Sie rechtlichen Beistand hatten.
Sie müssen die Durchsuchung dulden, aber Sie müssen nicht aktiv mitwirken oder Fragen beantworten. Verlangen Sie sofort die Durchsuchungsanordnung, notieren Sie die Namen der Beamten und kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt. Geben Sie keine freiwilligen Erklärungen ab — auch nichts was Ihnen harmlos erscheint.
Als Zeuge sind Sie grundsätzlich zur Aussage verpflichtet. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Der Status kann sich im Laufe eines Verfahrens ändern — wer als Zeuge geladen wird, kann faktisch bereits im Visier der Ermittler sein. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie Ihren Status vor dem Termin anwaltlich klären.
Ja — und in den meisten Fällen ist Schweigen die richtige Entscheidung. Das Schweigerecht ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht. Kein Gericht darf daraus negative Schlüsse ziehen. Eine Aussage sollte nur nach sorgfältiger Absprache mit Ihrem Verteidiger und mit klarer Strategie erfolgen.
Sie verteidigen sich selbst — gegen eine Staatsanwaltschaft die das Strafrecht professionell betreibt. Im Ermittlungsverfahren werden ohne anwaltliche Begleitung häufig Fehler gemacht die später nicht mehr korrigierbar sind: vorschnelle Aussagen, versäumte Fristen, fehlende Akteneinsicht. Bei schwerwiegenden Vorwürfen bestellt das Gericht zwar einen Pflichtverteidiger — aber erst wenn es bereits zu spät für frühe Weichenstellungen sein kann.
Das hängt stark von der Schwere des Vorwurfs und der Auslastung der Gerichte ab. Einfache Verfahren können in wenigen Monaten abgeschlossen sein — komplexe Wirtschaftsstrafverfahren dauern Jahre. Im Ermittlungsverfahren gibt es keine gesetzliche Frist. Wir arbeiten aktiv darauf hin, Verfahren so früh wie möglich zu beenden — durch Einstellung, Strafbefehl oder zügige Hauptverhandlung.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder werden individuell vereinbart. Bei komplexen Verfahren empfiehlt sich ein Stundenhonorar oder eine Pauschalvereinbarung. Im Erstgespräch besprechen wir offen die voraussichtlichen Kosten — abhängig von Verfahrensstadium, Komplexität und Aufwand. Die Kosten eines Verteidigers sind in den meisten Fällen deutlich geringer als die Folgekosten einer unzureichenden Verteidigung.
Ein Freispruch ergeht wenn das Gericht nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist — nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“. Das bedeutet nicht, dass Unschuld bewiesen werden muss. Wir arbeiten konsequent daran, Zweifel an der Beweislage herauszuarbeiten, Zeugenaussagen zu hinterfragen und Verfahrensfehler aufzudecken. Ob ein Freispruch realistisch ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Ihr Erstgespräch kann alles verändern.
Als erfahrene Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht stehen wir Ihnen vom ersten Schreiben bis zum Abschluss des Verfahrens zur Seite. Wirtschaftsstrafverfahren eskalieren schnell. Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen haben wir. Kontaktieren Sie uns jetzt — vertraulich, diskret und ohne Verpflichtung.




















