Szene aus dem Gerichtssaal beim Prozess gegen Ulf Johannemann im Cum-Ex-Skandal
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Cum-Ex-Skandal Teil III: Dreieinhalbjährige Haftstrafe für Ulf Johannemann

Im millio­nen­schweren Steu­er­skandal-Komplex rund um die Cum-Ex-Akti­en­ge­schäfte fällten die Straf­richter am Land­ge­richt Frank­furt am 30.01.2024 das nächste Urteil gegen einen der Akteure.

Es ist das erste Mal, dass in einem Cum-Ex-Prozess die straf­recht­liche Verant­wor­tung eines Steu­er­an­walts einer Groß­kanzlei im Zusam­men­hang mit seiner steu­er­recht­li­chen Bera­tung erör­tert wurde. 

Ulf Johan­ne­mann, Steu­er­rechtler und ehema­liger Partner der Groß­kanzlei Fresh­fields Bruck­haus Deringer, wurde wegen Beihilfe zur schweren Steu­er­hin­ter­zie­hung (§§ 370 Abs. 1, 3 AO, 26 StGB) in vier Fällen nun zu einer Frei­heits­strafe von drei Jahren und sechs Monaten verur­teilt. 

Der frühere Topan­walt soll die Maple Bank zu den Cum-Ex-Geschäften beraten und in diesem Zuge Gutachten über die steu­er­liche Zuläs­sig­keit der Akti­en­trans­ak­tionen verfasst haben, obwohl zu diesem Zeit­punkt bereits unklar war, ob diese Art der Akti­en­ge­schäfte als legal zu bewerten war.

Ulf Johan­ne­mann habe laut Staats­an­walt­schaft „bewusst Gefäl­lig­keits­gut­achten erstattet […], um den Geschäften einen vermeint­lich legalen Anschein zu geben.“ 

Im Jahr 2009 soll er außerdem versucht haben, die Cum-Ex-Deals gegen­über der Finanz­ver­wal­tung falsch darzu­stellen, um staat­liche Rück­zah­lungs­for­de­rungen zu verhin­dern.

Die Maple Bank betrieb im Folgenden zahl­reiche Cum-Ex-Geschäfte und stützte sich dabei maßgeb­lich auf die „Gefäl­lig­keits­gut­achten“ von Johan­ne­mann. Laut Staats­an­walt­schaft wurde hier­durch ein Steu­er­schaden von insge­samt rund 388 Millionen Euro verur­sacht.

Im Jahr 2016 drohte der Bank wegen einer Steu­er­rück­stel­lung zu Cum-Ex-Geschäften die Über­schul­dung, weshalb sie durch die Finanz­auf­sicht geschlossen wurde.

Nachdem die Cum-Ex-Geschäfte im Jahr 2021 durch den BGH als straf­bare Steu­er­hin­ter­zie­hung einge­stuft wurden, erhob die Frank­furter Gene­ral­staats­an­walt­schaft Anklage gegen Johan­ne­mann und forderte in ihrem Plädoyer fünf Jahre und sechs Monate Frei­heits­strafe für den Steu­er­an­walt. Die Vertei­di­gung hatte sich für eine Bewäh­rungs­strafe ausge­spro­chen.

Das Gericht bewer­tete die Bera­tungs­leis­tungen des Anwalts, welcher erst kurz vor Ende der Verhand­lung ein Geständnis ablegte, als „zentrale Tatbei­träge“ und sprach von einer „hohen krimi­nellen Energie“.

Ein eben­falls ange­klagter Maple-Bankier hatte im Verfahren bereits zu Beginn gestanden. Das Gericht verur­teilte ihn zu einer zwei­jäh­rigen Haft­strafe, deren Voll­stre­ckung zur Bewäh­rung ausge­setzt wurde.

Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig; es bleibt abzu­warten, ob Johan­ne­mann und seine Vertei­di­gung Rechts­mittel einlegen werden.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Beschul­digter in einem Straf­ver­fahren oder Steu­er­ver­fahren (Steu­er­straf­ver­fahren) sein, so kontak­tieren Sie uns gerne.

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