Szene aus dem Gerichtssaal beim Prozess gegen Ulf Johannemann im Cum-Ex-Skandal
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Cum-Ex-Skandal Teil III: Dreieinhalbjährige Haftstrafe für Ulf Johannemann

Im millionenschweren Steuerskandal-Komplex rund um die Cum-Ex-Aktiengeschäfte fällten die Strafrichter am Landgericht Frankfurt am 30.01.2024 das nächste Urteil gegen einen der Akteure.

Es ist das erste Mal, dass in einem Cum-Ex-Prozess die strafrechtliche Verantwortung eines Steueranwalts einer Großkanzlei im Zusammenhang mit seiner steuerrechtlichen Beratung erörtert wurde. 

Ulf Johannemann, Steuerrechtler und ehemaliger Partner der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, wurde wegen Beihilfe zur schweren Steuerhinterziehung (§§ 370 Abs. 1, 3 AO, 26 StGB) in vier Fällen nun zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. 

Der frühere Topanwalt soll die Maple Bank zu den Cum-Ex-Geschäften beraten und in diesem Zuge Gutachten über die steuerliche Zulässigkeit der Aktientransaktionen verfasst haben, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits unklar war, ob diese Art der Aktiengeschäfte als legal zu bewerten war.

Ulf Johannemann habe laut Staatsanwaltschaft „bewusst Gefälligkeitsgutachten erstattet […], um den Geschäften einen vermeintlich legalen Anschein zu geben.“ 

Im Jahr 2009 soll er außerdem versucht haben, die Cum-Ex-Deals gegenüber der Finanzverwaltung falsch darzustellen, um staatliche Rückzahlungsforderungen zu verhindern.

Die Maple Bank betrieb im Folgenden zahlreiche Cum-Ex-Geschäfte und stützte sich dabei maßgeblich auf die „Gefälligkeitsgutachten“ von Johannemann. Laut Staatsanwaltschaft wurde hierdurch ein Steuerschaden von insgesamt rund 388 Millionen Euro verursacht.

Im Jahr 2016 drohte der Bank wegen einer Steuerrückstellung zu Cum-Ex-Geschäften die Überschuldung, weshalb sie durch die Finanzaufsicht geschlossen wurde.

Nachdem die Cum-Ex-Geschäfte im Jahr 2021 durch den BGH als strafbare Steuerhinterziehung eingestuft wurden, erhob die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft Anklage gegen Johannemann und forderte in ihrem Plädoyer fünf Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe für den Steueranwalt. Die Verteidigung hatte sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen.

Das Gericht bewertete die Beratungsleistungen des Anwalts, welcher erst kurz vor Ende der Verhandlung ein Geständnis ablegte, als „zentrale Tatbeiträge“ und sprach von einer „hohen kriminellen Energie“.

Ein ebenfalls angeklagter Maple-Bankier hatte im Verfahren bereits zu Beginn gestanden. Das Gericht verurteilte ihn zu einer zweijährigen Haftstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es bleibt abzuwarten, ob Johannemann und seine Verteidigung Rechtsmittel einlegen werden.

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