Zu einem Steuerstreit kommt es immer dann, wenn Sie als Steuerpflichtiger im Hinblick auf einen steuerlichen Sachverhalt nicht dieselbe Auffassung vertreten wie das zuständige Finanzamt.

Bevor über eine solche Streitigkeit in einem gerichtlichen Verfahren entschieden werden kann bzw. muss, sieht der Gesetzgeber mit dem Einspruchsverfahren ein sogenanntes außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren vor. Dieses außergerichtliche Verfahren wird durch die Einlegung eines Einspruchs eröffnet und endet mit einer Einspruchsentscheidung durch das zuständige Finanzamt.

Sollte Ihnen die Einspruchsentscheidung des Finanzamtes nicht zusagen, steht Ihnen sodann der Rechtsweg zum Finanzgericht offen. In diesem Fall werden wir Klage vor dem zuständigen Finanzgericht für Sie einlegen und die Streitigkeit so einer gerichtlichen Entscheidung zuführen.

Hilfe im Steuerstreit

Sowohl während eines außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, eines finanzgerichtlichen Verfahrens als auch bei einem Verfahren vor dem obersten deutschen Finanzgericht, dem Bundesfinanzhof, können wir Sie effektiv und zielorientiert beraten und vertreten.

Stets stellen wir bei der Beratung und Vertretung Ihre individuellen Interessen in den Vordergrund und versuchen diese sowohl mit Vehemenz als auch der notwendigen Kooperationsfähigkeit im Einzelfall durchzusetzen. Sie profitieren dabei von unserer Erfahrung im Umgang mit den Steuerbehörden und Finanzgerichten.

Aufgrund unserer umfangreichen Expertise nicht nur im Steuerrecht, sondern auch im Strafrecht, können wir Sie auch dann, wenn während eines Steuerstreits ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eingeleitet wird, optimal verteidigen. Durch die Spezialisierung unserer Kanzlei auf das Steuerrecht und das Strafrecht können wir unsere Expertise in beiden Rechtsgebieten nutzen, um Sie bestmöglich sowohl im Steuerstreitverfahren als auch vor dem Strafgericht zu vertreten.