Strafrecht

Strafbefehl

Sie haben einen Strafbefehl erhalten und wissen nicht was zu tun ist? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Grundlage eines Strafbefehls ist eine vermutete Straftatbegehung durch Sie. Das Strafbefehlsverfahren kommt bei kleineren Straftaten in Betracht, in welchem als Strafe eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (ausgesetzt zur Bewährung) in Aussicht steht.

Bei einem Verfahren, an dessen Ende ein Strafbefehl steht, handelt es sich um ein verkürztes, schriftliches Strafverfahren. Die abschließende Entscheidung in Form des Strafbefehls beruht dabei allein auf der Aktenlage und erfolgt ohne eine Beweisaufnahme in mündlicher Hauptverhandlung.

Innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung besteht die Möglichkeit Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie sich umgehend mit einem Anwalt in Verbindung setzen, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben.

Ein rechtzeitiger Einspruch bewirkt, dass der Strafbefehl nicht rechtskräftig wird. Die Folge ist, dass Sie die Strafe zunächst nicht zahlen müssen und etwaige Nebenfolgen wie beispielsweise ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis zunächst nicht eintreten. Nach einem fristgerecht eingelegten Einspruch findet eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht statt. Innerhalb der Verhandlung vor dem Gericht bekommen Sie die Möglichkeit entlastende Tatsachen vorzubringen.

Ein rechtzeitig eingelegter Einspruch kann, sofern das darauffolgende Verfahren zu Ihren Gunsten verläuft, dazu führen, dass der Strafbefehl zurückgenommen wird, Sie freigesprochen werden, das Verfahren gegen Sie gegen Auflagen oder mit Weisungen nach § 153a StPO oder wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO eingestellt wird oder eine geringere Strafe in Form von weniger Tagessätzen oder niedrigeren Tagessätzen festgesetzt wird.

Es besteht auch das Risiko, dass Sie zu einer höheren Strafe verurteilt werden, da der zuständige Richter nicht an die Strafe des Strafbefehls gebunden ist. Jedoch lohnt sich ein Einspruch in der überwiegenden Zahl der Fälle, da es sich bei einem Strafbefehl um eine einseitige Straffestsetzung durch die Staatsanwaltschaft handelt.

Um Chancen und Risiken eines Einspruchsverfahrens beurteilen zu können, beantragen wir Akteneinsicht und besprechen den Sachverhalt gemeinsam mit Ihnen, um so das für Sie beste Ergebnis zu erzielen. Wir legen form- und fristgerecht Einspruch für Sie ein und vertreten Sie in der anberaumten Hauptverhandlung.