Anwälte Karl-Heinz-Mügge und Dr. Anthea Pitschel

Ihr Anwalt für Strafbefehl

Ihre Anwälte bei Strafbefehl und Einspruch

Ein Strafbefehl kann ohne vorherige Hauptverhandlung zu einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung führen. Nach der Zustellung läuft regelmäßig eine Einspruchsfrist von zwei Wochen. Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, ob der Tatvorwurf und die Beweislage tragen, ob ein vollständiger oder beschränkter Einspruch sinnvoll ist und welche Folgen die Entscheidung für Sie haben kann. Als auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei verteidigen wir Mandanten bundesweit gegen Strafbefehle – fristgerecht, diskret und mit klarer Strategie.

Auszeichnung der Kanzlei als Top Anwalt für Strafrecht und Steuerrecht

3 Spezialisierte Rechtsanwälte für Strafrecht

Zertifizierte Berater für Wirtschaftsstrafrecht

Bundesweit – über 30 Jahre Erfahrung


>30 J.
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Erfahrung

100 %
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Engagement

15.000
15K

Mandate

24/7
24/7

Erreichbarkeit im Notfall

Was ein Strafbefehl für Sie bedeutet

Ein Strafbefehl kann ohne Hauptverhandlung rechtskräftig werden.

Ein Strafbefehl wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Gericht im schriftlichen Verfahren erlassen. Eine Hauptverhandlung findet zunächst nicht statt. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Vorwurf nur eine Formalität wäre. Wird nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Neben der eigentlichen Strafe können deshalb auch Eintragungen, fahrerlaubnisrechtliche Folgen oder berufliche Konsequenzen entstehen.

Nach Zustellung sollte zuerst die Einspruchsfrist gesichert und anschließend auf Grundlage der Ermittlungsakte entschieden werden, wie weit der Strafbefehl angegriffen wird.

Nach Zustellung eines Strafbefehls läuft grundsätzlich eine Einspruchsfrist von zwei Wochen. Maßgeblich ist nicht das Datum des Strafbefehls, sondern seine wirksame Zustellung. Wird die Frist versäumt, wird der Strafbefehl regelmäßig rechtskräftig.

Deshalb sollte die Frist sofort geprüft und notfalls zunächst fristwahrend Einspruch eingelegt werden. Die weitere Entscheidung über Umfang und Begründung des Einspruchs kann anschließend auf Grundlage der Akteneinsicht getroffen werden.

Wird kein rechtzeitiger Einspruch eingelegt, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Die darin festgesetzte Rechtsfolge kann dann vollstreckt werden.

Das ist besonders relevant, weil ein Strafbefehl häufig ohne persönliche Anhörung des Beschuldigten ergeht. Ob Tatvorwurf, Beweiswürdigung und Rechtsfolgen tatsächlich zutreffen, sollte deshalb vor Eintritt der Rechtskraft geprüft werden.

Bei einer Geldstrafe sind sowohl die Zahl der Tagessätze als auch die Höhe des einzelnen Tagessatzes entscheidend. Die Zahl der Tagessätze richtet sich nach der Schuld; die Tagessatzhöhe grundsätzlich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.

Fehlerhafte oder veraltete Einkommensannahmen können zu einer unangemessen hohen Gesamtgeldstrafe führen. Ein Einspruch kann deshalb je nach Fall auch gezielt auf bestimmte Rechtsfolgen beschränkt werden.

Auch eine Freiheitsstrafe kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Gegenstand eines Strafbefehls sein. Bei einem verteidigten Beschuldigten kommt im Strafbefehlsverfahren insbesondere eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr in Betracht, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Gerade in solchen Fällen sollte der Strafbefehl nicht ohne vorherige Akteneinsicht und individuelle Prüfung akzeptiert werden.

Eine strafrechtliche Verurteilung wird grundsätzlich im Bundeszentralregister erfasst. Ob sie auch in einem Führungszeugnis erscheint, hängt insbesondere von der Höhe der Strafe und möglichen weiteren Eintragungen ab.

Für bestimmte Berufe, Genehmigungen oder laufende Verfahren können auch Verurteilungen relevant sein, die im normalen Führungszeugnis nicht ohne Weiteres sichtbar sind. Diese Folgen beziehen wir in die Verteidigungsstrategie ein.

Ein Strafbefehl kann auch ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis zum Gegenstand haben. Gerade bei Verkehrsdelikten oder Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr können die Auswirkungen auf Beruf und Alltag erheblich sein.

Wir prüfen deshalb neben dem Tatvorwurf auch, ob und in welchem Umfang fahrerlaubnisrechtliche Folgen angegriffen werden sollten.

Nach einem zulässigen Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung kommen. Das Gericht ist dann im angegriffenen Umfang nicht an die im Strafbefehl festgesetzte Rechtsfolge gebunden. Eine Verschlechterung ist deshalb grundsätzlich möglich.

Gerade deswegen sollte ein Einspruch nicht schematisch, sondern nach Akteneinsicht und unter Abwägung von Chancen und Risiken geführt werden. In geeigneten Fällen kommen auch andere Verfahrenslösungen oder eine Beschränkung des Einspruchs in Betracht.

Was wir für Sie tun

Ihre Verteidigungsstrategie gegen den Strafbefehl

Kein Strafbefehl sollte allein nach seiner Höhe beurteilt werden. Wir prüfen den Tatvorwurf, die Beweislage, die Zustellung, die Einspruchsfrist und sämtliche Rechtsfolgen. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, ob ein vollständiger Einspruch, ein beschränkter Einspruch oder eine andere Verfahrensstrategie sinnvoll ist. Ziel ist eine Lösung, die sowohl den strafrechtlichen Vorwurf als auch mögliche berufliche, wirtschaftliche und persönliche Folgen berücksichtigt.

01

Einspruch und Frist sichern

Wir prüfen die Zustellung und sichern die zweiwöchige Einspruchsfrist. Wenn erforderlich, legen wir zunächst fristwahrend Einspruch ein.

02

Verfahrensbeendigung ohne Hauptverhandlung

Nach Akteneinsicht prüfen wir, ob eine Einstellung, eine Verständigung über Rechtsfolgen oder eine andere Erledigung ohne öffentliche Hauptverhandlung erreichbar ist.

03

Rechtsfolgen begrenzen

Ist der Tatvorwurf nicht vollständig ausräumbar, prüfen wir insbesondere Zahl und Höhe der Tagessätze sowie weitere Nebenfolgen und begrenzen den Einspruch gegebenenfalls gezielt.

04

Freispruch

Ist der Tatvorwurf nicht nachweisbar, greifen wir den Strafbefehl vollständig an und verteidigen in der Hauptverhandlung mit dem Ziel eines Freispruchs.

Folgen, die wir von Anfang an im Blick behalten:


Eintragungen im Bundeszentralregister


Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis


Berufliche und gewerberechtliche Folgen


Kosten und Vollstreckungsfolgen


Auszeichnung der Kanzlei als Top Anwalt für Strafrecht und Steuerrecht

Ein Strafbefehl ist keine bloße Zahlungsaufforderung

Warum ein Strafbefehl vor jeder Reaktion sorgfältig geprüft werden sollte

Ein Strafbefehl ist Teil des deutschen Strafverfahrens und steht häufig am Ende eines Ermittlungsverfahrens. Nach einem Einspruch kann sich eine Hauptverhandlung anschließen. Deshalb prüfen wir nicht nur die im Strafbefehl genannte Strafe, sondern den gesamten Tatvorwurf, die Beweislage und die prozessuale Ausgangssituation. Unsere Tätigkeit ist in die bundesweite Strafverteidigung eingebettet; wenn eine Hauptverhandlung erforderlich wird, übernehmen wir auch die weitere Verteidigung im Hauptverfahren.

Auszeichnung der Kanzlei als Top Anwalt für Strafrecht und Steuerrecht

Was uns unterscheidet

Beim Strafbefehl entscheiden Frist, Aktenlage und die richtige Einspruchsstrategie.

Zertifizierte Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)

Spezialisierte Ausbildung und kontinuierliche Fortbildung bilden die Grundlage einer Verteidigung auf höchstem fachlichem Niveau.

Doppelkompetenz Straf- und Steuerrecht

Strafbefehle können allgemeine Straftaten ebenso betreffen wie wirtschafts- oder steuerstrafrechtliche Vorwürfe. Unsere Tätigkeit im Strafrecht und Steuerrecht ermöglicht es, auch mögliche Nebenfolgen und Schnittstellen frühzeitig zu erkennen und in die Verteidigung einzubeziehen.

Erfahrung mit umfangreichen Strafakten

Strafbefehle beruhen häufig auf umfangreichen Ermittlungsakten, Zeugenangaben, Urkunden oder digitalen Beweismitteln. Wir prüfen die Akte strukturiert und gleichen die Annahmen der Ermittlungsbehörden mit dem tatsächlichen Geschehen ab.

Schnelle Reaktion nach Zustellung

Beim Strafbefehl läuft nach der Zustellung eine kurze gesetzliche Frist. Wir prüfen deshalb frühzeitig die Zustellung, sichern den Einspruch und entscheiden erst nach Akteneinsicht über die weitere Strategie.

Was unsereMandanten sagen

Die Erfahrungen unserer Mandanten sagen oft mehr über unsere Arbeit aus als jede Beschreibung. Hier finden Sie einen Auszug der Bewertungen unserer Kanzlei.

5/5

Telmo Santos

Frau Dr. Pitschel ist wirklich ein außergewöhnlicher Mensch. Sie ist nicht nur unglaublich mitfühlend und engagiert, sondern auch in ihrer Kommunikation sehr begabt.

5/5

Marcel Paulus

Ich habe mich für die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Mügge entschieden, nachdem ich online recherchiert hatte und ich muss sagen: Ich bin maximal zufrieden.

5/5

Andrea Binder

Frau Ilg ist eine sehr kompetente, freundliche und einfühlsame Rechtsanwältin. Auch mit Frau Dr. Pitschel habe ich im Rahmen eines Straf-verfahrens sehr gute Erfahrungen gemacht.

Aus der Praxis

Typische Situationen nach Erhalt eines Strafbefehls

Strafbefehle werden in sehr unterschiedlichen Verfahren erlassen. Entscheidend ist jeweils, ob der Tatvorwurf nach Aktenlage tragfähig ist und welche Folgen die konkrete Sanktion für den Betroffenen hat.


Strafbefehl mit hoher Geldstrafe oder vielen Tagessätzen


Strafbefehl nach einem Verkehrsdelikt


Strafbefehl wegen Betrug, Diebstahl oder Körperverletzung


Strafbefehl wegen einer Steuerstraftat


Unzutreffend angesetzte Einkommensverhältnisse beim Tagessatz


Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafbefehl


Unklarheiten über Zustellung oder laufende Einspruchsfrist


Was bei einem Strafbefehl geprüft werden muss

Prüfpunkt Warum er wichtig ist
Zustellung Sie bestimmt regelmäßig den Beginn der Einspruchsfrist.
Einspruchsfrist Der Einspruch muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden.
Tatvorwurf Zu prüfen ist, ob der im Strafbefehl zugrunde gelegte Sachverhalt tatsächlich nachweisbar ist.
Beweislage Zeugen, Urkunden, Gutachten und digitale Beweismittel müssen anhand der Ermittlungsakte bewertet werden.
Rechtliche Einordnung Nicht jede tatsächliche Feststellung erfüllt auch den angenommenen Straftatbestand.
Zahl der Tagessätze Sie richtet sich nach der Schuld und ist für die Gesamtstrafe sowie mögliche Folgefragen bedeutsam.
Höhe des Tagessatzes Sie hängt grundsätzlich von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab.
Fahrverbot oder Fahrerlaubnis Bei verkehrsbezogenen Vorwürfen können erhebliche zusätzliche Folgen entstehen.
Führungszeugnis und Register Die Verurteilung kann registerrechtliche und berufliche Auswirkungen haben.
Beschränkter Einspruch Ein Einspruch kann in geeigneten Fällen auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden.
Hauptverhandlung Nach Einspruch kann eine öffentliche Hauptverhandlung erforderlich werden.
Risiko einer höheren Strafe Das Gericht ist im angegriffenen Umfang nicht an die im Strafbefehl festgesetzte Rechtsfolge gebunden.
Alternative Erledigung Je nach Aktenlage können Einstellung oder andere Verfahrenslösungen in Betracht kommen.

Jetzt Termin vereinbaren

Sie haben einen Strafbefehl erhalten oder die Einspruchsfrist läuft bereits? Schildern Sie uns kurz den Tatvorwurf und das Zustellungsdatum. Wir prüfen, welche Schritte jetzt erforderlich sind und melden uns innerhalb von 24 Stunden.

30+ Jahre spezialisierte Erfahrung

In Strafverfahren jeder Größenordnung

100% Engagement

Mit klarem Blick für das Wesentliche

Anspruchsvolle Verfahren

Erfahren in komplexen Mandaten & Prozessen

24/7 erreichbar

Schnelle Reaktion & klare Schritte in dringenden Situationen

    Die Angaben aus dem Kontaktformular werden erhoben und verarbeitet. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und nicht weitergegeben.

    Wir prüfen Strafbefehl, Einspruchsfrist und Verteidigungsmöglichkeiten.

    Vertrauen Sie auf schnelle Prüfung, klare Strategieund konsequente Strafverteidigung.

    Häufige Fragen unserer Mandanten zum Strafbefehl

    Strafbefehl – häufige Fragen

    Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren. Das Gericht kann ihn auf Antrag der Staatsanwaltschaft ohne vorherige Hauptverhandlung erlassen. Wird nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich.

    Der Einspruch muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls bei dem zuständigen Gericht eingelegt werden. Weil die Frist kurz ist, sollte das Zustellungsdatum sofort geprüft und der Einspruch bei Bedarf zunächst fristwahrend eingelegt werden.

    Nein. Vor einer Zahlung sollte geprüft werden, ob der Strafbefehl akzeptiert werden soll oder ob ein Einspruch sinnvoll ist. Entscheidend sind nicht nur die Höhe der Geldstrafe, sondern auch der Tatvorwurf, mögliche Eintragungen und weitere Rechtsfolgen.

    Ja. Ein Einspruch kann in geeigneten Fällen auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden, etwa auf Rechtsfolgen oder die Höhe eines Tagessatzes. Ob eine Beschränkung sinnvoll ist, sollte erst nach Prüfung der Ermittlungsakte entschieden werden.

    Nach einem zulässigen Einspruch prüft das Gericht das Verfahren erneut. Häufig wird eine Hauptverhandlung bestimmt. Je nach Aktenlage können zuvor jedoch auch andere Verfahrenslösungen in Betracht kommen. Welche Strategie sinnvoll ist, hängt vom konkreten Tatvorwurf und dem Umfang des Einspruchs ab.

    Ja. Nach einem Einspruch ist das Gericht im angegriffenen Umfang grundsätzlich nicht an die im Strafbefehl festgesetzte Rechtsfolge gebunden. Deshalb muss vor einem Einspruch auch geprüft werden, ob ein Risiko einer ungünstigeren Entscheidung besteht und ob eine Beschränkung des Einspruchs sinnvoll ist.

    Eine Verurteilung durch Strafbefehl wird grundsätzlich im Bundeszentralregister erfasst. Ob sie auch im Führungszeugnis erscheint, hängt insbesondere von der verhängten Strafe und möglichen weiteren Eintragungen ab. Für bestimmte berufliche oder behördliche Verfahren können zusätzliche registerrechtliche Fragen relevant sein.

    Ja. Ein Verteidiger kann den Strafbefehl prüfen, Akteneinsicht beantragen und den Einspruch für Sie einlegen. Gerade wenn die Frist bereits läuft, kann zunächst die Frist gesichert und anschließend auf Grundlage der Ermittlungsakte über die weitere Verteidigung entschieden werden.

    Ja, das ist je nach Verfahrensstand und Aktenlage möglich. Neben einer Hauptverhandlung kommen in geeigneten Fällen auch Einstellungen oder andere verfahrensbeendende Lösungen in Betracht. Ob dies realistisch ist, lässt sich erst nach Prüfung des Tatvorwurfs und der Ermittlungsakte beurteilen.

    Die Einspruchsfrist läuft. Eine frühe Prüfung kann entscheidend sein.

    Als erfahrene Strafverteidiger stehen wir Ihnen nach Erhalt eines Strafbefehls bundesweit zur Seite. Wir prüfen sofort die Einspruchsfrist, beantragen Akteneinsicht und entwickeln anschließend die passende Strategie – vom beschränkten Einspruch bis zur vollständigen Verteidigung gegen den Tatvorwurf. Kontaktieren Sie uns vertraulich, bevor die Frist abläuft.