Cum-Ex-Geschäfte: Nahaufnahme des Platzes von Olaf Scholz beim Hamburger Untersuchungsausschuss
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Cum-Ex-Skandal Teil II: Was hatte Olaf Scholz damit zu tun?

In den Cum-Ex-Skandal waren nicht nur Akteure aus der Finanz­welt invol­viert. Mit der Zeit kamen immer mehr mögliche Betei­li­gungen von Rechts­an­wälten und Poli­ti­kern zum Vorschein.

Poli­tisch beson­ders brisant ist die mutmaß­liche Verwick­lung promi­nenter Poli­tiker, allen voran des derzei­tigen Bundes­kanz­lers Olaf Scholz in die sog. „Hamburger Warburg-Affäre“:

In der Vergan­gen­heit war die in Hamburg ansäs­sige Privat­bank M. M. Warburg & CO maßgeb­lich an Cum-Ex-Geschäften betei­ligt.

Im Jahr 2021 verur­teilte der Bundes­ge­richtshof die Bank zu einer Rück­zah­lung von mehr als 176 Millionen Euro an die Staats­kasse.

Mitei­gen­tümer der Bank Chris­tian Olea­rius muss sich aus diesem Grund momentan wegen schwerer Steu­er­hin­ter­zie­hung vor dem Bonner Land­ge­richt verant­worten; der ehema­lige Gene­ral­be­voll­mäch­tigte der Bank wurde bereits zu fünf­ein­halb Jahren Haft verur­teilt.

Die Vorwürfe zu einer mögli­chen poli­ti­schen Einfluss­nahme in diesem Komplex lauten im Grunde wie folgt:

Im Februar 2020 veröf­fent­lichten die Wochen­zei­tung Die Zeit und das Politik-Magazin Panorama ihre Recher­chen zur Verjäh­rung von Cum-Ex-Rück­for­de­rungen.

Nach diesen hatte das Hamburger Finanzamt im Jahr 2016 von der M. M. Warburg & CO-Bank 47 Millionen Euro, die aus ille­galen Cum-Ex-Geschäften stammten, zurück­ge­for­dert.

In den Jahren 2016 und 2017 soll es daraufhin zwischen Scholz, welcher damals noch Hamburgs Erster Bürger­meister war, und Olea­rius zu mehreren Gesprä­chen und persön­li­chen Treffen gekommen sein.

Diese seien durch den dama­ligen SPD-Bundes­tags­ab­ge­ord­neten Johannes Kahrs vermit­telt worden.

Olea­rius soll sich auf einem Argu­men­ta­ti­ons­pa­pier schrift­lich dafür einge­setzt haben, dass auf eine Durch­set­zung der Rück­for­de­rungs­an­sprüche gegen die Warburg-Bank verzichtet wird.

Scholz soll Olea­rius in den Gesprä­chen dazu geraten haben, dieses Argu­men­ta­ti­ons­pa­pier nicht dem Hamburger Finanzamt zukommen zu lassen, sondern es direkt an Peter Tsch­ent­scher, damals Hamburger Finanz­se­nator und heute Scholz‘ Nach­folger als Hamburgs Erster Bürger­meister, zu schi­cken.

Indi­zien zu diesen Treffen und deren Inhalten fanden sich in Olea­rius‘ Tage­buch­ein­trägen und in Chats sowie E‑Mails einer Hamburger Finanz­be­amtin.

Kurz darauf verzich­tete das Hamburger Finanzamt auf die Rück­for­de­rungen und ließ die Ansprüche auf Rück­zah­lung gegen die Warburg-Bank verjähren. Der Stadt Hamburg gingen damit 47 Millionen Euro verloren.

Vor dem parla­men­ta­ri­schen Unter­su­chungs­aus­schuss leug­nete Scholz zunächst, sich mit Olea­rius getroffen zu haben – später änderte er seine Aussage, gab aber an, sich an inhalt­liche Details der Treffen nicht erin­nern zu können.

Die Hambur­gi­sche Bürger­schaft rich­tete daraufhin im Oktober 2020 einen geson­derten Hamburger Unter­su­chungs­aus­schuss ein, der sich speziell mit dem Erlass der Steu­er­nach­for­de­rungen zum Vorteil der Warburg-Bank beschäf­tigt.

Im Jahr 2022 musste Tsch­ent­scher vor diesem Unter­su­chungs­aus­schuss Stel­lung beziehen; es ging hierbei darum, welchen Einfluss er als dama­liger Finanz­se­nator auf die Verjäh­rung der Rück­for­de­rungs­an­sprüche genommen haben könnte.

Nach dem bishe­rigen Stand kann Olaf Scholz juris­tisch keine Betei­li­gung am Cum-Ex-Komplex nach­ge­wiesen werden.

Dies könnte sich aller­dings ändern, falls im gegen­wär­tigen Straf­pro­zess gegen Olea­rius weitere Details über die mögliche Verwick­lung des Bundes­kanz­lers ans Licht kommen sollten.

Darüber hinaus ist die Unions­frak­tion des Bundes­tages momentan damit befasst, vor dem Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt die Einrich­tung eines weiteren parla­men­ta­ri­schen Unter­su­chungs­aus­schusses einzu­klagen.

Die Aufklä­rung der Warburg-Affäre ist also noch längst nicht abge­schlossen – es bleibt abzu­warten, was die weiteren Ermitt­lungen an zutage fördern werden.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Beschul­digter in einem Straf­ver­fahren oder Steu­er­ver­fahren (Steu­er­straf­ver­fahren) sein, so kontak­tieren Sie uns gerne.

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