Cum-Ex-Geschäfte: Nahaufnahme des Platzes von Olaf Scholz beim Hamburger Untersuchungsausschuss
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Cum-Ex-Skandal Teil II: Was hatte Olaf Scholz damit zu tun?

In den Cum-Ex-Skandal waren nicht nur Akteure aus der Finanzwelt involviert. Mit der Zeit kamen immer mehr mögliche Beteiligungen von Rechtsanwälten und Politikern zum Vorschein.

Politisch besonders brisant ist die mutmaßliche Verwicklung prominenter Politiker, allen voran des derzeitigen Bundeskanzlers Olaf Scholz in die sog. „Hamburger Warburg-Affäre“:

In der Vergangenheit war die in Hamburg ansässige Privatbank M. M. Warburg & CO maßgeblich an Cum-Ex-Geschäften beteiligt.

Im Jahr 2021 verurteilte der Bundesgerichtshof die Bank zu einer Rückzahlung von mehr als 176 Millionen Euro an die Staatskasse.

Miteigentümer der Bank Christian Olearius muss sich aus diesem Grund momentan wegen schwerer Steuerhinterziehung vor dem Bonner Landgericht verantworten; der ehemalige Generalbevollmächtigte der Bank wurde bereits zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Die Vorwürfe zu einer möglichen politischen Einflussnahme in diesem Komplex lauten im Grunde wie folgt:

Im Februar 2020 veröffentlichten die Wochenzeitung Die Zeit und das Politik-Magazin Panorama ihre Recherchen zur Verjährung von Cum-Ex-Rückforderungen.

Nach diesen hatte das Hamburger Finanzamt im Jahr 2016 von der M. M. Warburg & CO-Bank 47 Millionen Euro, die aus illegalen Cum-Ex-Geschäften stammten, zurückgefordert.

In den Jahren 2016 und 2017 soll es daraufhin zwischen Scholz, welcher damals noch Hamburgs Erster Bürgermeister war, und Olearius zu mehreren Gesprächen und persönlichen Treffen gekommen sein.

Diese seien durch den damaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs vermittelt worden.

Olearius soll sich auf einem Argumentationspapier schriftlich dafür eingesetzt haben, dass auf eine Durchsetzung der Rückforderungsansprüche gegen die Warburg-Bank verzichtet wird.

Scholz soll Olearius in den Gesprächen dazu geraten haben, dieses Argumentationspapier nicht dem Hamburger Finanzamt zukommen zu lassen, sondern es direkt an Peter Tschentscher, damals Hamburger Finanzsenator und heute Scholz‘ Nachfolger als Hamburgs Erster Bürgermeister, zu schicken.

Indizien zu diesen Treffen und deren Inhalten fanden sich in Olearius‘ Tagebucheinträgen und in Chats sowie E-Mails einer Hamburger Finanzbeamtin.

Kurz darauf verzichtete das Hamburger Finanzamt auf die Rückforderungen und ließ die Ansprüche auf Rückzahlung gegen die Warburg-Bank verjähren. Der Stadt Hamburg gingen damit 47 Millionen Euro verloren.

Vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss leugnete Scholz zunächst, sich mit Olearius getroffen zu haben – später änderte er seine Aussage, gab aber an, sich an inhaltliche Details der Treffen nicht erinnern zu können.

Die Hamburgische Bürgerschaft richtete daraufhin im Oktober 2020 einen gesonderten Hamburger Untersuchungsausschuss ein, der sich speziell mit dem Erlass der Steuernachforderungen zum Vorteil der Warburg-Bank beschäftigt.

Im Jahr 2022 musste Tschentscher vor diesem Untersuchungsausschuss Stellung beziehen; es ging hierbei darum, welchen Einfluss er als damaliger Finanzsenator auf die Verjährung der Rückforderungsansprüche genommen haben könnte.

Nach dem bisherigen Stand kann Olaf Scholz juristisch keine Beteiligung am Cum-Ex-Komplex nachgewiesen werden.

Dies könnte sich allerdings ändern, falls im gegenwärtigen Strafprozess gegen Olearius weitere Details über die mögliche Verwicklung des Bundeskanzlers ans Licht kommen sollten.

Darüber hinaus ist die Unionsfraktion des Bundestages momentan damit befasst, vor dem Bundesverfassungsgericht die Einrichtung eines weiteren parlamentarischen Untersuchungsausschusses einzuklagen.

Die Aufklärung der Warburg-Affäre ist also noch längst nicht abgeschlossen – es bleibt abzuwarten, was die weiteren Ermittlungen an zutage fördern werden.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Beschuldigter in einem Strafverfahren oder Steuerverfahren (Steuerstrafverfahren) sein, so kontaktieren Sie uns gerne.

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