Die Entkriminalisierung von Cannabis – „Legal, aber…“
Nach jahrelanger politischer und gesellschaftlicher Debatte ist es nun soweit: Die Cannabis-Entkriminalisierung hat mit der Ampel-Regierung an Fahrt aufgenommen. Am 16.08.2023 hat das Bundeskabinett den ersten Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz (sog. „Cannabiskonsumgesetz“ – CanG) beschlossen. Zum 01.01.2024 soll es in Kraft treten.
Hintergrund der Neuerung sind zahlreiche Schwierigkeiten im Umgang mit Cannabis in Justiz, Gesellschaft und Gesundheitssystem:
Die Entwicklungen der letzten Jahre belegen, dass die bisherigen gesetzlichen Verbote den Cannabiskonsum nicht beschränken konnten – vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Die Cannabisprodukte, die auf dem Schwarzmarkt erworben werden, bergen zudem aufgrund ihres unbekannten THC-Gehalts und der Vielzahl an eingesetzten Streckmitteln unkalkulierbare Gesundheitsrisiken für die Konsument*innen.
Hinzu kommt, dass die ohnehin schon überlastete Justiz mit der Masse an cannabisbezogenen Straftaten schier überfordert ist und die Verstöße kaum mehr erfolgreich ahnden kann. Gerade dann, wenn Gerichtstermine wegen des Besitzes von geringsten Mengen von Cannabis stattfinden, stellt sich die Frage nach einer entsprechenden Verhältnismäßigkeit.
Dass diese Verfolgungspraxis den Staat immense Mengen an Steuergeldern kostet, die zweifelsohne vielfältig an anderen Stellen eingesetzt werden könnten, ist nur ein weiterer Teilaspekt des Problemkomplexes.
Das Bundesgesundheitsministerium möchte zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beitragen, in dem durch einen kontrollierten Umgang mit Cannabis die Qualität des Betäubungsmittels überwacht und gesichert werden soll.
Weiterhin soll der illegale Handel mit Cannabisprodukten eingedämmt, die entsprechende Aufklärung und Prävention gestärkt sowie der Kinder- und Jugendschutz effektiver umgesetzt werden.
Hierzu sind diverse Informations-, Beratungs- und Präventionsangebote vorgesehen; für gefährdete Kinder und Jugendliche soll die Teilnahme an sog. Frühinterventionsprogrammen eingerichtet werden.
Darüber hinaus bleibt der Besitz und Konsum von Cannabis für Personen unter 18 Jahren verboten. Gleiches gilt für Werbung oder Sponsorings sowie den öffentlichen Konsum in bestimmten festgelegten Orten.
Doch was beinhaltet die Entkriminalisierung nun konkret?
Der Besitz von 25 Gramm Cannabis soll für erwachsene Privatpersonen straffrei werden. Außerdem können Personen, die in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Cannabis strafrechtlich verurteilt wurden, einen Antrag auf Löschung dieser Strafen aus dem Bundeszentralregister stellen.
Der Gesetzesentwurf sieht zum einen die Möglichkeit für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die nicht-gewerbliche Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen vor, sog. „Cannabis-Clubs“, sofern diese die erforderliche behördliche Erlaubnis vorlegen können und gesetzlich festgelegte Schutz-, Dokumentations-, und Berichtspflichten beachten.
Die Tätigkeit dieser Cannabis-Clubs soll laut Gesetzentwurf regelmäßig behördlich kontrolliert werden und darf nur Cannabisprodukte in Reinform (Marihuana oder Haschisch) umfassen.
Gleichzeitig wird innerhalb bestimmter Grenzen und Beachtung von Schutzmaßnahmen auch der private Anbau von Cannabisprodukten erlaubt.
Mit dem Beschluss des Cannabiskonsumgesetzes ist die Legalisierung als juristischer Prozess jedoch noch nicht abgeschlossen.
Die Bundesregierung plant, die Freigabe von Cannabis im Rahmen eines weiteren Gesetzentwurfs noch zu erweitern. So soll in lizenzierten und staatlich kontrollierten Fachgeschäften die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe von Cannabisprodukten ermöglicht werden. Dieses Projekt soll zeitlich und regional begrenzt sein und einer wissenschaftlichen Begleitung unterliegen.
Ein entsprechender Entwurf soll laut Bundesgesundheitsministerium noch vor Jahresende vorliegen. Vermutlich wird die entsprechende Regelung erst im Laufe des nächsten Jahres Gesetzeskraft erlangen.
Bis das Cannabiskonsumgesetz in Kraft treten kann, muss es sowohl den Bundestag als auch den Bundesrat passieren. Angesichts der massiven Kritik von Seiten der politischen Opposition, ist ein reibungsloser Ablauf des weiteren Gesetzgebungsverfahrens mehr als fraglich.
Es könnte also gut sein, dass sich diejenigen, die eine Cannabis-Legalisierung schon lange herbeisehnen, noch ein bisschen länger gedulden müssen.