Jens Lehmann beim Prozess um Nachbarschaftsstreitigkeiten

Jens Lehmann: Wenn Nachbarschaftsstreitigkeiten ausarten

Eine zu hoch gewachsene Hecke, Geruchsbelästigung durch Zigarettenrauch oder nächtlicher Partylärm: Konflikte unter Nachbarn sind vor Gericht nichts Neues. Meistens landen die Parteien vor dem Zivilgericht, um ihre Meinungsverschiedenheiten beizulegen.

In Extremfällen kann es allerdings auch zu einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft kommen.

So im folgenden Fall rund um den früheren Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann.

Der ehemalige Torwart der deutschen Nationalmannschaft musste sich unter anderem wegen Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 Abs. 1 StGB) im Dezember 2023 vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten.

Die tatsächlichen Hintergründe der angeblichen Tat erscheinen, wie es häufig bei Nachbarschaftsstreitigkeiten vorkommt, durchaus bizarr:

Jens Lehmanns Nachbar, Herr Walter Winkelmann, erhielt im Sommer 2022 einen Anruf von seinem Schwiegersohn, welcher per Überwachungskamera die Garage seines Schwiegervaters im Blick hatte und dort etwas Ungewöhnliches bemerkte.

Die Überwachungskamera zeigte Lehmann, wie er ein Gerüst hinaufkletterte, angeblich, um dort die Stromversorgung der Kamera abzutrennen. Diese lief allerdings noch mit Reststrom weiter und bildete deshalb ab, wie Lehmann mit einer Kettensäge an einem Dachbalken in der Garage seines Nachbarn ansetzte – danach stoppte das Video.

Die Staatsanwaltschaft vermutete, dass Lehmann in die Garage ging, um den Dachbalken seines Nachbarn durch- bzw. anzusägen. Weiterhin soll er einen Baum auf Winkelmanns Grundstück ohne dessen Einverständnis gefällt haben.

Lehmann behauptete, dass er „nur mal schauen wollte“, was sein Nachbar in der Garage „eigentlich macht“. Die Kettensäge habe er nur dabeigehabt, weil er zuvor eine Hecke gestutzt habe. Den Baum habe er wunschgemäß und nicht gegen den Willen seines Nachbarn gefällt.

Dieses Verhalten scheint die letzte Eskalation eines schon länger bestehenden Konflikts zwischen den beiden Nachbarn gewesen zu sein. Die beiden Parteien hatten zuvor bereits mündlich sowie durch den Austausch diverser Schriftsätze, über den Neubau der Garage gestritten. Es ging hierbei wohl um den (möglicherweise gefährdeten) Ausblick auf den Starnberger See.

Da es zu dieser Zeit schon drei „Attacken“ auf die Garage gegeben habe, habe Winkelmann sich dazu veranlasst gesehen, eine Überwachungskamera zu installieren. Zivilrechtlich ist der Streit inzwischen beigelegt; Winkelmann hat 60.000 Euro von Lehmann erhalten.

Doch mit den Bezichtigungen seines Nachbarn nicht genug: Lehmann wird weiterhin vorgeworfen, er habe im März 2022 eine Polizeibeamtin beleidigt, indem er sie als „durchtriebene Lügnerin“ bezeichnet und ihr gegenüber geäußert habe, dass sie „eine Fehlschaltung im Gehirn“ habe (Beleidigung gem. § 185 StGB).

Außerdem sei er aus einem Parkhaus gefahren, ohne vorher die Parkgebühr zu bezahlen (versuchter Betrug nach §§ 263 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB).

Der Ex-Nationaltorwart wies alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft entschieden von sich. In wortreichen Ausführungen, die die Richterin als „hanebüchene Geschichten“ bezeichnete, habe Lehmann sich „durchgängig als Opfer der Justiz“ dargestellt. Er sprach von Rufmord und falscher Verdächtigung zu seinen Lasten. Zwischendurch stellte Lehmann angeblich die Frage, was schlimmer sei: Mord oder Rufmord.

Als die Richterin im Rahmen der Befragung auf die persönlichen und finanziellen Verhältnisse des – nach eigenen Worten – „arbeitslosen Fußballtrainers“ zu sprechen kam, fragte er sie im Gegenzug, ob sie selbst verheiratet sei.

Trotz seiner Verteidigungsbemühungen wurde Lehmann am 22.12.2023 vom AG Starnberg zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2.000 Euro verurteilt und soll damit insgesamt 420.000 Euro zahlen.

Sowohl die Staatsanwaltschaft, welche eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und eine Geldauflage von 216.000 Euro gefordert hatte, als auch Lehmann haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. In naher Zukunft wird sich also das Landgericht München II mit dem nachbarschaftlichen Kettensägen-Fall auseinandersetzen müssen. 

Ähnliche Beiträge