Spionageverdacht – Durchsuchung bei AfD-Politiker Krah in Brüssel
Aufgrund einiger Fälle in der Vergangenheit, wird zunehmend vermutet, dass einige AfD-Politiker eine auffällige Nähe zu Russland und China aufweisen.
Dieser Verdacht scheint sich nun im Hinblick auf einen Mitarbeiter (Jian G.) des AfD-Europaabgeordneten Krah bestätigt zu haben. Dieser wurde im vergangenen Monat wegen mutmaßlicher Spionage für China festgenommen, weiterhin wurde seine Wohnung in Dresden durchsucht. Im Folgenden ließ die Bundesanwaltschaft die Abgeordnetenräume des ehemaligen Spitzenkandidaten Krah im Europäischen Parlament durchsuchen.
Krah hatte besagten Mitarbeiter, welcher im Jahr 2022 von China nach Deutschland gekommen war, als Assistenten eingestellt, nachdem er 2019 für die AfD ins Europäische Parlament eingezogen war. Nachdem die Spionagevorwürfe gegen seinen Mitarbeiter bekannt geworden waren, teilte er mit, diesen entlassen zu wollen.
Der Mitarbeiter des AfD-Europaabgeordneten soll zum einen chinesische Dissidenten in Deutschland ausspioniert und zum anderen Informationen aus dem Europäischen Parlament an einen chinesischen Geheimdienst übermittelt haben. Weiterhin soll er sich dem Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst als Kontakt angeboten haben.
Der konkrete Tatverdacht: Die Agententätigkeit für einen ausländischen Geheimdienst in einem besonders schweren Fall nach § 99 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB.
Gem. § 99 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit ausübt, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist oder sich zu einer solchen Tätigkeit bereit erklärt.
§ 99 Abs. 2 StGB zählt noch zwei besonders schwere Fälle auf, bei deren Einschlägigkeit eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren droht. Unter anderem liegt ein besonders schwerer Fall vor, wenn, wie mutmaßlich im Falle des Mitarbeiters von Maximilian Krah, der Täter Tatsachen, die von einer amtlichen Stelle geheim gehalten werden, liefert und eine verantwortliche Stellung missbraucht, die ihn zur Wahrung solche Geheimnisse besonders verpflichtet.
Einem ähnlichen Vorwurf sah sich auch ein AfD-naher Bundeswehroffizier ausgesetzt, welcher Ende Mai durch das OLG Düsseldorf zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Der Offizier hatte beim Beschaffungsamt der Bundeswehr in Koblenz gearbeitet und von dort aus sensible Informationen beschafft, die allesamt (1.400 Seiten Material) als Verschlusssachen eingestuft waren. Diese Dokumente hatte er im Folgenden sowohl dem russischen Konsulat in Bonn als auch der russischen Botschaft in Berlin angeboten.
Am 09.08.2023 wurde der Soldat festgenommen und saß bis zur Hauptverhandlung in Untersuchungshaft. Auch in diesem Fall lautete der Vorwurf unter anderem auf § 99 Abs. 1 StGB.
Darüber hinaus hatte sich der angeklagte Bundeswehroffizier, nach dem Urteil des OLG Düsseldorf, gem. § 353b StGB strafbar gemacht, weil er Dienstgeheimnisse verraten hatte.
Nach Angaben des Verurteilten seien eine akute Angst vor einer nuklearen Eskalation des Ukraine-Kriegs und auch der zu dieser Zeit erfolgte Beitritt zur AfD Beweggründe für die Tat gewesen.
Was den Mitarbeiter von Maximilian Krah bewogen hat, für die chinesische Regierung zu spionieren, ist bislang noch unklar und wird vermutlich erst während der Hauptverhandlung zum Thema werden.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder Beschuldigter in einem Strafverfahren oder Steuerverfahren (Steuerstrafverfahren) sein, so kontaktieren Sie uns gerne.