Doppelgängerinnen: Zwei sehr ähnliche Modepuppen

Wie im Film – Der sog. „Doppelgängerinnen-Mord“ von Eppingen

Es ist ein Fall, der so skurril erscheint, dass er aus einem schlechten Krimi stammen könnte:

Seit Mitte Januar muss sich die 24-jährige Schahraben K. vor dem Land­ge­richt Ingol­stadt verant­worten, da sie laut Staats­an­walt­schaft mit einem mutmaß­li­chen Komplizen, Sheqir K., eine „Doppel­gän­gerin“ von sich getötet haben soll, um ihren eigenen Tod vorzu­täu­schen und ein neues Leben anzu­fangen. Hinter­grund waren angeb­lich fami­liäre Strei­tig­keiten.

Für einem kurzen Moment schien dieser absurd anmu­tende Plan sogar aufzu­gehen.

Als zwei Bekannte der Ange­klagten im August 2022 einen weib­li­chen Leichnam in deren Auto fanden, gingen sie aufgrund der großen Ähnlich­keit zunächst davon aus, es handele sich bei der Leiche um Schahraben K.

Auch Polizei und Ange­hö­rige dachten für kurze Zeit, die Ange­klagte sei einem Tötungs­de­likt zum Opfer gefallen – ihr Vater iden­ti­fi­zierte den Leichnam sogar als seine eigene Tochter.

Nachdem bei der Obduk­tion jedoch Unstim­mig­keiten auftraten, kamen die Ermitt­lungs­be­hörden der Ange­klagten mittels eines DNA-Abglei­ches auf die Schliche, woraufhin sie und ihr vermeint­li­cher Komplize fest­ge­nommen wurden.

Im Einzelnen soll sich laut Staats­an­walt­schaft folgender Sach­ver­halt zuge­tragen haben:

Die Ange­klagte soll geplant haben, ihren eigenen Tod vorzu­täu­schen, um dem Fami­li­en­kon­flikt zu entfliehen und einen Neuan­fang mit ihrem dama­ligen Partner zu machen.

Hierzu soll sie auf Insta­gram gezielt nach Frauen gesucht haben, die ihr ähnlich sehen und in diesem Zuge Kontakt zu der 23-jährigen Khadidja O. aus Eppingen aufge­nommen haben. Angeb­lich bot sie dem späteren Tatopfer an, ihr eine kosten­lose Behand­lung in einem Kosme­tik­studio zu ermög­li­chen, wenn sie für das Studio Werbung mache.

Im Folgenden sollen sie und ihr mutmaß­li­cher Komplize die 23-Jährige zu Hause abge­holt und in einem Wald­stück mit mehr als 50 Messer­sti­chen getötet haben.

Später seien die beiden nach Ingol­stadt gefahren und hätten das Auto mit dem Leichnam dort geparkt, um bei der Polizei den Eindruck zu erwe­cken, es handele sich bei der Leiche um die Ange­klagte.

Und damit nicht genug: Die Ange­klagte soll darüber hinaus auch noch einen Mann beauf­tragt haben, den Bruder ihres Ex-Part­ners zu töten, der diesem Auftrag jedoch nicht nachkam.

Der Mitan­ge­klagte habe außerdem angeb­lich versucht, eine Person in der Unter­su­chungs­haft zur Tötung von Zeugen des anste­henden Prozesses anzu­stiften.

Zunächst haben die beiden Ange­klagten, die von der Staats­an­walt­schaft wegen Mordes (§§ 211 StGB) und Anstif­tung zum Mord (§§ 211 Abs. 2, 26 StGB) ange­klagt werden, geschwiegen.

Der Prozess, der am 16.01.2024 seinen Auftakt hatte und wegen eines Ausset­zungs­an­trags der Vertei­di­gung bereits zu Beginn verzö­gert wurde, könnte sich noch lange hinziehen – immerhin wurden von der Staats­an­walt­schaft mehr als 190 ZeugInnen benannt.

Nach einigen Verhand­lungs­tagen brach die Ange­klagte ihr Schweigen und gab kund, dass der Mitan­ge­klagte die Schuld und Verant­wor­tung trage – sie sei nur bei der Tat dabei gewesen. Sheqir K. habe das Mädchen in einem Wald­stück zunächst atta­ckiert und schwer verletzt. Sie habe ihn davon abhalten wollen. Dann habe er sie gezwungen, auf den Park­platz einer Super­markt­fi­liale zu fahren. Dort habe sie das Auto verlassen und er habe Khadidja O. ersto­chen.

Die Stel­lung­nahme der Ange­klagten wider­spricht den bishe­rigen Schil­de­rungen der Ermittler und der Staats­an­walt­schaft – die Ausfüh­rungen werfen derzeit mehr Fragen auf, als sie beant­worten.

Span­nend bleibt auch, ob Sheqir K. sich eben­falls zu den Vorwürfen äußern wird.

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