Wie im Film – Der sog. „Doppelgängerinnen-Mord“ von Eppingen
Es ist ein Fall, der so skurril erscheint, dass er aus einem schlechten Krimi stammen könnte:
Seit Mitte Januar muss sich die 24-jährige Schahraben K. vor dem Landgericht Ingolstadt verantworten, da sie laut Staatsanwaltschaft mit einem mutmaßlichen Komplizen, Sheqir K., eine „Doppelgängerin“ von sich getötet haben soll, um ihren eigenen Tod vorzutäuschen und ein neues Leben anzufangen. Hintergrund waren angeblich familiäre Streitigkeiten.
Für einem kurzen Moment schien dieser absurd anmutende Plan sogar aufzugehen.
Als zwei Bekannte der Angeklagten im August 2022 einen weiblichen Leichnam in deren Auto fanden, gingen sie aufgrund der großen Ähnlichkeit zunächst davon aus, es handele sich bei der Leiche um Schahraben K.
Auch Polizei und Angehörige dachten für kurze Zeit, die Angeklagte sei einem Tötungsdelikt zum Opfer gefallen – ihr Vater identifizierte den Leichnam sogar als seine eigene Tochter.
Nachdem bei der Obduktion jedoch Unstimmigkeiten auftraten, kamen die Ermittlungsbehörden der Angeklagten mittels eines DNA-Abgleiches auf die Schliche, woraufhin sie und ihr vermeintlicher Komplize festgenommen wurden.
Im Einzelnen soll sich laut Staatsanwaltschaft folgender Sachverhalt zugetragen haben:
Die Angeklagte soll geplant haben, ihren eigenen Tod vorzutäuschen, um dem Familienkonflikt zu entfliehen und einen Neuanfang mit ihrem damaligen Partner zu machen.
Hierzu soll sie auf Instagram gezielt nach Frauen gesucht haben, die ihr ähnlich sehen und in diesem Zuge Kontakt zu der 23-jährigen Khadidja O. aus Eppingen aufgenommen haben. Angeblich bot sie dem späteren Tatopfer an, ihr eine kostenlose Behandlung in einem Kosmetikstudio zu ermöglichen, wenn sie für das Studio Werbung mache.
Im Folgenden sollen sie und ihr mutmaßlicher Komplize die 23-Jährige zu Hause abgeholt und in einem Waldstück mit mehr als 50 Messerstichen getötet haben.
Später seien die beiden nach Ingolstadt gefahren und hätten das Auto mit dem Leichnam dort geparkt, um bei der Polizei den Eindruck zu erwecken, es handele sich bei der Leiche um die Angeklagte.
Und damit nicht genug: Die Angeklagte soll darüber hinaus auch noch einen Mann beauftragt haben, den Bruder ihres Ex-Partners zu töten, der diesem Auftrag jedoch nicht nachkam.
Der Mitangeklagte habe außerdem angeblich versucht, eine Person in der Untersuchungshaft zur Tötung von Zeugen des anstehenden Prozesses anzustiften.
Zunächst haben die beiden Angeklagten, die von der Staatsanwaltschaft wegen Mordes (§§ 211 StGB) und Anstiftung zum Mord (§§ 211 Abs. 2, 26 StGB) angeklagt werden, geschwiegen.
Der Prozess, der am 16.01.2024 seinen Auftakt hatte und wegen eines Aussetzungsantrags der Verteidigung bereits zu Beginn verzögert wurde, könnte sich noch lange hinziehen – immerhin wurden von der Staatsanwaltschaft mehr als 190 ZeugInnen benannt.
Nach einigen Verhandlungstagen brach die Angeklagte ihr Schweigen und gab kund, dass der Mitangeklagte die Schuld und Verantwortung trage – sie sei nur bei der Tat dabei gewesen. Sheqir K. habe das Mädchen in einem Waldstück zunächst attackiert und schwer verletzt. Sie habe ihn davon abhalten wollen. Dann habe er sie gezwungen, auf den Parkplatz einer Supermarktfiliale zu fahren. Dort habe sie das Auto verlassen und er habe Khadidja O. erstochen.
Die Stellungnahme der Angeklagten widerspricht den bisherigen Schilderungen der Ermittler und der Staatsanwaltschaft – die Ausführungen werfen derzeit mehr Fragen auf, als sie beantworten.
Spannend bleibt auch, ob Sheqir K. sich ebenfalls zu den Vorwürfen äußern wird.