Strafrecht

Strafvollstreckung / Strafvollzug

Strafvollstreckung und Strafvollzug

Auch im Verfahrensstadium der Strafvollstreckung sowie im Strafvollzug haben Sie jederzeit ein Anrecht auf die Vertretung durch einen Rechtsbeistand. Auch in diesem Stadium existieren vielfältige positive Gestaltungsmöglichkeiten, welche wir für Sie realisieren können.

Das Strafvollstreckungsrecht umfasst grundsätzlich alle Maßnahmen, die zur Einleitung und Überwachung des Urteilsausspruchs notwendig sind.

Indem Sie uns frühzeitig mit der Verteidigung im Rahmen der Strafvollstreckung beauftragen, können wir unsere Expertise und jahrelange Erfahrung nutzen, um zu Ihren Gunsten sowohl Einfluss auf Ihre Strafe als auch auf die festgesetzten Nebenfolgen (z. B. Verhängung eines Fahrverbotes) zu nehmen.

Sollten Sie oder ein Angehöriger sich in einer Justizvollzugsanstalt befinden, verschaffen wir uns durch Akteneinsicht in das Vollstreckungsheft bzw. Bewährungsheft oder die Gefangenenpersonalakte ein präzises Bild von ihrer konkreten Situation und gewinnen damit einen genauen Überblick über die Möglichkeiten einer positiven Beeinflussung Ihrer Situation.

Vor allem gegen Ende einer Haftzeit werden Fragen bezüglich des verbleibenden Strafrests bedeutsam. Hierbei bestehen Möglichkeiten, um eine Strafaussetzung zur Bewährung für Sie erreichen zu können. Wir beraten und vertreten Sie bei möglichen Aussetzungen des Strafrestes zum Halbstrafen- oder Zweidrittelzeitpunkt.

Weiterhelfen können wir Ihnen oftmals bereits vor Ihrem Haftantritt. In diesem Stadium können wir Sie bei der Möglichkeit eines (bis zu viermonatigen) Vollstreckungsaufschub, eines Antrags auf Haftunfähigkeit sowie der Möglichkeit einer Zurückstellung einer Strafe zum Zwecke einer Drogentherapie unterstützen.

Der Begriff des Strafvollzuges bezeichnet die Durchführung einer festgesetzten freiheitsentziehenden Strafe und die Sicherheitsverwahrung nach § 66 StGB und ist insofern insbesondere bei der Frage, wann und wie eine Freiheitsentziehung stattfindet, relevant. Geregelt wird die Art und Weise einer Inhaftierung; Rechte und Pflichten des Inhaftierten können abgesteckt, Urlaub und Vollstreckungserleichterungen ermöglicht werden. Möglich ist es auch, ihre Verlegung in eine andere Haftanstalt nahe Ihrer Familie zu erwirken.

Der Strafvollzug regelt, wie die Strafe vollstreckt wird, beispielsweise ob der Verurteilte Urlaub oder Vollzugslockerungen erhält. Davon sind auch die Rechte und Pflichten des Gefangenen innerhalb der Justizvollzugsanstalt umfasst.

Im Falle einer Beauftragung können wir in sämtliche Akten, die über Sie geführt werden, Einsicht nehmen. Sofern die Erstellung eines Vollzugsplans ansteht, können wir für Sie – mit dem Ziel einer umfassenden Informationsgewährung – an der abzuhaltenden Vollzugsplankonferenz teilzunehmen.

Darüber hinaus haben wir die Möglichkeit Ihre Ansprüche auf Behandlungsmaßnahmen wie z. B. Ausgang, Freigang oder Urlaub durch das Stellen entsprechender Anträge zu erreichen und können Ihnen u. U. auch dabei helfen, kleinere Annehmlichkeiten, wie bspw. das Erhalten von Zeitschriften oder Zeitungen, einem Radio oder Fernsehgerät, zu erlangen.