Strafrecht

Unternehmensverteidigung

Im deutschen Strafrecht ist ein Unternehmen als juristische Person weder handlungs-, schuld- noch straffähig. Lediglich natürliche Personen können sich strafbar machen. Aus diesem Grund geht die Unternehmensverteidigung über die einer Individualperson hinaus.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung und dem Zoll betreffen meist nicht nur den Geschäftsführer oder die Vorstandsmitglieder eines Unternehmens, sondern greifen tief in die wirtschaftlichen Strukturen ein und können sich auf das ganze Unternehmen auswirken und bis hin zur Existenzfragen führen.

Die Wirkung eines Strafverfahrens, welches gegen Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder geführt wird, kann sich jedoch in erheblicher Weise auf das gesamte Unternehmen erstrecken.

So stehen den Behörden vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung, Ermittlungsmaßnahmen sowie Sanktionen auf den Kern eines Unternehmens auszuweiten. Diese umfassen zum Beispiel:

  • Beschlagnahme möglicher Beweisgegenstände, § 111b stopp
  • Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung, § 111e stopp
  • Einziehung von Taterträgen bzw. des Wertes von Taterträgen §§ 73b I Nr. 1, 73c StGB
  • Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten § 74a StGB
  • Festsetzung von Geldbußen bis zu zehn Millionen Euro, § 30 OWiG
  • Gewinnabschöpfung, § 17 IV OWiG
  • Einziehung des Wertes von Taterträgen, § 29a OWiG

Abgesehen von diesen direkten Eingriffen in das Vermögen, können Presseberichte, Durchsuchungen und Zeugenvernehmungen den Ruf und den Betriebsablauf eines Unternehmens auf kurze und lange Sicht massiv beeinträchtigen.

Es empfiehlt sich daher, möglichst schon in dem frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um negative Auswirkungen auf das Unternehmen zu verhindern bzw. diese im kleinstmöglichen Rahmen zu halten und die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens zu sichern.

Wir haben alle möglichen Konsequenzen für Ihr Unternehmen individuell im Blick und schützten Sie und Ihr Unternehmen dementsprechend vor jeglichen behördlichen Eingriffen. So werden wir beispielsweise als Zeugenbeistand tätig, wenn Mitarbeiter zeugenschaftlich vernommen werden und können durch unsere Spezialisierung in allen für die Unternehmensverteidigung regelmäßig relevanten Rechtsgebieten – insbesondere in den Gebieten des Wirtschafts-, Steuer-, Insolvenz-, Umwelt- und Arbeitsstrafrecht – auf jeden konkreten Fall mit der nötigen Expertise reagieren.

Gleichzeitig achten wir darauf, die Interessen der individuell verteidigten natürlichen Personen im Unternehmen zu berücksichtigen, um eine bestmögliche abgestimmte Verteidigung von Individualpersonen und Unternehmen zu gewährleisten (sog. „Sockelverteidigung“).