
Wirtschaftsstrafrecht – Ihre Verteidigung bei wirtschaftsbezogenen Strafvorwürfen
Als erfahrene Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht vertreten wir Unternehmen, Führungskräfte und Privatpersonen in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts bundesweit. Ob Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Insolvenzdelikte oder Steuerhinterziehung, unsere erfahrenen Strafverteidiger stehen Ihnen in allen Phasen des Ermittlungs- und Strafverfahrens zur Seite. Mit klarer Strategie, wirtschaftlichem Verständnis und voller Einsatzbereitschaft setzen wir uns für Ihre Interessen ein – ob persönlich vor Ort in Göttingen, Kassel und Hannover oder flexiber per Videokonferenz.
Was ist Wirtschaftsstrafrecht?
Zum Wirtschaftsstrafrecht zählen alle Straftatbestände, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichem Handeln stehen. Typische Vorwürfe sind unter anderem:
| Delikt | Typischer Paragraph / Gesetz | Beispiele für betroffene Gruppen |
|---|---|---|
| Betrug | § 263 StGB | Geschäftsführer, Händler |
| Subventionsbetrug | § 264 StGB | Unternehmer, KMU |
| Steuerhinterziehung | § 370 AO | Selbstständige, Berater |
| Untreue | § 266 StGB | Vorstände, CFOs |
| Insolvenzverschleppung | § 15a InsO | GmbH-Geschäftsführer |
| Geldwäsche | § 261 StGB | Krypto-/Finanzakteure |
Diese Verfahren sind oft komplex, von langer Dauer und mit weitreichenden Konsequenzen für Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstände oder Freiberufler verbunden.
Wirtschaftsstrafrecht: diese Risiken sollten Sie kennen
Ein Strafverfahren im Wirtschaftsstrafrecht ist mehr als nur eine juristische Auseinandersetzung – es kann Ihre gesamte berufliche und wirtschaftliche Existenz gefährden:
- Freiheitsstrafe: Bei besonders schweren Fällen droht eine nicht mehr zur Bewährung aussetzbare Freiheitsstrafe.
- Vermögensabschöpfung: Der Staat kann Vermögenswerte einziehen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Straftat stehen – häufig weitergehend, als Betroffene zunächst vermuten.
- Reputationsschäden: Negative Presse, Eintrag ins Gewerbezentralregister oder das Korruptionsregister können langanhaltende Folgen haben.
- Berufsrechtliche Konsequenzen: Für Geschäftsführer, Steuerberater, Ärzte, Anwälte und weitere Berufsgruppen kann bereits ein Ermittlungsverfahren zu Problemen mit der Zulassung oder Kammer führen.
- Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen: Gerade für Unternehmen ist das Risiko geschäftlicher Ausschlüsse existenzbedrohend.
Eine schnelle, diskrete und fachlich fundierte Verteidigung ist deshalb der Schlüssel zur Schadensbegrenzung.
Warum Sie jetzt eine spezialisierte Strafverteidigung brauchen
Ein Verfahren im Wirtschaftsstrafrecht unterscheidet sich grundlegend von einem klassischen Strafprozess. Es erfordert:
-
- tiefes Verständnis für unternehmerische Abläufe, Bilanzen und Buchführung
- sicheren Umgang mit umfangreichen Ermittlungsakten
- taktisches Feingefühl bei Verhandlungen mit Finanzbehörden, Staatsanwaltschaften oder Steuerfahndung
- Schutz Ihrer beruflichen Existenz und Reputation
Ein frühzeitiger Kontakt zur Strafverteidigung kann entscheidend sein. Oft lassen sich bereits im Ermittlungsverfahren Weichen stellen – wesentlich ist eine frühe Akteneinsicht, um den Prozess durch frühzeitige Stellungnahmen lenken zu können. Dadurch können auch öffentliche Eskalationen vermieden werden. Insbesondere bei medienwirksamen Verfahren besteht diese Notwendigkeit.
Was wir für Sie tun – Ihre individuelle Verteidigungsstrategie
Wir entwickeln für jeden Fall eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Dabei prüfen wir nicht nur die Sach- und Rechtslage, sondern fokussieren uns auch darauf, ein möglichst geringes Strafmaß für Ihren Fall zu erreichen. Je nach Fall bemühen wir uns um:
-
- eine Verfahrenseinstellung
- eine Strafmilderungen
- oder wägen – etwa im Fall der Steuerhinterziehung, § 371 AO – die Möglichkeit einer Strafbefreiung durch Selbstanzeige ab.
Besonderes Augenmerk liegt auf der Vermeidung von Nebenfolgen, etwa:
- Eintragung ins Korruptionsregister
- Berufsverbot oder Verlust der Geschäftsführungsbefugnis (§§ 6, 35 ff. GmbHG)
- Ausschluss bei öffentlichen Aufträgen
- Reputationsschäden
Typische Fälle im Wirtschaftsstrafrecht
Neben den klassischen Delikten aus dem Wirtschaftsstrafrecht treten in der Praxis immer wieder typische Fallkonstellationen auf, in denen unsere Mandanten konkret betroffen sind. Die folgende Übersicht zeigt typische Kontexte und Problemfelder, in denen wir regelmäßig beraten und verteidigen:
- Subventions- und Fördermittelbetrug
- Bilanz- und Buchhaltungsdelikte
- Steuerstrafrechtliche Verstöße mit wirtschaftlichem Bezug
- Kapitalmarktstraftaten
- Straftaten im Zusammenhang mit Krypto-Assets
- Untreue- und Vermögensdelikte in Unternehmen
- Verstöße im Insolvenzrecht oder Wirtschaftsverwaltungsrecht
Typische Mandanten im Wirtschaftsstrafrecht
Wir vertreten:
- Geschäftsführer und Vorstände
- Unternehmer und Gesellschafter
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Freiberufler
- Mittelständische Unternehmen
- Gründer mit Bezug zu Krypto- oder Online-Business
Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen unserer Mandanten zur Verteidigung Wirtschaftsstrafrecht (FAQ)
Sofort, wenn gegen Sie ermittelt wird – oder auch bei internen Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten. Eine frühe rechtliche Einschätzung kann unnötige Risiken vermeiden.
Keine Aussage machen. Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger. Wir beraten Sie auch in Eilfällen.
Compliance-Beratung, interne Untersuchungen, steuerliche Nachschau und Selbstanzeige sind Mittel zur Prävention – wir beraten Sie diskret und präzise.
Warum wir? – Ihre Fachkanzlei für Wirtschaftsstrafrecht
- Seit vielen Jahren spezialisiert auf Strafrecht und Steuerrecht mit klarem Schwerpunkt im Wirtschaftsstrafrecht
- Zertifizierte Fachberater für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht mit umfangreicher Praxiserfahrung
- Fachanwälte für Strafrecht und Steuerrecht
- Hohe Erfolgsquote durch strategische und wissenschaftlich fundierte Verteidigung
- Stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung durch kontinuierliche Fortbildung
- Enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und weiteren Partnern an den Schnittstellen von Wirtschaft und Recht
- Zielorientierte Arbeit auf eine frühzeitige Verfahrenseinstellung oder optimale Lösung
- Bundesweite Vertretung – persönlich in Göttingen, Kassel und Hannover oder flexibel per Videokonferenz
Ihr Ansprechpartner für Wirtschaftsstrafrecht in Göttingen und deutschlandweit
Unsere Kanzlei ist seit Jahren auf Straf- und Steuerrecht spezialisiert. Wir verteidigen Sie diskret, kompetent und mit strategischem Blick – vom ersten Verdacht bis zur Hauptverhandlung oder Verständigungslösung.
