Anwälte Karl-Heinz-Mügge und Dr. Anthea Pitschel

Ihr Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht

Ihr Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht — diskret, spezialisiert, bundesweit.

Wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe entstehen schneller als viele denken — nach einer Betriebsprüfung, durch einen Hinweis eines Mitarbeiters oder im Zusammenhang mit unternehmerischen Entscheidungen. Als spezialisierte Kanzlei für Strafrecht und Steuerrecht verteidigen wir Mandanten in Wirtschaftsstrafverfahren — frühzeitig, diskret und strategisch.

Auszeichnung der Kanzlei als Top Anwalt für Strafrecht und Steuerrecht

3 Spezialisierte Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht

Zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht

Bundesweit – über 30 Jahre Erfahrung


>30 J.
>30 J.

Erfahrung

100 %
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Engagement

15.000
15K

Mandate

24/7
24/7

Erreichbarkeit im Notfall

Was jetzt auf dem Spiel steht

Ein Wirtschafts-strafverfahren kann Ihre Existenz gefährden.

Viele Mandanten kommen zu uns, weil ein Geschäftspartner Anzeige erstattet hat, eine Betriebsprüfung eskaliert ist oder Ermittler unerwartet vor der Tür standen. Was zunächst wie ein unternehmerisches Problem wirkt, kann schnell existenzbedrohend werden — für Ihr Unternehmen, Ihre Position und im schlimmsten Fall für Ihre persönliche Freiheit.

Eine frühzeitige, diskrete Verteidigung ist kein Luxus – sie ist der entscheidende Unterschied.

Bei Delikten wie Betrug, Untreue oder schwerer Körperverletzung drohen Freiheitsstrafen die das Gericht nicht mehr zur Bewährung aussetzen kann. Ab zwei Jahren Freiheitsstrafe ist Bewährung die Ausnahme — ab vier Jahren ausgeschlossen. Eine frühzeitige Verteidigung kann den Unterschied zwischen einer Bewährungs- und einer Vollzugsstrafe ausmachen.

Geldstrafen richten sich nach dem Tagessatzsystem — je nach Einkommen können sie existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Hinzu kommen Verfahrenskosten und ggf. Schadensersatzansprüche. Wir arbeiten konsequent auf eine Reduzierung oder Vermeidung hin.

Strafverfahren sind öffentlich. Bereits eine Anklage — unabhängig vom Ausgang — kann zu Berichterstattung, Kündigung oder sozialem Rückzug führen. Diskretion im Ermittlungsverfahren ist der erste Schutz. Wir handeln früh, um eine öffentliche Hauptverhandlung wo möglich zu vermeiden.

Für Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Gewerbetreibende und Beamte kann eine Verurteilung den Verlust der Zulassung oder Gewerbeerlaubnis bedeuten — unabhängig von der eigentlichen Strafe. Wir verteidigen nicht nur gegen die Hauptstrafe, sondern denken diese Nebenfolgen von Anfang an mit.

Verurteilungen werden ins Bundeszentralregister eingetragen und können in Führungszeugnissen erscheinen — mit Folgen für Bewerbungen, Beamtenstatus oder Aufenthaltsrecht. Wir prüfen in jedem Fall, ob eine Einstellung des Verfahrens oder ein Urteil unterhalb der Eintragungsgrenze erreichbar ist.

Bei wirtschaftlichen Straftaten kann das Gericht sämtliche Tatvorteile einziehen — auch wenn das Geld längst ausgegeben oder weitergegeben wurde. Die Abschöpfung richtet sich nach dem Bruttoprinzip und kann weit über den tatsächlichen Gewinn hinausgehen. Frühzeitige rechtliche Absicherung ist hier entscheidend.

Was wir für sie tun

Ihre individuelle Verteidigungsstrategie

Kein Wirtschaftsstrafverfahren gleicht dem anderen. Wir vertreten Mandanten bei wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen jeder Art — vom ersten Ermittlungsschritt bis zur Hauptverhandlung. Wir analysieren Ihren Fall aus zwei Perspektiven: der strafrechtlichen und der steuerrechtlichen. Diese Doppelkompetenz ist der Kern unserer Arbeit — und Ihr entscheidender Vorteil.

01

Verfahrenseinstellung

Wir prüfen, ob das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden kann — und arbeiten konsequent auf dieses Ziel hin.

02

Vermeidung derHauptverhandlung

Durch gezielte Kommunikation mit Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaft vermeiden wir in vielen Fällen eine öffentliche Verhandlung — mit allen Folgen für Ruf und Unternehmen.

03

Strafmilderung

Wo eine Verurteilung nicht abwendbar ist, kämpfen wir mit klarer Strategie für das bestmögliche Ergebnis — einschließlich Selbstanzeige nach § 371 AO bei steuerstrafrechtlichen Aspekten.

04

Schutz vor Nebenfolgen

Berufsverbote, Geschäftsführer-Ausschluss nach § 6 GmbHG, Eintragung ins Korruptionsregister — wir verteidigen nicht nur gegen die Hauptstrafe, sondern gegen alle Folgen.

Nebenfolgen, die wir aktiv verhindern:


Berufsverbote und Reputationsschäden


Eintragungen ins Korruptionsregister


Geschäftsführer-Ausschluss nach § 6 GmbHG


Ausschluss bei öffentlichen Aufträgen


Auszeichnung der Kanzlei als Top Anwalt für Strafrecht und Steuerrecht

Wirtschaftsstrafrecht ist kein gewöhnliches Strafrecht

Warum Wirtschaftsstrafrecht besondere Expertise erfordert

Wirtschaftsstrafverfahren umfassen oft tausende Seiten Ermittlungsakten, komplexe Bilanzen und sich über Jahre erstreckende Verfahren. Wer hier keine Erfahrung mit wirtschaftlichen Zusammenhängen, Steuerrecht und Strafprozessrecht mitbringt, macht Fehler die nicht rückgängig zu machen sind.

Auszeichnung der Kanzlei als Top Anwalt für Strafrecht und Steuerrecht

Was uns unterscheidet

Verteidigung im Steuerstrafrecht erfordert mehr als strafrechtliche Expertise.

Zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

Spezialisierte Ausbildung und kontinuierliche Fortbildung sichern eine Verteidigung auf höchstem fachlichem Niveau.

Doppelkompetenz Steuer- und Strafrecht

Wirtschaftsstrafverfahren berühren fast immer steuerstrafrechtliche Aspekte. Unsere Kanzlei vereint beide Kompetenzen — ein entscheidender Vorteil gegenüber reinen Strafverteidigern.

Zusammenarbeit mit Steuerberatern und WP

Wir koordinieren die Verteidigung eng mit Ihren bestehenden Beratern — Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Compliance-Beauftragter

Erfahrung mit Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung

Langjährige Praxis im Umgang mit Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität und Steuerfahndung.

Was unsereMandanten sagen

Nichts spricht mehr für unsere Arbeit als die Erfahrungen derer, die wir begleiten durften. Unsere Mandanten vertrauen uns in Momenten, die oft von Unsicherheit und Tragweite geprägt sind – und genau dieses Vertrauen ist unser größter Antrieb. Lesen Sie selbst, wie Mandanten die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei erlebt haben.

5/5

Telmo Santos

Frau Dr. Pitschel ist wirklich ein außergewöhnlicher Mensch. Sie ist nicht nur unglaublich mitfühlend und engagiert, sondern auch in ihrer Kommunikation sehr begabt.

5/5

Marcel Paulus

Ich habe mich für die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Mügge entschieden, nachdem ich online recherchiert hatte und ich muss sagen: Ich bin maximal zufrieden.

5/5

Andrea Binder

Frau Ilg ist eine sehr kompetente, freundliche und einfühlsame Rechtsanwältin. Auch mit Frau Dr. Pitschel habe ich im Rahmen eines Straf-verfahrens sehr gute Erfahrungen gemacht.

Für wen wir im Strafrecht tätig sind

Unsere Mandanten kommen aus unterschiedlichen wirtschaftlichen und beruflichen Kontexten. Entscheidend ist nicht die Branche, sondern die rechtliche Situation.

Wir vertreten Sie diskret – unabhängig vom Hintergrund und vom Verfahrensstadium.

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Typische Situationen im Wirtschafts-strafrecht

Wirtschaftsstrafverfahren entstehen häufig aus Situationen, die zunächst wie normale unternehmerische Probleme wirken.


Hausdurchsuchung in Büro oder Privatwohnung


Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter


Strafanzeige durch Geschäftspartner, Mitarbeiter oder Wettbewerber


Betriebsprüfung mit strafrechtlicher Eskalation


Insolvenzverfahren mit Verdacht auf Insolvenzverschleppung


Verdacht auf Betrug, Untreue oder Geldwäsche im Unternehmenskontext


Ermittlungen wegen Korruption oder Submissionsabsprachen


Delikt-Übersicht

Vorwurf Paragraph Typisch bei
Betrug § 263 StGB Geschäftsführer, Händler
Subventionsbetrug § 264 StGB Unternehmer, KMU
Steuerhinterziehung § 370 AO Selbstständige, Berater
Untreue § 266 StGB Vorstände, CFOs
Insolvenzverschleppung § 15a InsO GmbH-Geschäftsführer
Geldwäsche § 261 StGB Krypto- und Finanzakteure

Jetzt Termin vereinbaren

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

30+ Jahre spezialisierte Erfahrung

Im Strafrecht und Steuerrecht

100% Engagement

Mit klarem Blick für das Wesentliche

Anspruchsvolle Verfahren

Erfahren in komplexen Mandanten & Prozessen

24/7 erreichbar

Schnelle Reaktion & klare Schritte in dringenden Situationen

    Die Angaben aus dem Kontaktformular werden erhoben und verarbeitet. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und nicht weitergegeben.

    Wir verteidigen und beraten Sie in Steuerstrafverfahren. Steuerstreitigkeiten und Wirtschaftsdelikten.

    Vertrauen Sie auf unsere Diskretion,Präzision und taktisches Geschick.

    Häufige Fragen unserer Mandanten zum Wirtschaftsstrafrecht

    Wann braucht man einen Anwalt für Wirtschafts-strafrecht?

    Schweigen Sie — und rufen Sie sofort einen Strafverteidiger an. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Aussage zu machen. Jede Aussage ohne anwaltliche Beratung kann Ihnen im weiteren Verfahren schaden. Nehmen Sie den Termin nicht wahr bevor Sie rechtlichen Beistand hatten.

    Sie müssen die Durchsuchung dulden, aber Sie müssen nicht aktiv mitwirken oder Fragen beantworten. Verlangen Sie sofort die Durchsuchungsanordnung, notieren Sie die Namen der Beamten und kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt. Geben Sie keine freiwilligen Erklärungen ab — auch nichts was Ihnen harmlos erscheint.

    Als Zeuge sind Sie grundsätzlich zur Aussage verpflichtet. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Der Status kann sich im Laufe eines Verfahrens ändern — wer als Zeuge geladen wird, kann faktisch bereits im Visier der Ermittler sein. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie Ihren Status vor dem Termin anwaltlich klären.

    Ja — und in den meisten Fällen ist Schweigen die richtige Entscheidung. Das Schweigerecht ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht. Kein Gericht darf daraus negative Schlüsse ziehen. Eine Aussage sollte nur nach sorgfältiger Absprache mit Ihrem Verteidiger und mit klarer Strategie erfolgen.

    Sie verteidigen sich selbst — gegen eine Staatsanwaltschaft die das Strafrecht professionell betreibt. Im Ermittlungsverfahren werden ohne anwaltliche Begleitung häufig Fehler gemacht die später nicht mehr korrigierbar sind: vorschnelle Aussagen, versäumte Fristen, fehlende Akteneinsicht. Bei schwerwiegenden Vorwürfen bestellt das Gericht zwar einen Pflichtverteidiger — aber erst wenn es bereits zu spät für frühe Weichenstellungen sein kann.

    Das hängt stark von der Schwere des Vorwurfs und der Auslastung der Gerichte ab. Einfache Verfahren können in wenigen Monaten abgeschlossen sein — komplexe Wirtschaftsstrafverfahren dauern Jahre. Im Ermittlungsverfahren gibt es keine gesetzliche Frist. Wir arbeiten aktiv darauf hin, Verfahren so früh wie möglich zu beenden — durch Einstellung, Strafbefehl oder zügige Hauptverhandlung.

    Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder werden individuell vereinbart. Bei komplexen Verfahren empfiehlt sich ein Stundenhonorar oder eine Pauschalvereinbarung. Im Erstgespräch besprechen wir offen die voraussichtlichen Kosten — abhängig von Verfahrensstadium, Komplexität und Aufwand. Die Kosten eines Verteidigers sind in den meisten Fällen deutlich geringer als die Folgekosten einer unzureichenden Verteidigung.

    Ein Freispruch ergeht wenn das Gericht nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist — nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“. Das bedeutet nicht, dass Unschuld bewiesen werden muss. Wir arbeiten konsequent daran, Zweifel an der Beweislage herauszuarbeiten, Zeugenaussagen zu hinterfragen und Verfahrensfehler aufzudecken. Ob ein Freispruch realistisch ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

    Ihr Erstgespräch kann alles verändern.

    Als erfahrene Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht stehen wir Ihnen vom ersten Schreiben bis zum Abschluss des Verfahrens zur Seite. Wirtschaftsstrafverfahren eskalieren schnell. Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen haben wir. Kontaktieren Sie uns jetzt — vertraulich, diskret und ohne Verpflichtung.