Dem Wirtschaftsstrafrecht zugehörig sind alle Straftatbestände, die Taten aus dem Bereich der Wirtschaft unter Strafe stellen sowie solche, die eine Verbindung zum Wirtschaftsleben aufweisen. So sind Betrug, Subventionsbetrug, Geldwäsche, Untreue, Insolvenzverschleppung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nur einige der Vorwürfe, mit denen Sie im Rahmen eines Wirtschaftsstrafverfahrens konfrontiert werden können.

In einem Wirtschaftsstrafverfahren ist eine frühzeitige Beratung durch einen fachlich versierten Rechtsbeistand von immenser Wichtigkeit, da das Verfahren im Wirtschaftsstrafrecht sich in differenter Weise von einem „klassischen“ Strafverfahren unterscheidet und neben profunden juristischen Kenntnisse auch ein tiefgreifendes Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge und Prozesse erfordert.

Komplexe und langwierige Verfahren im Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafverfahren zeichnen sich häufig bereits im Ermittlungsverfahren durch Komplexität, Dauer und Umfang aus. Sie erfordern Erfahrung und Expertise bei der Bewältigung der zumeist umfangreichen Aktenlage, der Betreuung während der mitunter sehr langen Ermittlungsdauer und der Beurteilung möglicher erheblicher Auswirkungen auf die wirtschaftliche Existenz der Mandanten. Bereits der Vorwurf einer Wirtschaftsstraftat kann verheerende Reputationsschäden und wirtschaftliche Konsequenzen für Beschuldigte und ihre Unternehmen mit sich bringen, selbst wenn sich der Verdacht später als unbegründet erweist.

Unser Ziel ist es, stets eine einzelfallbezogenen Verteidigungsstrategie für Sie auszuarbeiten. Hierbei ist auch die Vermeidung möglicher Strafnebenfolgen, wie ein möglicher Ausschluss der Geschäftsführertätigkeit nach dem GmbH-Gesetz, ein drohendes Berufsverbot oder Eintragungen in das Korruptionsregister, Teil der effektiven Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht.