Anwälte Karl-Heinz-Mügge und Dr. Anthea Pitschel

Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht

Bei Drogenvorwürfen entscheiden Stoff, Menge, Tatbeitrag und Beweislage über die Richtung des gesamten Verfahrens.

Drogenstrafverfahren reichen vom Besitz kleiner Mengen bis zu umfangreichen Ermittlungen wegen Handel, Einfuhr, Bande oder nicht geringer Menge. Seit der Reform des Cannabisrechts muss außerdem klar unterschieden werden: Viele Cannabis-Sachverhalte richten sich heute nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG), während andere Betäubungsmittel weiterhin dem BtMG unterfallen.

Für die Verteidigung sind Stoffart, Nettomenge, Wirkstoffgehalt, konkreter Tatbeitrag und die Zuordnung von Chats, Telefonen oder Geldflüssen entscheidend. Häufig beginnt das Verfahren mit einer Hausdurchsuchung oder der Sicherstellung von Smartphones.

Machen Sie keine Angaben zur Herkunft von Substanzen, zu Mengen oder zu anderen Beteiligten, bevor Akteneinsicht vorliegt. Wir verteidigen bundesweit in Verfahren nach BtMG und KCanG.

Auszeichnung der Kanzlei als Top Anwalt für Strafrecht und Steuerrecht
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Service 2026
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3 Spezialisierte Rechtsanwälte für Strafrecht

Verteidigung nach BtMG und KCanG

Bundesweit – über 30 Jahre Erfahrung


>30 J.
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Erfahrung

100 %
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Engagement

15.000
15K

Mandate

24/7
24/7

Erreichbarkeit im Notfall

Was jetzt wichtig ist

Die ersten Schritte bei einem Drogen- oder Cannabisvorwurf.

Sichern Sie Vorladung, Durchsuchungsbeschluss, Sicherstellungsverzeichnis und sonstige Unterlagen. Machen Sie keine Angaben dazu, wem Substanzen gehören, woher sie stammen oder wofür Geldzahlungen bestimmt waren. Gerade bei mehreren Beschuldigten können spontane Erklärungen weitreichende Folgen haben.

Wichtig: Löschen Sie keine Chats oder Daten und verändern Sie keine Beweismittel. Geben Sie PINs, Passwörter oder Erklärungen zu Geräten und Accounts nicht freiwillig ab, ohne dies zuvor anwaltlich geklärt zu haben.

Die Ermittlungsakte muss zunächst zeigen, welche konkrete Tathandlung vorgeworfen wird: Besitz, Erwerb, Abgabe, Handel, Einfuhr oder Beteiligung an Taten anderer. Begriffe wie „Drogenhandel“ sagen allein noch wenig über die rechtliche Einordnung des individuellen Tatbeitrags aus.

Bei vielen Vorwürfen sind Menge und Wirkstoffgehalt entscheidend. Sicherstellungsgewicht, Laboranalyse und die Frage einer nicht geringen Menge müssen nachvollziehbar geprüft werden. Pauschale Mengenangaben aus frühen Polizeiberichten reichen dafür nicht immer aus.

Smartphones, Messenger-Chats, Standortdaten und Kontakte spielen in Drogenverfahren häufig eine zentrale Rolle. Wir prüfen, wem Geräte und Accounts zuzuordnen sind, wie Nachrichten zu verstehen sind und ob die Auswertung rechtmäßig und vollständig erfolgt ist. Bei einer Sicherstellung gilt zusätzlich unsere Seite zur Hausdurchsuchung.

Handel, gemeinschaftliches Handeln und bloßer Besitz müssen voneinander getrennt werden. Nicht jede Übergabe, Geldbewegung oder Nachricht belegt automatisch täterschaftlichen Handel. Entscheidend ist der konkrete Beitrag und was sich tatsächlich beweisen lässt.

Cannabis ist strafrechtlich nicht mehr pauschal nach dem BtMG zu beurteilen. § 34 KCanG enthält eigene Strafvorschriften, unter anderem zu bestimmten Besitzmengen, Handel, Einfuhr, Abgabe und nicht geringer Menge. Deshalb muss zunächst geklärt werden, welches Gesetz auf den konkreten Sachverhalt anzuwenden ist.

Bei schweren Vorwürfen können Untersuchungshaft und Haftbefehle eine zentrale Rolle spielen. Flucht- oder Verdunkelungsgefahr werden häufig mit Umfang des Verfahrens, möglichen Kontakten und Straferwartung begründet. Haftfragen müssen deshalb früh und eigenständig verteidigt werden.

Je nach Fall können Einziehung, Bargeld- und Kontenfragen oder der Vorwurf organisiert arbeitender Strukturen hinzukommen. Wir betrachten deshalb nicht nur den einzelnen Fund, sondern das gesamte Ermittlungsbild und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen.

Was wir für Sie tun

Verteidigung nach BtMG und KCanG

Wir beantragen im Ermittlungsverfahren Akteneinsicht, prüfen Stoffart, Menge, Wirkstoff, Laborbefunde, Durchsuchung, digitale Kommunikation und den konkreten Tatbeitrag. Danach entscheiden wir, ob eine Einlassung, Beweisanträge, Haftverteidigung oder andere Schritte sinnvoll sind.

01

Tatvorwurf präzisieren

Wir trennen Besitz, Erwerb, Abgabe, Handel, Einfuhr und Beteiligung und prüfen, welcher Vorwurf gegen unseren Mandanten tatsächlich belegbar ist.

02

Menge und Wirkstoff prüfen

Sicherstellungsmenge und Wirkstoffgehalt werden anhand der Laborunterlagen geprüft. Gerade bei der nicht geringen Menge können Details für die rechtliche Einordnung entscheidend sein.

03

Digitale Beweise auswerten

Chats, Telefone, Standortdaten und Geldbewegungen werden nicht isoliert, sondern im Zusammenhang ausgewertet. Zuordnung und Interpretation müssen belastbar sein.

04

Verteidigungsziel festlegen

Nach Akteneinsicht bestimmen wir das Verteidigungsziel – etwa Einstellung, Begrenzung des Tatvorwurfs, Haftentlassung oder Verteidigung in der Hauptverhandlung.

Worauf es im Betäubungsmittelstrafrecht ankommt


Besitz, Erwerb und Abgabe


Handel, Einfuhr und nicht geringe Menge


Cannabisstrafrecht nach dem KCanG


Chats, Smartphones und Finanzermittlungen


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BtMG und KCanG müssen sauber getrennt werden

Besitz, Handel, Einfuhr und nicht geringe Menge sind rechtlich sehr unterschiedlich

Für klassische Betäubungsmittel enthält § 29 BtMG zahlreiche Grundtatbestände, darunter unerlaubten Besitz, Erwerb, Handel und Einfuhr. Bei nicht geringen Mengen oder weiteren erschwerenden Umständen können insbesondere §§ 29a, 30 und 30a BtMG deutlich höhere Strafrahmen vorsehen.

Cannabis wird dagegen in vielen Konstellationen durch das KCanG geregelt. § 34 KCanG enthält eigene Straftatbestände und unterscheidet ebenfalls nach Tatart, Menge und erschwerenden Umständen.

Für die Verteidigung ist deshalb die erste Frage nicht nur „Welche Droge?“, sondern: Welcher Tatbestand, welche Menge, welcher Wirkstoff und welcher konkrete Tatbeitrag lassen sich unserem Mandanten überhaupt nachweisen?

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Warum spezialisierte Verteidigung wichtig ist

Betäubungsmittelverfahren sind beweisintensiv und können schon im Ermittlungsverfahren erhebliche Folgen haben.

Strafverteidigung bei umfangreichen Drogenverfahren

Umfangreiche Drogenverfahren enthalten häufig mehrere Beschuldigte, zahlreiche Kommunikationsdaten und große Aktenmengen. Wir strukturieren den Sachverhalt und trennen belastbare Beweise von bloßen Schlussfolgerungen.

BtMG und Cannabisstrafrecht getrennt einordnen

Seit dem KCanG dürfen Cannabisfälle nicht schematisch mit früheren BtMG-Maßstäben behandelt werden. Wir prüfen die aktuelle gesetzliche Grundlage des konkreten Vorwurfs.

Erfahrung mit Chats, Telefonen und Finanzermittlungen

Chats, Telefone, Bargeld, Kontobewegungen und Standortdaten werden häufig miteinander verknüpft. Entscheidend bleibt, welche Daten tatsächlich unserem Mandanten und einer konkreten Tat zugeordnet werden können.

Frühe Verteidigung bei Durchsuchung und Haftgefahr

Durchsuchung, Festnahme oder Haftbefehl erzeugen erheblichen Druck. Gerade dann sollten Aussagen erst erfolgen, wenn die Akte bekannt und die Strategie abgestimmt ist.

Was unsere Mandanten sagen

Die Erfahrungen unserer Mandanten sagen oft mehr über unsere Arbeit aus als jede Beschreibung. Hier finden Sie einen Auszug der Bewertungen unserer Kanzlei.

5/5

Telmo Santos

Frau Dr. Pitschel ist wirklich ein außergewöhnlicher Mensch. Sie ist nicht nur unglaublich mitfühlend und engagiert, sondern auch in ihrer Kommunikation sehr begabt.

5/5

Marcel Paulus

Ich habe mich für die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Mügge entschieden, nachdem ich online recherchiert hatte und ich muss sagen: Ich bin maximal zufrieden.

5/5

Andrea Binder

Frau Ilg ist eine sehr kompetente, freundliche und einfühlsame Rechtsanwältin. Auch mit Frau Dr. Pitschel habe ich im Rahmen eines Straf-verfahrens sehr gute Erfahrungen gemacht.

Aus der Praxis

Typische Situationen im Betäubungsmittelstrafrecht

Typische Verfahren betreffen Besitz, Handel, Einfuhr, gemeinschaftliche Tatvorwürfe oder die Auswertung digitaler Kommunikation. Die rechtliche Bedeutung hängt stark von Stoff, Menge, Wirkstoff und individuellem Tatbeitrag ab.


Besitz oder Erwerb von Betäubungsmitteln


Vorwurf des Handeltreibens


Einfuhr oder Transport


Nicht geringe Menge


Cannabis nach dem KCanG


Mehrere Beschuldigte oder Bandenverdacht


Haftbefehl, Durchsuchung und Beschlagnahme


Drogenstrafverfahren – Vorwurf und zentrale Beweisfragen

Vorwurf / Konstellation Zentrale Beweisfragen
Besitz / Erwerb Wem sind Substanz und Aufbewahrungsort zuzuordnen? Welche Menge und welcher Stoff wurden tatsächlich festgestellt?
Handeltreiben Welche konkrete Tätigkeit soll Absatz oder Umsatz fördern? Was belegen Kommunikation, Übergaben und Geldflüsse?
Einfuhr Wer wusste von Transport und Inhalt? Welche Rolle hatte die einzelne Person?
Nicht geringe Menge Welche Nettomenge und welcher Wirkstoffgehalt ergeben sich aus der Laboranalyse?
Cannabis nach KCanG Welche Besitz-, Anbau-, Handels- oder Weitergabehandlung wird konkret vorgeworfen und welche Mengen sind betroffen?
Bande / Waffen / mehrere Beteiligte Welche Absprachen, Rollen und tatsächlichen Zugriffsmöglichkeiten lassen sich individuell nachweisen?

Bei digitalen Beweismitteln und Sicherstellungen kann zusätzlich unsere Seite zu IT-Strafrecht und Cybercrime sowie zur Hausdurchsuchung relevant sein.

BtMG- oder Cannabisvorwurf? Jetzt anwaltliche Hilfe anfordern

Läuft gegen Sie ein Verfahren wegen Betäubungsmitteln oder Cannabis? Teilen Sie uns kurz mit, welche Behörde ermittelt, ob es bereits eine Durchsuchung oder Festnahme gab und welcher Stoff beziehungsweise Vorwurf genannt wird. Wir prüfen die nächsten Schritte.

30+ Jahre spezialisierte Erfahrung

In Strafverfahren jeder Größenordnung

100% Engagement

Mit klarem Blick für das Wesentliche

Anspruchsvolle Verfahren

Erfahren in komplexen Mandaten & Prozessen

24/7 erreichbar

Schnelle Reaktion & klare Schritte in dringenden Situationen

    Die Angaben aus dem Kontaktformular werden erhoben und verarbeitet. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und nicht weitergegeben.

    Wir verteidigen Sie bundesweit bei Vorwürfen nach BtMG, KCanG und im sonstigen Drogenstrafrecht.

    Vertrauen Sie auf eine Verteidigung, die Stoff, Menge, Wirkstoff, Kommunikation und konkreten Tatbeitrag getrennt prüft.

    Häufige Fragen zum Betäubungsmittelstrafrecht

    Betäubungsmittelstrafrecht – häufige Fragen

    Betäubungsmittelstrafrecht umfasst insbesondere Straftaten nach dem BtMG. Bei Cannabis gelten seit der Reform in vielen Fällen die besonderen Strafvorschriften des KCanG.

    Nein. Cannabis ist nicht generell straflos. Das KCanG erlaubt bestimmte Umgangsformen und Mengen, enthält aber in § 34 weiterhin zahlreiche Straftatbestände.

    Die nicht geringe Menge ist ein gesetzlich relevanter Schwellenbereich, der bei verschiedenen Tatbeständen zu deutlich strengeren Strafrahmen führen kann. Maßgeblich sind Stoff und Wirkstoffmenge.

    Nein. Entscheidend ist, ob sich aus dem Gesamtzusammenhang tatsächlich ein strafbarer Handel oder eine andere Tathandlung beweisen lässt. Einzelne Nachrichten müssen im Kontext geprüft werden.

    Sie sollten keine freiwilligen Angaben zu Geräten, Passwörtern, Chats oder Accounts machen, bevor die rechtliche Situation geklärt ist. Daten dürfen zugleich nicht gelöscht oder manipuliert werden.

    Ja. Bei erheblichen Tatvorwürfen können Haftbefehl und Untersuchungshaft eine Rolle spielen. Ob die Voraussetzungen vorliegen, muss sofort geprüft werden.

    § 29 BtMG enthält zahlreiche Grundtatbestände. Bei nicht geringer Menge, Bande, Einfuhr oder weiteren erschwerenden Umständen können §§ 29a, 30 oder 30a BtMG einschlägig sein.

    Bei Cannabis richten sich Strafbarkeit und Strafrahmen heute häufig nach § 34 KCanG. Welche Vorschrift gilt, hängt von Tatart, Menge und weiteren Umständen ab.

    Das hängt von Tatvorwurf, Vorbelastungen und Beweislage ab. Möglichkeiten einer Einstellung oder Verfahrensbegrenzung können erst nach Akteneinsicht seriös beurteilt werden.

    Jetzt keine Erklärungen zu Herkunft, Menge oder anderen Beteiligten abgeben.

    Wir verteidigen bundesweit in Betäubungsmittel- und Cannabisstrafverfahren. Die Seite ist Teil unseres Strafrechtsclusters; einen Überblick finden Sie unter Rechtsanwalt für Strafrecht.