
Ihr Anwalt für Strafrecht
Fachanwälte für Strafrecht – deutschlandweite Strafverteidigung
Strafrechtliche Vorwürfe entstehen häufig unerwartet, etwa nach einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder Strafanzeige. Als Fachanwälte für Strafrecht verteidigen wir Mandanten bundesweit in allen Phasen des Strafverfahrens, frühzeitig, diskret und mit klarer Strategie.

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3 Spezialisierte Rechtsanwälte für Strafrecht
Fachanwälte für Strafrecht
Bundesweit – über 30 Jahre Erfahrung
Erfahrung
Engagement
Mandate
Erreichbarkeit im Notfall
Das Wichtigste in Kürze
Ein Strafverfahren kann Ihre Existenz gefährden.
Viele Mandanten wenden sich an uns, nachdem sie eine Vorladung erhalten haben, eine Durchsuchung stattgefunden hat oder eine Strafanzeige im Raum steht. In dieser Situation zählt vor allem eines: frühzeitig die richtigen Schritte einzuleiten, bevor aus einem Vorwurf ein ernstzunehmendes Strafverfahren wird. Was zunächst weit weg wirkt, kann schnell existenzbedrohende Folgen für Ihre persönliche Freiheit, Ihren Beruf und Ihre Reputation haben.
Eine frühzeitige, diskrete Verteidigung ist kein Luxus – sie ist der entscheidende Unterschied.
Bei Vorwürfen wie Betrug, Untreue oder Körperverletzung steht häufig nicht nur eine Geldstrafe im Raum. Je nach Schwere des Tatvorwurfs, Schadenshöhe, Vorbelastungen und Verfahrensverlauf kann das Gericht auch eine Freiheitsstrafe verhängen.
Besonders kritisch wird es, wenn eine Strafe von mehr als zwei Jahren droht. In diesem Bereich ist eine Aussetzung zur Bewährung nicht mehr möglich. Ob es am Ende zu einer vollstreckbaren Freiheitsstrafe kommen kann, entscheidet sich oft nicht erst in der Hauptverhandlung, sondern bereits im Ermittlungsverfahren.
Eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidend sein, um den Tatvorwurf einzugrenzen, entlastende Umstände herauszuarbeiten und auf eine Verfahrenslösung hinzuwirken, die eine Haftstrafe vermeidet.
Bereits bei einer erstmaligen Verurteilung können erhebliche Geldstrafen verhängt werden. Ihre Höhe richtet sich insbesondere nach der Schwere des Tatvorwurfs, möglichen Schadensbeträgen sowie den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen.
Die Geldstrafe wird in sogenannten Tagessätzen festgesetzt. Dabei bestimmt das Gericht zunächst die Anzahl der Tagessätze nach Gewicht und Umfang der Tat. Anschließend wird die Höhe eines einzelnen Tagessatzes anhand des Nettoeinkommens berechnet. Dadurch können selbst Verfahren, die auf den ersten Blick weniger schwer wirken, zu empfindlichen finanziellen Belastungen führen.
Hinzu kommen häufig Verfahrenskosten, mögliche Schadensersatzforderungen oder weitere wirtschaftliche Folgen.
Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann erhebliche berufliche, wirtschaftliche und persönliche Folgen haben. Besonders für Unternehmer, Geschäftsführer, Freiberufler oder Personen in Vertrauenspositionen können strafrechtliche Vorwürfe weit über das eigentliche Verfahren hinauswirken. Durchsuchungen, Ermittlungsmaßnahmen oder bereits eine Anklage wirken sich häufig auf das berufliche Umfeld aus. Geschäftsbeziehungen, Banken, Vertragspartner, Arbeitgeber oder Mandanten reagieren oftmals sensibel auf strafrechtliche Vorwürfe, auch wenn noch keine Verurteilung erfolgt ist. Strafverfahren bleiben nicht immer intern. Spätestens mit einer öffentlichen Hauptverhandlung kann ein Vorwurf nach außen sichtbar werden und erhebliche Folgen haben. Berichterstattung, Kündigungen, Vertrauensverlust oder der Rückzug aus dem beruflichen und privaten Umfeld können bereits entstehen, bevor das Verfahren abgeschlossen ist.
Gerade deshalb ist eine frühe Verteidigung so wichtig. Ziel ist es, das Verfahren möglichst früh zu begrenzen, eine öffentliche Hauptverhandlung nach Möglichkeit zu vermeiden und den Reputationsschaden so gering wie möglich zu halten.
Für Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Gewerbetreibende und Beamte kann eine Verurteilung den Verlust der Zulassung oder Gewerbeerlaubnis bedeuten, unabhängig von der eigentlichen Strafe. Wir denken diese Nebenfolgen von Beginn an mit.
Bundeszentralregister/Führungszeugnis – achtung! hier auch überschrift ändern
Strafrechtliche Verurteilungen werden grundsätzlich im Bundeszentralregister eingetragen. Auf diese Eintragungen können insbesondere Gerichte, Staatsanwaltschaften und bestimmte Behörden zugreifen. Sie können bei späteren Verfahren, behördlichen Entscheidungen oder berufsrechtlichen Prüfungen eine Rolle spielen.
Davon zu unterscheiden ist das Führungszeugnis. Nicht jede Verurteilung, die im Bundeszentralregister erfasst wird, erscheint automatisch auch im Führungszeugnis. Besonders relevant ist hierbei die Grenze von 90 Tagessätzen: Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen können im Führungszeugnis sichtbar werden und dadurch erhebliche Auswirkungen auf Beruf, Bewerbungen, behördliche Erlaubnisse oder aufenthaltsrechtliche Fragen haben. Gerade für Personen in Vertrauenspositionen oder regulierten Berufen, etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Apotheker, Beamte, Geschäftsführer oder Gewerbetreibende, können solche Eintragungen weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen.
Neben Geld- oder Freiheitsstrafen droht in Strafverfahren häufig auch die Einziehung von Vermögenswerten. Dabei können wirtschaftliche Vorteile abgeschöpft werden, die durch die Tat erlangt wurden oder mit ihr in Zusammenhang stehen. Ziel der Vermögensabschöpfung ist es, Gewinne aus Straftaten nicht beim Betroffenen zu belassen.
Gerade bei wirtschaftlich geprägten Vorwürfen kann dies erhebliche Folgen haben. Die Einziehung kann Kontoguthaben, Immobilien, Fahrzeuge, Kryptowährungen oder andere Vermögenswerte betreffen. Bereits im Ermittlungsverfahren kommt es nicht selten zu Kontopfändungen, Vermögensarresten oder Sicherstellungen.
Besonders problematisch ist, dass die Vermögensabschöpfung unabhängig von der eigentlichen Strafe angeordnet werden kann. Selbst wenn eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt oder nur eine Geldstrafe verhängt wird, kann zusätzlich die Einziehung hoher Vermögenswerte drohen. Eine frühe Verteidigung ist entscheidend, um überhöhten Forderungen, Vermögensarresten oder Sicherstellungen rechtzeitig entgegenzutreten und den wirtschaftlichen Schaden möglichst zu begrenzen.
Was wir für Sie tun
Ihre individuelle Verteidigungsstrategie
Kein Strafverfahren gleicht dem anderen. Wir verteidigen Mandanten bei strafrechtlichen Vorwürfen jeder Art und in jedem Verfahrensstadium, vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Wir analysieren Ihren Fall frühzeitig, prüfen die Beweislage und entwickeln eine klare Verteidigungsstrategie. Diese strategische Herangehensweise ist der Kern unserer Arbeit und Ihr entscheidender Vorteil.
Verfahrenseinstellung
Wir prüfen, ob das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden kann und arbeiten konsequent auf dieses Ziel hin.
Vermeidung derHauptverhandlung
Durch gezielte Kommunikation mit Ermittlungsbehörden und strategischen Einsatz des Strafbefehlsverfahrens vermeiden wir in vielen Fällen eine öffentliche Verhandlung.
Strafmilderung
Wo eine Verurteilung nicht abwendbar ist, kämpfen wir im gerichtlichen Verfahren mit klarer Strategie und dem Ziel des bestmöglichen Urteils.
Freispruch
Wo die Beweislage es zulässt, arbeiten wir konsequent auf Freispruch hin — mit lückenloser Aufbereitung des Sachverhalts und präziser Argumentation.
Nebenfolgen, die wir aktiv verhindern:
Berufsverbote und Reputationsschäden
Eintragungen ins Bundeszentralregister
Fahrverbote und Führerscheinentzug
Berufsrechtliche Konsequenzen

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Strafrecht erfordert mehr als juristische Kenntnisse
Warum Strafverteidigung besondere Expertise erfordert
Die wichtigsten Entscheidungen in einem Strafverfahren fallen nicht vor Gericht, sondern im Ermittlungsverfahren. Genau dort setzen wir an.

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Was uns unterscheidet
Erfolgreiche Strafverteidigung beginnt im Ermittlungsverfahren, mit dem Ziel einer frühzeitigen Verfahrenseinstellung.
Frühzeitige Verteidigung
Sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, beantragen wir Akteneinsicht, prüfen die Beweislage und übernehmen die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft und Polizei.
Strategische Verteidigung
Wir analysieren den Tatvorwurf, identifizieren Schwachstellen der Ermittlungen und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die auf Ihr konkretes Verfahren zugeschnitten ist.
Fachanwälte für Strafrecht
Strafrecht ist nicht ein Bereich unter vielen, sondern unsere Kernkompetenz. Unsere Anwälte sind als Fachanwälte zugelassen und als Top-Anwälte im Strafrecht ausgezeichnet.
Bundesweite Vertretung
Wir vertreten Mandanten in Strafverfahren deutschlandweit. Durch moderne Kommunikationswege und Videoberatung ist eine persönliche Anwesenheit vor Ort häufig nicht erforderlich.
Was unsereMandanten sagen
Nichts spricht mehr für unsere Arbeit als die Erfahrungen derer, die wir begleiten durften. Unsere Mandanten vertrauen uns in Momenten, die oft von Unsicherheit und Tragweite geprägt sind und genau dieses Vertrauen ist unser größter Antrieb. Lesen Sie selbst, wie Mandanten die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei erlebt haben.
Telmo Santos
Frau Dr. Pitschel ist wirklich ein außergewöhnlicher Mensch. Sie ist nicht nur unglaublich mitfühlend und engagiert, sondern auch in ihrer Kommunikation sehr begabt.
Marcel Paulus
Ich habe mich für die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Mügge entschieden, nachdem ich online recherchiert hatte und ich muss sagen: Ich bin maximal zufrieden.
Andrea Binder
Frau Ilg ist eine sehr kompetente, freundliche und einfühlsame Rechtsanwältin. Auch mit Frau Dr. Pitschel habe ich im Rahmen eines Strafverfahrens sehr gute Erfahrungen gemacht.
Telmo Santos
Frau Dr. Pitschel ist wirklich ein außergewöhnlicher Mensch. Sie ist nicht nur unglaublich mitfühlend und engagiert, sondern auch in ihrer Kommunikation sehr begabt.
Marcel Paulus
Ich habe mich für die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Mügge entschieden, nachdem ich online recherchiert hatte und ich muss sagen: Ich bin maximal zufrieden.
Andrea Binder
Frau Ilg ist eine sehr kompetente, freundliche und einfühlsame Rechtsanwältin. Auch mit Frau Dr. Pitschel habe ich im Rahmen eines Straf-verfahrens sehr gute Erfahrungen gemacht.
Für wen wir im Strafrecht tätig sind
Unsere Mandanten kommen aus unterschiedlichen Lebenssituationen. Entscheidend ist nicht der konkrete Vorwurf, sondern der richtige Umgang mit der Situation.
Wir verteidigen bundesweit, diskret und mit klarer Strategie – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.
Steuerberater, Buchhalter und sonstige Berufsgeheimnisträger
Steuerstrafrechtliche Vorwürfe gegen Steuerberater, Buchhalter, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Notare, Ärzte oder andere Berufsgeheimnisträger erfordern besondere Sensibilität. Wir verteidigen diskret und mit Blick auf berufsrechtliche Folgen.
Aus der Praxis
Typische Situationen im Strafrecht
Strafverfahren entstehen häufig aus Situationen, die zunächst harmlos wirken.
Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter
Hausdurchsuchung in Wohnung oder Büro
Strafanzeige erhalten oder erstattet
Strafbefehl zugestellt
Anklage erhoben
Verurteilung — Rechtsmittel oder Revision
Typische Vorwürfe im Strafrecht
Phase
Ermittlungsverfahren
Zwischenverfahren
Hauptverhandlung
Rechtsmittel
Was passiert
Staatsanwaltschaft ermittelt
Gericht prüft Anklage
Öffentliche Verhandlung
Berufung oder Revision
Was wir tun
Akteneinsicht, Strategie entwickeln, Aussage verweigern
Einwendungen, Verfahrensbeendigung anstreben
Verteidigung, Plädoyer, Beweisanträge
Urteil anfechten, Fehler aufdecken
| Vorwurf | Vorschrift | Häufig betroffen |
|---|---|---|
| Betrug/Computerbetrug | §§ 263, 263a StGB | Unternehmer, Onlinehandel |
| Untreue | § 266 StGB | Geschäftsführer, Vorstände |
| Geldwäsche | § 261 StGB | Unternehmer, Krypto- und Finanzakteure |
| Insolvenzstraftaten | §§ 15a InsO, 283 ff. StGB | Unternehmen in Krise |
| Steuerstraftaten | §§ 369 ff. AO | Unternehmer, Selbstständige |
| Korruptionsdelikte | §§ 299 ff. StGB | Unternehmen, Amtsträger |
| Cybercrime/IT-Strafrecht | §§ 202a ff., 303a ff. StGB | IT-Unternehmen, Privatpersonen |
| Betäubungsmittelstrafrecht | BtMG/KCanG | Konsumenten, Händler |
| Körperverletzungsdelikte | §§ 223 ff. StGB | Privatpersonen |
| Sexualstrafrechtliche Vorwürfe | §§ 174 ff. StGB | Beschuldigte in Aussage-gegen-Aussage-Konstell |
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Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
30+ Jahre spezialisierte Erfahrung
100% Engagement
Anspruchsvolle Verfahren
24/7 erreichbar
Wir verteidigen Sie bei strafrechtlichen Vorwürfen, in Ermittlungsverfahren und vor Gericht.
Vertrauen Sie auf unsere Diskretion,Präzision und taktisches Geschick.
Karl-Heinz Mügge
Rechtsanwalt
Partner
Dr. Anthea Pitschel
Rechtsanwältin
Managing Partnerin
Clara-Sofia Ilg
Rechtsanwältin
Strafverteidigerin
Karl-Heinz Mügge
Rechtsanwalt
Partner
Häufige Fragen unserer Mandanten zum Strafrecht
Wann braucht man einen Strafverteidiger?
Schweigen Sie und rufen Sie sofort einen Strafverteidiger an. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Aussage zu machen. Jede Aussage ohne anwaltliche Beratung kann Ihnen schaden. Kommen Sie zu dem Termin nicht, bevor Sie rechtlichen Beistand hatten.
Sie müssen die Durchsuchung dulden, aber Sie müssen nicht aktiv mitwirken oder Fragen beantworten. Verlangen Sie sofort den Durchsuchungsbeschluss, notieren Sie die Namen der Beamten und kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt. Geben Sie keine freiwilligen Erklärungen ab. Auch dann nicht, wenn es Ihnen harmlos erscheint.
Als Zeuge sind Sie grundsätzlich zur Aussage verpflichtet. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Der Status kann sich im Laufe eines Verfahrens ändern. Wer als Zeuge geladen wird, kann faktisch bereits im Visier der Ermittler sein. Im Zweifel sollte der Status vor dem Termin anwaltlich klären.
Ja, und in den meisten Fällen ist es die richtige Entscheidung. Das Schweigerecht ist verfassungsrechtlich geschützt. Kein Gericht darf daraus negative Schlüsse ziehen. Eine Aussage sollte nur nach Absprache mit Ihrem Verteidiger und mit klarer Strategie erfolgen.
Sie verteidigen sich selbst, gegen eine Staatsanwaltschaft, die das Strafrecht professionell betreibt. Im Ermittlungsverfahren werden ohne anwaltliche Begleitung häufig Fehler gemacht, die sich später nicht mehr korrigieren lassen: vorschnelle Aussagen, versäumte Fristen, fehlende Akteneinsicht. Bei schwerwiegenden Vorwürfen kann zwar ein Pflichtverteidiger bestellt werden. Häufig geschieht das jedoch erst, wenn wichtige Weichen im Verfahren bereits gestellt sind.
Das hängt von der Schwere des Vorwurfs und der Auslastung der Gerichte ab. Einfache Verfahren können in wenigen Monaten abgeschlossen sein. Komplexe Wirtschaftsstrafverfahren dauern Jahre. Im Ermittlungsverfahren gibt es keine gesetzliche Frist. Wir arbeiten aktiv darauf hin, Verfahren früh zu beenden, durch Einstellung, Strafbefehl oder zügige Hauptverhandlung.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder werden individuell vereinbart. Bei komplexen Verfahren empfiehlt sich ein Stundenhonorar oder eine Pauschalvereinbarung. Im Erstgespräch sprechen wir offen über die voraussichtlichen Kosten, abhängig von Verfahrensstadium und Aufwand. Die Kosten einer guten Verteidigung sind in den meisten Fällen deutlich geringer als die Konsequenzen einer schlechten.
Ein Freispruch ergeht, wenn das Gericht nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist, nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“. Unschuld muss nicht bewiesen werden. Was zählt, ist der Zweifel. Wir arbeiten daran, Lücken in der Beweislage sichtbar zu machen, Zeugenaussagen zu hinterfragen und Verfahrensfehler aufzudecken. Ob ein Freispruch erreichbar ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Ihr Erstgespräch kann alles verändern.
Als erfahrene Verteidiger im Strafrecht stehen wir Ihnen vom ersten Schreiben bis zum Abschluss des Verfahrens zur Seite. Strafverfahren können schnell eskalieren. Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen haben wir. Kontaktieren Sie uns jetzt – vertraulich, diskret und ohne Verpflichtung.


























