Ihr Krypto-Anwalt
Krypto-Strafrecht, Steuer-strafrecht und Wirtschafts-strafrecht aus einer Hand.
Kryptowährungen stehen zunehmend im Fokus von Finanzverwaltung und Strafverfolgung. Steuerliche Prüfungen, Auskunftsersuchen, Hausdurchsuchungen oder Sicherstellungen digitaler Assets treffen Mandanten oft unvorbereitet.
Als spezialisierte Kanzlei für Strafrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht vertreten wir Mandanten bundesweit. In allen Phasen des Verfahrens.

Top Rated
Service 20265.0 verified by TrustindexTrustindex verifies that the company has a review score above 4.5, based on reviews collected on Google over the past 12 months, qualifying it to receive the Top Rated Certificate.
Spezialisierte Krypto-Anwälte
Fachanwälte für Strafrecht und Steuerrecht
Bundesweit – über 30 Jahre Erfahrung
Erfahrung
Engagement
Mandate
Erreichbarkeit im Notfall
Ab 2026 meldet das Finanzamt automatisch
Das Zeitfenster für strafbefreiende Selbstanzeige schließt sich.
Mit CARF und DAC8 tritt ab 2026 der automatische Informationsaustausch für Kryptowährungen in Kraft. Alle Krypto-Dienstleister melden Transaktionsdaten automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern. Das Finanzamt weiß dann, was Sie gehandelt haben.
Wer in den Jahren 2020 bis 2025 Krypto-Gewinne nicht vollständig erklärt hat, hat jetzt noch die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO. Sobald das Finanzamt eigene Ermittlungen einleitet, ist dieses Fenster geschlossen.
Handeln Sie, solange das Zeitfenster noch offen ist.
Eine frühzeitige, diskrete Verteidigung ist kein Luxus – sie ist der entscheidende Unterschied.
Der häufigste Vorwurf bei Krypto-Sachverhalten: Gewinne aus Verkäufen, Mining oder Staking wurden nicht oder nicht vollständig erklärt. Strafrechtliche Folgen und Nachzahlungen können erheblich ausfallen. Je früher eine Selbstanzeige eingereicht wird, desto größer die Chance auf Straffreiheit.
Hausdurchsuchungen können ohne Vorwarnung erfolgen. Behörden stellen Geräte, Wallets und Zugangsdaten sicher. Schweigen Sie. Kooperieren Sie nicht ohne anwaltliche Begleitung. Kontaktieren Sie uns sofort.
Bei komplexen Transaktionsstrukturen, Mixing-Diensten oder unklarer Mittelherkunft steht schnell ein Geldwäsche-Vorwurf im Raum, oft zusätzlich zur Steuerhinterziehung. Wir trennen die Vorwürfe, entwickeln eine Strategie für jeden einzelnen.
Behörden können digitale Assets sicherstellen und einziehen, auch wenn die Kryptowährungen bereits weiterbewegt wurden. Die Abschöpfung richtet sich nach dem Bruttoprinzip. Je früher wir eingreifen, desto mehr lässt sich noch steuern.
Krypto-Verfahren sind öffentlich. Bereits eine Hausdurchsuchung oder Anklage kann zu Berichterstattung führen, unabhängig vom Verfahrensausgang. Wer früh handelt, hat die Chance, eine öffentliche Verhandlung zu vermeiden.
Was wir für sie tun
Ihre individuelle Verteidigungsstrategie im Krypto-Strafrecht
Kein Krypto-Verfahren gleicht dem anderen. Wir analysieren Ihren Fall aus drei Perspektiven: der strafrechtlichen, der steuerstrafrechtlichen und der wirtschaftsstrafrechtlichen. Diese Dreifachkompetenz ist der Kern unserer Arbeit — und Ihr entscheidender Vorteil.
Selbstanzeige § 371 AO
Strategische Vorbereitung und Begleitung einer vollständigen Selbstanzeige — bevor das Finanzamt eigene Ermittlungen einleitet und das Fenster schließt.
Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren
Akteneinsicht, Stellungnahme, Verhinderung belastender Aussagen — wir schalten uns so früh wie möglich ein.
Vermögensschutz
Verhinderung oder Anfechtung von Vermögensarresten und Sicherstellungen digitaler Assets — Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen.
Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung
Wo eine Verurteilung nicht abwendbar ist, kämpfen wir für das bestmögliche Ergebnis — mit dem Ziel der Straffreiheit oder minimalen Folgen.

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Krypto-Verfahren sind technisch und rechtlich komplex
Warum Krypto-Verfahren eine Kombination aus drei Rechtsgebieten erfordert
Krypto-Transaktionen sind technisch komplex, international verknüpft und aus behördlicher Sicht nicht immer eindeutig einzuordnen. Wer nur Steuerrecht oder nur Strafrecht kennt, sieht immer nur einen Teil des Problems.

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Was uns unterscheidet
Verteidigung in Krypto-Verfahren erfordert mehr als strafrechtliche Expertise.
Strafrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht
Krypto-Sachverhalte bewegen sich häufig an der Schnittstelle mehrerer Rechtsgebiete. Wir verbinden strafrechtliche Verteidigung mit steuerstrafrechtlicher und wirtschaftsstrafrechtlicher Erfahrung.
Technisches Verständnis
Wallets, Blockchain-Transaktionen, Exchanges und digitale Vermögenswerte erfordern mehr als juristisches Wissen. Technische Zusammenhänge müssen verstanden werden, um Sachverhalte rechtlich zutreffend einzuordnen.
Fachanwälte für Strafrecht und Steuerrecht
Krypto-Verfahren betreffen häufig sowohl steuerliche als auch strafrechtliche Fragestellungen. Die Verbindung beider Fachgebiete ermöglicht eine ganzheitliche Beratung und Verteidigung aus einer Hand.
Internationale Sachverhalte
Ausländische Börsen, internationale Wallet-Strukturen, Wohnsitzverlagerungen und grenzüberschreitende Vermögenswerte spielen bei Krypto-Sachverhalten häufig eine zentrale Rolle. Diese Zusammenhänge werden von Beginn an mitgedacht.
Was unsereMandanten sagen
Nichts spricht mehr für unsere Arbeit als die Erfahrungen derer, die wir begleiten durften. Unsere Mandanten vertrauen uns in Momenten, die oft von Unsicherheit und Tragweite geprägt sind – und genau dieses Vertrauen ist unser größter Antrieb. Lesen Sie selbst, wie Mandanten die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei erlebt haben.
Telmo Santos
Frau Dr. Pitschel ist wirklich ein außergewöhnlicher Mensch. Sie ist nicht nur unglaublich mitfühlend und engagiert, sondern auch in ihrer Kommunikation sehr begabt.
Marcel Paulus
Ich habe mich für die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Mügge entschieden, nachdem ich online recherchiert hatte und ich muss sagen: Ich bin maximal zufrieden.
Andrea Binder
Frau Ilg ist eine sehr kompetente, freundliche und einfühlsame Rechtsanwältin. Auch mit Frau Dr. Pitschel habe ich im Rahmen eines Straf-verfahrens sehr gute Erfahrungen gemacht.
Telmo Santos
Frau Dr. Pitschel ist wirklich ein außergewöhnlicher Mensch. Sie ist nicht nur unglaublich mitfühlend und engagiert, sondern auch in ihrer Kommunikation sehr begabt.
Marcel Paulus
Ich habe mich für die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Mügge entschieden, nachdem ich online recherchiert hatte und ich muss sagen: Ich bin maximal zufrieden.
Andrea Binder
Frau Ilg ist eine sehr kompetente, freundliche und einfühlsame Rechtsanwältin. Auch mit Frau Dr. Pitschel habe ich im Rahmen eines Straf-verfahrens sehr gute Erfahrungen gemacht.
Für wen wir im Strafrecht tätig sind
Unsere Mandanten kommen aus unterschiedlichen wirtschaftlichen und beruflichen Kontexten. Entscheidend ist nicht die Branche, sondern die rechtliche Situation.
Wir vertreten Sie diskret – unabhängig vom Hintergrund und vom Verfahrensstadium.
Aus der Praxis
Typische Situationen im Krypto-Strafrecht
Wirtschaftsstrafverfahren entstehen häufig aus Situationen, die zunächst wie normale unternehmerische Probleme wirken.
Steuerfahndung nach nicht erklärten Bitcoin- oder Ethereum-Gewinnen
Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung
Auskunftsersuchen des Finanzamts zu Krypto-Transaktionen
Beschlagnahme von Kryptowährungen
Geldwäsche-Vorwurf bei komplexen Transaktionsstrukturen
Betrug oder Untreue im Zusammenhang mit Token-Projekten
Krypto-Betrug als Geschädigter
Eingefrorenes Exchange-Konto oder gesperrte Wallet
Regulatorische Anfrage (BaFin, MiCA-Compliance)
Typische Krypto-Sachverhalte
| Thema | Typische Situation | Häufig betroffen |
|---|---|---|
| Krypto-Betrug | Scam-Plattformen, Fake-Broker oder verschwundene Auszahlungen | Anleger, Investoren |
| Steuerverfahren | Nachfragen des Finanzamts, Prüfungen oder Schätzungen | Trader, Krypto-Investoren |
| Geldwäschevorwürfe | Auffällige Transaktionen oder Herkunftsnachweise | Trader, Unternehmer |
| Gesperrte Wallets und Konten | Eingefrorene Vermögenswerte oder blockierte Auszahlungen | Anleger, Unternehmen |
| Steuerstrafverfahren | Verdacht auf nicht erklärte Kryptogewinne | Privatpersonen, Unternehmer |
| Kryptowährungen im Ausland | Ausländische Börsen, Wallets oder Vermögensstrukturen | Investoren, Auswanderer |
| Vermögensarrest und Einziehung | Sicherstellung von Bitcoin oder anderen Kryptowährungen | Beschuldigte |
| Blockchain- und Web3-Projekte | Rechtliche Fragen zu Token, NFTs oder DeFi-Projekten | Gründer, Unternehmen |
| Selbstanzeige und Berichtigung | Nachträgliche Korrektur von Krypto-Sachverhalten | Privatpersonen, Unternehmer |
| Ermittlungsverfahren mit Krypto-Bezug | Durchsuchungen, Vorladungen oder Beschlagnahmen | Beschuldigte |
Jetzt Termin vereinbaren
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
30+ Jahre spezialisierte Erfahrung
100% Engagement
Anspruchsvolle Verfahren
24/7 erreichbar
Wir verteidigen und beraten Sie in Steuerstrafverfahren. Steuerstreitigkeiten und Wirtschaftsdelikten.
Vertrauen Sie auf unsere Diskretion,Präzision und taktisches Geschick.
Häufige Fragen unserer Mandanten zu Krypto
Krypto und Steuern — häufige Fragen
Ja. Kryptowährungen gelten steuerrechtlich als private Veräußerungsgegenstände. Gewinne aus dem Verkauf innerhalb der Jahresfrist sind einkommensteuerpflichtig. Mining, Staking und DeFi-Erträge können zusätzlichen Steuerpflichten unterliegen. Die genaue Einordnung hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.
Ab 2026 sind alle Krypto-Dienstleister verpflichtet, Transaktionsdaten automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Das Finanzamt erhält damit erstmals systematisch Zugang zu Krypto-Transaktionsdaten. Wer in den vergangenen Jahren Gewinne nicht vollständig erklärt hat, sollte handeln, bevor diese Meldungen eingehen.
Solange das Finanzamt noch keine eigenen Ermittlungen eingeleitet hat. Die Selbstanzeige muss vollständig und korrekt sein — unvollständige Angaben machen sie unwirksam und können die Lage verschlimmern. Wir begleiten den gesamten Prozess, von der Aufarbeitung der Transaktionshistorie bis zur Einreichung.
Dann ist das Fenster für eine strafbefreiende Selbstanzeige in der Regel geschlossen. Machen Sie keine Aussagen. Schalten Sie sofort einen Verteidiger ein. Im Ermittlungsverfahren lassen sich noch viele Weichen stellen, aber nur wenn man früh genug reagiert.
Ja, zunehmend. Blockchain-Transaktionen sind öffentlich und rückverfolgbar. Spezialisierte Software ermöglicht Behörden die Analyse von Wallet-Aktivitäten. Ausländische Exchanges kooperieren zunehmend mit deutschen Behörden. Mit CARF/DAC8 kommen ab 2026 automatische Meldepflichten hinzu.
Steuerhinterziehung nach § 370 AO betrifft nicht erklärte Gewinne aus Krypto-Transaktionen. Geldwäsche nach § 261 StGB ist ein separater Vorwurf, der bei bestimmten Transaktionsstrukturen oder unklarer Mittelherkunft im Raum stehen kann. Beide Vorwürfe können gleichzeitig entstehen und erfordern unterschiedliche Verteidigungsansätze.
Bei rein steuerlichen Fragen reicht ein Steuerberater. Sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, ein Auskunftsersuchen eingeht oder eine Durchsuchung stattgefunden hat, brauchen Sie einen Strafverteidiger. Ein Steuerberater hat kein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Ermittlungsbehörden — ein Anwalt schon. Im Zweifel: früh beides.
Eingefrorene Konten oder blockierte Auszahlungen können verschiedene Ursachen haben: interne Compliance-Prüfungen der Börse, behördliche Sicherstellungen oder regulatorische Anforderungen. Wir klären die Rechtsgrundlage, kommunizieren mit der Börse oder den Behörden und setzen rechtliche Schritte ein, um den Zugang zu Ihren Vermögenswerten wiederherzustellen.
Mit der MiCA-Verordnung und den Anforderungen der BaFin unterliegen Anbieter von Kryptowährungsdienstleistungen zunehmend strengen regulatorischen Pflichten. Das betrifft Lizenzierungspflichten, Geldwäscheprävention und Meldepflichten. Wir beraten Betreiber kryptobezogener Geschäftsmodelle, Blockchain-Projekte und DeFi-Strukturen bei der rechtssicheren Ausgestaltung ihrer Aktivitäten.
Ihr Erstgespräch kann alles verändern.
Als erfahrene Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht stehen wir Ihnen vom ersten Schreiben bis zum Abschluss des Verfahrens zur Seite. Wirtschaftsstrafverfahren eskalieren schnell. Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen haben wir. Kontaktieren Sie uns jetzt — vertraulich, diskret und ohne Verpflichtung.






















