Ihr Krypto-Anwalt

Verteidigung bei Krypto-Ermittlungen und Steuerstrafverfahren

Ermittlungsverfahren, Steuerfahndung, Geldwäschevorwurf, Durchsuchung oder Sicherstellung digitaler Vermögenswerte: Verfahren mit Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen verbinden strafrechtliche, steuerliche und technische Fragen.

Als spezialisierte Krypto-Anwälte verteidigen wir Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen bundesweit – von der ersten Anfrage einer Behörde bis zum Abschluss des Verfahrens.

Auszeichnung der Kanzlei als Top Anwalt für Strafrecht und Steuerrecht

Spezialisierte Krypto-Anwälte

Fachanwälte für Strafrecht und Steuerrecht

Bundesweit – über 30 Jahre Erfahrung


>30 J.
>30 J.

Erfahrung

100 %
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Engagement

15.000
15K

Mandate

24/7
24/7

Erreichbarkeit im Notfall

Seit 2026 werden Kryptodaten systematisch erfasst

DAC8 und CARF erhöhen den Handlungsdruck

Seit 2026 erfassen meldepflichtige Anbieter von Kryptodienstleistungen nach DAC8 und CARF Informationen zu relevanten Nutzern und Transaktionen. Die ersten Meldungen betreffen das Kalenderjahr 2026 und werden grundsätzlich im Folgejahr übermittelt.

Wer Kryptogewinne, Staking-, Mining- oder sonstige Erträge in vergangenen Steuererklärungen nicht oder unvollständig angegeben hat, sollte den Sachverhalt jetzt prüfen lassen. Ob eine Selbstanzeige nach § 371 AO noch strafbefreiend wirken kann, hängt von ihrer Vollständigkeit und möglichen Sperrgründen ab.

Handeln Sie, bevor Finanzverwaltung oder Steuerfahndung den Sachverhalt selbst aufgreifen.

Je früher steuerliche Aufarbeitung und strafrechtliche Strategie koordiniert werden, desto größer ist der Handlungsspielraum.

Nicht erklärte Gewinne aus Verkäufen sowie Erträge aus Mining, Staking oder DeFi können Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO auslösen. Wir koordinieren die steuerliche Aufarbeitung mit der Verteidigung und prüfen, ob eine Selbstanzeige, Berichtigung oder andere Verfahrensstrategie in Betracht kommt.

Durchsuchungen erfolgen regelmäßig ohne Vorwarnung. Ermittler können Computer, Mobiltelefone, Hardware-Wallets und Unterlagen sicherstellen. Machen Sie keine Angaben zur Sache und kontaktieren Sie möglichst sofort einen Krypto-Anwalt, damit Reichweite und Rechtmäßigkeit der Maßnahmen geprüft werden.

Bei auffälligen Transaktionsketten, Mixing-Diensten, fremden Wallets oder ungeklärter Mittelherkunft kann ein Geldwäschevorwurf nach § 261 StGB entstehen. Wir prüfen Herkunft, Kenntnisstand und Transaktionsablauf und trennen den Geldwäschevorwurf von möglichen Steuer- oder Betrugsvorwürfen.

Vermögensarrest, Beschlagnahme und Einziehung können auch Bitcoin, andere Kryptowerte und Wertersatz betreffen. Wir prüfen die Berechnung der behaupteten Taterträge, die Zuordnung der Wallets und mögliche Rechtsbehelfe gegen Sicherungsmaßnahmen.

Krypto-Verfahren können erhebliche Reputationsrisiken auslösen, insbesondere bei Unternehmen, Geschäftsführern und öffentlich bekannten Personen. Wir richten die Verteidigung frühzeitig darauf aus, unnötige Außenwirkung zu vermeiden und eine öffentliche Hauptverhandlung nach Möglichkeit abzuwenden.

Was wir für Sie tun

Ihre Verteidigungsstrategie im Krypto-Strafrecht

Kein Krypto-Verfahren gleicht dem anderen. Wir verbinden strafrechtliche Verteidigung, steuerstrafrechtliche Aufarbeitung, wirtschaftsstrafrechtliche Erfahrung und technisches Verständnis. Daraus entwickeln wir eine Strategie, die zum konkreten Vorwurf, zum Verfahrensstand und zu den betroffenen Vermögenswerten passt.

01

Selbstanzeige und Berichtigung

Wir prüfen Selbstanzeige, Berichtigung und steuerliche Aufarbeitung und koordinieren diese mit der strafrechtlichen Verteidigung.

02

Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren

Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen digitale und steuerliche Beweismittel und entwickeln die Verteidigung vor jeder Einlassung.

03

Schutz vor Arrest und Einziehung

Wir prüfen Vermögensarrest, Beschlagnahme und Einziehung von Bitcoin, Ethereum und anderen digitalen Vermögenswerten.

04

Einstellung oder Strafmilderung

Unser Ziel ist eine möglichst frühe Einstellung. Ist das nicht erreichbar, arbeiten wir auf eine tragfähige Verfahrenslösung und möglichst geringe Folgen hin.

Auszeichnung der Kanzlei als Top Anwalt für Strafrecht und Steuerrecht

Krypto-Verfahren sind technisch und rechtlich komplex

Warum Krypto-Verfahren strafrechtliche, steuerliche und technische Expertise erfordern

Wallets, Exchanges, Transaktionsketten und steuerliche Vorgänge greifen in Krypto-Verfahren ineinander. Eine belastbare Verteidigung muss deshalb den strafrechtlichen Vorwurf, die steuerliche Einordnung und die technischen Abläufe gemeinsam prüfen.

Auszeichnung der Kanzlei als Top Anwalt für Strafrecht und Steuerrecht

Was uns unterscheidet

Krypto-Verteidigung erfordert mehr als allgemeine strafrechtliche Erfahrung.

Strafrecht und Steuerstrafrecht

Krypto-Sachverhalte verbinden häufig Ermittlungsverfahren, steuerliche Aufarbeitung und wirtschaftliche Folgen. Wir koordinieren diese Ebenen aus einer Hand.

Wallets und Transaktionen verstehen

Blockchain-Transaktionen, Wallet-Strukturen, Exchanges und digitale Vermögenswerte müssen technisch nachvollzogen werden, bevor sie strafrechtlich zuverlässig bewertet werden können.

Fachanwälte für Strafrecht und Steuerrecht

Unsere Fachanwälte verbinden strafrechtliche Verteidigung mit steuerrechtlicher Einordnung. Das ist besonders wichtig bei Steuerfahndung, Selbstanzeige und Ermittlungen wegen nicht erklärter Kryptowerte.

Krypto-Forensik und Transaktionsanalyse

Bei komplexen Wallet-Strukturen und Transaktionsketten arbeiten wir mit einem spezialisierten Partner für Krypto-Forensik zusammen. Die technische Analyse wird unmittelbar in die Verteidigungsstrategie eingebunden.

Was unsereMandanten sagen

Nichts spricht mehr für unsere Arbeit als die Erfahrungen derer, die wir begleiten durften. Unsere Mandanten vertrauen uns in Momenten, die oft von Unsicherheit und Tragweite geprägt sind – und genau dieses Vertrauen ist unser größter Antrieb. Lesen Sie selbst, wie Mandanten die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei erlebt haben.

5/5

Telmo Santos

Frau Dr. Pitschel ist wirklich ein außergewöhnlicher Mensch. Sie ist nicht nur unglaublich mitfühlend und engagiert, sondern auch in ihrer Kommunikation sehr begabt.

5/5

Marcel Paulus

Ich habe mich für die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Mügge entschieden, nachdem ich online recherchiert hatte und ich muss sagen: Ich bin maximal zufrieden.

5/5

Andrea Binder

Frau Ilg ist eine sehr kompetente, freundliche und einfühlsame Rechtsanwältin. Auch mit Frau Dr. Pitschel habe ich im Rahmen eines Straf-verfahrens sehr gute Erfahrungen gemacht.

Für wen wir als Krypto-Anwälte tätig sind

Wir vertreten private Krypto-Investoren, Trader, Unternehmer, Geschäftsführer und Unternehmen ebenso wie Verantwortliche von Token-, Blockchain- und Web3-Projekten.

Entscheidend ist nicht die technische Plattform, sondern der konkrete Vorwurf und der Stand des Verfahrens.

Aus der Praxis

Typische Situationen im Krypto-Strafrecht

Krypto-Verfahren beginnen häufig mit einer Vorladung, einer Anfrage des Finanzamts, einer Kontosperre oder einer überraschenden Durchsuchung.


Steuerfahndung wegen nicht erklärter Bitcoin- oder Ethereum-Gewinne


Hausdurchsuchung und Sicherstellung von Geräten oder Hardware-Wallets


Vorladung oder Anhörung wegen auffälliger Krypto-Transaktionen


Vermögensarrest oder Beschlagnahme von Kryptowährungen


Geldwäschevorwurf bei komplexen Transaktionsstrukturen oder fremden Wallets


Betrugsvorwurf im Zusammenhang mit Token-, Trading- oder Investmentprojekten


Untreuevorwurf bei der Verwaltung von Krypto-Assets oder Anlegergeldern


Gesperrtes Exchange-Konto oder blockierte Auszahlung nach Compliance-Prüfung


Ermittlungen wegen unerlaubter Finanzdienstleistungen oder regulatorischer Verstöße


Typische Krypto-Sachverhalte

Thema Typische Situation Häufig betroffen
Steuerhinterziehung Nicht erklärte Veräußerungsgewinne oder Erträge aus Mining, Staking und DeFi Investoren, Trader
Geldwäsche Unklare Mittelherkunft, fremde Wallets oder auffällige Transaktionsketten Privatpersonen, Unternehmer
Betrugsvorwurf Token-, Trading-, Investment- oder Blockchain-Projekte Gründer, Geschäftsführer
Untreue Verwaltung von Krypto-Assets, Anlegergeldern oder Unternehmensvermögen Geschäftsführer, Verantwortliche
Selbstanzeige und Berichtigung Nachträgliche Aufarbeitung nicht oder unvollständig erklärter Kryptowerte Privatpersonen, Unternehmer
Durchsuchung und Beschlagnahme Sicherstellung von Geräten, Wallets, Zugangsdaten oder Unterlagen Beschuldigte, Unternehmen
Vermögensarrest und Einziehung Sicherung von Bitcoin, anderen Kryptowerten oder Wertersatz Beschuldigte, Unternehmen
Exchange- und Kontosperrung Behördliche Maßnahme oder interne Compliance-Prüfung Trader, Unternehmen
Unerlaubte Finanzdienstleistungen Ermittlungen im Zusammenhang mit Krypto-, Token- oder Investmentangeboten Gründer, Anbieter
Auslandsbezug Ausländische Exchanges, Wallets, Gesellschaften oder Zahlungswege Investoren, Auswanderer

Sie sind nicht Beschuldigter, sondern als Anleger oder Investor geschädigt worden? Informationen zur Strafanzeige, Verletztenvertretung und Kryptoforensik finden Sie auf unserer Seite zum Kryptobetrug-Anwalt für Opfer und Geschädigte.

Jetzt Termin vereinbaren

Sie haben eine Vorladung, Durchsuchung, Anfrage des Finanzamts oder Kontosperre mit Krypto-Bezug erhalten? Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

30+ Jahre spezialisierte Erfahrung

Im Strafrecht und Steuerrecht

100% Engagement

Mit klarem Blick für das Wesentliche

Anspruchsvolle Verfahren

Erfahren in komplexen Mandanten & Prozessen

24/7 erreichbar

Schnelle Reaktion & klare Schritte in dringenden Situationen

    Die Angaben aus dem Kontaktformular werden erhoben und verarbeitet. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und nicht weitergegeben.

    Wir verteidigen Sie in Krypto-Strafverfahren, Steuerstrafverfahren und wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungen.

    Vertrauen Sie auf Diskretion,technische Präzision und klare Strategie.

    Häufige Fragen an einen Krypto-Anwalt

    Krypto-Strafrecht und Steuerstrafrecht – häufige Fragen

    Ein Krypto-Anwalt ist sinnvoll, sobald ein strafrechtlicher oder steuerstrafrechtlicher Vorwurf im Raum steht, etwa bei einer Vorladung, Durchsuchung, Steuerfahndung, Kontosperre, Beschlagnahme oder einem Geldwäschevorwurf. Je früher Akteneinsicht und Strategie abgestimmt werden, desto größer ist regelmäßig der Handlungsspielraum.

    Machen Sie gegenüber der Polizei grundsätzlich keine Angaben zur Sache, bevor Akteneinsicht genommen wurde. Notieren Sie Fristen und übermitteln Sie die Vorladung einem Strafverteidiger. Ob Sie erscheinen müssen, hängt davon ab, von welcher Stelle die Ladung stammt und auf welcher Grundlage sie erfolgt.

    Bewahren Sie Ruhe und leisten Sie keinen Widerstand. Machen Sie keine Angaben zur Sache und geben Sie Zugangsdaten nicht freiwillig über den Umfang der Maßnahme hinaus heraus. Lassen Sie Durchsuchungsbeschluss, Sicherstellungen und das weitere Vorgehen unverzüglich anwaltlich prüfen.

    Ja. Bitcoin und andere Kryptowerte können Gegenstand von Beschlagnahme, Vermögensarrest und Einziehung sein. Zusätzlich kann Wertersatz angeordnet werden. Ob Wallets und Vermögenswerte zutreffend zugeordnet und die behaupteten Taterträge richtig berechnet wurden, muss im Einzelfall geprüft werden.

    Eine strafbefreiende Selbstanzeige setzt insbesondere vollständige Angaben voraus und darf nicht an einem Sperrgrund des § 371 AO scheitern. Eine bereits entdeckte Tat, die Bekanntgabe eines Strafverfahrens oder bestimmte Prüfungsmaßnahmen können entgegenstehen. Deshalb sollte die Wirksamkeit vor jeder Einreichung sorgfältig geprüft werden.

    Transaktionen auf öffentlichen Blockchains können technisch ausgewertet und über mehrere Wallets hinweg verfolgt werden. Daraus ergibt sich jedoch nicht automatisch, wem eine Wallet gehört. Für die Zuordnung nutzen Ermittlungsbehörden unter anderem Daten von Börsen, Zahlungsdienstleistern und beschlagnahmten Geräten.

    Ein Geldwäschevorwurf nach § 261 StGB kann bei unklarer Mittelherkunft, fremden Wallets, auffälligen Transaktionsketten oder der Nutzung bestimmter Dienste entstehen. Entscheidend sind Herkunft des Vermögenswerts, Kenntnisstand, konkrete Transaktionen und die Frage, ob vorsätzlich oder leichtfertig gehandelt wurde.

    Eine Sperre kann auf internen Compliance-Prüfungen, Herkunftsnachweisen oder behördlichen Maßnahmen beruhen. Zunächst muss geklärt werden, wer die Sperre veranlasst hat und welche Unterlagen verlangt werden. Anschließend kann die Kommunikation mit Börse, Zahlungsdienstleister oder Behörde gezielt geführt werden.

    Bei Ermittlungsverfahren sollten strafrechtliche Verteidigung und steuerliche Aufarbeitung eng koordiniert werden. Je nach Sachverhalt arbeiten Krypto-Anwalt und spezialisierter Steuerberater zusammen. So werden Erklärungen gegenüber Finanzamt und Ermittlungsbehörden nicht widersprüchlich oder vorschnell abgegeben.

    Ihr Erstgespräch kann entscheidend sein.

    Als erfahrene Krypto-Anwälte stehen wir Ihnen von der ersten Vorladung oder Anfrage bis zum Abschluss des Verfahrens zur Seite. Je früher wir Aktenlage, Transaktionen und steuerliche Hintergründe prüfen können, desto gezielter lässt sich die Verteidigung aufbauen. Kontaktieren Sie uns vertraulich und bundesweit.