Ein Finanzgerichtsverfahren ist der nächste erforderliche Schritt, wenn Ihr Einspruch gegen einen Steuerbescheid erfolglos geblieben ist und Sie insofern eine ablehnende Einspruchsentscheidung erhalten haben.
Sollte im Wege eines außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren keine zufriedenstellende Lösung für Sie gefunden worden sein, vertreten wir Ihre Interessen gerne auch vor den Finanzgerichten – falls nötig bis in die höchste Instanz.
So läuft ein Finanzgerichtsverfahren ab
Ein Finanzgerichtsverfahren beginnt in der Regel mit der Einreichung einer Klage beim zuständigen Finanzgericht, nachdem das vorgeschaltete Einspruchsverfahren bei der Finanzbehörde erfolglos geblieben ist. Das Gericht prüft zunächst die Zulässigkeit der Klage und fordert dann die Finanzbehörde zur Stellungnahme auf. Es folgt ein Schriftwechsel zwischen den Parteien, bei dem Argumente und Beweise ausgetauscht werden. In vielen Fällen kommt es zu einer mündlichen Verhandlung, in der beide Seiten ihre Standpunkte darlegen können.
Am Ende des Verfahrens steht das Urteil des Finanzgerichts. Dieses kann die Klage abweisen, ihr stattgeben oder einen Vergleich zwischen den Parteien herbeiführen. Gegen das Urteil kann unter bestimmten Voraussetzungen Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt werden.
Beratung und Vertretung im Finanzgerichtsverfahren
Wir vertreten Sie umfänglich bei sämtlichen Verfahren, wie insbesondere einer Klage gegen einen Steuerbescheid, einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, einer Beschwerde oder Revision.
Wir wägen gemeinsam mit Ihnen die Kosten und das Risiko eines finanzgerichtlichen Prozesses ab, um so zu einem Ergebnis zu gelangen, das sich für Sie auch als wirtschaftlich sinnvoll darstellt.
Durch unsere materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Kenntnisse im Steuerrecht sowie durch den geübten Umgang mit der Finanzgerichtsordnung, vertreten wir Sie bestmöglich während des jeweiligen Finanzgerichtsverfahrens. Mittels einer freundlichen, souveränen und kompetenten Gesprächsführung begleiten wir Sie während der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht.