Das Labyrinth steht symbolisch für die Tatbestandsvoraussetzung des Betrugs (Irrtum)

Vorwurf Betrug

Das Wichtigste in Kürze zum Vorwurf Betrug


Definition des Betrugs: Betrug liegt vor, wenn eine Täuschung beim Opfer zu einem Irrtum und anschließendem Vermögensschaden führt. Der Täter muss dabei in der Absicht handeln, sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern.

Sonderformen des Betrugs: Häufige Sonderfälle umfassen Eingehungsbetrug, Anstellungsbetrug, Sozialleistungsbetrug und Versicherungsbetrug. Daneben gibt es spezielle Tatbestände wie Computerbetrug oder Subventionsbetrug.

Strafmaß: Bei Betrug drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen kann das Strafmaß auf bis zu zehn Jahre erhöht werden.

Eintrag ins Führungszeugnis: Eine Verurteilung kann unter Umständen im Führungszeugnis eingetragen werden, was negative Folgen für berufliche Möglichkeiten haben kann.

Rechtliche Unterstützung: Eine spezialisierte anwaltliche Beratung ist entscheidend, um die Strafe zu mindern oder das Verfahren einzustellen und so eine Verhandlung zu vermeiden.

Was ist der richtige Umgang mit Betrugsvorwürfen?

Sie haben eine Strafanzeige oder eine polizeiliche Vorladung wegen Betruges gemäß § 263 StGB erhalten und wissen nicht, wie Sie sich nun verhalten sollen?

Zunächst einmal gilt: Ruhe bewahren, keine Angaben vor der Polizei machen und schweigen – denn das ist ihr gutes Recht als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wegen Betruges.

Betrug – Wann ist der Tatbestand des § 263 StGB erfüllt?

Ein Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB liegt objektiv dann vor, wenn eine Täuschung Seitens des Täters zu einem Irrtum des Opfers führt, dieser Irrtum sodann eine Vermögensverfügung auslöst, die wiederum einen Vermögensschaden entstehen lässt. In subjektiver Hinsicht muss der Täter vorsätzlich und in der Absicht sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern gehandelt haben.

Sonderfälle & Sondertatbestände des Betruges

Der Betrug gemäß § 263 StGB tritt oftmals in folgenden Sonderfällen auf:

  • Eingehungsbetrug: Von einem Eingehungsbetrug wird dann gesprochen, wenn ein Schuldner seinen Gläubiger dahingehend täuscht, die gekaufte Ware bezahlen zu wollen, obwohl er bereits zum Zeitpunkt des Kaufes weder zahlungswillig noch zahlungsfähig ist. Vermehrt tritt der Eingehungsbetrug bei Käufen über eBay Kleinanzeigen, bei Versandhändlern oder bei dem Bestellen von Essen auf.
  • Anstellungsbetrug: Im Falle eines Anstellungsbetruges erschleicht sich der Täter durch wahrheitswidrige Angaben eine Anstellung im öffentlichen Dienst. Häufig täuscht der Täter über entsprechende Qualifikationen, Abschlüsse oder persönliche Umstände.
  • Sozialleistungsbetrug (umgangssprachlich „Hartz-IV-Betrug“): Eine strafbare Betrugshandlung in Form eines Sozialleistungsbetruges kann dann vorliegen, wenn den Sozialämtern (wie dem Jobcenter oder den Ämtern für BAföG) relevante Informationen vorenthalten und hierdurch Leistungen, wie etwa das Arbeitslosengeld 1, Bürgergeld oder Wohngeld, erschlichen werden.
  • Versicherungsbetrug: Wegen eines Versicherungsbetruges macht sich strafbar, wer gegenüber seiner Versicherung einen nicht bestehenden Anspruch auf eine Versicherungsleistung geltend macht. Dies ist dann etwa der Fall, wenn eine Sache als gestohlen gemeldet wird, obwohl sie sich noch im Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder wenn der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug absichtlich in eine Kollision verwickelt, um gegenüber der Versicherung eine fiktive Abrechnung nach Gutachten vorzunehmen.

Ferner existieren folgende Sondertatbestände des Betrugs:

Computerbetrug gemäß § 263a StGB, Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB, Kapitalanlagebetrug gemäß § 264a StGB, Versicherungsmissbrauch gemäß § 265 StGB, Kreditbetrug gemäß § 265b StGB, Erschleichen von Leistungen gemäß § 265a StGB und Sportwettbetrug gemäß § 265c StGB.

Welche Strafe erwartet mich im Falle einer Verurteilung?

Die Strafandrohung bei einem Betrug reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. Im Falle eines Betruges im besonders schweren Fall gem. § 263 Abs. 3 StGB erstreckt sich das mögliche Strafmaß sogar auf eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

Welche Strafe einen erwartet im Falle einer Verurteilung wegen Betrug.

Entscheidend für die Höhe der Strafe im Einzelfall ist insbesondere die Höhe des eingetretenen Vermögensschadens sowie mögliche (einschlägige) Vorstrafen des Täters.

Daneben droht ein Eintrag in das Führungszeugnis. Grundsätzlich gilt, dass eine Verurteilung bis zu einer Geldstrafe von einschließlich 90 Tagessätze nicht aufgeführt werden muss. Dies gilt nur dann, wenn es sich um eine erstmalige Verurteilung handelt. Da viele Arbeitgeber die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangen, muss die Verteidigung auch diesen Aspekt berücksichtigen und einen Eintrag in das Führungszeugnis bestenfalls verhindern.

Anwaltliche Beratung – Wann brauche ich einen Anwalt für Strafrecht?

Um das Strafmaß möglichst gering zu halten oder aber eine Verurteilung sogar zu vermeiden, ist der Beistand durch einen Spezialisten unverzichtbar, wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen Betruges sind.

Der Straftatbestand des Betruges ist sehr komplex und bietet dadurch, dass auch erfahrenen Juristen Fehler in diesem Bereich unterlaufen, viele Anhaltspunkte einer erfolgreichen Verteidigung.

Sie sollten sich daher spätestens dann, wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, bei einem auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt melden. Dieser kann Sie hinsichtlich der möglichen Verteidigungsstrategie beraten und bestenfalls die Einstellung des Verfahrens erreichen, sodass Sie sich nicht in einer gerichtlichen Verhandlung verantworten müssen.

Die Kanzlei Mügge, Dr. Pitschel & Partner berät und verteidigt mit jahrelanger Erfahrung in zahlreichen Verfahren im Bereich der Betrugsdelikte. Gerne prüfen wir für Sie, ob in Ihrem Fall eine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommt und durch eine gezielte Rechtsberatung und Strafverteidigung erreicht werden könnte.

Betrug im Wirtschaftsstrafrecht und Unternehmensstrafrecht

Sollten Sie Unternehmer oder Geschäftsführer eines Unternehmens sein und der Begehung eines Betruges bezichtigt werden, sollten Sie besonders sensibel auf diesen Verdacht und ein mögliches Ermittlungsverfahren reagieren.

Vorwürfe stehen häufig dann im Raum, wenn Unternehmer öffentliche Gelder (Subventionen), Steuererleichterungen oder Kredite in Anspruch genommen und bei deren Beantragung falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben sollen oder aber dann, wenn die erlangten Mittel für andere Zwecke verwendet worden sein sollen.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Beschuldigter in einem Strafverfahren sein, so kontaktieren Sie uns gerne.

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