
Ihre Anwältin
Strafverteidigung, die beide Ebenen kennt.
Ich verteidige dort, wo Steuerrecht und Strafrecht ineinandergreifen — und wo ein Fehler auf einer Ebene die andere gefährden kann. Meine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Kryptostrafrecht, aber ich begleite Mandanten durch alle Phasen eines Strafverfahrens: vom ersten Ermittlungsschritt bis zur Hauptverhandlung.
Ob Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung, Selbstanzeige oder Vorwürfe mit Bezug zu digitalen Assets — mein Ziel ist es, früh einzugreifen, Risiken klar zu benennen und Spielräume zu nutzen, bevor sie verloren gehen. Das gilt für Einzelpersonen genauso wie für Unternehmer und Führungskräfte.
Womit ich mich befasse
Schwerpunkte
Wirtschaftsstrafrecht
Verteidigung von Unternehmern, Führungskräften und Privatpersonen bei komplexen wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen mit besonderem Augenmerk auf pragmatische und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.
Steuerstrafrecht
Verteidigung in Steuerstrafverfahren jeder Größenordnung. Vertretung gegenüber Finanzamt, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft. Langjährige Erfahrung in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren und Gerichtsverfahren.
Krypto & Digitale Assets
Beratung und Verteidigung bei rechtlichen Fragestellungen rund um Bitcoin, Kryptowährungen, Blockchain und digitale Vermögenswerte, insbesondere bei Steuerverfahren, Geldwäschevorwürfen und Vermögenssicherungen.
Steuerrecht & Selbstanzeige
Beratung in steuerlichen Streitigkeiten, bei Betriebsprüfungen und der Nacherklärung bisher nicht erklärter Sachverhalte. Entwicklung rechtssicherer Strategien zur Risikominimierung.
Vita
Juristische Exzellenz mit wissenschaftlicher Tiefe.
Ich habe Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen studiert — gefördert durch das Deutschlandstipendium — und dort später mit summa cum laude promoviert. Meine Dissertation wurde mit dem Dissertationspreis der Kanzlei Appelhagen Braunschweig ausgezeichnet.
Das Referendariat absolvierte ich im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig mit strafrechtlichem Schwerpunkt. Seit 2021 bin ich Lehrbeauftragte für Strafrecht an der Universität Göttingen.
Rechtsanwältin
Managing Partnerin
Fachanwältin für Strafrecht
Fachanwältin für Steuerrecht
Zertifizierte Fachberaterin für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)
Lehrbeauftragte der Georg-August-Universität Göttingen

Was unsereMandanten sagen
Nichts spricht mehr für unsere Arbeit als die Erfahrungen derer, die wir begleiten durften. Unsere Mandanten vertrauen uns in Momenten, die oft von Unsicherheit und Tragweite geprägt sind – und genau dieses Vertrauen ist unser größter Antrieb. Lesen Sie selbst, wie Mandanten die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei erlebt haben.
Klaus Fenchel
Frau Dr. Pitschel hat mich bei einem etwas Fall kompetent, schnell und pragmatisch beraten. Ich bedanke mich für ihre freundliche Hilfe. Ich kann Frau Dr. Pitschel uneingeschränkt empfehlen.
D. G.
Zweimal vertreten worden, erste Mal durch Herrn Mügge, zweite Mal durch Frau Dr. Pitschel.Beide Male sehr zufrieden gewesen, nur weiter zu empfehlen.Mit freundlichen Grüßen Dirk G.
Ce La vie
Super Kanzlei, Frau Dr. Pitschel ist beste Anwältin.Immer souverän, professionell, und steht immer mit Rat und Tat zur Seite. Nur zu empfehlen!
Klaus Fenchel
Frau Dr. Pitschel hat mich bei einem etwas Fall kompetent, schnell und pragmatisch beraten. Ich bedanke mich für ihre freundliche Hilfe. Ich kann Frau Dr. Pitschel uneingeschränkt empfehlen.
D. G.
Zweimal vertreten worden, erste Mal durch Herrn Mügge, zweite Mal durch Frau Dr. Pitschel.Beide Male sehr zufrieden gewesen, nur weiter zu empfehlen.Mit freundlichen Grüßen Dirk G.
Ce La vie
Super Kanzlei, Frau Dr. Pitschel ist beste Anwältin.Immer souverän, professionell, und steht immer mit Rat und Tat zur Seite. Nur zu empfehlen!
Werdegang
Qualifikationen und Stationen
In schweren Fällen droht eine nicht zur Bewährung aussetzbare Haftstrafe
Wird der Verdacht einer Steuerhinterziehung bekannt – etwa durch eine Betriebsprüfung, Kontrollmitteilung, Anzeige oder Datenabgleich – leitet das Finanzamt in der Regel ein Strafverfahren ein. In vielen Fällen übernimmt die Steuerfahndung die Ermittlungen. Möglich sind unter anderem:
- Akteneinsicht durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra)
- Durchsuchungen bei Unternehmen oder Privatpersonen
- Sicherstellung von Unterlagen und IT
- Vernehmungen oder Befragungen
- Abstimmungen mit der Staatsanwaltschaft
Wichtig: Schon im Ermittlungsstadium können Maßnahmen eingeleitet werden, die erheblichen wirtschaftlichen und persönlichen Schaden anrichten. Umso entscheidender ist es, frühzeitig anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um Einfluss auf das Verfahren zu nehmen und Eskalationen zu vermeiden.
Der Staat kann steuerliche Vorteile in erheblichem Umfang einziehen
Öffentliche Ermittlungen können berufliche Existenzen vernichten

„Im Steuerstrafrecht entscheidet oft nicht das Recht — sondern der Zeitpunkt."
– Dr. Anthea Pitschel
Meine Kollegen
Vertrauen Sie auf unsere Diskretion,Präzision und taktisches Geschick.
Karl-Heinz Mügge
Rechtsanwalt
Partner
Clara-Sofia Ilg
Rechtsanwältin
Strafverteidigerin
Ihr Erstgespräch kann alles verändern.
Im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht zählt jede Stunde. Je früher Sie mit mir sprechen, desto mehr Optionen haben wir gemeinsam. Vertraulich, diskret, ohne Verpflichtung.


