Steuerrecht

Betriebsprüfung

Für die meisten Personen stellt sich die Ankündigung einer Betreibsprüfung – selbst für den Fall, dass sie ihre Steuererklärungen stets nach bestem Wissen und Gewissen einreicht und die festgesetzten Steuern stets zuverlässig entrichtet haben – als durchaus unangenehm dar.

Gerade, weil eine Betriebsprüfung vielfach eine neue, unbekannte Situation darstellt, erachten wir eine Vorbereitung Ihrer Person auf diese Situation als besonders wichtig.

Gemeinsam machen wir mit Ihnen bereits vor dem Stattfinden der Betriebsprüfung mögliche Diskussions- und Angriffspunkte des Finanzamts ausfindig. Darüber hinaus klären wir Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Prüfung auf und erläutern Ihnen auch die Rechte und Pflichten des Finanzamts. So ist die Finanzbehörde beispielsweise aufgrund der Betriebsprüfungsordnung, dazu verpflichtet die rechtmäßigen Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln. Diese können sowohl zu Ihren Gunsten als auch zu Ihren Ungunsten ausfallen.

Durch unsere Beratung sind Sie umfassend auf die Betriebsprüfung vorbereitet, sodass deren Durchführung sich für Sie als möglichst reibungslos und stressfrei darstellt.

Um eine Betreibsprüfung einem für Sie möglichst positiven Ausgang zuführen zu können, ist eine gut vorbereitete, mit Verhandlungsgeschick durchgeführte Schlussbesprechung von immenser Bedeutung. Durch unsere fachliche Kompetenz sowie eine detaillierte Vorbereitung, vertreten wir Ihre Interessen bereits in der Schlussbesprechung erfolgreich und können so in vielen Fällen ein langwieriges Rechtsbehelfsverfahren vermeiden.

Sollte bei Ihnen bereits eine Betriebsprüfung stattgefunden haben und die daraus resultierenden Prüfungsfeststellungen strittig sein, überprüfen wir – gerne auch gemeinsam mit Ihrem Steuerberater – ob es sinnvoll und in Ihrem Interesse ist, ein Rechtsmittel gegen die Prüfungsfeststellung einzulegen.

Wir begleiten Sie vor, während und zum Abschluss einer Betriebsprüfung – mit langjähriger Erfahrung, umfassender Kenntnis über die Abläufe innerhalb der Finanzverwaltung und dem erforderlichen Verhandlungsgeschick.