Anwälte Karl-Heinz-Mügge und Dr. Anthea Pitschel

Ihr Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht

Ihre spezialisierten Anwälte und Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe entstehen häufig unerwartet, etwa nach einer Durchsuchung, einer Strafanzeige oder im Zusammenhang mit unternehmerischen Entscheidungen. Als spezialisierte Kanzlei für Strafrecht und Steuerrecht verteidigen wir Mandanten bundesweit in Wirtschaftsstrafverfahren, frühzeitig, diskret und mit klarer Strategie.

Auszeichnung der Kanzlei als Top Anwalt für Strafrecht und Steuerrecht

3 Spezialisierte Rechtsanwälte für Wirtschaftsstrafrecht

Zertifizierte Berater für Wirtschaftsstrafrecht

Bundesweit – über 30 Jahre Erfahrung


>30 J.
>30 J.

Erfahrung

100 %
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Engagement

15.000
15K

Mandate

24/7
24/7

Erreichbarkeit im Notfall

Was ein Vorwurf im Wirtschaftsstrafrecht bedeutet

Ein Wirtschaftsstrafverfahren kann Ihre Existenz gefährden.

Viele Mandanten wenden sich an uns, nachdem sie eine Vorladung erhalten haben, eine Durchsuchung stattgefunden hat oder ein Vorwurf wie Betrug, Untreue oder Geldwäsche im Raum steht. Unternehmer geraten häufig im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit ins Visier der Ermittlungsbehörden. Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren können jedoch ebenso Privatpersonen treffen und erhebliche Auswirkungen auf Beruf, Vermögen und persönliche Freiheit haben.

Eine frühzeitige, diskrete Verteidigung ist kein Luxus – sie ist der entscheidende Unterschied.

Im Wirtschaftsstrafrecht steht häufig weit mehr als eine Geldstrafe auf dem Spiel. Bei Vorwürfen wie Betrug, Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuerhinterziehung kann das Gericht – je nach Tatvorwurf, Schadenshöhe, Umfang des Verfahrens und etwaigen Vorbelastungen – eine Freiheitsstrafe verhängen.

Besonders gravierend wird die Situation, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren im Raum steht. In diesen Fällen ist eine Strafaussetzung zur Bewährung grundsätzlich ausgeschlossen. Ob eine unbedingte Freiheitsstrafe droht, entscheidet sich dabei häufig nicht erst in der Hauptverhandlung, sondern bereits im Ermittlungsverfahren.

Eine frühzeitige und strategische Verteidigung ist daher von entscheidender Bedeutung. Durch eine sorgfältige Analyse der Vorwürfe, die Aufarbeitung komplexer wirtschaftlicher Zusammenhänge und eine aktive Verteidigung gegenüber Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden lassen sich häufig entscheidende Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens stellen. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu minimieren und – soweit möglich – eine Freiheitsstrafe oder sogar eine Anklage zu vermeiden.

Im Wirtschaftsstrafrecht stellt die Vermögensabschöpfung häufig das größte finanzielle Risiko dar. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe kann das Gericht die Einziehung von Vermögenswerten anordnen, die durch die Tat erlangt wurden oder mit ihr in Zusammenhang stehen.

Betroffen sind häufig Kontoguthaben, Unternehmensvermögen, Immobilien, Kryptowährungen oder andere Vermögenswerte. Bereits im Ermittlungsverfahren kommt es nicht selten zu Vermögensarresten, Kontopfändungen oder Sicherstellungen.

Da die Einziehung unabhängig von der eigentlichen Strafe angeordnet werden kann, ist eine frühzeitige Verteidigung entscheidend, um überhöhte Einziehungsbeträge und unnötige Vermögensverluste zu vermeiden.

Im Wirtschaftsstrafrecht kann bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erhebliche wirtschaftliche und persönliche Folgen haben. Unternehmer, Geschäftsführer, Freiberufler und Führungskräfte müssen häufig schon vor einer Verurteilung mit Vertrauensverlust, Problemen bei Geschäftsbeziehungen oder Einschränkungen im beruflichen Umfeld rechnen.

Spätestens mit einer öffentlichen Hauptverhandlung drohen zudem mediale Berichterstattung, der Verlust von Mandanten oder Geschäftspartnern sowie nachhaltige Reputationsschäden.

Eine frühzeitige und diskrete Verteidigung kann entscheidend sein, um das Verfahren möglichst früh zu beenden, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden und den Ruf sowie die wirtschaftliche Existenz zu schützen.

Im Wirtschaftsstrafrecht drohen häufig nicht nur strafrechtliche, sondern auch berufsrechtliche Konsequenzen. Für Geschäftsführer, Unternehmer, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Beamte oder Gewerbetreibende kann bereits eine Verurteilung den Verlust der Zulassung, der Gewerbeerlaubnis oder der beruflichen Position nach sich ziehen.

Diese Folgen berücksichtigen wir von Beginn an und richten unsere Verteidigungsstrategie darauf aus, die berufliche und wirtschaftliche Existenz unserer Mandanten bestmöglich zu schützen.

Eine Verurteilung im Wirtschaftsstrafrecht kann nicht nur zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führen, sondern auch Eintragungen im Bundeszentralregister und unter bestimmten Voraussetzungen im Führungszeugnis nach sich ziehen. Besonders Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen können erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Zukunft haben.

Für Unternehmer, Geschäftsführer, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Beamte und andere Angehörige reglementierter Berufe können solche Eintragungen berufsrechtliche Maßnahmen, Probleme bei behördlichen Genehmigungen oder Nachteile bei Bewerbungen und Geschäftsbeziehungen zur Folge haben.

Eine frühzeitige Verteidigung hat daher stets auch das Ziel, Eintragungen mit weitreichenden persönlichen und beruflichen Konsequenzen möglichst zu vermeiden.

Durchsuchungen gehören im Wirtschaftsstrafrecht zu den einschneidendsten Ermittlungsmaßnahmen. Sie erfolgen häufig unangekündigt und treffen Unternehmer, Geschäftsführer oder Freiberufler meist völlig unvorbereitet. Ziel der Ermittlungsbehörden ist es, Beweismittel zu sichern und Vermögenswerte aufzuspüren.

Im Rahmen einer Durchsuchung können Geschäftsräume, Büroräume, Privatwohnungen oder Fahrzeuge durchsucht werden. Häufig werden dabei Computer, Smartphones, Server, Geschäftsunterlagen, Datenträger oder andere Beweismittel beschlagnahmt. Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Vermögensarresten oder der Sicherung von Konten.

Gerade für Unternehmen können solche Maßnahmen erhebliche Folgen haben. Der laufende Geschäftsbetrieb kann beeinträchtigt werden, vertrauliche Geschäftsunterlagen geraten in den Fokus der Ermittlungsbehörden und Geschäftspartner oder Mitarbeiter werden auf das Verfahren aufmerksam.

Eine frühzeitige und erfahrene Verteidigung ist daher entscheidend. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und Beschlagnahme, begleiten Sie während der Ermittlungsmaßnahmen und setzen uns dafür ein, unzulässige Eingriffe abzuwehren sowie die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen und Ihre wirtschaftliche Existenz so gering wie möglich zu halten.

Im Wirtschaftsstrafrecht werden regelmäßig empfindliche Geldstrafen verhängt. Bereits bei einem erstmaligen Verstoß können Vorwürfe wie Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten oder Steuerstraftaten erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Maßgeblich sind insbesondere die Schwere des Tatvorwurfs, die Höhe des entstandenen Schadens oder des erlangten Vermögensvorteils sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten.

Die Geldstrafe wird in Tagessätzen festgesetzt. Während sich die Anzahl der Tagessätze nach dem Unrechtsgehalt der Tat richtet, bestimmt sich die Höhe eines Tagessatzes grundsätzlich nach den Einkommensverhältnissen. Gerade Unternehmer, Geschäftsführer, Freiberufler und leitende Angestellte müssen deshalb häufig mit Geldstrafen in erheblicher Höhe rechnen.

Neben der eigentlichen Geldstrafe drohen im Wirtschaftsstrafrecht häufig weitere finanzielle Belastungen. Dazu zählen insbesondere die Einziehung von Vermögenswerten, steuerliche Nachforderungen, Verfahrenskosten sowie zivilrechtliche Schadensersatzansprüche. Eine frühzeitige und konsequente Verteidigung kann entscheidend sein, um den Tatvorwurf einzugrenzen und die wirtschaftlichen Folgen des Strafverfahrens möglichst gering zu halten.

Was wir für Sie tun

Ihre individuelle Verteidigungsstrategie

Kein Wirtschaftsstrafverfahren gleicht dem anderen. Wir vertreten Mandanten bei wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen jeder Art, vom ersten Ermittlungsschritt bis zur Hauptverhandlung. Wir analysieren die Beweislage, entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie und behalten dabei stets auch die wirtschaftlichen und persönlichen Folgen des Verfahrens im Blick. Diese strategische Herangehensweise ist der Kern unserer Arbeit.

01

Verfahrenseinstellung

Wir prüfen, ob das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden kann und arbeiten konsequent auf dieses Ziel hin.

02

Vermeidung derHauptverhandlung

In vielen Fällen lässt sich im Ermittlungsverfahren eine Einstellung oder andere Verfahrenslösung erreichen. So können eine öffentliche Hauptverhandlung und ihre weitreichenden Folgen häufig vermieden werden.

03

Strafmilderung

Lässt sich eine Verurteilung nicht vermeiden, steht die Reduzierung des Strafmaßes im Mittelpunkt der Verteidigung. Ziel ist es, die strafrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen so gering wie möglich zu halten.

04

Freispruch

Wo die Beweislage es zulässt, steht ein Freispruch im Mittelpunkt der Verteidigung. Dafür werden der Sachverhalt sorgfältig aufgearbeitet und die entlastenden Umstände konsequent herausgearbeitet.

Nebenfolgen, die wir aktiv verhindern:


Vermögensarreste und Kontopfändungen


Berufsrechtliche Konsequenzen


Geschäftsführerverbot und Verlust von Organpositionen


Reputationsschäden und wirtschaftliche Folgen


Auszeichnung der Kanzlei als Top Anwalt für Strafrecht und Steuerrecht

Wirtschaftsstrafrecht ist kein gewöhnliches Strafrecht

Warum Wirtschaftsstrafrecht besondere Expertise erfordert

Wirtschaftsstrafverfahren gehören zu den komplexesten Bereichen des Strafrechts. Tausende Seiten Ermittlungsakten, umfangreiche Finanzunterlagen und sich über Jahre erstreckende Verfahren erfordern eine spezialisierte Verteidigung. Fehler in dieser Phase lassen sich später häufig nicht mehr korrigieren.

Auszeichnung der Kanzlei als Top Anwalt für Strafrecht und Steuerrecht

Was uns unterscheidet

Die entscheidenden Weichen im Wirtschaftsstrafverfahren werden bereits im Ermittlungsverfahren gestellt.

Zertifizierte Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)

Spezialisierte Ausbildung und kontinuierliche Fortbildung bilden die Grundlage einer Verteidigung auf höchstem fachlichem Niveau.

Doppelkompetenz Straf- und Steuerrecht

Wirtschaftsstrafverfahren betreffen häufig sowohl das Strafrecht als auch das Steuerrecht. Diese Doppelkompetenz ermöglicht eine ganzheitliche Verteidigung aus einer Hand.

Erfahrung mit komplexen Wirtschaftsstrafverfahren

Umfangreiche Ermittlungsakten, wirtschaftliche Zusammenhänge und langjährige Verfahren erfordern besondere Erfahrung und eine strukturierte Verteidigungsstrategie.

Frühe Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Gerade im Wirtschaftsstrafrecht werden die entscheidenden Weichen häufig bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Eine frühzeitige Verteidigung kann den weiteren Verlauf maßgeblich beeinflussen.

Was unsereMandanten sagen

Die Erfahrungen unserer Mandanten sagen oft mehr über unsere Arbeit aus als jede Beschreibung. Hier finden Sie einen Auszug der Bewertungen unserer Kanzlei.

5/5

Telmo Santos

Frau Dr. Pitschel ist wirklich ein außergewöhnlicher Mensch. Sie ist nicht nur unglaublich mitfühlend und engagiert, sondern auch in ihrer Kommunikation sehr begabt.

5/5

Marcel Paulus

Ich habe mich für die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Mügge entschieden, nachdem ich online recherchiert hatte und ich muss sagen: Ich bin maximal zufrieden.

5/5

Andrea Binder

Frau Ilg ist eine sehr kompetente, freundliche und einfühlsame Rechtsanwältin. Auch mit Frau Dr. Pitschel habe ich im Rahmen eines Straf-verfahrens sehr gute Erfahrungen gemacht.

Für wen wir im Wirtschaftsstrafrecht tätig sind

Wirtschaftsstrafverfahren treffen Unternehmer, Geschäftsführer und Privatpersonen aus den unterschiedlichsten Bereichen.

Wir vertreten Mandanten bundesweit – diskret, strategisch und in jeder Phase des Verfahrens.

Aus der Praxis

Typische Situationen im Wirtschaftsstrafrecht

Viele Wirtschaftsstrafverfahren beginnen unscheinbar, etwa nach einer Betriebsprüfung, einer Strafanzeige oder einer Hausdurchsuchung. Aus einem unternehmerischen Problem wird schnell ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren.


Hausdurchsuchung in Unternehmen oder Privatwohnung


Schreiben oder Vorladung der Ermittlungsbehörden


Strafanzeige durch Geschäftspartner, Mitarbeiter oder Wettbewerber


Betriebsprüfung mit strafrechtlichen Folgen


Insolvenzverfahren mit dem Verdacht einer Insolvenzstraftat


Ermittlungen wegen Betrugs, Untreue, Geldwäsche oder Korruption


Vorwürfe gegen Geschäftsführer, Vorstände oder andere Unternehmensverantwortliche


Typische Vorwürfe im Wirtschaftsstrafrecht

Vorwurf Rechtsgrundlage
Betrug § 263 StGB
Computerbetrug § 263a StGB
Subventionsbetrug § 264 StGB
Kapitalanlagebetrug § 264a StGB
Untreue § 266 StGB
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt § 266a StGB
Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr §§ 299 ff. StGB
Geldwäsche § 261 StGB
Insolvenzverschleppung § 15a InsO
Bankrott § 283 StGB
Gläubigerbegünstigung § 283c StGB
Schuldnerbegünstigung § 283d StGB
Steuerhinterziehung § 370 AO

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30+ Jahre spezialisierte Erfahrung

Im Strafrecht und Steuerrecht

100% Engagement

Mit klarem Blick für das Wesentliche

Anspruchsvolle Verfahren

Erfahren in komplexen Mandanten & Prozessen

24/7 erreichbar

Schnelle Reaktion & klare Schritte in dringenden Situationen

    Die Angaben aus dem Kontaktformular werden erhoben und verarbeitet. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und nicht weitergegeben.

    Wir verteidigen und beraten Sie in Wirtschaftsstrafverfahren.

    Vertrauen Sie auf unsere Diskretion,Präzision und taktisches Geschick.

    Häufige Fragen unserer Mandanten zum Wirtschaftsstrafrecht

    Wann braucht man einen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht?

    Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst Straftaten im Zusammenhang mit unternehmerischer, beruflicher oder wirtschaftlicher Tätigkeit. Dazu gehören unter anderem Betrug, Untreue, Geldwäsche, Insolvenzstraftaten, Korruptionsdelikte und weitere wirtschaftsbezogene Straftatbestände.

    Idealerweise bereits beim ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden. Je früher eine Verteidigung beginnt, desto größer sind die Möglichkeiten, auf das Ermittlungsverfahren Einfluss zu nehmen und belastende Folgen zu vermeiden.

    Bewahren Sie Ruhe und leisten Sie keinen Widerstand. Machen Sie keine Angaben zur Sache und kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger. Bereits während der Durchsuchung können wichtige Weichen für das weitere Verfahren gestellt werden.

    Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht folgen und sollten keine Angaben zur Sache machen, bevor die Ermittlungsakte geprüft wurde. Erst nach Akteneinsicht lässt sich eine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickeln.

    Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen häufig Vermögensabschöpfung, Eintragungen im Bundeszentralregister, berufsrechtliche Konsequenzen sowie erhebliche Reputations- und Vermögensschäden.

    Ja. Viele Wirtschaftsstrafverfahren enden bereits im Ermittlungsverfahren ohne Hauptverhandlung. Ob eine Einstellung möglich ist, hängt insbesondere von der Beweislage, dem Tatvorwurf und der Verteidigungsstrategie ab.

    Sobald gegen sie strafrechtliche Vorwürfe erhoben werden oder sie von Ermittlungsmaßnahmen betroffen sind. Gerade Organmitglieder tragen häufig eine persönliche strafrechtliche Verantwortung, die frühzeitig geprüft werden sollte.

    Die Dauer hängt vom Umfang der Ermittlungen und der Komplexität des Verfahrens ab. Während einfachere Verfahren innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden können, dauern umfangreiche Wirtschaftsstrafverfahren häufig mehrere Jahre.

    Ein laufendes Wirtschaftsstrafverfahren führt nicht automatisch zum Verlust der Geschäftsführerstellung. Je nach Tatvorwurf, Verfahrensstand und Ausgang des Verfahrens können jedoch gesellschaftsrechtliche, berufsrechtliche oder wirtschaftliche Konsequenzen drohen. Eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidend sein, um diese Risiken möglichst gering zu halten.

    Ihr Erstgespräch kann alles verändern.

    Als erfahrene Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht stehen wir Ihnen vom ersten Schreiben bis zum Abschluss des Verfahrens zur Seite. Wirtschaftsstrafverfahren eskalieren schnell. Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen haben wir. Kontaktieren Sie uns jetzt — vertraulich, diskret und ohne Verpflichtung.