Vorwurf Steuerhinterziehung – was Sie jetzt tun müssen

Das Wich­tigste in Kürze


Strafe bei Steu­er­hin­ter­zie­hung: Geld- oder Frei­heits­strafe bis zu 5 Jahren, in beson­ders schweren Fällen bis zu 10 Jahre.

Vorla­dung oder Haus­durch­su­chung? Schweigen Sie und kontak­tieren Sie einen Fach­an­walt für Steu­er­straf­recht.

Selbst­an­zeige: Bei rich­tiger Ausfüh­rung kann sie zur Straf­frei­heit führen.

Hinter­zie­hungs­be­trag kann sich auf Straf­rahmen auswirken: Ab 50.000 Euro droht der Vorwurf des beson­ders schweren Falls.

Spezia­li­sierte Straf­ver­tei­di­gung: Unsere Kanzlei ist auf Steu­er­straf­recht bundes­weit spezia­li­siert.

Steuerhinterziehung: Eine Straftat mit gesellschaftlicher Relevanz

Kaum ein Vermö­gens­de­likt hat in den letzten Jahren eine derar­tige öffent­liche Wahr­neh­mung erfahren wie die Steu­er­hin­ter­zie­hung. Promi­nente Fälle wie der um Uli Hoeneß oder der Cum-Ex-Komplex haben das Steu­er­straf­recht in den Fokus der öffent­li­chen Wahr­neh­mung gerückt. Jähr­lich leitet die Steu­er­fahn­dung rund 30.000 Ermitt­lungs­ver­fahren ein.

Original-Vorladung vom Finanzamt wegen Steuerhinterziehung – Beispiel DIN-A4-Seite

Verdacht auf Steuerhinterziehung – bei sich selbst oder anderen

Ihnen wird Steu­er­hin­ter­zie­hung vorge­worfen oder Sie haben Hinweise auf Unre­gel­mä­ßig­keiten – sei es in Ihrem eigenen Unter­nehmen oder im beruf­li­chen Umfeld?

Bevor Sie gegen­über den Behörden Angaben machen oder gar eine Selbst­an­zeige oder Anzeige gegen Dritte erwägen, sollten Sie drin­gend recht­li­chen Rat einholen. Unbe­dachte Schritte – selbst gut gemeinte – können Ihre eigene recht­liche Posi­tion erheb­lich verschlechtern.Wir prüfen Ihre Situa­tion diskret, rechts­si­cher und mit klarem Blick auf die beste Vertei­di­gungs­stra­tegie.

Vorladung oder Durchsuchung – Ihre Rechte

Wenn Sie eine Vorla­dung vom Finanzamt für Fahn­dung und Straf­sa­chen erhalten oder von einer Durch­su­chung betroffen sind:

  1. Schweigen Sie – Sie müssen keine Angaben machen.
  2. Keine Unter­lagen oder PINs heraus­geben, bevor ein Anwalt alles prüft.
  3. Bewahren Sie Ruhe
  4. Kontak­tieren Sie einen Fach­an­walt für Straf­recht und Steu­er­recht oder Zerti­fi­zierten Fach­be­rater für Steu­er­straf­recht.
  5. Wir bean­tragen sofort Akten­ein­sicht und entwi­ckeln eine Vertei­di­gungs­stra­tegie.

Sofort­hilfe bei Vorla­dung oder Durch­su­chung

Bundes­weit für Sie im Einsatz – mit klarem Fokus auf Steu­er­straf­recht und Wirt­schafts­straf­recht.

Hausdurchsuchung durch Ermittler – Symbolbild für bundesweite Strafverteidigung bei Steuerhinterziehung

Wann liegt eine Steuerhinterziehung vor?

Nach § 370 Abs. 1 AO begeht eine Steu­er­hin­ter­zie­hung, wer:

  • gegen­über der Finanz­be­hörde falsche oder unvoll­stän­dige Angaben macht,
  • steu­er­lich erheb­liche Tatsa­chen verschweigt,
  • oder pflicht­widrig Steu­er­zei­chen nicht verwendet,

und dadurch Steuern verkürzt oder unge­recht­fer­tigte Steu­er­vor­teile erlangt.

Steuern gelten als verkürzt, „wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht recht­zeitig fest­ge­setzt werden.§ 370 Abs. 4 AO

Tatbestand: objektiv & subjektiv

Objektiv: Steu­er­hin­ter­zie­hung liegt vor, wenn eine der drei Hand­lungs­va­ri­anten des § 370 AO erfüllt ist:

  1. falsche oder unvoll­stän­dige Angaben gegen­über dem Finanzamt
  2. Verschweigen steu­er­lich erheb­li­cher Tatsa­chen
  3. Nicht­ver­wen­dung vorge­schrie­bener Steu­er­zei­chen

… und dadurch Steuern verkürzt oder unge­recht­fer­tigte Steu­er­vor­teile erlang werden (§ 370 Abs. 1 AO).

Subjektiv: Vorsatz ist erfor­der­lich. Schon Even­tu­al­vor­satz genügt, also: Wer den Erfolg für möglich hält und billi­gend in Kauf nimmt.

Vorsatz – was bedeutet das konkret?

Vorsatz bedeutet nicht nur Wissen, sondern auch Billi­gung der Folgen. Bei:

  • „Ahnungs­lo­sig­keit trotz Hinweisen“
  • „Nicht­nach­fragen trotz Kennt­nis­lü­cken“

kann bereits Even­tu­al­vor­satz vorliegen. Eine absi­chernde Bera­tung durch Steu­er­be­rater entlastet nur, wenn dieser umfas­send infor­miert wurde.

BFH, VIII R 27/10: Der Steu­er­pflich­tige darf im Regel­fall darauf vertrauen, dass der Steu­er­be­rater die Steu­er­erklä­rung richtig und voll­ständig vorbe­reitet, wenn er diesem die für die Erstel­lung der Steu­er­erklä­rung erfor­der­li­chen Infor­ma­tionen voll­ständig verschafft hat. Er ist grund­sätz­lich nicht verpflichtet, die vom Steu­er­be­rater vorbe­rei­tete Steu­er­erklä­rung in allen Einzel­heiten nach­zu­prüfen.

Strafe bei Steuerhinterziehung – Tabelle & Übersicht

Hinter­zie­hungs­be­tragMögliche Sank­tion
Unter 1.000 €Einstel­lung möglich
Bis 50.000 €Geld­strafe
Ab 50.000 €Beson­ders schwerer Fall, ggf. Frei­heits­strafe
Ab 100.000 €Frei­heits­strafe, meist mit Bewäh­rung
Ab 1 Mio. €Frei­heits­strafe ohne Bewäh­rung

Zusätz­lich:

  • Eintra­gung ins Führungs­zeugnis ab 91 Tages­sätzen
  • Hinter­zie­hungs­zinsen: 0,5 % pro Monat
  • Verjäh­rung: 5 Jahre, bei beson­ders schwerem Fall 10 Jahre

Steuerhinterziehung Strafen Beispiele aus der Praxis

Fall

Beschrei­bung

1

Selbst­stän­diger verschweigt Einnahmen aus Barver­käufen

2

GmbH-Geschäfts­führer fälscht Reise­kos­ten­be­lege

3

Arzt zieht private Ausgaben als Betriebs­kosten ab

4

Online-Händler meldet Umsätze nicht korrekt an

5

Krypto-Investor verschweigt Gewinne aus Trading

6

CFO mani­pu­liert Bilanzen für Bonus­op­ti­mie­rung

7

Influencer dekla­riert Social-Media-Werbe­ein­nahmen nicht

8

Schwarz­löhne im Bau – keine Sozi­al­ab­gaben, keine Steuer

9

Gastronom ohne Regis­trier­kasse meldet keine Umsätze

10

Zahn­ärztin rechnet privat erbrachte Leis­tungen als Betriebs­kosten ab

Selbstanzeige: Der letzte Exit

Eine voll­stän­dige, recht­zei­tige und rich­tige Selbst­an­zeige kann zur Straf­frei­heit führen (§ 371 AO).

Wichtig:

  • Für eine wirk­same Selbst­an­zeige müssen alle unver­jährten Steu­er­straf­taten inner­halb der betrof­fenen Steu­erart voll­ständig nach­er­klärt werden – mindes­tens jedoch für die letzten zehn Kalen­der­jahre dieser Steu­erart.
  • Nach­zah­lung + Zinsen verpflich­tend.
  • Wir prüfen, ob Sperr­gründe vorliegen:
    • Bekannt­gabe der Prüfung
    • Tat bekannt
    • Durch­su­chung bereits erfolgt
Steuerformulare, Aktenmappe und Taschenrechner – Symbolfoto zur Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Selbst­an­zeige rechts­si­cher vorbe­reiten lassen

Deutsch­land­weit an Ihrer Seite – mit tief­grei­fender Spezia­li­sie­rung im Steu­er­straf­recht und Wirt­schafts­straf­recht.

Warum wir?

Wir sind eine bundes­weit tätige Kanzlei mit Spezia­li­sie­rung auf Steu­er­straf­recht und Wirt­schafts­straf­recht.

Unsere Mandanten profi­tieren von:

  • Über 1.000 vertei­digten Verfahren im Steu­er­straf­recht
  • Fach­an­wälten für Straf­recht & Steu­er­recht
  • Zerti­fi­zierte Fach­be­rater für Steu­er­straf­recht
  • Zerti­fi­zierte Fach­be­rater für Wirt­schafts­straf­recht
  • Enge Zusam­men­ar­beit mit Steu­er­be­ra­tern
  • Laufender Fort­bil­dung im Steu­er­straf­recht & aktu­ellen Urteils­lagen

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Nutzen Sie unsere Erfah­rung im Steu­er­straf­recht für Ihre Vertei­di­gung – bundes­weit, diskret und auf Augen­höhe.

Häufige Fragen bei Steuerhinterziehung, Hausdurchsuchung und Selbstanzeige (FAQ)

Über Kontroll­mit­tei­lungen, Betriebs­prü­fungen, Bank­daten, Steuer-CDs, Hinweise Dritter.

Ja. Sobald ein Anfangs­ver­dacht besteht, kann die Steu­er­fahn­dung mit rich­ter­li­chem Beschluss durch­su­chen.

Wenn Sie mögliche Rechts­wid­rig­keit erkennen, aber dennoch handeln, kann das ausrei­chen.

Ja, bei rich­tiger Gestal­tung ist dann Straf­frei­heit möglich. Wir unter­stützen Sie voll­um­fäng­lich.

Abhängig von Umfang, Sach­lage, Koope­ra­ti­ons­ver­halten – oft mehrere Monate. In Sonder­fällen mehrere Jahre.

In der Regel droht eine Frei­heits­strafe, die unter Umständen zur Bewäh­rung ausge­setzt werden kann. Die genaue Strafe hängt von der Höhe, dem Verhalten des Beschul­digten und even­tu­ellen Milde­rungs­gründen ab.

Eine Selbst­an­zeige ist ausge­schlossen, wenn bereits eine Durch­su­chung statt­ge­funden hat oder dem Betrof­fenen die Einlei­tung eines Straf­ver­fah­rens bekannt gegeben wurde.

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, aktiv zur eigenen Über­füh­rung beizu­tragen. Es gilt das Aussa­ge­ver­wei­ge­rungs­recht. Wir beraten Sie zur besten Stra­tegie im Einzel­fall.

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