Anwälte Karl-Heinz-Mügge und Dr. Anthea Pitschel

Verteidigung beim Vorwurf der Geldwäsche

Wenn Konten, Transaktionen oder Vermögenswerte plötzlich Teil eines Strafverfahrens werden, zählt eine präzise Analyse der Geldflüsse.

Der Vorwurf der Geldwäsche entsteht häufig aus auffälligen Kontobewegungen, Bargeldtransaktionen, Zahlungen im Unternehmensumfeld, Krypto-Transfers oder dem Verdacht, Vermögenswerte stammten aus einer rechtswidrigen Tat. Dabei können schon Kontosperren, Vermögensarrest oder eine Hausdurchsuchung erhebliche Folgen haben, bevor der Tatvorwurf geklärt ist.

§ 261 StGB erfasst verschiedene Formen des Umgangs mit Gegenständen, die aus rechtswidrigen Taten herrühren. Für die Verteidigung kommt es unter anderem darauf an, welche Herkunft tatsächlich nachweisbar ist, welche Handlung unserem Mandanten zugerechnet wird und was er über die Herkunft wusste oder erkennen konnte.

Machen Sie keine spontanen Erklärungen zu Zahlungen, Konten, Wallets oder Geschäftspartnern. Wir beantragen im Ermittlungsverfahren Akteneinsicht und rekonstruieren die Transaktionen auf Grundlage der Ermittlungsakte.

Auszeichnung der Kanzlei als Top Anwalt für Strafrecht und Steuerrecht
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Service 2026
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3 Spezialisierte Rechtsanwälte für Strafrecht

Zertifizierte Berater für Wirtschaftsstrafrecht

Bundesweit – über 30 Jahre Erfahrung


>30 J.
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Erfahrung

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Engagement

15.000
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Mandate

24/7
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Erreichbarkeit im Notfall

Was jetzt wichtig ist

Die ersten Schritte bei einem Geldwäschevorwurf.

Sichern Sie Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft, Bank oder Gericht sowie Kontoauszüge, Verträge und Transaktionsunterlagen. Verändern Sie keine Daten oder Vermögensbewegungen in Reaktion auf das Verfahren. Zum Tatvorwurf sollte zunächst keine unkoordinierte Aussage erfolgen.

Wichtig: Eine Kontosperre oder ein Vermögensarrest ist nicht dasselbe wie eine Verurteilung. Die zugrunde liegende Anordnung, der gesicherte Betrag und die Zuordnung der Vermögenswerte müssen eigenständig geprüft werden.

§ 261 StGB setzt voraus, dass sich der Vorwurf auf einen Gegenstand bezieht, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt. Welche Vortat angenommen wird und ob die Herkunft des konkreten Vermögenswerts nachvollziehbar belegt ist, ist eine zentrale Verteidigungsfrage.

Kontobewegungen werden häufig über längere Zeiträume ausgewertet. Wir rekonstruieren Ein- und Ausgänge, wirtschaftlichen Hintergrund, Verträge und Gegenleistungen und prüfen, ob die Ermittlungsannahmen zu den tatsächlichen Geschäfts- oder Privatvorgängen passen.

Für verschiedene Tatvarianten kommt es auf Vorsatz oder – in bestimmten Fällen – Leichtfertigkeit an. Deshalb muss sorgfältig geprüft werden, welche Informationen unserem Mandanten tatsächlich vorlagen und ob sich daraus eine strafrechtlich relevante Kenntnis ableiten lässt.

Bei Hausdurchsuchungen, Kontenabfragen oder Sicherstellungen werden häufig umfangreiche Daten ausgewertet. Wir prüfen die Maßnahme und die Zuordnung von Dokumenten, Geräten und Vermögenswerten. Bei einer laufenden Maßnahme finden Sie Soforthilfe unter Hausdurchsuchung.

Kryptotransaktionen sind nachvollziehbar, aber nicht selbsterklärend. Wallet-Zuordnung, Börsenkonten, Transaktionshistorie und wirtschaftlicher Zweck müssen sauber rekonstruiert werden. Bei Krypto-Bezug kann zusätzlich unsere Seite Krypto-Anwalt relevant sein.

Besonders riskant sind Konstellationen, in denen Konten oder Zahlungsdienste für Dritte genutzt wurden. Ob jemand bewusst an Geldwäsche beteiligt war, leichtfertig handelte oder selbst Opfer eines Betrugsmodells wurde, muss anhand der Kommunikation und Umstände geprüft werden.

Neben dem Tatvorwurf können Einziehung, Vermögensarrest und Kontensicherungen wirtschaftlich belastender sein als das eigentliche Ermittlungsverfahren. Diese Maßnahmen werden deshalb parallel zur materiellen Verteidigung geprüft.

Was wir für Sie tun

Verteidigung nach § 261 StGB – vom Anfangsverdacht bis zum Verfahrensabschluss

Wir beantragen Akteneinsicht, rekonstruieren Zahlungsströme, prüfen den behaupteten Vortatbezug und die subjektive Kenntnis und verteidigen zugleich gegen Vermögensmaßnahmen. Die Seite ist dem Wirtschaftsstrafrecht zugeordnet.

01

Herkunft klären

Wir prüfen, welche rechtswidrige Tat als Herkunftstat behauptet wird und ob der konkrete Vermögenswert dieser Tat tatsächlich zugeordnet werden kann.

02

Geldflüsse rekonstruieren

Konten, Bargeld, Verträge, Rechnungen, Wallets und Kommunikationsdaten werden zeitlich und wirtschaftlich rekonstruiert. Plausible Hintergründe müssen der Ermittlungsannahme gegenübergestellt werden.

03

Kenntnis prüfen

Wir prüfen, welche Informationen unser Mandant tatsächlich hatte und ob Vorsatz oder Leichtfertigkeit aus den Beweismitteln belastbar hergeleitet werden können.

04

Vermögensmaßnahmen angreifen

Vermögensarrest, Kontensperren und Einziehungsfragen werden eigenständig angegriffen, wenn Umfang, Zuordnung oder Voraussetzungen nicht tragen.

Typische Bereiche eines Geldwäscheverfahrens


Konten, Überweisungen und Bargeld


Unternehmen, Rechnungen und Verträge


Krypto, Wallets und digitale Transaktionen


Kontensperren, Einziehung und Vermögensarrest


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Geldwäschevorwürfe sind häufig daten- und transaktionsgetrieben

Entscheidend sind Herkunft, Tathandlung und subjektive Kenntnis

§ 261 StGB stellt verschiedene Handlungen mit Gegenständen unter Strafe, die aus einer rechtswidrigen Tat herrühren. Dazu gehören unter anderem Verbergen, bestimmte Übertragungs- oder Umtauschhandlungen, Sichverschaffen sowie Verwahren oder Verwenden unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Auch das Verschleiern relevanter Tatsachen kann erfasst sein.

Der Grundtatbestand sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Besonders schwere Fälle können nach § 261 Abs. 5 StGB mit höheren Strafen bedroht sein; § 261 Abs. 6 StGB erfasst in bestimmten Konstellationen leichtfertiges Nichterkennen der Herkunft.

Für die Verteidigung sind deshalb Herkunft des Vermögenswerts, konkrete Tathandlung und subjektive Kenntnis getrennt zu prüfen. Eine auffällige Transaktion allein beweist noch keine Geldwäsche.

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Warum unsere Erfahrung zählt

Geldwäscheverfahren verbinden Strafrecht, Vermögensabschöpfung und häufig komplexe wirtschaftliche oder digitale Sachverhalte.

Zertifizierte Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)

Geldwäschevorwürfe liegen häufig an der Schnittstelle von Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und allgemeinem Strafrecht. Wir strukturieren diese Ebenen und vermeiden widersprüchliche Erklärungen.

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht aus einer Hand

Bei geschäftlichen Zahlungen müssen Verträge, Leistungen, Rechnungen und wirtschaftlicher Zweck nachvollzogen werden. Nicht jede ungewöhnliche Zahlung ist strafrechtlich verdächtig.

Erfahrung mit Konten, Krypto und digitalen Beweismitteln

Konto- und Wallet-Daten, Chats und Finanzunterlagen erzeugen große Datenmengen. Entscheidend ist, welche Transaktionen tatsächlich dem Mandanten und dem behaupteten Tatgeschehen zugeordnet werden können.

Frühe Verteidigung gegen Vermögensmaßnahmen

Kontosperren und Vermögensarrest können den Alltag oder ein Unternehmen sofort treffen. Deshalb prüfen wir diese Maßnahmen parallel zur Verteidigung gegen den Tatvorwurf.

Was unsere Mandanten sagen

Die Erfahrungen unserer Mandanten sagen oft mehr über unsere Arbeit aus als jede Beschreibung. Hier finden Sie einen Auszug der Bewertungen unserer Kanzlei.

5/5

Telmo Santos

Frau Dr. Pitschel ist wirklich ein außergewöhnlicher Mensch. Sie ist nicht nur unglaublich mitfühlend und engagiert, sondern auch in ihrer Kommunikation sehr begabt.

5/5

Marcel Paulus

Ich habe mich für die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Mügge entschieden, nachdem ich online recherchiert hatte und ich muss sagen: Ich bin maximal zufrieden.

5/5

Andrea Binder

Frau Ilg ist eine sehr kompetente, freundliche und einfühlsame Rechtsanwältin. Auch mit Frau Dr. Pitschel habe ich im Rahmen eines Straf-verfahrens sehr gute Erfahrungen gemacht.

Aus der Praxis

Typische Konstellationen beim Geldwäschevorwurf

Geldwäscheermittlungen können Privatpersonen, Unternehmer, Kontoinhaber, Zahlungsdienstnutzer oder Personen mit Krypto-Transaktionen betreffen. Der gemeinsame Nenner ist die Frage, ob eine rechtswidrige Herkunft und ein strafbarer Umgang damit tatsächlich bewiesen werden können.


Auffällige Kontobewegungen


Bargeld oder hochwertige Vermögenswerte


Unternehmens- und Geschäftszahlungen


Finanzagent oder Konto für Dritte


Krypto- und Wallet-Transaktionen


Hausdurchsuchung und Datenauswertung


Vermögensarrest oder Kontensperre


Geldwäsche – Konstellation und zentrale Prüfungsfragen

Konstellation Zentrale Prüfungsfragen
Konten und Überweisungen Woher stammen die Gelder? Welche Gegenleistung oder welcher wirtschaftliche Zweck steht hinter der Zahlung?
Bargeld und Vermögenswerte Wie wurden Erwerb, Besitz und Herkunft dokumentiert? Welche Person ist wirtschaftlich zuzuordnen?
Unternehmenszahlungen Welche Verträge, Rechnungen und Leistungen erklären die Transaktion? Wer war intern verantwortlich?
Finanzagent / Konto für Dritte Welche Kommunikation gab es? Was wusste der Kontoinhaber über Absender, Empfänger und Zweck?
Krypto und Wallets Wem ist die Wallet zuzuordnen? Welche Börsenkonten, Transaktionswege und wirtschaftlichen Hintergründe bestehen?
Vermögensarrest / Kontensperre Welche Summe und welche Vermögenswerte sind betroffen? Trägt die angenommene Einziehungsgrundlage?

Bei wirtschaftsstrafrechtlichen Bezügen arbeiten wir die Geldwäscheverteidigung eng mit unserer Seite zum Wirtschaftsstrafrecht und – bei digitalen Vermögenswerten – mit Krypto zusammen.

Geldwäschevorwurf? Jetzt vertraulich anwaltliche Hilfe anfordern

Wird gegen Sie wegen Geldwäsche ermittelt oder ist ein Konto beziehungsweise Vermögenswert betroffen? Schildern Sie kurz, welche Behörde ermittelt, welche Maßnahme bereits erfolgt ist und ob Bankunterlagen, Beschluss oder Vorladung vorliegen. Wir prüfen die nächsten Schritte vertraulich.

30+ Jahre spezialisierte Erfahrung

In Strafverfahren jeder Größenordnung

100% Engagement

Mit klarem Blick für das Wesentliche

Anspruchsvolle Verfahren

Erfahren in komplexen Mandaten & Prozessen

24/7 erreichbar

Schnelle Reaktion & klare Schritte in dringenden Situationen

    Die Angaben aus dem Kontaktformular werden erhoben und verarbeitet. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und nicht weitergegeben.

    Wir verteidigen Sie bundesweit bei Geldwäschevorwürfen und damit verbundenen Vermögensmaßnahmen.

    Vertrauen Sie auf eine Strategie, die Geldflüsse, wirtschaftlichen Hintergrund und strafrechtliche Voraussetzungen getrennt prüft.

    Häufige Fragen zum Geldwäschevorwurf

    Geldwäsche nach § 261 StGB – häufige Fragen

    Geldwäsche nach § 261 StGB betrifft den Umgang mit Gegenständen, die aus einer rechtswidrigen Tat herrühren. Die Norm erfasst mehrere unterschiedliche Tathandlungen und in bestimmten Fällen auch leichtfertiges Nichterkennen der Herkunft.

    Nein. Auffällige oder ungewöhnliche Zahlungen können Ermittlungen auslösen, beweisen aber für sich genommen weder die rechtswidrige Herkunft noch eine strafbare Kenntnis.

    Das hängt von der Maßnahme ab. Konten können im Zusammenhang mit Sicherungs- oder Vermögensabschöpfungsmaßnahmen betroffen sein. Die konkrete Rechtsgrundlage und der Umfang müssen geprüft werden.

    Ein Finanzagent ist typischerweise jemand, dessen Konto für Zahlungsweiterleitungen genutzt wird. Strafbarkeit hängt davon ab, was die Person wusste oder leichtfertig nicht erkannte und welche konkrete Handlung ihr vorgeworfen wird.

    Ja. Kryptowährungen und andere Kryptowerte können Gegenstand von Geldwäscheermittlungen sein. Wallet-Zuordnung und Transaktionshistorie müssen jedoch belastbar rekonstruiert werden.

    Ein Vermögensarrest nach § 111e StPO dient der Sicherung möglicher Wertersatzeinziehung. Er ist eine vorläufige Maßnahme und muss hinsichtlich Voraussetzungen und Höhe geprüft werden.

    Zum Tatvorwurf sollte zunächst keine spontane Aussage erfolgen. Bei komplexen Transaktionen kann eine unvollständige oder missverständliche Erklärung später schwer zu korrigieren sein.

    Der Grundtatbestand des § 261 StGB sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Für besonders schwere Fälle und bestimmte Sonderkonstellationen gelten abweichende Strafrahmen.

    Das hängt von Vortatbezug, Tathandlung, Kenntnis und Beweislage ab. Eine Einstellung kann in Betracht kommen, wenn sich der Tatverdacht nach Akteneinsicht nicht hinreichend bestätigt.

    Jetzt keine vorschnellen Erklärungen zu Konten, Zahlungen oder Herkunft von Vermögenswerten abgeben.

    Wir verteidigen bundesweit gegen Geldwäschevorwürfe und damit verbundene Vermögensmaßnahmen. Weitere Informationen zu wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren finden Sie unter Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht.