Professionelle Unterstützung bei Strafanzeigen im Sexualstrafrecht.
Strafverteidigung im Sexualstrafrecht. Von der ersten Vorladung bis zum Abschluss des Verfahrens.
Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht kann das persönliche und berufliche Leben erheblich belasten, noch bevor ein Gericht über Schuld oder Unschuld entschieden hat. Viele Verfahren beruhen auf einer einzelnen Aussage und stellen Beschuldigte vor besondere Herausforderungen.
Als spezialisierte Kanzlei für Strafrecht vertreten wir Mandanten im Sexualstrafrecht bundesweit in allen Phasen des Verfahrens – vom ersten Ermittlungsschritt bis zum Abschluss des Verfahrens.
Wir melden uns innerhalb eines Werktages – diskret und unverbindlich.

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3 Spezialisierte Rechtsanwälte für Sexualstrafrecht
Fachanwälte für Strafrecht
Bundesweit – über 30 Jahre Erfahrung
Erfahrung
Engagement
Mandate
Erreichbarkeit im Notfall
Was ein Vorwurf im Sexualstrafrecht bedeutet
Oft ist bereits der Vorwurf die eigentliche Belastung.
Viele Mandanten wenden sich an uns, kurz nachdem eine Vorladung eingetroffen ist oder eine Durchsuchung stattgefunden hat. Der erste Reflex ist häufig, die Sache auszusitzen, eine Erklärung abzugeben oder auf eine schnelle Klärung zu hoffen.
Gerade im Sexualstrafrecht kann dies erhebliche Nachteile mit sich bringen.
Aussagen, die ohne anwaltliche Beratung gemacht werden, lassen sich später oft nicht korrigieren. Verfahren, in denen frühzeitig eine Verteidigungsstrategie entwickelt wird, verlaufen häufig anders als Verfahren, in denen erst zu einem späteren Zeitpunkt eingegriffen wird.
Eine frühzeitige, diskrete Verteidigung ist kein Luxus – sie ist der entscheidende Unterschied.
Sexualdelikte werden häufig mit hohen Freiheitsstrafen geahndet. Je nach Tatvorwurf reicht der Strafrahmen von Geldstrafe bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen. Bei schweren Sexualdelikten, etwa einem schweren sexuellen Übergriff (§ 177 Abs. 7 StGB) oder schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern (§ 176c StGB), beginnt der Strafrahmen bereits bei zwei Jahren Freiheitsstrafe. Da eine Bewährung grundsätzlich nur bei Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren möglich ist, kann eine frühzeitige Verteidigung entscheidend sein.
Sexualstrafverfahren können erhebliche Auswirkungen auf das private und berufliche Leben haben. Bereits der Vorwurf einer Sexualstraftat kann zu Rufschäden, beruflichen Nachteilen, einer Kündigung oder dem Verlust sozialer Beziehungen führen – unabhängig davon, wie das Verfahren letztlich ausgeht. Da Sexualstrafverfahren grundsätzlich öffentlich verhandelt werden, kann eine frühzeitige Verteidigung dazu beitragen, die Folgen zu begrenzen und in geeigneten Fällen eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.
Eine Verurteilung wegen eines Sexualdelikts kann weitreichende berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Insbesondere für Ärzte, Lehrer, Erzieher, Beamte sowie Angehörige anderer Vertrauensberufe drohen Maßnahmen bis hin zum Verlust der Zulassung, Approbation oder Berufserlaubnis. Teilweise können solche Folgen bereits unabhängig von der eigentlichen strafrechtlichen Sanktion eintreten. Eine frühzeitige Verteidigung sollte daher stets auch mögliche berufs- und disziplinarrechtliche Konsequenzen berücksichtigen.
Verurteilungen wegen Sexualdelikten werden regelmäßig im Bundeszentralregister (BZR) erfasst und können – abhängig von Art und Höhe der Strafe – auch im Führungszeugnis erscheinen. Ein entsprechender Eintrag kann erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Zukunft haben und insbesondere den Zugang zu bestimmten Berufen oder Tätigkeiten erschweren. Bei schwereren Sexualdelikten können zudem weitere Folgen, etwa eine Führungsaufsicht nach Verbüßung der Strafe, hinzukommen.
Bei dem Verdacht auf den Besitz oder die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte sowie anderen Sexualdelikten kommt es häufig zu einer Hausdurchsuchung und der Beschlagnahme von Smartphones, Computern, Festplatten und anderen Speichermedien. Die anschließende Auswertung der Datenträger kann sich über Monate oder sogar Jahre erstrecken. Während dieser Zeit stehen wichtige private und berufliche Daten häufig nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.
Bei bestimmten Sexualdelikten kann neben der eigentlichen Strafe auch eine Führungsaufsicht angeordnet werden. Diese geht häufig mit weitreichenden Auflagen und Weisungen einher, etwa zu Aufenthaltsorten, Kontakten, Meldepflichten oder der Nutzung bestimmter Kommunikationsmittel. Verstöße gegen solche Vorgaben können wiederum strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Was wir für sie tun
Ihre individuelle Verteidigungsstrategie im Sexualstrafrecht
Kein Sexualstrafverfahren gleicht dem anderen. Was zählt, ist der richtige Schritt zum richtigen Zeitpunkt. Im Ermittlungsverfahren werden Weichen gestellt, die sich später kaum noch korrigieren lassen. Wir schalten uns so früh wie möglich ein.
Verfahrenseinstellung
Das Verfahren gar nicht erst zur Anklage kommen lassen. Wir prüfen von Beginn an, ob eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO erreichbar ist und arbeiten konsequent darauf hin.
Aussageanalyse
In Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ist die kritische Analyse der Belastungsaussage entscheidend. Wir arbeiten Widersprüche, Entstehungsgeschichte und mögliche Motive heraus.
Vermeidung der Hauptverhandlung
Nicht jeder Fall muss öffentlich verhandelt werden. Durch gezielte Kommunikation mit Staatsanwaltschaft und Gericht arbeiten wir darauf hin, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.
Freispruch oder Strafmilderung
Nicht jedes Verfahren lässt sich einstellen. Wo dies nicht möglich ist, kämpfen wir für das bestmögliche Ergebnis und wenn die Beweislage es zulässt, für einen Freispruch.

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Sexualstrafrecht erfordert besondere Erfahrung
Warum Strafverteidigung im Sexualstrafrecht anders ist
Sexualstrafverfahren unterscheiden sich grundlegend von anderen Strafverfahren. Oft gibt es keine objektiven Beweise, keine Zeugen außer den Beteiligten. Die Entscheidung fällt auf Basis von Aussagen. Wer hier falsch verteidigt, verliert Spielräume, die sich nicht zurückgewinnen lassen.

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Was uns unterscheidet
Verteidigung im Sexualstrafrecht erfordert mehr als strafrechtliche Routine.
Aussage-gegen-Aussage
Viele Verfahren beruhen allein auf einer Belastungsaussage. Die kritische Analyse dieser Aussage, ihrer Entstehungsgeschichte und möglicher Motive ist ein zentraler Teil unserer Arbeit.
Frühzeitige Intervention
Im Ermittlungsverfahren können wir noch maßgeblich Einfluss nehmen, bevor Aussagen protokolliert, Zeugen vernommen und Weichen gestellt wurden.
Diskretion
Wir verstehen die besondere Sensibilität dieser Verfahren. Beratung und Verteidigung erfolgen vertraulich, auf Wunsch vollständig digital und ohne Präsenztermin.
Bundesweite Vertretung
Wir vertreten Mandanten in allen deutschen Gerichtsinstanzen, persönlich in Göttingen, Kassel und Hannover oder per Videoberatung bundesweit.
Was unsereMandanten sagen
Die Erfahrungen unserer Mandanten sagen oft mehr über unsere Arbeit aus als jede Beschreibung. Hier finden Sie einen Auszug der Bewertungen unserer Kanzlei.
Telmo Santos
Frau Dr. Pitschel ist wirklich ein außergewöhnlicher Mensch. Sie ist nicht nur unglaublich mitfühlend und engagiert, sondern auch in ihrer Kommunikation sehr begabt.
Marcel Paulus
Ich habe mich für die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Mügge entschieden, nachdem ich online recherchiert hatte und ich muss sagen: Ich bin maximal zufrieden.
Andrea Binder
Frau Ilg ist eine sehr kompetente, freundliche und einfühlsame Rechtsanwältin. Auch mit Frau Dr. Pitschel habe ich im Rahmen eines Straf-verfahrens sehr gute Erfahrungen gemacht.
Telmo Santos
Frau Dr. Pitschel ist wirklich ein außergewöhnlicher Mensch. Sie ist nicht nur unglaublich mitfühlend und engagiert, sondern auch in ihrer Kommunikation sehr begabt.
Marcel Paulus
Ich habe mich für die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Mügge entschieden, nachdem ich online recherchiert hatte und ich muss sagen: Ich bin maximal zufrieden.
Andrea Binder
Frau Ilg ist eine sehr kompetente, freundliche und einfühlsame Rechtsanwältin. Auch mit Frau Dr. Pitschel habe ich im Rahmen eines Straf-verfahrens sehr gute Erfahrungen gemacht.
Für wen wir im Sexualstrafrecht tätig sind
Unsere Mandanten befinden sich häufig in einer Ausnahmesituation. Was sie verbindet, ist das Bedürfnis nach schneller und professioneller Unterstützung.
Aus der Praxis
Typische Situationen im Sexualstrafrecht
Sexualstrafverfahren beginnen oft mit einer Vorladung, die ohne Vorwarnung kommt.
Vorladung als Beschuldigter wegen Vorwurf eines Sexualdelikts
Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf kinderpornografische Inhalte
Vorwurf der sexuellen Belästigung nach Konflikt am Arbeitsplatz oder im privaten Umfeld
Anzeige wegen sexuellen Übergriffs (§ 177 StGB)
Verdacht auf sexuellen Missbrauch (§ 176 StGB)
Ermittlungen wegen Besitz oder Verbreitung kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB)
Sicherstellung von Geräten und digitalen Datenträgern
Verfahrensübersicht
| Vorwurf | Vorschrift | |
|---|---|---|
| Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen | § 174 StGB | |
| Sexueller Missbrauch von Kindern | § 176 StGB | |
| Sexueller Übergriff | § 177 StGB | |
| Sexuelle Nötigung | § 177 StGB | |
| Vergewaltigung | § 177 VI StGB | |
| Zuhälterei | § 181a StGB | |
| Sexueller Missbrauch von Jugendlichen | § 182 StGB | |
| Verbreitung pornographischer Inhalte | § 184 StGB | |
| Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte | § 184b StGB | |
| Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte | § 184c StGB | |
| Sexuelle Belästigung | § 184i StGB |
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Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
30+ Jahre spezialisierte Erfahrung
100% Engagement
Anspruchsvolle Verfahren
24/7 erreichbar
Wir verteidigen Sie in Sexualstrafverfahren jeder Art — von der Vorladung bis zur Revision.
Vertrauen Sie auf unsere Diskretion,Präzision und taktisches Geschick.
Häufige Fragen unserer Mandanten zum Sexualstrafrecht
Was Mandanten zu Strafanzeigen fragen
Erhalten Sie eine polizeiliche Vorladung wegen eines Sexualdelikts, sollten Sie zunächst keine Angaben zur Sache machen. Beschuldigte sind grundsätzlich nicht verpflichtet, bei der Polizei auszusagen. Im Sexualstrafrecht können bereits vermeintlich entlastende Erklärungen später gegen Sie verwendet werden. Bevor Sie eine Aussage machen oder über eine Einlassung entscheiden, sollte die Ermittlungsakte durch einen Strafverteidiger geprüft werden. Eine frühzeitige Verteidigung kann für den weiteren Verlauf des Verfahrens von entscheidender Bedeutung sein.
Sie müssen die Durchsuchung dulden, sind jedoch nicht verpflichtet, aktiv mitzuwirken oder Angaben zur Sache zu machen. Verlangen Sie die Durchsuchungsanordnung, notieren Sie die Namen der eingesetzten Beamten und kontaktieren Sie möglichst umgehend einen Anwalt. Passwörter, PIN Codes oder Entsperrmuster für Smartphones, Computer und andere elektronische Geräte müssen nicht herausgegeben werden. Geben Sie keine freiwilligen Erklärungen ab, auch keine, die Ihnen zunächst harmlos erscheinen.
Von einer Aussage gegen Aussage Konstellation spricht man, wenn in einem Sexualstrafverfahren keine objektiven Beweise, Zeugen oder sonstigen belastbaren Beweismittel vorhanden sind und sich der Tatvorwurf im Wesentlichen auf die Aussage einer Person stützt. In solchen Fällen kommt der Glaubhaftigkeit der Aussage und der Glaubwürdigkeit der Beteiligten besondere Bedeutung zu. Die sorgfältige Analyse der Belastungsaussage, möglicher Widersprüche sowie der Entstehungsgeschichte des Tatvorwurfs ist häufig von entscheidender Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens.
Fehlen Zeugen, DNA-Spuren oder andere objektive Beweismittel, kommt es auf eine sorgfältige Analyse der Belastungsaussage an. Dabei werden die Angaben der Beteiligten, mögliche Widersprüche, die Entstehung des Tatvorwurfs sowie mögliche Belastungsmotive geprüft. Fehlende Beweise führen nicht automatisch zu einem Freispruch. Im Strafrecht gilt jedoch der Grundsatz, dass verbleibende Zweifel nicht zulasten des Beschuldigten gehen dürfen.
Nach einer Hausdurchsuchung werden beschlagnahmte Handys, Computer, Festplatten und andere Speichermedien häufig durch die Ermittlungsbehörden ausgewertet. Die Auswertung der Daten kann sich über Wochen, Monate oder sogar Jahre erstrecken. Ob und wann die Geräte zurückgegeben werden, hängt von der Beweislage und dem weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens ab.
Die Dauer eines Sexualstrafverfahrens hängt von der Schwere des Tatvorwurfs, dem Umfang der Ermittlungen und der Auslastung von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten ab. Einfach gelagerte Verfahren können innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden. Umfangreiche Ermittlungsverfahren, insbesondere bei schwerwiegenden Sexualdelikten oder umfangreichen Datenauswertungen, dauern nicht selten mehrere Jahre. Eine pauschale Aussage zur Verfahrensdauer ist daher regelmäßig nicht möglich.
Die Strafen im Sexualstrafrecht reichen je nach Tatvorwurf von einer Geldstrafe bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Während bei einzelnen Delikten auch eine Geldstrafe oder Bewährungsstrafe möglich sein kann, sehen schwerwiegende Sexualdelikte häufig hohe Freiheitsstrafen vor. Neben der eigentlichen Strafe drohen oftmals weitere Folgen wie Einträge im Führungszeugnis, Eintragungen im Bundeszentralregister oder eine Führungsaufsicht.
Eine Anzeige wegen eines Sexualdelikts kann grundsätzlich zurückgenommen werden. Dies führt jedoch nicht automatisch zur Einstellung des Verfahrens. Viele Sexualdelikte sind sogenannte Offizialdelikte, bei denen die Staatsanwaltschaft auch nach einer Rücknahme der Anzeige weiter ermitteln und Anklage erheben kann. Ob die Rücknahme der Anzeige Auswirkungen auf das Verfahren hat, hängt vom jeweiligen Tatvorwurf und den Umständen des Einzelfalls ab.
Beschuldigte sind grundsätzlich nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter Folge zu leisten oder Angaben zur Sache zu machen. Vor einer Aussage sollte die Ermittlungsakte durch einen Strafverteidiger geprüft werden. Von ihrem Schweigerecht sollten Beschuldigte bis dahin regelmäßig Gebrauch machen.
Auch ohne Zeugen, DNA-Spuren oder Videoaufnahmen kann eine Verurteilung wegen eines Sexualdelikts möglich sein. In vielen Sexualstrafverfahren stützt sich der Tatvorwurf maßgeblich auf die Aussage einer Person. Ob dies für eine Verurteilung ausreicht, hängt insbesondere von der Glaubhaftigkeit der Aussage und den Umständen des Einzelfalls ab.
Wie lange ein Eintrag wegen eines Sexualdelikts im Führungszeugnis erscheint, hängt von der Art der Verurteilung und der Höhe der Strafe ab. Bei schwerwiegenden Sexualdelikten können Einträge über viele Jahre sichtbar bleiben. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich. Wie lange ein Eintrag im Führungszeugnis erscheint und im Bundeszentralregister erfasst bleibt, muss im Einzelfall geprüft werden.
Die Verjährung von Sexualdelikten richtet sich nach dem jeweiligen Tatvorwurf und kann je nach Delikt erheblich variieren. Bei schwerwiegenden Sexualdelikten gelten oftmals lange Verjährungsfristen. Zudem beginnt die Verjährung bei bestimmten Taten zum Nachteil von Kindern erst mit Vollendung eines bestimmten Lebensalters des Opfers. Ob ein Sexualdelikt bereits verjährt ist, muss daher stets im Einzelfall geprüft werden.
Bundesweite Vertretung im Sexualstrafrecht
Sexualstrafrechtliche Ermittlungen sind für Betroffene häufig mit erheblichen persönlichen und beruflichen Folgen verbunden. Wir vertreten Mandanten bundesweit und legen besonderen Wert auf eine diskrete, strategische Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren.




























