Vorladung wegen einer Straftat — was ist zu tun?
Eine solche Vorladung als Beschuldigter löst verständlicherweise und berechtigt enorme Stressgefühle und Unsicherheiten aus. Ungeklärte Fragen kreisen um die optimale Beantwortung, die eigenen Rechte als Beschuldigter, den richtigen Zeitpunkt, um einen Strafverteidiger zu konsultieren sowie die Ungewissheit, ob ein Fernbleiben von der Vorladung Belastungstendenzen schürt oder sinnvoll erscheint.
Dieser Beitrag räumt mit einigen Mythen, die sich um die Rechte des Beschuldigten im Zusammenhang mit einer polizeilichen Vorladung ranken, auf und zeigt insbesondere die erhebliche Relevanz auf, die einem Strafverteidiger in diesem Verfahrensstadium zukommt.

Eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter ist belastend, aber Sie haben starke Rechte.
Hier das wichtigste in Kürze.
Keine Pflicht zum Erscheinen:
Bei einer polizeilichen Vorladung müssen Sie nicht erscheinen und den Termin auch nicht absagen.
Schweigen schützt:
Schweigen darf nicht negativ ausgelegt werden und verhindert belastende Aussagen.
Anwalt einschalten:
Ein Strafverteidiger sagt die Vorladung für Sie ab, beantragt Akteneinsicht und entwickelt die richtige Strategie.
Nicht allein zur Polizei – auch bei Unschuld nicht:
Gut gemeinte Erklärungen richten oft mehr Schaden an als Schweigen.
Fazit
Erst Akteneinsicht, dann Entscheidung – niemals unvorbereitet zur Polizei.
Vorladung als Beschuldigter — was ist zu tun?
Eine Vorladung als Beschuldigter löst verständlicherweise erhebliche Stressgefühle und Unsicherheiten aus.
Viele Betroffene wissen nicht, ob sie die Vorladung ignorieren dürfen, wie sie richtig reagieren oder ob ein Nichterscheinen negative Folgen hat.
Unklar ist zudem häufig, welche Rechte ein Beschuldigter hat, wann man unbedingt einen Strafverteidiger einschalten sollte und ob eine Aussage bei der Polizei überhaupt sinnvoll ist.
Dieser Beitrag räumt mit den typischen Mythen rund um die polizeiliche Vorladung als Beschuldigter auf und erklärt Schritt für Schritt,
- was eine solche Vorladung bedeutet,
- welche Rechte Sie haben
- und wie Sie sich optimal verhalten.
Er zeigt außerdem, warum die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers entscheidend ist und in vielen Fällen vermeidet, dass Sie sich unnötig belasten oder Fehler machen, die später kaum zu korrigieren sind.
Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten – das Wichtigste in Kürze
Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, ist es entscheidend, schnell und strategisch richtig zu handeln.
1. Kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger
Spätestens mit Eingang der Vorladung sollten Sie anwaltliche Unterstützung hinzuziehen.
2. Sie müssen der polizeilichen Vorladung nicht folgen
Als Beschuldigter besteht keine Pflicht, bei der Polizei zu erscheinen. Die Kommunikation sollte ausschließlich über Ihren Verteidiger laufen.
3. Schweigen ist Ihr stärkstes Recht
Aus Ihrem Schweigen dürfen keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Nutzen Sie dieses Recht, bevor Sie etwas sagen, das später gegen Sie verwendet werden könnte.
4. Bewahren Sie Ruhe
Eine Vorladung bedeutet nicht automatisch eine Anklage. Ein Strafverteidiger kann prüfen, ob bereits belastbare Beweise vorliegen oder ob eine Einstellung des Verfahrens möglich ist.
Zweck und Ablauf einer Vorladung des Beschuldigten
Die Polizei lädt Sie nur dann zu einer Vernehmung als Beschuldigter vor, wenn ein Anfangsverdacht gegen Sie besteht.
Trotz einer meist höflichen Gesprächssituation dürfen Sie nicht vergessen, dass die Ermittlungsbeamten mit einer polizeilichen Vorladung in erster Linie Beweise sammeln und belastende Aussagen erhalten wollen.
Wie läuft eine Beschuldigtenvernehmung ab?
Typischerweise folgt die Vernehmung einem festen Muster:
- Belehrungspflicht der Polizei
Vor Beginn der Vernehmung müssen Sie darüber informiert werden:- dass gegen Sie als Beschuldigter ermittelt wird,
- dass Sie schweigen dürfen,
- dass Sie jederzeit einen Verteidiger hinzuziehen dürfen.
- Hinweis auf anwaltliche Unterstützung
Falls Sie unvorbereitet erscheinen (was Sie nicht sollten), muss die Polizei Sie ausdrücklich auf Ihre Möglichkeit hinweisen, einen Strafverteidiger zu kontaktieren. - Hinweis auf weitere Rechte
Dazu gehören u. A.: - Protokollierung der Vernehmung
Jede Beschuldigtenvernehmung wird vollständig protokolliert. Sie haben das Recht, das Protokoll zu prüfen und Unklarheiten sofort zu korrigieren. - Wie geht es danach weiter?
Wie die Polizei Ihre Angaben bewertet und wie das Verfahren fortgeführt wird, erfahren Sie zu einem späteren Zeitpunkt durch die Staatsanwaltschaft.
Wichtiger Hinweis für Beschuldigte
Erscheinen Sie unvorbereitet zur Vernehmung, riskieren Sie, unbedachte Aussagen zu machen, die später gegen Sie verwendet werden können.
Die Rechte des Beschuldigten bei einer polizeilichen Vorladung
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass man einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter zwingend folgen muss.
Viele Betroffene glauben, ein Nichterscheinen könne als Schuldeingeständnis gewertet werden oder dass man seine Unschuld erklären müsse, um das Verfahren „in die richtige Richtung“ zu lenken.
Tatsächlich gilt das Gegenteil: Sie müssen als Beschuldigter bei einer polizeilichen Vorladung nicht erscheinen.
Warum diese Fehlannahme gefährlich ist
Die Polizei weist in Vorladungen häufig darauf hin, man möge eine Verhinderung „telefonisch mitteilen“. Das suggeriert eine Pflicht – tatsächlich besteht sie nicht.
Dieser Zusatz dient nicht Ihrem Schutz, sondern erleichtert der Polizei den Kontakt zu Ihnen und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Sie sich – bewusst oder unbewusst – dennoch äußern.
Das Fernbleiben von der Vorladung als Ihr zentrales Beschuldigtenrecht
Der Gesetzgeber schützt Beschuldigte bewusst, indem er ihnen das Recht gibt, einer Vorladung der Polizei fernzubleiben.
Sie müssen keine Gründe nennen.
Sie müssen nicht absagen.
Ihr Schweigen oder Fernbleiben darf nicht negativ bewertet werden.Die Polizei nutzt die irrige Annahme einer Erscheinenspflicht häufig zu ihrem Vorteil. Wer ohne Verteidiger erscheint, sagt oft mehr, als gut für ihn ist – gerade bei Vorladungen wegen Vermögensdelikten wie Betrug, Untreue oder Diebstahl.
Absagen der Vorladung – warum Sie nie selbst mit der Polizei sprechen sollten
Wenn Sie die Vorladung dennoch absagen möchten, sollten Sie niemals persönlich oder telefonisch mit der Polizei kommunizieren.
Das vermeidet zwei Risiken:
- Sie beginnen, sich zu rechtfertigen, oft ohne es zu merken.
- Die Polizei versucht, Sie von den „Vorteilen“ eines Erscheinens zu überzeugen, was meistens nicht in Ihrem Interesse liegt.
Kommt die Vorladung bei uns an, übernehmen wir als Ihr Anwalt:
- die formlose Absage,
- die Beantragung der Akteneinsicht,
- die vollständige Kommunikation mit der Polizei.
Sie müssen nicht reagieren, keine Gründe nennen, keine Auskünfte erteilen.

Schweigen ist Gold und Ihr stärkster Schutz
Ihr Schweigerecht ist eines der zentralen Rechte im Strafverfahren.
Wichtig zu wissen:
- Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
- Auch Unschuldige sollten schweigen, bis ein Anwalt die Akte kennt.
- Das Schweigen schützt Sie vor Missverständnissen und vorschnellen Schlussfolgerungen.
- Nur die Staatsanwaltschaft entscheidet über Einstellung oder Anklage – nicht die Polizei.
Warum das Schweigen so wichtig ist:
Polizeiliche Vernehmungen sind nicht neutral. Beamte wollen regelmäßig Widersprüche aufdecken, Einlassungen testen oder Aussagen protokollieren, die später belastend ausgelegt werden können.
Gerade wer sich unschuldig fühlt, läuft Gefahr, Dinge zu sagen, die später gegen ihn ausgelegt werden können.
Deshalb gilt:
Zuerst schweigen. Dann Akteneinsicht. Dann anwaltliche Strategie.
Die Aufgaben des Strafverteidigers – Waffengleichheit & Strategie
Unsere Aufgabe als erfahrene Strafverteidiger ist es, Ihre Rechte frühzeitig zu sichern und eine wirksame Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Idealerweise nehmen Sie sofort nach Erhalt einer Vorladung als Beschuldigter Kontakt zu uns auf.
Das ermöglicht es uns, von Beginn an die gesamte Kommunikation mit Polizei oder Staatsanwaltschaft zu übernehmen – einschließlich:
- Absage der polizeilichen Vorladung,
- Beantragung der Akteneinsicht,
- rechtliche Einschätzung der gegen Sie gerichteten Vorwürfe,
- Strategieplanung ohne Risiko vorschneller Aussagen.
Teilnahme an einer Vernehmung – nur nach Aktenkenntnis
Sollte die detaillierte Prüfung Ihrer Ermittlungsakte ergeben, dass eine Aussage sinnvoll sein könnte, bereiten wir Sie umfassend vor und begleiten Sie auf Wunsch zur Vernehmung.
Ziel der Verteidigung: Einstellung statt Anklage
Wenn die Aktenlage es zulässt, ist unsere oberste Priorität die Einstellung des Verfahrens nach § 170 StPO.
Lässt die Beweislage dies nicht zu, entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für das Hauptverfahren und stehen Ihnen in allen Verfahrensabschnitten zuverlässig zur Seite.
Warum frühzeitige anwaltliche Hilfe entscheidend ist
Je früher Sie einen spezialisierten Strafverteidiger einschalten, desto besser können wir:
- Ihre Beschuldigtenrechte wahren,
- Fehlentscheidungen vermeiden (z. B. vorschnelle Aussagen),
- die Ermittlungsbehörden in ihre Schranken weisen,
- Beweismittel sichern oder entkräften.
Sie sparen nicht nur Zeit und Nerven, sondern stärken Ihre Position im Ermittlungsverfahren erheblich.
Sie haben eine Vorladung erhalten oder sind Beschuldigter in einem Strafverfahren?
Unsere Kanzlei repräsentiert Sie bundesweit.
