Der Strafbefehl wird per Post zugestellt. Hierfür steht der Briefkasten symbolisch.
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Strafbefehl – Überblick und Verteidigungsmöglichkeiten

Das Wichtigste in Kürze


Strafe ohne Verhandlung: Ein Strafbefehl verhängt eine Strafe für eine Tat ohne Gerichtsverhandlung, um das Verfahren zu beschleunigen und Kosten zu sparen.

Zwei Wochen Einspruchsfrist: Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, haben Sie nur zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Zögern Sie nicht, schnell zu handeln.

Möglichkeiten nach Erhalt: Sie können den Strafbefehl akzeptieren und die Strafe annehmen oder innerhalb der Frist Einspruch einlegen.

Folgen einer Annahme: Die Annahme des Strafbefehls kann zu einer Eintragung im Bundeszentralregister führen, was berufliche und persönliche Konsequenzen haben kann.

Einspruch und Verteidigung: Ein Einspruch hebt den Strafbefehl auf und führt in der Regel zu einer Hauptverhandlung, bei der Sie sich verteidigen und Beweise vorbringen können.

Sie öffnen den Briefkaste und finden in diesem einen gelben Umschlag, in welchem sich ein Dokument befindet, mittels dessen eine Strafe gegen Sie verhängt wird. Wenn Sie einen solchen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie möglichst sofort handeln und sich anwaltlich beraten lassen. Da ein Einspruch gegen einen Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung der Postzustellungsurkunde eingelegt werden muss, sollten Sie schnell aktiv werden und sich mit einem Rechtsbestand in Verbindung setzen.

Strafbefehl – Strafe ohne Verhandlung?

Ein Strafbefehl (§§ 407 – 412 StPO) ist eine schriftliche Anordnung des Gerichts, die eine Strafe für eine bestimmte rechtswidrige Tat festsetzt und ohne vorherige mündliche Verhandlung verhängt wird. Der Strafbefehl dient dazu, die Justiz zu entlasten und die Verfahrensdauer und -kosten zu senken.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann das Gericht verschiedene Rechtsfolgen der Tat im Strafbefehl festsetzen, wie z. B. Geldstrafen, Fahrverbote oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis sowie, sofern der Angeschuldigte einen Verteidiger hat, auch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Ein Strafbefehl wird rechtskräftig, wenn der Beschuldigte nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt Einspruch einlegt. Ein rechtskräftiger Strafbefehl ist gleichbedeutend mit einem Urteil (§ 410 Abs. 3 StPO).

Wann ein Strafbefehl rechtskräftig wird.

Anstelle eines Strafbefehls kann die Staatsanwaltschaft auch Anklage erheben und die Eröffnung der Hauptverhandlung beantragen. Dies kann der Fall sein, wenn die Staatsanwaltschaft eine höhere Strafe als im Strafbefehlsverfahren fordert. Jedoch bietet der Strafbefehl eine schnellere und kostengünstigere Möglichkeit, die Strafsache abzuschließen.

Welche Voraussetzungen müssen für einen Strafbefehl erfüllt sein?

Ein Strafbefehl kann nur bei einem Vergehen (§ 12 Abs. 1 StGB) erlassen werden. Das sind solche rechtswidrigen Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind.

Zusätzlich muss ein hinreichender Tatverdacht (§ 203 StPO) bestehen. Das bedeutet, dass es wahrscheinlicher sein muss, dass es zu einer Verurteilung des Beschuldigten als zu einem Freispruch kommen wird. Hierzu muss die Strafsache einfach und übersichtlich sein, das heißt, es dürfen keine komplizierten Beweisfragen oder Rechtsprobleme vorliegen.

Die Schuld des Täters wird nicht festgestellt, sondern lediglich für wahrscheinlich gehalten. Dabei entscheidet das Gericht in einem sog. „summarischen Verfahren“, das heißt rein nach dem Inhalt der Strafakte ohne Hauptverhandlung.

Zweck des Strafbefehls ist es, Bagatellkriminalitäten zu erfassen. Dies betrifft insbesondere die einfache Körperverletzung (§ 223 StGB), kleine Ladendiebstähle (§ 242 StGB), das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ohne gültigen Fahrschein (§ 265a StGB).

Was können Sie tun, wenn Sie einen Strafbefehl bekommen haben?

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie können den Strafbefehl akzeptieren oder Einspruch gegen diesen einlegen.

Wenn Sie den Strafbefehl akzeptieren, müssen Sie die Geldstrafe bezahlen oder die Strafe verbüßen. Außerdem wird der Strafbefehl in das Bundeszentralregister und gegebenenfalls in das Fahreignungsregister eingetragen. Dies kann negative Folgen für Ihre berufliche und persönliche Zukunft haben.

Wenn Sie den Strafbefehl nicht akzeptieren, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 410 Abs. 1 StPO). Der Einspruch muss bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erhoben werden. Dabei müssen Sie grundsätzlich nicht begründen, warum Sie Einspruch einlegen.

Der Einspruch hat zur Folge, dass der Strafbefehl keine Wirkung entfaltet und es zu einer Hauptverhandlung vor dem Gericht kommt. In der Hauptverhandlung können Sie sich verteidigen, Beweise vorbringen, Zeugen benennen und Fragen stellen. Sie können auch einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin beauftragen, welche/r Sie berät und vertritt. Das Gericht kann dann den Strafbefehl aufheben, abändern oder bestätigen. Es kann auch eine höhere oder niedrigere Strafe verhängen.

Eine besondere Form des Einspruchs ist der sogenannte beschränkte Einspruch (§ 410 Abs. 2 StPO). Dabei haben Sie die Möglichkeit den Einspruch auf einen bestimmten Teil des Strafbefehls zu beschränken, zum Beispiel auf die Höhe der Geldstrafe oder die Dauer des Fahrverbots.

Der Vorteil eines beschränkten Einspruchs ist, dass Sie nur das Risiko einer höheren Strafe für den angefochtenen Teil eingehen. Der Nachteil ist, dass Sie den nicht angefochtenen Teil des Strafbefehls akzeptieren und die entsprechende Strafe zahlen oder verbüßen müssen. Außerdem kann das Gericht in der Hauptverhandlung auch andere Umstände berücksichtigen, die zu Ihren Ungunsten sprechen.

Die Gefahren und Risiken eines Strafbefehls

Mittels des Strafbefehls soll die Justiz entlastet werden. Strafbefehle können dazu führen, dass langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren umgegangen werden.

Zugleich werden aber rechtsstaatliche Prinzipien wie „keine Strafe ohne Schuld“ verwässert, indem es eben nicht zu einer genauen Prüfung des Sachverhalts kommt, sondern nur die Schuld des Täters für wahrscheinlich gehalten wird, oder die Grundsätze der Öffentlichkeit, Mündlichkeit und Unmittelbarkeit einer Hauptverhandlung untergraben werden.

Daneben lässt sich in der Praxis beobachten, dass die Mehrzahl der Strafbefehle sich vor allem an ärmere und sozial schwächere Gesellschaftsschichten richtet, beispielsweise Obdachlose, Drogenabhängige, psychisch Kranke oder auch einkommensschwache Rentner. Neben dem Problem der Zustellung des Strafbefehls, ist die Sprache in dem Schreiben oft schwer verständlich. Das kann dazu führen, dass die Adressaten des Strafbefehls diesen und insbesondere die Hinweise bezüglich ihrer möglichen Rechtsmittel, nicht richtig verstehen.

Ein Strafbefehl ist kein harmloses Schreiben, sondern eine ernste Angelegenheit, die Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten. Durch einen Strafbefehl werden Sie als schuldig angesehen und erhalten eine Strafe, die Ihre finanzielle, berufliche und persönliche Situation beeinträchtigen kann. Ein Strafbefehl kann zu einer Eintragung in das Führungszeugnis führen, welche Ihnen zum Beispiel bei der Bewerbung um einen Job oder eine Wohnung Schwierigkeiten bereiten oder auch Ihre Fahrerlaubnis gefährden kann, wenn Sie wegen einer Verkehrsstraftat belangt werden. Zudem kann ein Strafbefehl auch Ihre Rechte einschränken, wie zum Beispiel bei der Ausübung eines Ehrenamts.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie nicht voreilig handeln, sondern sich zunächst an einen erfahrenen und qualifizierten Rechtsanwalt wenden. Unsere Kanzlei Mügge, Dr. Pitschel & Partner verfügt über eine langjährige Expertise im Strafrecht & Steuerrecht und kann Sie umfassend und individuell beraten.

Wir prüfen für Sie, ob der Strafbefehl rechtmäßig und angemessen ist, ob Sie Einspruch einlegen sollten und welche Chancen und Risiken damit verbunden sind.

Wir vertreten Sie auch vor Gericht und setzen uns für Ihre Rechte und Interessen ein. Wir sind für Sie da, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben.

Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten habe, kontaktieren Sie uns möglichst umgehend, damit wir in der Frist von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen können.

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