In den Cum-Ex-Skandal waren nicht nur Akteure aus der Finanzwelt involviert, es kommen immer mehr mögliche Beteiligungen von Rechtsanwälten und Politikern zum Vorschein. Besonders brisant ist die mutmaßliche Verwicklung prominenter Politiker, allen voran des derzeitigen Bundeskanzlers Olaf Scholz in die sog. „Hamburger Warburg-Affäre“.
Bereits Anfang der 1990er Jahre wurden Cum-Ex-Geschäfte bekannt und sind Teil des größten Steuerskandals in der deutschen Geschichte. Im Jahr 2021 wurden besagte Geschäfte durch den Bundesgerichtshof als strafbare Steuerhinterziehung eingeordnet.
Seitdem laufen in Deutschland zahlreiche Strafprozesse gegen die beteiligten Akteure.
Wurden sich zunächst weder von den mit Kryptowährung handelnden Personen noch von der Finanzverwaltung umfassende Gedanken um die Besteuerung von Kryptowährungen gemacht, weil die Rechtslage unklar war und der Kryptomark wenig transparent, steht der Handel mit Kryptowährung mittlerweile häufig im Fokus finanzbehördlicher Prüfungen.
Sobald Influencer*innen eine gewerbliche Tätigkeit selbstständig und nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen ausüben sind sie Unternehmer*innen. Ob und welche Steuern sie entrichten müssen, richtet sich nach den Einzelsteuergesetzen. Relevant ist dabei insbesondere die Verpflichtung zur Entrichtung von Einkommens-, Gewerbe- sowie Umsatzsteuer.
Besteuerungs- und Strafverfahren sind in vielen Fällen eng miteinander verzahnt. Steuerliche und steuerstrafrechtliche Ermittlungen lassen sich oftmals kaum voneinander trennen.
Die dadurch entstehende Problematik, wirft die Frage auf, welchen Vorschriften im Konfliktfall der Vorrang einzuräumen ist – den Regelungen der Abgabenordnung (Besteuerungsverfahren) oder denen der Strafprozessordnung (Strafverfahren)?
Es gibt keine weiteren Inhalte.
Es gibt keine weiteren Inhalte.