Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht – Ihre Verteidigung bei steuerstrafrechtlichen Vorwürfen

Als spezialisierte Kanzlei für Strafrecht und Steuerrecht vertreten wir Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen bundesweit in allen Bereichen des Steuerstrafrechts. Ob Steuerhinterziehung, Steuerhehlerei oder Schmuggel: Unsere erfahrenen Verteidiger stehen Ihnen in jeder Phase des Ermittlungs- und Strafverfahrens mit rechtlicher Präzision und strategischem Blick zur Seite.

Mit klarer Strategie, steuerrechtlichem Know-how und langjähriger Erfahrung setzen wir uns für Ihre Interessen ein – persönlich in Göttingen, Kassel oder Hannover, oder flexibel und bundesweit per Videoberatung.

Was ist Steuerstrafrecht?

Das Steuerstrafrecht umfasst alle Vorschriften, die Verstöße gegen steuerrechtliche Pflichten unter Strafe stellen. Die zentralen Straftatbestände sind:

StraftatbestandGesetzliche GrundlageTypische Betroffene
Steuerhinterziehung§ 370 Abgabenordnung (AO)Privatpersonen, Unternehmer
Schmuggel (gewerbsmäßig, gewaltsam oder bandenmäßig)§ 373 AOImporteure, Logistikunternehmen
Steuerhehlerei§ 374 AODrittbegünstigte
Bannbruch§ 372 AOHändler, Im-/Export-Firmen

Die häufigste Anklage im Steuerstrafrecht ist die Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Steuerhinterziehung liegt dann vor, wenn jemand durch falsche Angaben oder unterlassenen Mitteilungen gegenüber dem Finanzamt vorsätzlich seine Steuerlast verringert oder Vorteile erschleicht.

Warum ist Steuerstrafrecht so komplex?

Im Steuerstrafrecht greifen zwei Rechtsbereiche ineinander:

  • die Abgabenordnung (AO) für das Steuerverfahren
  • die Strafprozessordnung (StPO) für das Strafverfahren

Diese Überlagerung führt zu erheblichen Spannungen, z. B. zwischen dem Schweigerecht im Strafrecht und den Mitwirkungspflichten im Steuerrecht. Das macht eine strategisch durchdachte Verteidigung besonders wichtig.

Steuerstrafrecht: Diese Risiken sollten Sie kennen

Ein Steuerstrafverfahren kann tiefgreifende Auswirkungen auf Ihr berufliches und privates Leben haben:

  • Freiheitsstrafe: In besonders schweren Fällen droht eine nicht zur Bewährung aussetzbare Freiheitsstrafe.
  • Vermögensabschöpfung: Der Staat kann steuerlich bedingte Vermögensvorteile abschöpfen – oft in erheblichem Umfang.
  • Reputationsschäden: Öffentlichkeitswirksame Ermittlungen oder Verfahren können erhebliche berufliche Nachteile nach sich ziehen.
  • Berufsrechtliche Konsequenzen: Für Steuerberater, Geschäftsführer, Ärzte oder Anwälte kann bereits ein Ermittlungsverfahren existenzbedrohend sein.
  • Ausschluss bei öffentlichen Aufträgen: Gerade für Unternehmen kann dies wirtschaftlich schwerwiegende Folgen haben.

Eine frühzeitige, diskrete und spezialisierte Verteidigung ist deshalb entscheidend.

Warum Sie jetzt eine spezialisierte Strafverteidigung brauchen

Ein Steuerstrafverfahren unterscheidet sich grundlegend von einem klassischen Strafprozess. Es erfordert:

  • fundierte Kenntnisse im Steuer- und Strafrecht
  • sicheres Verständnis komplexer steuerlicher Vorgänge und Buchhaltungsprozesse
  • Erfahrung im Umgang mit Ermittlungsbehörden, Finanzämtern und Steuerfahndung
  • strategisches Vorgehen in Bezug auf Akteneinsicht und Verteidigungsoptionen

Die Grenze zwischen einem einfachen Fehler in der Steuererklärung und strafbarer Steuerhinterziehung wird oft unbemerkt überschritten und es drohen schnell Ermittlungen mit erheblichen finanziellen und persönlichen Risiken. Die Ermittlungsbehörden unterstellen häufig vorsätzliches Handeln, selbst wenn dies nicht vorliegt.

Eine frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt ist daher entscheidend – sowohl präventiv, um steuerstrafrechtliche Konflikte zu vermeiden, als auch verteidigend im laufenden Verfahren. Oft arbeiten wir dabei eng mit Ihrer bestehenden Steuerberatung zusammen, um eine abgestimmte und effektive Verteidigung zu ermöglichen.

Was wir für Sie tun - Ihre individuelle Verteidigungsstrategie

Wir entwickeln für jeden Fall eine individuelle Verteidigungsstrategie. Je nach Ausgangslage prüfen wir sowohl die rechtliche als auch die steuerliche Seite des Falls und streben das für Sie beste Ergebnis an. Unser Ziel ist stets:

  • Verfahrenseinstellung (z. B. mangels hinreichenden Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO)
  • Vermeidung einer Hauptverhandlung (z. B. durch Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden oder Strafbefehl)
  • Strafmilderung oder Vermeidung eines Eintrags ins Führungszeugnis

Besonderes Augenmerk legen wir auch auf die Vermeidung von Nebenfolgen wie:

  • Geschäftsführer-Ausschluss (§ 6 GmbHG)
  • Berufsverbote und Reputationsschäden
  • Eintragungen in das Korruptionsregister

Typische Fälle im Steuerstrafrecht

Im Alltag zeigt sich, dass bestimmte Konstellationen besonders häufig zu Ermittlungen führen. Dazu zählen:

  • Steuerhinterziehung im Unternehmenskontext
  • Verstöße bei Auslandskonten oder Handel mit Kryptowährungen
  • fehlerhafte oder unvollständige Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Konflikte bei Betriebsprüfungen und Steuerfahndungen
  • fehlerhafte Gestaltungen in der Vermögensnachfolge

Typische Mandanten im Steuerstrafrecht

Wir vertreten Sie diskret und kompetent – unabhängig vom Hintergrund:

  • Selbständige und Unternehmer
  • Geschäftsführer und Vorstände
  • Steuerberater und Buchhalter
  • Investoren und Vermögensverwalter
  • Privatpersonen mit Auslandskonten oder Kryptowährungen

Häufige Fragen unserer Mandanten zum Steuerstrafrecht (FAQ)

Falsche oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung oder das Unterlassen von Mitteilungen gegenüber dem Finanzamt, mit dem Ziel, die Steuerlast zu senken.

Wird der Verdacht einer Steuerhinterziehung bekannt – etwa durch eine Betriebsprüfung, Kontrollmitteilung, Anzeige oder Datenabgleich – leitet das Finanzamt in der Regel ein Strafverfahren ein. In vielen Fällen übernimmt die Steuerfahndung die Ermittlungen. Möglich sind unter anderem:

  • Akteneinsicht durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra)
  • Durchsuchungen bei Unternehmen oder Privatpersonen
  • Sicherstellung von Unterlagen und IT
  • Vernehmungen oder Befragungen
  • Abstimmungen mit der Staatsanwaltschaft

Wichtig: Schon im Ermittlungsstadium können Maßnahmen eingeleitet werden, die erheblichen wirtschaftlichen und persönlichen Schaden anrichten. Umso entscheidender ist es, frühzeitig anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um Einfluss auf das Verfahren zu nehmen und Eskalationen zu vermeiden.

Bei einem strafrechtlichen Vorwurf im Steuerrecht ist eine spezialisierte Verteidigung entscheidend. Achten Sie darauf, dass Ihr Anwalt:

  • sowohl im Strafrecht als auch im Steuerrecht fundiert ausgebildet ist,
  • über praktische Erfahrung mit Steuerfahndung, Finanzämtern und Staatsanwaltschaften verfügt,
  • die Möglichkeiten der Selbstanzeige oder Verfahrenseinstellung kennt und realistisch einschätzen kann.

Unsere Kanzlei vereint genau diese Kompetenz: Fachanwälte für Strafrecht und Steuerrecht, sowie zertifizierte Fachberater für Steuerstrafrecht (DAA) kombiniert mit jahrelanger Erfahrung in der Verteidigung komplexer steuerstrafrechtlicher Verfahren. Wir beraten Sie diskret, vorausschauend und mit einem klaren Ziel: Schäden zu vermeiden – bevor sie entstehen.

Sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. In vielen Fällen kann eine Selbstanzeige noch strafbefreiend wirken.

Nein – für eine Strafbarkeit ist Vorsatz erforderlich. Grobe Fahrlässigkeit kann jedoch zu Steuerzuschätzungen oder Bußgeldern führen.

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