Steuerstrafrecht

Ihre Experten für Steuerstrafrecht – in Göttingen und deutschlandweit

Als auf Straf- und Steuerrecht spezialisierte Kanzlei beraten und verteidigen wir Sie in allen Belangen des Steuerstrafrechts – kompetent, diskret und bundesweit. Ob bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung, des Schmuggels oder anderer steuerlicher Straftaten: Wir vertreten Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen mit rechtlicher Präzision und strategischem Blick.

Was ist Steuerstrafrecht?

Das Steuerstrafrecht umfasst alle Vorschriften, die Verstöße gegen steuerrechtliche Pflichten unter Strafe stellen. Die zentralen Straftatbestände sind:

StraftatbestandGesetzliche GrundlageTypische Betroffene
Steuerhinterziehung§ 370 Abgabenordnung (AO)Privatpersonen, Unternehmer
Schmuggel (gewerbsmäßig, gwaltsam oder bandenmäßig)§ 373 AOImporteure, Logistikunternehmen
Steuerhehlerei§ 374 AODrittbegünstigte
Bannbruch§ 372 AOHändler, Im-/Export-Firmen

Das zentrale Delikt ist die Steuerhinterziehung (§ 370 AO) – begangen, wenn jemand vorsätzlich durch falsche Angaben oder pflichtwidriges Unterlassen seine Steuerlast mindert oder ungerechtfertigte Vorteile erlangt.

Warum ist Steuerstrafrecht so komplex?

Im Steuerstrafrecht greifen zwei Rechtsbereiche ineinander:

  • die Abgabenordnung (AO) für das Steuerverfahren
  • die Strafprozessordnung (StPO) für das Strafverfahren

Diese Überlagerung führt zu erheblichen Spannungen, z. B. zwischen dem Schweigerecht im Strafrecht und den Mitwirkungspflichten im Steuerrecht. Das macht eine strategisch durchdachte Verteidigung besonders wichtig.

Frühzeitige Beratung ist entscheidend

Da die Grenze zwischen einem einfachen Steuerfehler und strafbarer Steuerhinterziehung oft unbemerkt überschritten wird, drohen schnell Ermittlungen mit erheblichen finanziellen und persönlichen Risiken. Die Ermittlungsbehörden unterstellen häufig vorsätzliches Handeln, selbst wenn dies nicht vorliegt.

Deshalb ist eine frühe Beratung durch einen spezialisierten Anwalt im Steuerstrafrecht entscheidend. Wir helfen Ihnen sowohl:

  • präventiv, um steuerstrafrechtliche Konflikte zu vermeiden
  • als auch verteidigend im laufenden Verfahren – oft in enger Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerberatung

Unsere Herangehensweise: Fachwissen, Erfahrung, Strategie

Wir verbinden tiefgehendes steuerrechtliches Know-how mit praktischer Erfahrung in der Strafverteidigung. Dadurch entwickeln wir für Sie eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie:

  • Verfahrenseinstellung (z. B. mangels Tatverdacht)
  • Vermeidung der Hauptverhandlung (z. B. durch Strafbefehl oder Verständigung)
  • Strafmilderung oder Vermeidung eines Eintrags ins Führungszeugnis

Zudem verteidigen wir gegen mögliche Nebenfolgen wie:

  • Geschäftsführer-Ausschluss (§ 6 GmbHG)
  • Berufsverbote und Reputationsschäden
  • Eintragungen in das Korruptionsregister

Für wen wir tätig sind

Wir vertreten Sie diskret und kompetent – unabhängig vom Hintergrund:

  • Selbständige und Unternehmer
  • Geschäftsführer und Vorstände
  • Steuerberater und Buchhalter
  • Investoren und Vermögensverwalter
  • Privatpersonen mit Auslandskonten oder Kryptowährungen

Häufige Fragen unserer Mandanten (FAQ)

Falsche oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung oder das Unterlassen von Mitteilungen gegenüber dem Finanzamt, mit dem Ziel, die Steuerlast zu senken.

Sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. In vielen Fällen kann eine Selbstanzeige noch strafbefreiend wirken.

Nein – für eine Strafbarkeit ist Vorsatz erforderlich. Grobe Fahrlässigkeit kann jedoch zu Steuerzuschätzungen oder Bußgeldern führen.

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