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Aktuell mehren sich die Prozesse rund um den Vorwurf von Cyber-Trading-Betrug.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, vermeintliche Geldanlageprodukte wie Aktien, Devisen oder Kryptowährungen zum Handel anzubieten, das angelegte Geld jedoch tatsächlich nie zu investieren und so die AnlegerInnen um ihr Vermögen zu bringen.
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Wurden sich zunächst weder von den mit Kryptowährung handelnden Personen noch von der Finanzverwaltung umfassende Gedanken um die Besteuerung von Kryptowährungen gemacht, weil die Rechtslage unklar war und der Kryptomark wenig transparent, steht der Handel mit Kryptowährung mittlerweile häufig im Fokus finanzbehördlicher Prüfungen.
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Was der Beschluss vom 18.09.2024 wirklich bedeutet und warum Bitcoin- und Krypto-Anleger jetzt besonders wachsam sein sollten Beschluss des OLG Braunschweig sorgt für Diskussionen Am 18. September 2024 (Az. 1 Ws 185/24) hat das OLG Braunschweig einen Beschluss im Rahmen eines laufenden Ermittlungsverfahrens erlassen, der aktuell für Gesprächsstoff sorgt. Im Kern ging es um die...
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