Einspruch gegen Steuerbescheid

Das Wich­tigste in Kürze zum Einspruch gegen Steu­erbescheid (ESt-Bescheid)


Steu­er­fest­set­zung: Der Steu­er­be­scheid legt fest, ob Sie nach­zahlen oder eine Erstat­tung erhalten.

Fehler sind häufig: Etwa jeder fünfte Steu­er­be­scheid ist laut Bund der Steu­er­zahler fehler­haft.

Über­prü­fung lohnt sich: Prüfen Sie Zahlen, Frei­be­träge, außer­ge­wöhn­liche Belas­tungen und Abwei­chungen von Ihrer Erklä­rung.

Einspruch einlegen: Gegen einen fehler­haften Steu­er­be­scheid können Sie Einspruch beim Finanzamt einlegen.

Frist: Dafür haben Sie nur einen Monat nach Bekannt­gabe Zeit.

Unter­stüt­zung: Ein steu­er­recht­lich spezia­li­sierter Anwalt kann Fehler erkennen, begründen und Fristen sichern.

Einspruch gegen Steuerbescheid – so gehen Sie richtig vor

Ein Steu­er­be­scheid erreicht jedes Jahr Millionen Menschen – oft mit Fragen, Unsi­cher­heit oder Ärger verbunden. Enthält der Bescheid Fehler oder Abwei­chungen zu Ihrer Steu­er­erklä­rung, stellt sich schnell die Frage: Sollte ich Einspruch gegen den Steu­er­be­scheid einlegen und wann lohnt sich das wirk­lich?

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie ein Steu­er­be­scheid aufge­baut ist, welche typi­schen Fehler auftreten und wie Sie Ihre Rechte effektiv nutzen, um fehler­hafte Fest­set­zungen zu korri­gieren.

Was ist ein Steuerbescheid?

Der Einkom­men­steu­er­be­scheid (kurz Steu­er­be­scheid) ist das offi­zi­elle Doku­ment, mit dem das Finanzamt Ihre einge­reichte Steu­er­erklä­rung prüft und die Steuer rechts­ver­bind­lich fest­setzt – entweder als Erstat­tung oder Nach­zah­lung.

Er zeigt Ihnen im Detail, wie das Finanzamt zu seinem Ergebnis kommt: Welche Einkünfte berück­sich­tigt wurden, welche Frei­be­träge aner­kannt wurden und wo Abwei­chungen zu Ihrer Erklä­rung bestehen.

Ein originales Bespiel, wie ein Steuerbescheid aussieht.

Die Steuererklärung als Grundlage für den Steuerbescheid

Zwin­gende Grund­lage des Steu­er­be­scheids ist Ihre einge­reichte Steu­er­erklä­rung. Sie kann klas­sisch in Papier­form oder – inzwi­schen Stan­dard – digital über ELSTER oder über Steu­er­pro­gramme einge­reicht werden.

Digi­tale Abgabe redu­ziert Fehler und führt häufig zu einer schnel­leren Bear­bei­tung durch das Finanzamt. Dennoch sollten Sie im Durch­schnitt mit 6–8 Wochen Bear­bei­tungs­zeit rechnen.

Haben Sie mehr als sechs Monate keinen Bescheid erhalten und gab es keine Rück­fragen des Finanz­amts, können Sie einen Untä­tig­keits­ein­spruch einlegen.

Der Aufbau eines Steuerbescheids

Ein Steu­er­be­scheid wirkt oft komplex, folgt aber einem gesetz­lich fest­ge­legten Stan­dard­aufbau. Bestimmte Inhalte müssen enthalten sein (sog. Muss-Vorschriften), andere sollten enthalten sein (Soll-Vorschriften).

Muss-Inhalte (Fehler → Bescheid kann unwirksam sein):

  • Art der Steuer
  • Betrag der fest­ge­setzten Steuer
  • Steu­er­schuldner
  • zustän­diges Finanzamt

Fehlen diese, kann der Bescheid nach § 125 AO nichtig sein.

Soll-Inhalte (Fehlen = Bescheid bleibt wirksam):

  • Begrün­dung
  • Rechts­be­helfs­be­leh­rung

Fehler in beiden Berei­chen können einen Einspruch gegen den Steu­er­be­scheid notwendig machen.

Die Gliederung eines Steuerbescheids – verständlich erklärt

1. Die erste Seite: Persönliche Daten + Festsetzung

Hier finden Sie:

  • Ihre persön­li­chen Daten
  • Steu­erart, Steu­er­jahr
  • fest­ge­setzte Steuer

2. Die zweite und dritte Seite: Berechnung & Besteuerungsgrundlagen

Das Finanzamt listet detail­liert auf:

  • Ihre Einkünfte (z. B. aus Arbeit, Vermie­tung, Selbst­stän­dig­keit)
  • Ihre Werbungs­kosten, Sonder­aus­gaben & außer­ge­wöhn­liche Belas­tungen
  • welche Posten aner­kannt oder abge­lehnt wurden

Hier zeigen sich die häufigsten Fehler, die später Gründe für einen Einspruch darstellen können.

3. Die Erläuterungen + Rechtsbehelfsbelehrung

Die Erläu­te­rungen infor­mieren, warum bestimmte Angaben ange­passt oder gestri­chen wurden.

Die Rechts­be­helfs­be­leh­rung erklärt, wie und bis wann Sie Einspruch einlegen können.

Fehlt diese Beleh­rung, verlän­gert sich die Einspruchs­frist von einem Monat auf ein Jahr (§ 356 AO).

Einspruch gegen Steuerbescheid – wann er sinnvoll ist

Sobald Sie Ihren Steu­er­be­scheid erhalten haben, sollten Sie ihn zeitnah und gründ­lich prüfen. Auch wenn ein Steu­er­be­scheid ein amtli­cher Verwal­tungsakt ist, wird er von Menschen erstellt – Fehler sind häufig.

Tatsäch­lich zeigt die Statistik des Bundes der Steu­er­zahler, dass jeder fünfte Steu­er­be­scheid fehler­haft ist.

Damit Ihr Bescheid nicht dazu gehört, kontrol­lieren Sie insbe­son­dere:

  • Formelle Angaben: persön­liche Daten, Adress­daten, Steuer-ID
  • Rechen­fehler oder Zahlen­dreher
  • Nicht aner­kannte Werbungs­kosten, Sonder­aus­gaben oder Frei­be­träge
  • Abwei­chungen zwischen Steu­er­erklä­rung und Steu­er­be­scheid

Fallen Ihnen Unstim­mig­keiten auf, ist ein Einspruch in der Regel sinn­voll und geboten.

Voraussetzungen für den Einspruch gegen den Steuerbescheid

Ein Einspruch muss bestimmte Voraus­set­zungen erfüllen, um zulässig zu sein.

1. Es muss ein Einspruchsgrund vorliegen

Dazu gehören:

  • Fehler­hafte Berech­nungen
  • Abwei­chungen zur Steu­er­erklä­rung ohne Begrün­dung
  • Nicht aner­kannte Aufwen­dungen (z. B. Werbungs­kosten, außer­ge­wöhn­liche Belas­tungen)
  • Falsche Einord­nung von Einkünften

2. Einhaltung der Einspruchsfrist

Die Frist beträgt einen Monat ab Bekannt­gabe des Bescheids (§ 355 AO).

Bekannt­gabe = Datum des Bescheids + 3 Tage Post­lauf­zeit.

Beispiel:

  • Datum des Post­stem­pels auf dem Steu­er­be­scheid: 1. Dezember
  • plus Bekannt­gabe des Verwal­tungs­akts (3 Werk­tage): + 3 Tage
  • Start der Einspruchs­frist: 4. Dezember
  • Ende der Einspruchs­frist: 4. Januar

Ist die Rechts­be­helfs­be­leh­rung fehler­haft oder fehlt sie, verlän­gert sich die Frist auf ein Jahr (§ 356 AO).

Beispiel für die Berechnung zum Einspruch gegen den Steuerbescheid.

3. Form: Der Einspruch muss schriftlich erfolgen

Der Einspruch muss Folgendes enthalten:

  • Ihren Namen und Ihre Adresse
  • Bezeich­nung des Bescheids inkl. Steu­er­jahr
  • Erklä­rung, dass Sie Einspruch einlegen

Eine Begrün­dung ist nicht zwin­gend erfor­der­lich, aber drin­gend zu empfehlen, da sie die Erfolgs­chancen erheb­lich erhöht.

Die Folgen eines Einspruchs – Was passiert danach?

1. Das Finanzamt prüft den Bescheid erneut

Der Einspruch führt zu einer voll­stän­digen Neube­wer­tung, ohne dass Gebühren entstehen.

2. Achtung: Keine automatische aufschiebende Wirkung

Der Einspruch stoppt die Zahlungs­pflicht nicht.

Bei strit­tigen Nach­for­de­rungen kann ein Antrag auf Ausset­zung der Voll­zie­hung (AdV) gestellt werden.

Wird der Antrag abge­lehnt und der Bescheid später nicht zu Ihren Gunsten geän­dert, können Ausset­zungs­zinsen (0,5 % pro Monat) anfallen.

3. Reformatio in peius (Verböserung) ist möglich

Das Finanzamt darf auch Punkte prüfen, die Sie nicht bean­standet haben – und Fehler zu Ihrem Nach­teil finden.

Aber: Sie müssen vorher infor­miert werden und können den Einspruch zurück­nehmen.

4. Ablehnung → Einspruchsentscheidung → Finanzgericht

Bleibt das Finanzamt bei seiner Meinung, ergeht eine Einspruchs­ent­schei­dung.

Dagegen kann Klage beim Finanz­ge­richt einge­reicht werden.

Wie können wir Sie bei Fehlern in Ihrem Steuerbescheid unterstützen?

Wir prüfen Ihren Steu­er­be­scheid, iden­ti­fi­zieren Fehler­quellen und formu­lieren für Sie eine juris­tisch belast­bare Einspruchs­be­grün­dung, die Ihre Erfolgs­chancen maxi­miert.

Selbst komplexe oder versteckte Fehler, fehler­hafte Berech­nungen oder unzu­rei­chende Berück­sich­ti­gungen erkennen wir zuver­lässig.

In jedem Fall werden Sie in unserer lang­jährig erfah­renen Kanzlei für Straf­recht und Steu­er­recht gute Ansprech­partner und eine effi­zi­ente anwalt­liche Bera­tung erhalten.

Sie möchten Einspruch gegen Ihren Steu­er­be­scheid einlegen?

Als spezia­li­sierte Kanzlei im Straf­recht und Steu­er­recht vertreten wir Sie kompe­tent und unter­stützen Sie bei der Entwick­lung einer indi­vi­du­ellen Stra­tegie.

Häufig gestellte Fragen zu Einspruch gegen Steuerbescheid

Ein Steu­er­be­scheid folgt in Deutsch­land einem stan­dar­di­sierten Aufbau.

Auf der ersten Seite finden Sie:

  • Ihre persön­li­chen Daten
  • die Steu­erart und das Steu­er­jahr
  • den Betrag, den Sie zahlen müssen oder zurück­er­stattet bekommen

Bei Nach­zah­lung werden zusätz­lich:

  • Konto­daten des Finanz­amts
  • Zahlungs­frist ange­geben.

Die zweite und dritte Seite enthalten eine Über­sicht Ihrer Einkünfte, Abzüge und die Berech­nung der Steuer.

Wurden Angaben nicht aner­kannt, muss das Finanzamt dies in den Erläu­te­rungen begründen.

Die letzte Seite enthält die Rechts­be­helfs­be­leh­rung.

Bei Fehlern sollten Sie Einspruch gegen den Steu­er­be­scheid einlegen.

Die Einspruchs­frist beträgt einen Monat ab Bekannt­gabe (Bescheid­datum + 3 Tage).

Typi­sche Fehler sind:

  • Rechen­fehler oder Zahlen­dreher
  • Nicht berück­sich­tigte Werbungs­kosten
  • Falsche Angaben zum Fami­li­en­stand
  • Über­se­hene Frei­be­träge

Wir prüfen, ob ein Einspruch sinn­voll und erfolg­ver­spre­chend ist.

Ein Einspruch lohnt sich beson­ders bei:

  • Abwei­chungen gegen­über Ihrer Steu­er­erklä­rung
  • Fehler­haften oder wider­sprüch­li­chen Berech­nungen
  • Nicht aner­kannten Kosten (z. B. Werbungs­kosten, Sonder­aus­gaben)
  • Unklar­heiten in der Berech­nung

Ein Einspruch gegen einen Steu­er­be­scheid muss in der Regel inner­halb eines Monats nach Zustel­lung und in schrift­li­cher Form erfolgen. Falls die Begrün­dung nicht sofort vorliegt, kann der Einspruch zunächst ohne detail­lierte Angabe der Gründe einge­reicht werden, um die Frist zu sichern. Die Begrün­dung kann dann nach­träg­lich ergänzt werden.

Zu den wich­tigsten Gründen gehören:

  1. Rechen- und Über­tra­gungs­fehler
  2. Fehler­hafte Einstu­fung von Einkünften
  3. Nicht berück­sich­tigte doppelte Haus­halts­füh­rung
  4. Ableh­nung von außer­ge­wöhn­li­chen Belas­tungen
  5. Falsche Aner­ken­nung von Kinder­frei­be­trägen

Wir prüfen, ob die Fest­set­zungen sach­lich und recht­lich korrekt sind.

Der Einspruch muss schrift­lich beim zustän­digen Finanzamt eingehen und sollte enthalten:

  • Name
  • Anschrift Steu­erart und Steu­er­jahr
  • Akten­zei­chen
  • Erklä­rung: „Hiermit lege ich Einspruch ein.“

Eine Begrün­dung kann nach­ge­reicht werden, sollte aber nicht fehlen, da sie die Erfolgs­aus­sichten erheb­lich erhöht.

Ja, in Ausnah­me­fällen:

  • Fehler­hafte oder fehlende Rechts­be­helfs­be­leh­rung: Frist = 1 Jahr
  • Wieder­ein­set­zung in den vorigen Stand, wenn die Frist unver­schuldet versäumt wurde.

Wir prüfen, ob eine nach­träg­liche Korrektur möglich ist.

Nein. Trotz Einspruch müssen Sie bestehende Forde­rungen grund­sätz­lich frist­ge­recht zahlen. Ein Stopp der Zahlung ist nur über einen Antrag auf Ausset­zung der Voll­zie­hung (AdV) möglich.

Das Finanzamt prüft den Bescheid voll­ständig erneut.

Es kann:

  • den Bescheid zu Ihren Gunsten ändern,
  • eine Verbö­se­rung ankün­digen oder
  • den Einspruch ablehnen → dann folgt die Einspruchs­ent­schei­dung.

Gegen die Einspruchs­ent­schei­dung kann Klage vor dem Finanz­ge­richt erhoben werden.

Rein recht­lich: Nein.

Prak­tisch: In vielen Fällen ja, weil:

  • komplexe Fehl­in­ter­pre­ta­tionen oft über­sehen werden
  • eine gute Begrün­dung die Erfolgs­chance erheb­lich stei­gert
  • das Finanzamt Fehler nur korri­giert, wenn diese klar aufge­zeigt werden
  • taktisch falsch formu­lierte Einsprüche Risiken bergen (Verbö­se­rung)

Wir über­nehmen die voll­stän­dige Prüfung und Formu­lie­rung eines rechts­si­cheren Einspruchs.

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