Steuerfestsetzung: Der Steuerbescheid legt fest, ob Sie nachzahlen oder eine Erstattung erhalten.
Fehler sind häufig: Etwa jeder fünfte Steuerbescheid ist laut Bund der Steuerzahler fehlerhaft.
Überprüfung lohnt sich: Prüfen Sie Zahlen, Freibeträge, außergewöhnliche Belastungen und Abweichungen von Ihrer Erklärung.
Einspruch einlegen: Gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid können Sie Einspruch beim Finanzamt einlegen.
Frist: Dafür haben Sie nur einen Monat nach Bekanntgabe Zeit.
Unterstützung: Ein steuerrechtlich spezialisierter Anwalt kann Fehler erkennen, begründen und Fristen sichern.
Einspruch gegen Steuerbescheid – so gehen Sie richtig vor
Ein Steuerbescheid erreicht jedes Jahr Millionen Menschen – oft mit Fragen, Unsicherheit oder Ärger verbunden. Enthält der Bescheid Fehler oder Abweichungen zu Ihrer Steuererklärung, stellt sich schnell die Frage: Sollte ich Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und wann lohnt sich das wirklich?
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie ein Steuerbescheid aufgebaut ist, welche typischen Fehler auftreten und wie Sie Ihre Rechte effektiv nutzen, um fehlerhafte Festsetzungen zu korrigieren.
Was ist ein Steuerbescheid?
Der Einkommensteuerbescheid (kurz Steuerbescheid) ist das offizielle Dokument, mit dem das Finanzamt Ihre eingereichte Steuererklärung prüft und die Steuer rechtsverbindlich festsetzt – entweder als Erstattung oder Nachzahlung.
Er zeigt Ihnen im Detail, wie das Finanzamt zu seinem Ergebnis kommt: Welche Einkünfte berücksichtigt wurden, welche Freibeträge anerkannt wurden und wo Abweichungen zu Ihrer Erklärung bestehen.

Die Steuererklärung als Grundlage für den Steuerbescheid
Zwingende Grundlage des Steuerbescheids ist Ihre eingereichte Steuererklärung. Sie kann klassisch in Papierform oder – inzwischen Standard – digital über ELSTER oder über Steuerprogramme eingereicht werden.
Digitale Abgabe reduziert Fehler und führt häufig zu einer schnelleren Bearbeitung durch das Finanzamt. Dennoch sollten Sie im Durchschnitt mit 6–8 Wochen Bearbeitungszeit rechnen.
Haben Sie mehr als sechs Monate keinen Bescheid erhalten und gab es keine Rückfragen des Finanzamts, können Sie einen Untätigkeitseinspruch einlegen.
Der Aufbau eines Steuerbescheids
Ein Steuerbescheid wirkt oft komplex, folgt aber einem gesetzlich festgelegten Standardaufbau. Bestimmte Inhalte müssen enthalten sein (sog. Muss-Vorschriften), andere sollten enthalten sein (Soll-Vorschriften).
Muss-Inhalte (Fehler → Bescheid kann unwirksam sein):
- Art der Steuer
- Betrag der festgesetzten Steuer
- Steuerschuldner
- zuständiges Finanzamt
Fehlen diese, kann der Bescheid nach § 125 AO nichtig sein.
Soll-Inhalte (Fehlen = Bescheid bleibt wirksam):
- Begründung
- Rechtsbehelfsbelehrung
Fehler in beiden Bereichen können einen Einspruch gegen den Steuerbescheid notwendig machen.
Die Gliederung eines Steuerbescheids – verständlich erklärt
1. Die erste Seite: Persönliche Daten + Festsetzung
Hier finden Sie:
- Ihre persönlichen Daten
- Steuerart, Steuerjahr
- festgesetzte Steuer
2. Die zweite und dritte Seite: Berechnung & Besteuerungsgrundlagen
Das Finanzamt listet detailliert auf:
- Ihre Einkünfte (z. B. aus Arbeit, Vermietung, Selbstständigkeit)
- Ihre Werbungskosten, Sonderausgaben & außergewöhnliche Belastungen
- welche Posten anerkannt oder abgelehnt wurden
Hier zeigen sich die häufigsten Fehler, die später Gründe für einen Einspruch darstellen können.
3. Die Erläuterungen + Rechtsbehelfsbelehrung
Die Erläuterungen informieren, warum bestimmte Angaben angepasst oder gestrichen wurden.
Die Rechtsbehelfsbelehrung erklärt, wie und bis wann Sie Einspruch einlegen können.
Fehlt diese Belehrung, verlängert sich die Einspruchsfrist von einem Monat auf ein Jahr (§ 356 AO).
Einspruch gegen Steuerbescheid – wann er sinnvoll ist
Sobald Sie Ihren Steuerbescheid erhalten haben, sollten Sie ihn zeitnah und gründlich prüfen. Auch wenn ein Steuerbescheid ein amtlicher Verwaltungsakt ist, wird er von Menschen erstellt – Fehler sind häufig.
Tatsächlich zeigt die Statistik des Bundes der Steuerzahler, dass jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft ist.
Damit Ihr Bescheid nicht dazu gehört, kontrollieren Sie insbesondere:
- Formelle Angaben: persönliche Daten, Adressdaten, Steuer-ID
- Rechenfehler oder Zahlendreher
- Nicht anerkannte Werbungskosten, Sonderausgaben oder Freibeträge
- Abweichungen zwischen Steuererklärung und Steuerbescheid
Fallen Ihnen Unstimmigkeiten auf, ist ein Einspruch in der Regel sinnvoll und geboten.
Voraussetzungen für den Einspruch gegen den Steuerbescheid
Ein Einspruch muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um zulässig zu sein.
1. Es muss ein Einspruchsgrund vorliegen
Dazu gehören:
- Fehlerhafte Berechnungen
- Abweichungen zur Steuererklärung ohne Begründung
- Nicht anerkannte Aufwendungen (z. B. Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen)
- Falsche Einordnung von Einkünften
2. Einhaltung der Einspruchsfrist
Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 355 AO).
Bekanntgabe = Datum des Bescheids + 3 Tage Postlaufzeit.
Beispiel:
- Datum des Poststempels auf dem Steuerbescheid: 1. Dezember
- plus Bekanntgabe des Verwaltungsakts (3 Werktage): + 3 Tage
- Start der Einspruchsfrist: 4. Dezember
- Ende der Einspruchsfrist: 4. Januar
Ist die Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft oder fehlt sie, verlängert sich die Frist auf ein Jahr (§ 356 AO).

3. Form: Der Einspruch muss schriftlich erfolgen
Der Einspruch muss Folgendes enthalten:
- Ihren Namen und Ihre Adresse
- Bezeichnung des Bescheids inkl. Steuerjahr
- Erklärung, dass Sie Einspruch einlegen
Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, aber dringend zu empfehlen, da sie die Erfolgschancen erheblich erhöht.
Die Folgen eines Einspruchs – Was passiert danach?
1. Das Finanzamt prüft den Bescheid erneut
Der Einspruch führt zu einer vollständigen Neubewertung, ohne dass Gebühren entstehen.
2. Achtung: Keine automatische aufschiebende Wirkung
Der Einspruch stoppt die Zahlungspflicht nicht.
Bei strittigen Nachforderungen kann ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) gestellt werden.
Wird der Antrag abgelehnt und der Bescheid später nicht zu Ihren Gunsten geändert, können Aussetzungszinsen (0,5 % pro Monat) anfallen.
3. Reformatio in peius (Verböserung) ist möglich
Das Finanzamt darf auch Punkte prüfen, die Sie nicht beanstandet haben – und Fehler zu Ihrem Nachteil finden.
Aber: Sie müssen vorher informiert werden und können den Einspruch zurücknehmen.
4. Ablehnung → Einspruchsentscheidung → Finanzgericht
Bleibt das Finanzamt bei seiner Meinung, ergeht eine Einspruchsentscheidung.
Dagegen kann Klage beim Finanzgericht eingereicht werden.
Wie können wir Sie bei Fehlern in Ihrem Steuerbescheid unterstützen?
Wir prüfen Ihren Steuerbescheid, identifizieren Fehlerquellen und formulieren für Sie eine juristisch belastbare Einspruchsbegründung, die Ihre Erfolgschancen maximiert.
Selbst komplexe oder versteckte Fehler, fehlerhafte Berechnungen oder unzureichende Berücksichtigungen erkennen wir zuverlässig.
In jedem Fall werden Sie in unserer langjährig erfahrenen Kanzlei für Strafrecht und Steuerrecht gute Ansprechpartner und eine effiziente anwaltliche Beratung erhalten.
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