Warum Influencer steuerlich im Fokus stehen

Warum Influencer steu­er­lich im Fokus stehen — kurzer Über­blick


Influen­cerr erzielen Einnahmen nicht nur durch Geld­zah­lungen, sondern auch durch kosten­lose Produkte, Reisen oder Event­ein­la­dungen. Diese Leis­tungen werden steu­er­lich erfasst und genau hier setzt die neue Task‑Force Influencer der Finanz­ver­wal­tung an. Sie analy­siert öffent­lich sicht­bare Social‑Media‑Daten, vergleicht Koope­ra­tionen mit Steu­er­erklä­rungen und geht aktiv gegen nicht dekla­rierte Einnahmen vor.

Fehlende Verträge, unklare Doku­men­ta­tion oder Barter‑Deals ohne Bewer­tung sind typi­sche Prüfungs­an­lässe. Erfahren Sie jetzt, worauf es recht­lich ankommt und wie Sie als Creator sicher bleiben.

Die Creator Economy wächst und mit ihr die steu­er­li­chen Risiken. Content-Creator, Streamer und Influencer erzielen Einkünfte in Form von Geld, Produkten, Reisen oder anderen Leis­tungen – oft ohne ausrei­chendes steu­er­li­ches Wissen. Gleich­zeitig reagieren die Finanz­ver­wal­tungen: In NRW arbeitet inzwi­schen eine eigene Influencer Task-Force, die gezielt nach steu­er­lich rele­vanten Social-Media-Akti­vi­täten sucht.

Viele Influencer verfügen nicht über das notwen­dige Wissen, um ihre steu­er­li­chen Pflichten korrekt zu erfüllen. Oft fehlt es an struk­tu­rierter Buch­füh­rung, an recht­zei­tiger Dekla­ra­tion oder an der rich­tigen Bewer­tung von Gratis­pro­dukten. Das Problem: Der Gesetz­geber hat im Steu­er­recht keine beson­dere Rege­lung für Influencer vorge­sehen.

Einkünfte von Influencern — was steuerlich zählt

Als Influencer:in erhalten Sie Einnahmen nicht nur in Form von Geld, sondern auch durch Produkte, Reisen oder Event­ein­la­dungen. Ob Story, Reel oder Rabatt­code – fast jede Gegen­leis­tung hat steu­er­liche Rele­vanz.

Steu­er­lich rele­vant sind u. a.:

  • Bezahlte Koope­ra­tionen, Affi­liate-Provi­sionen, Platt­form­um­sätze
  • Gespon­serte Produkte, Technik, Klei­dung (auch ohne Geld­fluss)
  • Über­nom­mene Reise­kosten oder Event­teil­nahmen mit Gegen­leis­tung
  • Verkäufe digi­taler Produkte wie E‑Books, Presets oder Coachings

Grund­satz: Alles mit wirt­schaft­li­chem Wert ist steu­er­lich zu erfassen – auch Geschenke. Entschei­dend ist der Markt­wert, nicht Ihre persön­liche Einschät­zung.

Einkommensteuer – Ihre Pflicht als Unternehmer:in

Wer regel­mäßig mit Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht Inhalte erstellt, gilt steu­er­lich als Unternehmer:in – auch ohne Gewer­be­an­mel­dung. Rele­vant wird dann die soge­nannte Einnahmen-Über­schuss-Rech­nung (EÜR):

  • Einnahmen: Geld, Produkte, Reisen etc.
  • Ausgaben: Technik, Soft­ware, Reise­kosten, Hono­rare
  • Gewinn: Einnahmen – Ausgaben

Tipp: Betrieb­lich genutzte Anschaf­fungen, wie Kamera oder Soft­ware, können steu­er­lich abge­setzt werden – entweder sofort oder über die Jahre verteilt.

Umsatzsteuer – auch bei Gratisprodukten ein Thema

Auch wenn kein Geld fließt, kann Umsatz­steuer entstehen – etwa bei einem „Barter-Deal“ (z. B. Hotel­über­nach­tung gegen Story). Solche Leis­tungen sind mit dem Markt­wert zu versteuern, z. B. 500 € Produkt­wert → 95 € Umsatz­steuer (19 %).

Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung (§ 19 UStG):

Sie befreit von der Umsatz­steuer, wenn Sie unter bestimmten Umsatz­grenzen bleiben (z. B. 25.000 €/Jahr). Aber: Sach­leis­tungen zählen mit!

Achtung bei Auslands­deals: Bei Koope­ra­tionen mit auslän­di­schen Unter­nehmen kann das soge­nannte Reverse-Charge-Verfahren greifen, was bedeutet, dass die Rech­nung und Doku­men­ta­tion korrekt sein müssen.

Gewerbesteuer – ab 24.500 € Gewinn im Jahr relevant

Influencer:innen sind in aller Regel gewerb­lich tätig. Wird der jähr­liche Frei­be­trag von 24.500 € Gewinn über­schritten, fällt Gewer­be­steuer an – je nach Gemeinde mit Hebe­sätzen von bis zu 15 %.

Beispiel:

35.000 € Gewinn → 10.500 € gewer­be­steu­er­pflichtig → ca. 1.470 € Steu­er­last

Fehler vermeiden: Viele melden in der Annahme, frei­be­ruf­lich zu sein, kein Gewerbe an. Das ist riskant: Wer zu spät oder gar nicht anmeldet, riskiert Nach­zah­lungen, Bußgelder und ggf. straf­recht­liche Folgen.

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Häufige Fehler und warum sie strafrechtlich relevant werden können

Viele steu­er­liche Probleme bei Influencer:innen entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Unwis­sen­heit oder fehlender Sorg­falt. Doch genau das kann ernst­hafte Konse­quenzen haben.

1. Nicht erklärte Sachleistungen

Gratis­pro­dukte (z. B. Technik, Klei­dung, Kosmetik) sind steu­er­lich rele­vante Einnahmen – auch ohne Geld­ein­gang. Entschei­dend ist der Markt­wert, nicht der Einkaufs­wert.

Beispiel: Eine Hand­ta­sche im Wert von 1.200 € als Gegen­leis­tung für einen Post muss voll­ständig versteuert werden.

2. Barter-Deals ohne Belege

Gerade bei infor­mellen Koope­ra­tionen fehlt oft die schrift­liche Grund­lage. Ohne Vertrag oder Doku­men­ta­tion kann das Finanzamt schätzen und das meist zu Ihrem Nach­teil.

Typi­sche Versäum­nisse:

  • Keine klare Wert­fest­le­gung
  • Abspra­chen nur per DM
  • Keine Buchung der Leis­tung

3. Keine klare Trennung von privat und geschäftlich

Klei­dung, Reisen, Technik – im Creator-Alltag vermi­schen sich oft private und beruf­liche Ausgaben. Doch das ist proble­ma­tisch bei einer Prüfung.

Beispiele:

  • Urlaubs­reise wird als Geschäfts­reise abge­setzt
  • Desi­gner­ta­sche als “Requi­site” gebucht
  • Laptop wird 100 % betrieb­lich geltend gemacht, aber auch privat genutzt

4. Fehlerhafte Umsatzsteuerangaben

Gerade bei inter­na­tio­nalen Koope­ra­tionen (z. B. USA, UK) fehlt häufig das Know-how zum Reverse-Charge-Verfahren oder zur korrekten Rech­nungs­stel­lung.

5. Auslandsaufenthalt = keine Steuerpflicht? Falsch!

Wer auf Bali oder in Dubai lebt, aber weiterhin Koope­ra­tionen mit deut­schem Fokus eingeht, kann trotzdem voll steu­er­pflichtig in Deutsch­land bleiben.

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Sie möchten wissen, ob in Ihrem Fall steu­er­straf­recht­li­cher Hand­lungs­be­darf besteht? Wir beraten Sie vertrau­lich und konse­quent.

Steuerstrafrecht verständlich erklärt

Im Steu­er­recht werden Verstöße gegen steu­er­liche Pflichten nicht nur mit Nach­zah­lungen, sondern unter Umständen auch mit straf­recht­li­chen Konse­quenzen geahndet. Für Influencer:innen ist es entschei­dend, die Unter­schiede zwischen den Begriffen „Steu­er­hin­ter­zie­hung“ und „leicht­fer­tige Steu­er­ver­kür­zung“ zu kennen, da beide erheb­liche Auswir­kungen haben können.

Was ist Steuerhinterziehung?

Eine Steu­er­hin­ter­zie­hung liegt vor, wenn jemand vorsätz­lich steu­er­lich erheb­liche Tatsa­chen unvoll­ständig oder unrichtig angibt, die Finanz­be­hörde pflicht­widrig im Unklaren lässt oder Steu­er­zei­chen pflicht­widrig verwendet und dadurch eine Steuer verkürzt oder ein nicht gerecht­fer­tigter Steu­er­vor­teil erlangt (§ 370 Abs. 1 AO). 

Spezialisierte Ermittlungsgruppen / Task‑Force Influencer

Warum gibt es diese Task‑Forces?

Mit dem Aufstieg der Creator Economy hat auch das Steu­er­auf­kommen von Influencer:innen Bedeu­tung gewonnen und damit die Aufmerk­sam­keit der Finanz­ver­wal­tung. Beson­ders die Kombi­na­tion aus hohen Einnahmen, Sach­leis­tungen und intrans­pa­renter Doku­men­ta­tion führte zu einem verstärkten Kontroll­be­darf. So rich­tete das Landesamt zur Bekämp­fung der Finanz­kri­mi­na­lität NRW (LBF NRW) eine eigens dafür verant­wort­liche „Influencer‑Task‑Force“ ein. 

Arbeitsweise der Task‑Force

Die Task‑Force arbeitet daten‑ und medi­en­ba­siert:

  • Auswer­tung von großen Daten­pa­keten mit Tausenden Social‑Media‑Datensätzen (z. B. 6.000 Daten­sätze mit einem mutmaß­li­chen Steu­er­schaden von ca. 300 Mio. €) im Landes­be­reich NRW. 
  • Abgleich von sicht­barem Life­style (z. B. Luxus­reisen, Produkt­plat­zie­rungen) mit einge­reichten Steu­er­un­ter­lagen, um geld­werte Vorteile aufzu­de­cken, die bislang nicht erklärt wurden. 
  • Tech­niken zur Nach­ver­fol­gung von Wohn­sitz­ver­la­ge­rungen ins Ausland und Prüfung, ob wirt­schaft­li­ches Zentrum weiterhin in Deutsch­land liegt („Palmen im Garten in Köln“) 
  • Zusam­men­ar­beit mit Marken, Platt­formen und Agen­turen zur Veri­fi­zie­rung von Koope­ra­tionen und Werbe­deals.

Welche Hinweise führen zu Prüfungen?

Typi­sche Auslöser für eine Prüfung durch die Task‑Force sind:

  • Große Sach­leis­tungen oder Luxus­güter, die öffent­lich gezeigt werden, ohne dass Einnahmen dekla­riert wurden.
  • Koope­ra­tionen mit auslän­di­schen Unter­nehmen oder Platt­formen, bei denen Umsatz‑ und Einkom­mens­flüsse schwer nach­voll­ziehbar sind.
  • Verdachts­mo­mente bei Wohn­sitz­ver­la­ge­rung ins Ausland und gleich­zeitig aktiver Tätig­keit mit deut­schem Fokus.
  • Mangelnde oder keine Steuer‑Nummer, fehlende Gewinn­ermitt­lung oder keine Anmel­dung einer selb­stän­digen Tätig­keit. 

Konkrete Folgen für Influencer

Die Konse­quenzen reichen von Auffor­de­rungen zur Nach­zah­lung von Steuern über Betriebs­prü­fungen bis hin zu Ermitt­lungs­ver­fahren und im Extrem­fall Frei­heits­strafen. Im Land Nord­rhein-West­falen laufen derzeit nach Angaben der Task‑Force rund 200 Straf­ver­fahren gegen Influencer:innen. 

Was bedeutet das für die Praxis?

Für Sie als Content-Creator heißt das: Trans­pa­renz ist Pflicht. Jede Koope­ra­tion, jeder Produkt­test, jede Reise mit Werbe­ab­sicht kann steu­er­lich rele­vant sein. Es gilt, früh­zeitig Ordnung in die Einnahmen- und Ausga­ben­struktur zu bringen, Sach­leis­tungen korrekt zu bewerten und private von geschäft­li­chen Vorgängen sauber zu trennen. Wer proaktiv handelt, verrin­gert sein Risiko erheb­lich.

  • Vorsatz: Der Täter muss mit Wissen und Wollen gehan­delt haben – auch bedingter Vorsatz genügt.
  • Erfolg: Es kommt zu einer Steu­er­ver­kür­zung.
  • Tatbe­stand: Auch der Versuch ist strafbar.
  • Beispiel im Influencer­kontext: Ein Creator verschweigt eine kosten­freie Luxus­reise als Werbung und gibt diese nicht als Einnahme an.

Leichtfertige Steuerverkürzung

Kommt es nicht zu Vorsatz, sondern z. B. zu grober Fahr­läs­sig­keit, spricht man von einer leicht­fer­tigen Steu­er­ver­kür­zung (§ 370 Abs. 2 AO). Dies bedeutet, dass jemand aus Unkenntnis oder wegen mangelnder Orga­ni­sa­tion seine steu­er­li­chen Pflichten verletzt.

  • Typi­sches Beispiel bei Influen­cern: Doku­men­ta­ti­ons­pflichten für geschenkte Waren werden schlicht igno­riert, obwohl ein wirt­schaft­li­cher Wert vorliegt.
  • Auch wenn keine bewusste Täuschung vorliegt, drohen straf­recht­liche Konse­quenzen – aller­dings mit gerin­gerer Straf­an­dro­hung. 

Strafrahmen

Die bei Steu­er­de­likten mögliche Strafe hängt vom Tatbe­stand und der Scha­dens­höhe ab:

  • Bei geringer Steu­er­ver­kür­zung reicht häufig eine Geld­strafe oder eine Frei­heits­strafe von bis zu 5 Jahren
  • Bei einem beson­ders schweren Fall einer Steu­er­hin­ter­zie­hung (§ 370 Abs. 3 AO) sind Frei­heits­strafen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren möglich. 
  • Entschei­dend für das Strafmaß sind u. a.:
    • Höhe der verkürzten Steuer
    • Dauer und Syste­matik des Verhal­tens
    • Vorstrafen oder banden­mä­ßiges Vorgehen

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Die Influencer-Task-Force der Finanz­ver­wal­tung ist aktiv. Lassen Sie Ihre steu­er­liche Situa­tion anwalt­lich prüfen, bevor andere es tun.

Wie das Finanzamt arbeitet und wie Influencer sich schützen können

Digitale Spurensuche: So gehen Finanzamt & Steuerfahndung vor

Influencer hinter­lassen mit jedem Post, jedem Link und jeder Markie­rung digi­tale Spuren und genau diese nutzt die Finanz­ver­wal­tung zuneh­mend, um steu­er­re­le­vante Sach­ver­halte zu ermit­teln. Dabei greifen Finanz­ämter und Steu­er­fahn­dung auf zahl­reiche Daten­quellen zurück:

  • Öffent­liche Inhalte auf Insta­gram, YouTube, TikTok & Co.
  • Zahlungs­flüsse über Platt­formen (z. B. Affi­liate-Netz­werke, Google AdSense)
  • Konten­be­we­gungen und Auslands­mel­dungen über Banken
  • Infor­ma­tionen von Marken, Agen­turen und Koope­ra­ti­ons­part­nern
  • Gewer­be­an­mel­dungen, Handels­re­gis­ter­aus­züge
  • Inter­na­tio­nale Daten­aus­tausch­ab­kommen

Wird eine Prüfung ange­ordnet, beginnt sie häufig mit schrift­li­chen Rück­fragen. Danach folgen ggf. Außen­prü­fungen oder in schweren Fällen Durch­su­chungen – etwa wenn ein Anfangs­ver­dacht auf Steu­er­hin­ter­zie­hung besteht.

Schätzung statt Vertrauen: Wenn keine Belege vorliegen

Fehlen Nach­weise für Koope­ra­tionen oder Produkt­werte, schätzt das Finanzamt die Besteue­rungs­grund­lagen – oft zum Nach­teil des Betrof­fenen. Wer also keine Belege oder Verträge vorweisen kann, riskiert empfind­liche Steu­er­nach­zah­lungen, Verzugs­zinsen und im schlimmsten Fall sogar ein Straf­ver­fahren.

Selbstanzeige: Letzter Ausweg bei Versäumnissen

Falls Einkünfte oder Sach­leis­tungen verse­hent­lich oder fahr­lässig nicht erklärt wurden, kann eine straf­be­frei­ende Selbst­an­zeige unter Umständen eine Lösung sein. Sie schützt vor Straf­ver­fol­gung – aber nur unter strengen Bedin­gungen:

  • Die Anzeige muss voll­ständig und korrekt alle versäumten Angaben enthalten
  • Sie darf nicht zu spät erfolgen – z. B. nach Einlei­tung einer Durch­su­chung
  • Die Steuern samt Zinsen (6 % jähr­lich) und ggf. Zuschlägen müssen nach­ge­zahlt werden

Typi­sche Fehler bei Selbst­an­zeigen: Unvoll­stän­dige Angaben, fehlende Auslands­be­züge, Nicht­an­gabe von Sach­leis­tungen oder unzu­rei­chende Bewer­tung.

Empfeh­lung: Selbst­an­zeige nur mit anwalt­li­cher Beglei­tung und profes­sio­neller Vorbe­rei­tung.

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Praktische Hilfe für Creator: Prozesse, Tools & Checklisten

So werden Kooperationen richtig dokumentiert:

  • Fest­halten von Verträgen, Mails und Chat­ver­läufen
  • Erfassen der Markt­werte von Produkten, Dienst­leis­tungen, Reisen usw.
  • Notieren von Gegen­leis­tungen (z. B. Post, Story, Rabatt­code)
  • Spei­chern von Screen­shots & Links zu veröf­fent­lichtem Content

Tools & Ordnung: Buchhaltung für Creator

Auch wenn (noch) kein Unter­nehmen besteht, sollten die Einnahmen und Ausgaben struk­tu­riert erfasst werden:

  • Einnahmen: Geld­zah­lungen, Platt­form­um­sätze, Affi­liate-Provi­sionen
  • Sach­leis­tungen: Markt­wert + Zuord­nung zur Koope­ra­tion
    Ausgaben: Kamera, Technik, Reise­kosten, Hono­rare, Soft­ware
  • Tools wie sevDesk, Lexof­fice oder Sorted können helfen

Privat oder geschäftlich? Richtig trennen!

  • Klare Tren­nung zwischen beruf­li­cher und privater Nutzung
  • Doku­men­tieren der privaten Anteile (z. B. bei Reisen, Technik, Klei­dung)
  • Bei gemischter Nutzung: antei­lige Zuord­nung realis­tisch schätzen

Krisenleitfaden: Wenn das Finanzamt sich meldet

Rückfragen oder Prüfung? Das ist jetzt wichtig:

  • Keine Panik: Sach­lich und frist­ge­recht reagieren
  • Unter­lagen voll­ständig zusam­men­stellen
  • Steu­er­be­rater oder spezia­li­sierten Anwalt einschalten
  • Keine vorei­ligen Angaben oder Korrek­turen ohne Prüfung

Bei Durchsuchung oder Steuerfahndung:

  • Keine Aussagen ohne anwalt­li­chen Beistand
  • Nichts löschen, nichts vernichten
  • Ruhe bewahren und koope­rieren – aber keine Selbst­be­las­tung
  • Vertei­diger sofort kontak­tieren

Steuerrecht ist auch Creatorrecht

Die Zeiten, in denen Influencer als steu­er­liche Grau­zone galten, sind vorbei. Die Finanz­ver­wal­tungen haben reagiert – mit spezia­li­sierten Einheiten, digi­talen Auswer­tungs­tools und gezieltem Vorgehen.

Das Gute: Wer früh­zeitig handelt, sauber doku­men­tiert und sich beraten lässt, kann nahezu jedes Problem vermeiden.

Die schlechte Nach­richt: Igno­rieren, verschleppen oder unter­schätzen führt fast immer zu teuren Konse­quenzen und im schlimmsten Fall zu Ermitt­lungen wegen Steu­er­hin­ter­zie­hung.

Wer als Creator lang­fristig erfolg­reich sein will, sollte Steuern als Teil des Geschäfts ernst nehmen und nicht als lästige Pflicht.

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Wir helfen Content Crea­tors, recht­lich auf der sicheren Seite zu bleiben – ob im Vorfeld, bei Unsi­cher­heit oder im Ernst­fall.

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