Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Risiken, Chancen & richtige Vorgehensweise
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt: Wer Einkünfte verschweigt oder falsche Angaben macht, riskiert hohe Strafen, Nachzahlungen und ein Strafverfahren.
Selbstanzeige kann vor Strafe schützen: Aber nur, wenn sie rechtzeitig, vollständig und formal korrekt ist.
Nur wer alles offenlegt, hat Chancen auf Straffreiheit: Unvollständige oder verspätete Angaben können die Wirkung zunichtemachen.
Unsere Kanzlei vertritt bundesweit: Spezialisiert auf Steuerstrafrecht, diskret, präventiv und prozesserfahren – für Privatpersonen und Unternehmer.
Was ist eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung?
Die strafbefreiende Selbstanzeige ist ein gesetzlich geregeltes Instrument nach § 371 Abgabenordnung (AO). Sie erlaubt es, eine begangene Steuerhinterziehung nachträglich zu offenbaren, um einer Strafverfolgung zu entgehen.
Ziel: Straffreiheit trotz begangener Steuerhinterziehung
Eine wirksame Selbstanzeige im Sinne des § 371 AO eröffnet die Möglichkeit, trotz begangener Steuerhinterziehung straffrei zu bleiben.
Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige
Damit eine Selbstanzeige strafbefreiend wirkt, müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Rechtzeitigkeit: Die Selbstanzeige muss erfolgen, bevor die Tat entdeckt wurde oder ein Anfangsverdacht besteht.
- Vollständigkeit: Die Angaben müssen zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre erfolgen.
- Korrektheit: Alle Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein.
- Nachzahlung: Die hinterzogenen Steuern müssen samt Zinsen fristgerecht beglichen werden.
Bereits kleine Fehler oder vergessene Angaben können die Selbstanzeige unwirksam machen.
Wann ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich?
Es gibt gesetzlich geregelte Ausschlussgründe, die eine strafbefreiende Selbstanzeige verhindern:
- Eine Prüfung durch das Finanzamt ist bereits angekündigt oder läuft.
- Die Tat ist bereits entdeckt und der Täter kennt die drohende Entdeckung.
- Die Selbstanzeige bezieht sich nicht auf alle relevanten Steuerarten oder Zeiträume.
In bestimmten Fällen kann eine (nicht mehr wirksame) Selbstanzeige bei der Strafzumessung berücksichtigt werden – sie führt dann zwar nicht zur Straffreiheit, aber möglicherweise zu einer milderen Strafe.
Wie funktioniert die Selbstanzeige praktisch?
Schritt-für-Schritt:
- Beratung durch spezialisierten Anwalt (unbedingt erforderlich)
- Sichtung aller Unterlagen und Feststellung der relevanten Steuerarten & Jahre
- Berechnung der Nachzahlung inkl. Zinsen
- Erstellung und Einreichung der Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt
- Fristgerechte Zahlung aller Beträge
- Nachweis der Zahlung gegenüber der Behörde

Wann lohnt sich eine Selbstanzeige?
Eine Selbstanzeige ist immer dann sinnvoll, wenn:
- Fehler in der Steuererklärung erkannt werden (auch Jahre später)
- bisher unversteuerte Einkünfte existieren (z. B. Mieteinnahmen, Auslandskonten, Krypto-Gewinne)
- Betriebsprüfung droht oder Insiderwissen bekannt wird
Frühzeitiges Handeln sichert Chancen auf Straffreiheit!
Typische Fehler bei der Selbstanzeige
Fehlerart | Folge |
---|---|
Unvollständige Angaben | Keine Wirksamkeit der Selbstanzeige |
Steuerart/Zeitraum vergessen | Keine Wirksamkeit der Selbstanzeige |
Zahlung nicht fristgerecht | Keine Wirksamkeit der Selbstanzeige |
Ohne rechtliche Beratung | Formfehler, Risiken durch Unwissenheit |
Unsere Leistungen für Sie
Unsere Kanzlei ist auf Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert. Wir bieten bundesweit:
- Prüfung Ihrer individuellen Situation
- Erstellung einer rechtssicheren Selbstanzeige
- Kommunikation mit Finanzbehörden & Steuerfahndung
- Verteidigung im Strafverfahren (falls nötig)
- Steuerrechtliche Beratung zur Risikominimierung
Ob Privatperson oder Unternehmer: Wir beraten umfassend, diskret und zielgerichtet.
Was passiert nach der Selbstanzeige?
- Das Finanzamt prüft die Angaben und fordert ggf. ergänzende Unterlagen.
- Bei vollständiger Offenlegung und fristgerechter Zahlung wird kein Strafverfahren eröffnet.
- Es erfolgt keine öffentliche Verhandlung, keine Eintragung ins Führungszeugnis – und keine Strafe.
Beispiele aus der Praxis
Viele Mandantinnen und Mandanten kommen zu uns, wenn Unsicherheit herrscht oder das Finanzamt erste Nachfragen stellt. Typische Fälle aus unserer Beratungspraxis:
- Ein Unternehmer stellte im Rahmen einer internen Prüfung fest, dass in mehreren Vorjahren Einnahmen aus Auslandsgeschäften nicht vollständig in den Steuererklärungen angegeben worden waren. Noch bevor die Finanzverwaltung davon Kenntnis hatte, wandte er sich an uns. Wir bereiteten gemeinsam mit ihm eine vollständige und fristgerechte Selbstanzeige vor, die sämtliche betroffenen Jahre und Steuerarten umfasste. Nach fristgerechter Nachzahlung der hinterzogenen Steuern inklusive Zinsen wurde das Verfahren eingestellt – es trat Straffreiheit nach § 371 AO ein. Eine Strafverfolgung konnte dadurch vollständig vermieden werden.
- Ein Krypto-Anleger realisierte hohe Gewinne durch Bitcoin & Co., hatte diese aber nie in der Steuer angegeben. Als erste Börsen begannen, Daten zu übermitteln, entschied er sich zur Selbstanzeige. Das Strafverfahren wurde eingestellt.
- Eine Mandantin erbte ein Konto im EU-Ausland. Zinsen wurden nie versteuert – aus Unwissenheit. Nach Aufklärung durch ihre Bank kam sie zu uns. Wir bereiteten die vollständige Selbstanzeige vor und begleiteten das Verfahren bis zum Abschluss.
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Ob fehlerhafte Steuererklärung, nicht gemeldete Einkünfte oder drohende Betriebsprüfung: Eine wirksame Selbstanzeige kann Sie vor schwerwiegenden Konsequenzen schützen. Unsere erfahrene Kanzlei begleitet Sie diskret und kompetent – bundesweit.
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