Tritt man am Neujahrsmorgen vor die Haustür, zeigen sich regelmäßig die Spuren der nächtlichen Silvesterfeierlichkeiten: ausgebrannte Raketen, leere Batterien und zahlreiche Böllerreste gehören für viele zu einem gelungenen Jahreswechsel dazu.
Was dabei jedoch häufig unterschätzt wird: Das private Böllern unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Regeln. Gerade beim Umgang mit Sprengkörpern versteht der Gesetzgeber keinen Spaß.
Dieser Beitrag erklärt, wann Böllern erlaubt ist, wo Feuerwerk verboten ist, welche Strafen bei Verstößen drohen und wann aus einem vermeintlichen Silvesterspaß schnell ein strafrechtliches Problem werden kann.
Wann ist Böllern erlaubt?
In Deutschland grundsätzlich nur am 31. Dezember und 1. Januar und auch dann nur eingeschränkt.
Wo ist Böllern verboten?
Unter anderem in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, bei Menschenansammlungen sowie in vielen Innenstädten.
Illegale Böller sind Straftaten
Polenböller, Chinaböller und Feuerwerk mit Blitzknallsatz sind verboten – es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.
Wann ist Böllern in Deutschland erlaubt?
Viele fragen sich jedes Jahr aufs Neue:
Ab wann ist Böllern erlaubt und bis wann?
Die Antwort ist klar geregelt:
Privates Feuerwerk ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt.
An allen anderen Tagen des Jahres ist das Abbrennen von Feuerwerk nur mit einer behördlichen Ausnahmegenehmigung des zuständigen Ordnungsamtes zulässig.
Wer außerhalb dieses Zeitraums böllert, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann – in schweren Fällen bis zu 10.000 Euro.
Welche Feuerwerkskörper sind erlaubt? – Kategorien F1 & F2
Das Sprengstoffrecht unterscheidet Feuerwerkskörper nach ihrem Gefährdungspotenzial. Maßgeblich ist das Sprengstoffgesetz (SprengG) in Verbindung mit der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV).
Erlaubt für Privatpersonen sind:
- Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk)
z. B. Wunderkerzen, Knallerbsen
→ erlaubt für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren - Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk)
z. B. handelsübliche Raketen, Batterien, Böller
→ nur für Volljährige und nur am 31.12. und 01.01.
Wichtig:
Erlaubtes Feuerwerk muss geprüft sein und eine CE- oder BAM-Registriernummer tragen. Fehlt diese Kennzeichnung, handelt es sich häufig um illegale Ware.
Wo ist Böllern verboten?
Auch an Silvester gilt: Böllern ist nicht überall erlaubt.
Bundesweit verboten ist Feuerwerk insbesondere:
- in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen
- bei leicht brennbaren Gebäuden (z. B. Reet- oder Fachwerkhäuser)
- bei größeren Menschenansammlungen
Zusätzlich verhängen viele Städte kommunale Böllerverbotszonen, vor allem in Innenstädten oder an bekannten Treffpunkten.
Beispiele sind u. a. Innenstadtbereiche in Köln, Hamburg, Frankfurt, München oder Stuttgart.
Wer hier böllert, riskiert Bußgelder – selbst dann, wenn das Feuerwerk an sich legal wäre.
Illegale Böller: Polenböller & Chinaböller
Besonders gefährlich und strafrechtlich hoch relevant – sind sogenannte Polenböller oder Chinaböller.
Dabei handelt es sich meist um:
- nicht zugelassene Bodenknallkörper
- Feuerwerk mit verbotenen Blitzknallsätzen
- Produkte ohne geprüfte Sicherheitsstandards
Diese Böller zeichnen sich durch eine erheblich höhere Lautstärke und Zerstörungskraft aus. Die Explosion erfolgt oft unkontrolliert, die Sprengstoffmischungen variieren stark, und Sicherheitsmängel (z. B. zu kurze Zündschnüre) sind keine Seltenheit.
Die Folge:
Jedes Jahr kommt es zu schweren Verletzungen, amputierten Gliedmaßen oder sogar Todesfällen. Teilweise werden solche Sprengkörper auch für Automatensprengungen oder andere schwere Straftaten missbraucht.
Welche Strafen drohen beim illegalen Böllern?
Der unerlaubte Umgang mit verbotenen Feuerwerkskörpern ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
Nach § 40 SprengG drohen:
- bei fahrlässigem Handeln: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
- bei vorsätzlicher Gefährdung von Leib, Leben oder fremdem Eigentum — Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
Daneben können weitere Straftatbestände einschlägig sein, etwa:
- Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB)
- Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
- Brandstiftung (§§ 306 ff. StGB)
Häufige Irrtümer rund ums Böllern
Viele rechtliche Probleme entstehen durch falsche Annahmen:
- „Am 1. Januar darf man überall böllern.“
→ Falsch. Verbotszonen gelten weiterhin. - „Ein kurzer Knall wird schon niemanden interessieren.“
→ Trügerisch. Schon ein einzelner Verstoß kann verfolgt werden.
Fazit: Silvester feiern – aber rechtssicher
So selbstverständlich Feuerwerk für viele zum Jahreswechsel dazu gehört, so klar sind auch die gesetzlichen Grenzen.
Wer diese missachtet, riskiert hohe Bußgelder, Strafverfahren und im schlimmsten Fall schwere strafrechtliche Konsequenzen.
Gerade bei Vorwürfen rund um illegales Feuerwerk oder verletzte Personen ist eine frühzeitige rechtliche Beratung entscheidend.
Rechtliche Probleme wegen Böllern oder Feuerwerk?
Wenn gegen Sie wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt wird oder es im Zusammenhang mit Feuerwerk zu einem Strafverfahren gekommen ist, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Wir beraten und verteidigen Sie bundesweit in strafrechtlichen Verfahren – auch rund um Silvesterdelikte.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine erste rechtliche Einschätzung.
Im Zweifel gilt: Schweigen, Rechtsanwalt kontaktieren, keine aktive Mitwirkung.
Ermittlungsverfahren wegen Feuerwerk oder Böllern?
Wir prüfen den Tatvorwurf, ordnen die rechtliche Lage ein und übernehmen Ihre Verteidigung im Ermittlungsverfahren.
