Wann ist Böllern erlaubt? Regeln, Verbote & Strafen an Silvester

Tritt man am Neujahrs­morgen vor die Haustür, zeigen sich regel­mäßig die Spuren der nächt­li­chen Silves­ter­fei­er­lich­keiten: ausge­brannte Raketen, leere Batte­rien und zahl­reiche Böller­reste gehören für viele zu einem gelun­genen Jahres­wechsel dazu.

Was dabei jedoch häufig unter­schätzt wird: Das private Böllern unter­liegt in Deutsch­land strengen gesetz­li­chen Regeln. Gerade beim Umgang mit Spreng­kör­pern versteht der Gesetz­geber keinen Spaß.

Dieser Beitrag erklärt, wann Böllern erlaubt ist, wo Feuer­werk verboten ist, welche Strafen bei Verstößen drohen und wann aus einem vermeint­li­chen Silves­ter­spaß schnell ein straf­recht­li­ches Problem werden kann.

Böllern an Silvester – das Wich­tigste in Kürze

Wann ist Böllern erlaubt?
In Deutsch­land grund­sätz­lich nur am 31. Dezember und 1. Januar und auch dann nur einge­schränkt.

Wo ist Böllern verboten?
Unter anderem in der Nähe von Kirchen, Kran­ken­häu­sern, Kinder- und Alten­heimen, bei Menschen­an­samm­lungen sowie in vielen Innen­städten.

Ille­gale Böller sind Straf­taten
Polen­böller, China­böller und Feuer­werk mit Blitz­knall­satz sind verboten – es drohen Geld­strafen oder Frei­heits­strafen.

Wann ist Böllern in Deutschland erlaubt?

Viele fragen sich jedes Jahr aufs Neue:

Ab wann ist Böllern erlaubt und bis wann?

Die Antwort ist klar gere­gelt:

Privates Feuer­werk ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt.

An allen anderen Tagen des Jahres ist das Abbrennen von Feuer­werk nur mit einer behörd­li­chen Ausnah­me­ge­neh­mi­gung des zustän­digen Ordnungs­amtes zulässig.

Wer außer­halb dieses Zeit­raums böllert, begeht in der Regel eine Ordnungs­wid­rig­keit, die mit empfind­li­chen Bußgel­dern geahndet werden kann – in schweren Fällen bis zu 10.000 Euro.

Welche Feuerwerkskörper sind erlaubt? – Kategorien F1 & F2

Das Spreng­stoff­recht unter­scheidet Feuer­werks­körper nach ihrem Gefähr­dungs­po­ten­zial. Maßgeb­lich ist das Spreng­stoff­ge­setz (SprengG) in Verbin­dung mit der 1. Spreng­stoff­ver­ord­nung (1. SprengV).

Erlaubt für Privatpersonen sind:

  • Kate­gorie F1 (Kleinst­feu­er­werk)
    z. B. Wunder­kerzen, Knall­erbsen
    → erlaubt für Kinder und Jugend­liche ab 12 Jahren
  • Kate­gorie F2 (Klein­feu­er­werk)
    z. B. handels­üb­liche Raketen, Batte­rien, Böller
    → nur für Voll­jäh­rige und nur am 31.12. und 01.01.

Wichtig:

Erlaubtes Feuer­werk muss geprüft sein und eine CE- oder BAM-Regis­trier­nummer tragen. Fehlt diese Kenn­zeich­nung, handelt es sich häufig um ille­gale Ware.

Wo ist Böllern verboten?

Auch an Silvester gilt: Böllern ist nicht überall erlaubt.

Bundes­weit verboten ist Feuer­werk insbe­son­dere:

  • in der Nähe von Kirchen, Kran­ken­häu­sern, Kinder- und Alten­heimen
  • bei leicht brenn­baren Gebäuden (z. B. Reet- oder Fach­werk­häuser)
  • bei größeren Menschen­an­samm­lungen

Zusätz­lich verhängen viele Städte kommu­nale Böller­ver­bots­zonen, vor allem in Innen­städten oder an bekannten Treff­punkten.

Beispiele sind u. a. Innen­stadt­be­reiche in Köln, Hamburg, Frank­furt, München oder Stutt­gart.

Wer hier böllert, riskiert Bußgelder – selbst dann, wenn das Feuer­werk an sich legal wäre.

Illegale Böller: Polenböller & Chinaböller

Beson­ders gefähr­lich und straf­recht­lich hoch rele­vant – sind soge­nannte Polen­böller oder China­böller.

Dabei handelt es sich meist um:

  • nicht zuge­las­sene Boden­knall­körper
  • Feuer­werk mit verbo­tenen Blitz­knall­sätzen
  • Produkte ohne geprüfte Sicher­heits­stan­dards

Diese Böller zeichnen sich durch eine erheb­lich höhere Laut­stärke und Zerstö­rungs­kraft aus. Die Explo­sion erfolgt oft unkon­trol­liert, die Spreng­stoff­mi­schungen vari­ieren stark, und Sicher­heits­mängel (z. B. zu kurze Zünd­schnüre) sind keine Selten­heit.

Die Folge:

Jedes Jahr kommt es zu schweren Verlet­zungen, ampu­tierten Glied­maßen oder sogar Todes­fällen. Teil­weise werden solche Spreng­körper auch für Auto­ma­ten­spren­gungen oder andere schwere Straf­taten miss­braucht.

Welche Strafen drohen beim illegalen Böllern?

Der uner­laubte Umgang mit verbo­tenen Feuer­werks­kör­pern ist keine Ordnungs­wid­rig­keit, sondern eine Straftat.

Nach § 40 SprengG drohen:

  • bei fahr­läs­sigem Handeln: Geld­strafe oder Frei­heits­strafe bis zu 3 Jahren
  • bei vorsätz­li­cher Gefähr­dung von Leib, Leben oder fremdem Eigentum — Frei­heits­strafe bis zu 5 Jahren

Daneben können weitere Straf­tat­be­stände einschlägig sein, etwa:

  • Körper­ver­let­zung (§§ 223 ff. StGB)
  • Sach­be­schä­di­gung (§ 303 StGB)
  • Brand­stif­tung (§§ 306 ff. StGB)

Häufige Irrtümer rund ums Böllern

Viele recht­liche Probleme entstehen durch falsche Annahmen:

  •  „Am 1. Januar darf man überall böllern.“

    → Falsch. Verbots­zonen gelten weiterhin.
  • „Ein kurzer Knall wird schon niemanden inter­es­sieren.“

    → Trüge­risch. Schon ein einzelner Verstoß kann verfolgt werden.

Fazit: Silvester feiern – aber rechtssicher

So selbst­ver­ständ­lich Feuer­werk für viele zum Jahres­wechsel dazu gehört, so klar sind auch die gesetz­li­chen Grenzen.

Wer diese miss­achtet, riskiert hohe Bußgelder, Straf­ver­fahren und im schlimmsten Fall schwere straf­recht­liche Konse­quenzen.

Gerade bei Vorwürfen rund um ille­gales Feuer­werk oder verletzte Personen ist eine früh­zei­tige recht­liche Bera­tung entschei­dend.

Rechtliche Probleme wegen Böllern oder Feuerwerk?

Wenn gegen Sie wegen eines Verstoßes gegen das Spreng­stoff­ge­setz ermit­telt wird oder es im Zusam­men­hang mit Feuer­werk zu einem Straf­ver­fahren gekommen ist, sollten Sie früh­zeitig anwalt­liche Hilfe in Anspruch nehmen.

Wir beraten und vertei­digen Sie bundes­weit in straf­recht­li­chen Verfahren – auch rund um Silves­ter­de­likte.

Kontak­tieren Sie uns gerne für eine erste recht­liche Einschät­zung.

Im Zweifel gilt: Schweigen, Rechts­an­walt kontak­tieren, keine aktive Mitwir­kung.

Ermitt­lungs­ver­fahren wegen Feuer­werk oder Böllern?

Wir prüfen den Tatvor­wurf, ordnen die recht­liche Lage ein und über­nehmen Ihre Vertei­di­gung im Ermitt­lungs­ver­fahren.

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