Polizist aus Göttingen erneut freigesprochen – Erfolgreiche Verteidigung durch MPP Rechtsanwälte
Nach fast vier Jahren juristischer Auseinandersetzung hat das Landgericht Göttingen im Mai 2025 einen wegweisenden Freispruch für einen Polizeibeamten bestätigt. Die erfolgreiche Verteidigung durch Rechtsanwältin Anthea Pitschel von MPP Rechtsanwälte zeigt eindrucksvoll, wie wichtig eine kompetente Strafverteidigung für Polizeibeamte im Dienst ist.
Der Fall: Eskalierte Festnahme mit weitreichenden Folgen
Im Juli 2021 kam es in der Göttinger Innenstadt zu einem folgenschweren Polizeieinsatz. Ein stark alkoholisierter 31-Jähriger leistete massiven Widerstand gegen polizeiliche Maßnahmen. Der heute 35-jährige Polizeibeamte sah sich gezwungen, zusammen mit drei Kollegen den aggressiven Mann zu fixieren. Dabei kam es zu Schlägen gegen den Festgenommenen – ein Vorgang, der durch Bodycam-Aufnahmen dokumentiert und später im Internet veröffentlicht wurde.
Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage wegen Körperverletzung im Amt. Für den betroffenen Polizisten begann eine schwere Zeit: Neben dem Strafverfahren musste er massive Anfeindungen ertragen und sah sich sogar gezwungen, mit seiner Familie aus Göttingen wegzuziehen.
Zwei Instanzen – Zwei Freisprüche
Erster Freispruch am Amtsgericht Göttingen (2023)
Bereits das Amtsgericht Göttingen kam zu dem Schluss, dass der Polizist in einer extremen Ausnahmesituation gehandelt hatte. Nach Aussage des Beamten hatte ihn der Festgenommene so fest umklammert, dass ihm die Luft wegblieb – er habe Todesangst gehabt. Das Gericht erkannte an, dass der Polizist möglicherweise die Grenzen der Notwehr “aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken” überschritten hatte (§ 33 StGB) und sprach ihn frei.
Bestätigung durch das Landgericht Göttingen (2025)
Im Berufungsverfahren wurde die Bewertung des Amtsgerichts nicht nur bestätigt, sondern sogar noch deutlicher zugunsten des Polizisten ausgelegt. Ein als Gutachter hinzugezogener Polizeiausbilder aus Hessen attestierte dem Angeklagten ein vollständig regelkonformes Verhalten. Die Schläge seien als polizeiliches Zwangsmittel zur Wiederherstellung der Sicherheit verhältnismäßig gewesen.
Die Bedeutung professioneller Strafverteidigung
Der Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig eine spezialisierte Verteidigung für Polizeibeamte ist. Rechtsanwältin Anthea Pitschel von MPP Rechtsanwälte führte die Verteidigung mit großem Erfolg durch beide Instanzen. “Es war sehr wichtig für meinen Mandanten, dass seine Bewertung der Situation nun auch vom Gericht getragen wird”, erklärte sie nach dem rechtskräftigen Freispruch.
Die juristische Aufarbeitung solcher Fälle erfordert nicht nur profunde Kenntnisse des Strafrechts, sondern auch ein tiefes Verständnis für polizeiliche Einsatzsituationen und die rechtlichen Rahmenbedingungen polizeilichen Handelns. Genau diese Expertise konnte MPP Rechtsanwälte in diesem Fall erfolgreich einbringen.
Auswirkungen des Verfahrens
Das jahrelange Strafverfahren hinterließ tiefe Spuren beim freigesprochenen Polizisten. In seinem Schlusswort vor Gericht schilderte er eindrücklich die Belastungen für sich und seine Familie. Die mediale Vorverurteilung, Anfeindungen und der erzwungene Wohnortwechsel zeigen, welchen Preis Polizeibeamte manchmal für ihre Dienstausübung zahlen müssen.
Der Beamte arbeitet heute nicht mehr im Streifendienst — eine Konsequenz, die nachdenklich stimmt, wenn er selbst fragt: “Wer will das überhaupt noch tun?”
Rechtliche Einordnung: Notwehr und Polizeigewalt
Der Fall wirft wichtige Fragen zum Spannungsfeld zwischen notwendiger Polizeigewalt und rechtsstaatlichen Grenzen auf. Das Landgericht stellte klar: Schläge können in extremen Situationen ein legitimes polizeiliches Zwangsmittel sein, wenn alle milderen Mittel versagt haben. Diese Einschätzung wurde durch den Sachverständigen bestätigt, der die Maßnahmen als stufengerechte Eskalation bewertete.
Die rechtliche Grundlage bildet dabei § 33 StGB, der den sogenannten Notwehrexzess regelt. Dieser privilegiert Personen, die in einer Notwehrsituation die Grenzen der erforderlichen Verteidigung aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreiten. Im vorliegenden Fall erkannte das Gericht genau diese psychische Ausnahmesituation beim angeklagten Polizisten an, der nach eigener Aussage Todesangst verspürte, als er vom Festgenommenen gewürgt wurde.
Kritische Stimmen, wie die des Strafrechtlers Gunnar Duttge von der Georg-August-Universität Göttingen, warnen hingegen vor einer zu weitgehenden Auslegung der Notwehrrechte bei Polizeibeamten. Seine Bedenken richten sich insbesondere darauf, dass von geschulten Beamten eine höhere Stressresistenz erwartet werden könne. Diese juristische Debatte zeigt, wie komplex die rechtliche Bewertung polizeilichen Handelns in Extremsituationen ist und unterstreicht die Bedeutung einer fachkundigen Verteidigung in solchen Verfahren.
Fazit: Ein wichtiges Signal für die Polizei
Der rechtskräftige Freispruch sendet ein wichtiges Signal an alle Polizeibeamten: Wer in Ausnahmesituationen handelt und dabei die Verhältnismäßigkeit wahrt, kann auf den Schutz des Rechtsstaats vertrauen – vorausgesetzt, er hat eine kompetente Verteidigung an seiner Seite.
Sie sind Polizeibeamter und sehen sich mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert?
Die Kanzlei Mügge, Dr. Pitschel & Partner verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Polizeibeamten. Wir kennen die besonderen Herausforderungen Ihres Berufs und setzen uns mit voller Kraft für Ihre Rechte ein.
MPP Rechtsanwälte – Ihr starker Partner in schwierigen Zeiten.