Wiederaufnahme verstößt gegen das Grundgesetz – BVerfG kippt § 362 Nr. 5 StPO
Auch gegen rechtskräftig freigesprochene Mordverdächtige darf kein neuer Prozess geführt werden, wenn aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel dringende Gründe für eine Verurteilung vorliegen. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat der Verfassungsbeschwerde des im Jahre 1981 unter Mordverdacht stehenden Ismet H., welcher im Jahre 1983 rechtkräftig freigesprochen wurde, stattgegeben (BVerfG, Urt. v. 31.10.2023, Az. 2 BvR…