§ 218 StGB: Ein archaisches Überbleibsel vergangener Zeiten?
Die gesellschaftspolitische Diskussion um Schwangerschaftsabbrüche ist nicht nur im deutschen Raum, sondern auch international ein regelrechter Dauerbrenner. Während das sog. „Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche“ in § 219a StGB a. F. im Jahr 2022 in Deutschland gestrichen wurde, blieb der Straftatbestand des Schwangerschaftsabbruchs bestehen. Grundsätzlich wird gem. § 218 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei…