Fahruntüchtigkeit bedeutet: Sie können ein Fahrzeug nicht mehr sicher führen, weil Wahrnehmung, Reaktion oder Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt sind
Absolute Fahruntüchtigkeit: starre Promillegrenzen (1,1 ‰ bei Kfz, 1,6 ‰ bei Fahrrädern)
Relative Fahruntüchtigkeit: Werte ab 0,3 ‰ + alkohol- oder rauschmittelbedingte Ausfallerscheinungen
Drogen & Medikamente können Fahruntüchtigkeit auslösen, auch ohne feste Grenzwerte
Übermüdung oder akute gesundheitliche Beeinträchtigungen können ebenfalls strafbare Fahruntüchtigkeit begründen
Konsequenzen: Geld- oder Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnisentzug, MPU, Punkte, versicherungsrechtliche Nachteile.
Bei einem Vorwurf sollten Sie keine Angaben zur Sache machen und sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen
Fahruntüchtigkeit beschreibt den Zustand, in dem eine Person ein Fahrzeug nicht mehr sicher führen kann, weil Wahrnehmung, Reaktionsfähigkeit oder Steuerungsvermögen erheblich beeinträchtigt sind. Diese Beeinträchtigungen können durch Alkohol, Drogen, Medikamente, extreme Müdigkeit oder gesundheitliche Probleme entstehen. Immer entscheidend ist die Frage, ob die sichere Teilnahme am Straßenverkehr im konkreten Moment gewährleistet war.
Die Fahruntüchtigkeit bildet das Kernmerkmal vieler Verkehrsdelikte – insbesondere der Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB und hat daher erheblichen Einfluss auf strafrechtliche, fahrerlaubnisrechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen.
Absolute Fahruntüchtigkeit
Die absolute Fahruntüchtigkeit beruht auf festen Grenzwerten, die von der Rechtsprechung entwickelt wurden. Werden diese Werte erreicht oder überschritten, steht die Fahruntüchtigkeit unwiderleglich fest, Ausfallerscheinungen müssen dann nicht mehr nachgewiesen werden.
Rechtsprechungsgestützte Grenzwerte:
- 1,1 Promille bei Kraftfahrzeugen und E‑Scootern
- 1,6 Promille bei Fahrrädern
Ab diesen Werten gilt die sichere Fahrzeugführung als ausgeschlossen. Die Konsequenzen sind regelmäßig eine Strafbarkeit nach § 316 StGB sowie der Entzug der Fahrerlaubnis – bei Radfahrern ab 1,6 Promille häufig verbunden mit einer MPU.
Relative Fahruntüchtigkeit
Bei einer Blutalkoholkonzentration unterhalb der absoluten Grenze ist eine Strafbarkeit dennoch möglich, wenn alkoholspezifische Auffälligkeiten hinzukommen. Die Gerichte stellen dann auf eine Gesamtbetrachtung ab, in die Messwerte, Verhalten und äußere Umstände einfließen.
Typische alkoholbedingte Ausfallerscheinungen sind u. a.:
- unsichere Fahrweise (Schlangenlinien, Spurwechsel)
- verlangsamte Reaktionen, Konzentrationsprobleme
- Gleichgewichts- oder Koordinationsstörungen
- verwaschene Sprache oder auffälliges Verhalten bei der Kontrolle
Bereits 0,3 Promille + ein solcher Fahrfehler können eine Strafbarkeit begründen.
Fahruntüchtigkeit durch Drogen oder Medikamente
Für Betäubungsmittel existieren im Gegensatz zum Alkohol keine absoluten Grenzwerte. Entscheidend ist, ob die Substanz die Fahrsicherheit konkret beeinträchtigt hat. Relevant sind Wirkstoffart und ‑menge, Wechselwirkungen, Toleranzentwicklung und individuelle körperliche Faktoren.
Toxikologische Gutachten und dokumentierte Ausfallerscheinungen spielen daher eine besonders große Rolle. Selbst geringe Wirkstoffmengen können strafbar sein, wenn ein Einfluss auf die Fahrsicherheit nachweisbar ist.
Fahruntüchtigkeit ohne Rauschmittel
Fahruntüchtigkeit kann auch ohne Alkohol oder Drogen auftreten, insbesondere durch:
- schwere Übermüdung (Sekundenschlaf),
- akute Kreislaufprobleme oder Unterzuckerung,
- psychische Ausnahmesituationen,
- plötzlich auftretende gesundheitliche Einschränkungen.
Auch hier ist ausschlaggebend, ob die verkehrsspezifische Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt war.
Wie Fahruntüchtigkeit nachgewiesen wird
Die Feststellung der Fahruntüchtigkeit erfolgt durch eine Gesamtschau aller relevanten Faktoren. Dazu gehören:
Beweismittel im Überblick:
- Atem- und Blutalkoholmessungen bzw. toxikologische Analysen
- polizeiliche Beobachtungen und dokumentierte Fahrfehler
- Aussagen von Zeugen
- ärztliche Befunde sowie rechtsmedizinische oder verkehrspsychologische Gutachten
- technische Auswertungen (z. B. Videos, Fahrdaten, Unfallspuren)
Gerade im Bereich der Drogenwirkung entscheidet oft erst ein Sachverständigengutachten darüber, ob eine Fahruntüchtigkeit tatsächlich vorlag.
Rechtliche Folgen
Die Konsequenzen hängen von der Schwere und Ursache der Fahruntüchtigkeit ab. Möglich sind Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Punkte, Fahrverbote oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei erheblichen Alkoholwerten oder Drogenkonsum droht zusätzlich eine MPU.
Versicherungsrechtlich kann der Haftpflichtversicherer Regress nehmen; die Kaskoversicherung kann Leistungen kürzen oder verweigern.
Was tun bei einem Ermittlungsverfahren wegen alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit?
Beschuldigte müssen keine Angaben zum Konsum, zur Fahrtstrecke oder zum körperlichen Zustand machen. Auch freiwillige Tests (Finger-Nase-Test, Urinproben, Koordinationstests) sollten nicht durchgeführt werden – sie liefern oft nur zusätzliche Belastungsindizien.
Eine fundierte Verteidigungsstrategie ist erst nach Akteneinsicht möglich. Ein frühzeitiger Kontakt zu einem spezialisierten Strafverteidiger ist daher entscheidend, um Verfahrensfehler aufzudecken und die Fahrerlaubnis zu schützen.
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