Symbolbild für Steuerhinterziehung im Imbissbetrieb – Beispiel: Dönerverkauf mit hohem Barumsatz
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Steuerhinterziehung im Dönerimbiss oder Imbissbetrieb – Ermittlungsverfahren: Was tun?

Steu­er­hin­ter­zie­hung im Imbiss­be­trieb – Das Wich­tigste in Kürze


Betriebsart: Imbiss­be­triebe mit Barum­sätzen sind beson­ders oft Ziel von Kassen­nach­schau und Steu­er­fahn­dung.

Häufige Mängel: Nicht zerti­fi­zierte Kassen, fehlende Z‑Bons oder offene Laden­kassen wecken Verdacht.

Risiko: Fehler­hafte oder lücken­hafte Kassen­füh­rung führt häufig zu Schät­zung, Nach­zah­lung und Straf­ver­fahren.

Mani­pu­la­tion: Programme wie „Zapper“ oder fiktive Bediener („Trai­nings­kellner“) lassen sich tech­nisch leicht einsetzen. Der Einsatz wird straf­recht­lich verfolgt.

Vertei­di­gung: Wir vertreten Mandanten bundes­weit, schnell und diskret mit klarer Spezia­li­sie­rung auf Steu­er­straf­recht.

Steuerhinterziehung im Imbissbetrieb – Barumsatz, Kassenführung & Verteidigung

Das Finanzamt hat sich gemeldet? Ob Durch­su­chung, Anhö­rung oder förm­li­ches Schreiben: Jetzt ist schnelles Handeln entschei­dend. Viele unserer Mandanten kommen zu uns, wenn das Ermitt­lungs­ver­fahren bereits läuft. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie jetzt tun sollten und wie wir Sie effektiv vertei­digen.

Ein Ermitt­lungs­ver­fahren beginnt häufig mit einer Kassen­nach­schau oder dem Verdacht auf nicht voll­ständig erfasste Barum­sätze im Imbiss­be­trieb.

Imbissbetreiber entnimmt Geld aus der Kasse – Symbolbild für Barumsatz und Steuerprüfung im Imbissbetrieb

Sofort­hilfe bei Vorla­dung oder Durch­su­chung

Verfahren läuft? Jetzt Vertei­di­gung starten – bundes­weit & diskret

Typisches Szenario aus der Praxis

Der Betreiber eines Döner-Imbiss verkauft täglich bar, führt keine zerti­fi­zierte Regis­trier­kasse und rechnet pauschal über Z‑Bons ab. Die Einnahmen stimmen nicht mit dem Waren­ein­satz oder dem Bank­be­stand überein. Ein anonymer Hinweis führt zur Kassen­nach­schau, anschlie­ßend folgt eine Haus­durch­su­chung wegen des Verdachts der Steu­er­hin­ter­zie­hung.

Formelle Mängel in der Kassen­füh­rung berech­tigen das Finanzamt gemäß § 162 AO zur Hinzu­schät­zung.

Warum gerade Imbissbetriebe häufig betroffen sind

Ob Döner­laden, Asia-Imbiss, Pizzeria, Kiosk oder Bar – alle Betriebe mit hohem Bargeld­an­teil geraten beson­ders schnell in den Fokus der Steu­er­fahn­dung. Die Prüfungs­praxis ist dabei ähnlich: Sobald sich formelle Mängel in der Kassen­füh­rung häufen, folgt meist eine Schät­zung oder sogar ein Ermitt­lungs­ver­fahren.

Typi­sche formale Mängel in der Buch­füh­rung sind etwa:

  • Fehlende oder unzu­rei­chende Kassen­füh­rung
  • Keine Einzel­auf­zeich­nungs­pflicht umge­setzt
  • Fehlende Z‑Bons, Lösch­pro­to­kolle, nicht zerti­fi­zierte Kassen­sys­teme
  • Waren­ein­satz passt nicht zur Umsatz­mel­dung

All das sind klas­si­sche Anhalts­punkte für das Finanzamt, um eine Schät­zung oder straf­recht­liche Bewer­tung vorzu­nehmen.

Diese formalen Mängel in der Buch­füh­rung reichen häufig aus, um eine Schät­zungs­be­fugnis nach § 162 AO zu begründen oder ein Ermitt­lungs­ver­fahren wegen Steu­er­hin­ter­zie­hung einzu­leiten.

Beson­ders proble­ma­tisch ist der Einsatz offener Laden­kassen, bei denen keine Einzel­auf­zeich­nungen oder zerti­fi­zierten Siche­rungs­sys­teme vorhanden sind. In der Praxis führt das häufig zu Bean­stan­dungen durch das Finanzamt; insbe­son­dere dann, wenn keine zerti­fi­zierte Regis­trier­kasse genutzt wird.

Vergleich zwischen elektronischer und offener Kasse in der Gastronomie – typische Schwachstellen bei Steuerhinterziehung

Was droht bei Steuerhinterziehung im Imbiss?

Mani­pu­la­tionen per „Zapper“ oder „Trai­nings­kellner“? Einige Kassen­sys­teme lassen sich durch Zusatz­funk­tionen mani­pu­lieren, etwa durch fiktive Bediener („Trai­nings­kellner“) oder spezi­elle Soft­ware („Zapper“), die Umsätze löschen. In schweren Fällen kann zusätz­lich die Straf­bar­keit nach § 283 StGB (Verlet­zung der Buch­füh­rungs­pflicht) greifen.

ProblemMögliche Folge
Kein Z‑Bon gespei­chertSchät­zungs­be­fugnis nach § 162 AO
Kassen­system nicht zerti­fi­ziertVerstoß gegen Kassen­SichV
Barum­sätze nicht erfasstSteu­er­hin­ter­zie­hung nach § 370 AO
Kassen­daten gelöscht oder unvoll­ständigAnfangs­ver­dacht auf vorsätz­liche Steu­er­hin­ter­zie­hung
Waren­ein­satz nicht plau­sibelHinzu­schät­zung durch Betriebs­prü­fung

Weitere Risiken:

  • Geld­strafe oder Frei­heits­strafe (abhängig z. B. vom Hinter­zie­hungs­be­trag)
  • Hinzu­schät­zungen und Steu­er­nach­zah­lungen inkl. Hinter­zie­hungs­zinsen (§ 235 AO)
  • Ermitt­lungs­ver­fahren, Haus­durch­su­chung, Konto­pfän­dung

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So sichern wir Ihre Verteidigung, auch wenn das Verfahren bereits läuft

  • Sofor­tige Prüfung der Verfah­rens­lage – ob Vorla­dung, Durch­su­chung oder Anhö­rung
  • Analyse der Kassen­füh­rung, Belege, Waren­ein­satz und Buch­hal­tung
  • Straf­recht­liche Vertei­di­gung gegen­über Finanzamt, Steu­er­fahn­dung und Staats­an­walt­schaft
  • Enge Zusam­men­ar­beit mit Steu­er­be­ra­tern zur Nach­de­kla­ra­tion

Ermittlungsverfahren läuft: was jetzt zu tun ist

Ist das Finanzamt bereits aktiv geworden, zählt jede Minute. Eine Selbst­an­zeige greift dann nicht mehr. Wichtig ist die gezielte Aufar­bei­tung der Kassen­füh­rung und eine erfah­rene Straf­ver­tei­di­gung. Wir analy­sieren Ihre Unter­lagen, bereiten Ihre Vertei­di­gung vor und kommu­ni­zieren direkt mit den Ermitt­lungs­be­hörden.

Warum wir?

  • Über 1.000 vertei­digte Steu­er­straf­ver­fahren bundes­weit
  • Spezia­li­siert auf Gastro­nomie- und Bargeld­fälle
  • Zusam­men­ar­beit mit steu­er­li­chen Sach­ver­stän­digen und Kassen­ex­perten
  • Schnelle Reak­tion, diskret und durch­set­zungs­stark

Jetzt Kontakt aufnehmen – vertrau­lich & kompe­tent

Hoch­gra­dige Spezia­li­sie­rung im Straf­recht und Steu­er­straf­recht: Fach­an­wälte für Straf­recht und zerti­fi­zierte Fach­be­rater für Steu­er­straf­recht. Wir vertei­digen profes­sio­nell & deutsch­land­weit.

Häufige Fragen bei laufendem Verfahren wegen Steuerhinterziehung im Imbissbetrieb

Ruhig bleiben, keine Angaben zur Sache machen und um anwalt­liche Rück­sprache bitten.

Die Steu­er­fahn­dung sichert Kassen, Belege und Computer. Lassen Sie sich nicht einschüch­tern, schweigen Sie und kontak­tieren Sie uns sofort.

Ja, vorei­lige Aussagen, unko­or­di­nierte Nach­rei­chungen oder fehlende Akten­ein­sicht. Wir sichern Ihre Vertei­di­gung struk­tu­riert ab.

Durch Kassen­nach­schauen, Kontroll­mit­tei­lungen, Auskünfte von Liefe­ranten oder Hinweise Dritter.

Ja, bei formellen Mängeln in der Kassen­füh­rung darf geschätzt werden.

In der Regel gilt eine Straf­ver­fol­gungs­ver­jäh­rung von fünf bis zehn Jahren.

Bei recht­zei­tiger Abgabe kann sie zur Straf­frei­heit führen – wir prüfen das für Sie.

Sofort: Mit jedem Tag steigt das Risiko, dass Sperr­gründe für eine wirk­same Selbst­an­zeige eintreten.

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