Strafbefehl – Überblick und Verteidigungsmöglichkeiten
Sie öffnen den Briefkaste und finden in diesem einen gelben Umschlag, in welchem sich ein Dokument befindet, mittels dessen eine Strafe gegen Sie verhängt wird. Wenn Sie einen solchen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie möglichst sofort handeln und sich anwaltlich beraten lassen. Da ein Einspruch gegen einen Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung der Postzustellungsurkunde eingelegt werden muss, sollten Sie schnell aktiv werden und sich mit einem Rechtsbestand in Verbindung setzen.
Strafe ohne Verhandlung: Ein Strafbefehl verhängt eine Strafe für eine Tat ohne Gerichtsverhandlung, um das Verfahren zu beschleunigen und Kosten zu sparen.
Zwei Wochen Einspruchsfrist: Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, haben Sie nur zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Zögern Sie nicht, schnell zu handeln.
Möglichkeiten nach Erhalt: Sie können den Strafbefehl akzeptieren und die Strafe annehmen oder innerhalb der Frist Einspruch einlegen.
Folgen einer Annahme: Die Annahme des Strafbefehls kann zu einer Eintragung im Bundeszentralregister führen, was berufliche und persönliche Konsequenzen haben kann.
Einspruch und Verteidigung: Ein Einspruch hebt den Strafbefehl auf und führt in der Regel zu einer Hauptverhandlung, bei der Sie sich verteidigen und Beweise vorbringen können.
Was ist ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl ist eine schriftliche Anordnung des Gerichts, die eine Strafe für eine bestimmte rechtswidrige Tat festsetzt, ohne dass zuvor eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Er wird oft als “Urteil ohne Hauptverhandlung” bezeichnet und kommt hauptsächlich bei weniger schwerwiegenden Vergehen zum Einsatz. Wenn Sie einen solchen Strafbefehl in Form eines gelben Umschlags in Ihrem Briefkasten finden, ist schnelles Handeln gefragt, da die Einspruchsfrist nur zwei Wochen beträgt.

Zweck und rechtliche Grundlage des Strafbefehls
Der Strafbefehl ist in den §§ 407 bis 412 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt und verfolgt mehrere Zwecke:
- Entlastung der Justiz: Durch die Vermeidung aufwendiger Hauptverhandlungen werden Gerichte entlastet
- Beschleunigung von Verfahren: Strafbefehlsverfahren sind deutlich schneller als reguläre Strafverfahren
- Kostenersparnis: Sowohl für den Staat als auch für den Beschuldigten entstehen geringere Kosten
- Vermeidung öffentlicher Verhandlungen: Der Beschuldigte wird nicht dem Druck einer öffentlichen Verhandlung ausgesetzt
Für den Beschuldigten kann ein Strafbefehl den Vorteil haben, dass das Verfahren schnell beendet wird und keine öffentliche Verhandlung stattfindet, die möglicherweise Aufsehen erregen könnte.
Welche Strafen können per Strafbefehl verhängt werden?
Durch einen Strafbefehl können verschiedene Rechtsfolgen angeordnet werden:
- Geldstrafen in Form von Tagessätzen
- Fahrverbote für die Dauer von einem bis zu drei Monaten
- Entziehung der Fahrerlaubnis mit oder ohne Sperrfrist für die Neuerteilung
- Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung (nur wenn der Beschuldigte anwaltlich vertreten ist)
- Verwarnung mit Strafvorbehalt
- Einziehung von Tatgegenständen oder Taterträgen
- Verbot des Haltens oder Betreuens von Tieren
Gemäß § 407 StPO ist diese Aufzählung der möglichen Rechtsfolgen abschließend. Im Strafbefehlsverfahren kann niemals eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt werden.
Voraussetzungen für einen Strafbefehl
Damit ein Strafbefehl erlassen werden kann, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:
Nur bei Vergehen zulässig
Ein Strafbefehl kann ausschließlich bei Vergehen erlassen werden. Das sind nach § 12 Abs. 2 StGB rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind. Bei Verbrechen (mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe) ist ein Strafbefehl nicht möglich.
Typische Delikte im Strafbefehlsverfahren
Besonders häufig werden Strafbefehle bei folgenden Delikten erlassen:
- Verkehrsdelikte: Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
- Eigentumsdelikte: Ladendiebstahl (§ 242 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Erschleichen von Leistungen/“Schwarzfahren” (§ 265a StGB)
- Körperverletzungsdelikte: Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB)
- Straftaten gegen die öffentliche Ordnung: Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB)
- Drogendelikte: Besitz geringer Mengen von Betäubungsmitteln (§ 29 BtMG)
Hinreichender Tatverdacht
Für den Erlass eines Strafbefehls muss ein hinreichender Tatverdacht nach § 203 StPO vorliegen. Das bedeutet, dass nach Aktenlage eine Verurteilung wahrscheinlicher sein muss als ein Freispruch. Die Ermittlungen müssen also einen relativ klaren Sachverhalt ergeben haben.
Einfacher und übersichtlicher Sachverhalt
Der Sachverhalt muss einfach und übersichtlich sein, sodass er ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann. Bei komplexen Beweisfragen oder schwierigen Rechtsproblemen ist ein Strafbefehlsverfahren ungeeignet.
Verfahren: Der Ablauf des Strafbefehlsverfahrens
Das Strafbefehlsverfahren folgt einem bestimmten Ablauf, den Sie als Betroffener kennen sollten:
Antrag der Staatsanwaltschaft
Das Verfahren beginnt mit einem Antrag der Staatsanwaltschaft an das zuständige Gericht. In diesem Antrag wird der Erlass eines Strafbefehls mit einer konkreten Strafforderung beantragt. Die Staatsanwaltschaft stellt diesen Antrag, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet.
Prüfung durch das Gericht
Das zuständige Gericht prüft den Antrag der Staatsanwaltschaft und die Ermittlungsakten. Es kann den Strafbefehl erlassen, wenn es die Voraussetzungen als erfüllt ansieht. Das Gericht kann den Antrag aber auch ablehnen oder die Eröffnung einer Hauptverhandlung anordnen.
Erwägt der Strafrichter den Erlass eines Strafbefehls mit Freiheitsstrafe zur Bewährung, muss er dem Angeschuldigten unter den Voraussetzungen des § 408b StPO zudem einen Pflichtverteidiger bestellen.
Zustellung des Strafbefehls
Der Strafbefehl wird dem Beschuldigten förmlich zugestellt, in der Regel per Post mit gelber Zustellungsurkunde. Mit der Zustellung beginnt die zweiwöchige Einspruchsfrist.
Rechtskraft des Strafbefehls
Wenn der Beschuldigte keinen Einspruch einlegt oder diesen zurücknimmt, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Ein rechtskräftiger Strafbefehl hat gemäß § 410 Abs. 3 StPO die gleiche Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil.
Handlungsmöglichkeiten bei Erhalt eines Strafbefehls
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, stehen Ihnen verschiedene Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Akzeptieren des Strafbefehls
Sie können den Strafbefehl akzeptieren und die verhängte Strafe annehmen. Dies hat folgende Konsequenzen:
- Die verhängte Geldstrafe muss bezahlt oder die Freiheitsstrafe verbüßt werden
- Der Strafbefehl wird im Bundeszentralregister eingetragen
- Bei Verkehrsdelikten erfolgt ggf. ein Eintrag im Fahreignungsregister
- Der Strafbefehl wird rechtskräftig und hat die Wirkung eines Urteils
Einspruch gegen den Strafbefehl
Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Der Einspruch hat folgende Wirkungen:
- Der Strafbefehl wird nicht rechtskräftig
- Es kommt zu einer Hauptverhandlung vor Gericht
- In der Hauptverhandlung können Sie sich umfassend verteidigen
- Das Gericht entscheidet nach der Hauptverhandlung neu über den Fall
So legen Sie Einspruch ein
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich bei dem Gericht eingehen, das den Strafbefehl erlassen hat, oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Ein formloser Brief mit Angabe des Aktenzeichens und der Erklärung “Hiermit lege ich Einspruch gegen den Strafbefehl vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [Aktenzeichen] ein” ist ausreichend.
Wichtiger Tipp: Bewahren Sie unbedingt den gelben Umschlag auf, in dem der Strafbefehl zugestellt wurde! Auf diesem ist das Zustelldatum vermerkt, das für die Berechnung der Einspruchsfrist entscheidend ist. Fehlt das Zustelldatum auf dem Umschlag, beginnt die Frist erst mit Ihrer tatsächlichen Kenntnisnahme des Strafbefehls, was Ihnen mehr Zeit verschaffen kann.
Beschränkter Einspruch als Alternative
Sie können den Einspruch auch auf bestimmte Teile des Strafbefehls beschränken, zum Beispiel:
- Nur auf die Höhe der Strafe (Rechtsfolgeneinspruch)
- Nur auf das Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis
- Nur auf einzelne Taten bei mehreren vorgeworfenen Delikten
Der Vorteil eines beschränkten Einspruchs liegt darin, dass nur der angefochtene Teil neu verhandelt wird. Der nicht angefochtene Teil wird rechtskräftig.
Rücknahme des Einspruchs
Ein bereits eingelegter Einspruch kann bis zum Beginn der Urteilsverkündung in der Hauptverhandlung zurückgenommen werden. Nach Rücknahme des Einspruchs wird der Strafbefehl rechtskräftig.
Was tun bei verpasster Einspruchsfrist?
Sollten Sie die Einspruchsfrist verpasst haben, gibt es in Ausnahmefällen noch Möglichkeiten zu reagieren:
- Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Bei unverschuldeter Fristversäumnis (z.B. Krankenhausaufenthalt, längere Abwesenheit) kann innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt werden.
- Prüfung der ordnungsgemäßen Zustellung: Die Einspruchsfrist beginnt nur bei ordnungsgemäßer Zustellung des Strafbefehls. Fehlt beispielsweise das Zustelldatum auf dem Umschlag, kann die Frist möglicherweise nicht wirksam in Gang gesetzt worden sein.
- Überprüfung der Rechtsbehelfsbelehrung: Ohne korrekte Rechtsbehelfsbelehrung verlängert sich die Einspruchsfrist auf ein Jahr.
Ein versäumte Einspruchsfrist ist ein ernstes Problem, da der Strafbefehl damit rechtskräftig wird. Suchen Sie in diesem Fall umgehend rechtlichen Rat, um die weiteren Optionen zu prüfen. Die Zeit ist dabei ein kritischer Faktor, da für den Wiedereinsetzungsantrag nur eine Woche nach Wegfall des Hindernisses zur Verfügung steht.
Risiken und Folgen eines Strafbefehls
Ein Strafbefehl ist keine Bagatelle, sondern kann erhebliche Auswirkungen haben:
Eintragung ins Bundeszentralregister
Bei einer Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe wird der Strafbefehl im Führungszeugnis sichtbar. Dies kann negative Auswirkungen haben auf:
- Bewerbungen bei neuen Arbeitgebern
- Beamtenstatus oder öffentliche Ämter
- Wohnungssuche und Kreditwürdigkeit
- Ausübung bestimmter Berufe oder Ehrenämter
Fahrerlaubnisentzug und Fahrverbot
Bei Verkehrsstraftaten kann ein Strafbefehl zum Entzug der Fahrerlaubnis oder einem Fahrverbot führen. Die Folgen können sein:
- Berufliche Einschränkungen, besonders bei Berufskraftfahrern
- Mobilitätsverlust im Alltag
- Kosten und Aufwand für eine MPU (“Idiotentest”) bei Neuerteilung
- Höhere Versicherungsprämien nach Wiedererteilung

Finanzielle Belastung durch Geldstrafen und Verfahrenskosten
Die verhängten Geldstrafen und Verfahrenskosten können erheblich sein:
- Berechnung nach Tagessätzen (Anzahl × Höhe des Tagessatzes)
- Bei Nichtzahlung droht Ersatzfreiheitsstrafe (1 Tag pro Tagessatz)
- Zusätzliche Verfahrenskosten fallen an
- Mögliche Schadensersatzansprüche von Geschädigten
Bei Strafbefehlen ohne Hauptverhandlung fallen folgende Gerichtskosten an:
- Bei Geldstrafen bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis 6 Monaten: 70 Euro
- Bei höheren Strafen: 140 Euro
- Zuzüglich Zustellungskosten von etwa 3,50 Euro
Gefahr der vorschnellen Akzeptanz beim Strafbefehl
Viele Betroffene akzeptieren einen Strafbefehl vorschnell, ohne die Erfolgsaussichten eines Einspruchs zu prüfen. Gründe hierfür sind:
- Unkenntnis der rechtlichen Möglichkeiten
- Angst vor einer Hauptverhandlung
- Vermeidung von zusätzlichen Anwaltskosten
- Wunsch nach schneller Erledigung des Verfahrens
Das Strafbefehlsverfahren in Zahlen
Die Bedeutung des Strafbefehlsverfahrens wird durch statistische Daten deutlich:
- Über 50% aller Strafverfahren werden im Strafbefehlsverfahren erledigt
- Nur gegen etwa 10–15% der Strafbefehle wird Einspruch eingelegt
- Bei etwa 40% der Einsprüche wird der Einspruch später zurückgenommen
- In rund 30% der Hauptverhandlungen nach Einspruch kommt es zu einer milderen Strafe
- In etwa 5% der Fälle kommt es zu einem Freispruch
Besondere Zielgruppen von Strafbefehlen
In der Praxis lässt sich beobachten, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen besonders häufig von Strafbefehlen betroffen sind:
- Sozial Benachteiligte: Menschen mit geringem Einkommen oder in prekären Lebensverhältnissen
- Personen mit Sprachbarrieren: Migranten mit geringen Deutschkenntnissen
- Menschen mit psychischen Erkrankungen: Betroffene, die die Konsequenzen schwer einschätzen können
- Ältere Menschen: Senioren, die mit dem Rechtssystem wenig vertraut sind
- Junge Erwachsene: Personen, die erstmals mit dem Strafrecht in Kontakt kommen
Diese Gruppen haben oft Schwierigkeiten, den Inhalt des Strafbefehls vollständig zu verstehen oder ihre Rechte wahrzunehmen. Eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Strafrecht kann daher besonders wichtig sein.
Verteidigungsmöglichkeiten gegen den Strafvorwurf
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, gibt es verschiedene Möglichkeiten für eine effektive Verteidigung:
Sorgfältige Prüfung des Strafbefehls
Ein erfahrener Strafverteidiger wird den Strafbefehl zunächst sorgfältig auf formale und inhaltliche Fehler prüfen:
- Sind alle persönlichen Daten korrekt?
- Ist der Tatvorwurf präzise beschrieben?
- Sind die rechtlichen Grundlagen korrekt angegeben?
- Wurde die Strafe angemessen bemessen?
- Bestehen Verfahrenshindernisse wie Verjährung?
Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage
Ihr Verteidiger kann eine umfassende Stellungnahme erarbeiten, in der er darlegt, warum der Vorwurf unbegründet oder die Beweislage unzureichend ist. Dabei können auch entlastende Beweise präsentiert werden, wie:
- Alibinachweise
- Zeugenaussagen zu Ihren Gunsten
- Sachverständigengutachten, die den Tatvorwurf entkräften
- Dokumente, die einen anderen Sachverhalt belegen
Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft
Oft ist es möglich, mit der Staatsanwaltschaft zu verhandeln, um eine für Sie günstigere Lösung zu erreichen:
- Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 StPO (wegen Geringfügigkeit)
- Einstellung gegen Auflagen gemäß § 153a StPO
- Reduzierung der Strafe im Rahmen eines modifizierten Strafbefehls
Einspruch und Vorbereitung der Hauptverhandlung
Führen die vorgenannten Maßnahmen nicht zum Erfolg, kann Ihr Anwalt Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen und eine effektive Verteidigungsstrategie für die folgende Hauptverhandlung entwickeln. Diese kann beinhalten:
- Beweisanträge zu Ihrer Entlastung
- Zeugenbefragungen zur Erschütterung belastender Aussagen
- Sachverständigengutachten zur Widerlegung der Anklage
- Rechtliche Einwände gegen die Verwertbarkeit von Beweisen
Unsere Fachanwälte für Strafrecht von der Kanzlei Mügge, Dr. Pitschel & Partner verfügen über umfangreiche Erfahrung mit Strafbefehlsverfahren und können Ihnen dabei helfen, die beste Verteidigungsstrategie für Ihren individuellen Fall zu entwickeln.
Häufige Fragen zum Strafbefehl
Fazit: Handeln Sie überlegt aber zeitnah bei einem Strafbefehl
Ein Strafbefehl ist ein ernstzunehmender rechtlicher Vorgang mit potenziell weitreichenden Folgen für Ihre persönliche und berufliche Zukunft. Die kurze Einspruchsfrist von nur zwei Wochen erfordert eine schnelle, aber wohlüberlegte Reaktion.
Prüfen Sie den Strafbefehl sorgfältig und ziehen Sie bei Unklarheiten oder Zweifeln einen spezialisierten Rechtsanwalt für Strafrecht hinzu. Die Kosten einer anwaltlichen Beratung können sich lohnen, wenn dadurch ungerechtfertigte oder überhöhte Strafen vermieden werden.
Bedenken Sie: Ein übereilter Verzicht auf den Einspruch kann jahrelange negative Konsequenzen haben, während ein fundierter rechtlicher Rat Ihnen Klarheit und gegebenenfalls bessere Ergebnisse verschaffen kann. Eine frühzeitige Beratung ist besonders wichtig, wenn berufliche oder existenzielle Folgen drohen oder wenn Sie zu einer der besonders gefährdeten Personengruppen zählen.
Die Fachanwälte für Strafrecht der Kanzlei Mügge, Dr. Pitschel & Partner haben bereits viele Mandanten erfolgreich in Strafbefehlsverfahren vertreten und können auch in Ihrem Fall die besten Verteidigungsstrategien entwickeln.
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